Jan Löffler

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich möchte wieder einmal mehr von diesem Punkt aus den Dank und die Anerkennung an die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen richten. Dass die Feuerwehren, dass die Frauen und Männer, die sich in ihnen engagieren, einen ehrenwerten, entbehrungsreichen und oftmals gefährlichen Dienst tun, das hören sie immer wieder. Das hören sie auch immer wieder von der Politik. Fakt ist aber, dass es stimmt.
Feuerwehrdienst fordert Zeit, Nerven, Verständnis von Familien, Freunden und Verwandten, aber auch Einsatz und Opferbereitschaft, ohne einen direkten Anspruch auf Gegenleistung, Respekt oder Anerkennung zu haben und ohne eine juristische Würdigung zu erfahren. So ist es zumindest im Ehrenamt. Die fast 47 000 aktiven Feuerwehrleute in Sachsen dürfen sich aber gewiss sein, dass die Staatsregierung, dass die Koalitionsfraktionen im Sächsischen Landtag nichts aufs Geratewohl entscheiden, dass die Feuerwehren kein Stiefkind der Politik sind, sondern einen herausragenden Stellenwert für sie genießen.
Wir wissen sehr wohl, dass die Herausforderungen im Bereich der Feuerwehr groß sind. Dort und genau dort setzt der am 26. Juni durch das SMI vorgestellte Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020“ an. Teilnehmer in der Arbeitsgruppe waren neben dem Innenministerium die kommunalen Spitzenverbände, der Landesfeuerwehrverband, die
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule sowie das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme. Dank auch an die Mitglieder der Projektgruppe für das Konzept, welches als Handlungsempfehlung nicht nur Einzelprobleme im Freistaat erfasst, wie so manches andere im Umlauf befindliche Papier oder so mancher Antrag. In diesem Abschlussbericht wird der Brandschutz in Sachsen flächendeckend als Ganzes betrachtet.
Ob es nun den Oppositionsparteien gefällt oder nicht, die Kernaussage des Berichts ist, dass Sachsens Feuerwehren durchaus zukunftsfähig sind. Die Probleme sollen benannt werden – sicherlich –, und ein zu benennendes ist die Tageseinsatzbereitschaft. „Sachsen 2020“ bietet gute Ansätze, um sich dieser Herausforderung zu stellen. Es zeigt allerdings auch ganz klar, dass es keine sachsenweit einheitliche Lösung für diese Frage gibt. Wir können von Dresden aus maximal das Handwerkszeug liefern.
Strukturentscheidungen können hauptsächlich vor Ort, durch die dort handelnden Akteure, durch ein Zusammenspiel mit den Kommunen getroffen werden, der Einzelfall muss dort sichergestellt werden. Ich spreche mich dabei ganz klar für Lösungsansätze aus, die auf dem System der freiwilligen Feuerwehr basieren und diese stützen.
Kritisch möchte ich mich diesbezüglich in Richtung derer äußern, die immer wieder flächendeckend hauptamtliche Kräfte als Unterstützung für die ehrenamtlichen fordern. Das ist für mich ganz klar eine Abkehr von der freiwilligen Feuerwehr in Sachsen hin zu einer Kommerzialisierung. Wenn Sie die freiwilligen Feuerwehren in Sachsen auf diesem Weg durch die Hintertür abschaffen wollen, dann sagen Sie es auch offen!
Als Feuerwehrmann sehe ich darin die Gefahr, in einer Wache Feuerwehrleute erster und zweiter Klasse zu produzieren. Wo sehen Sie die Motivation für den einzelnen ehrenamtlichen Kameraden, nachts aufzustehen, wenn der Kamerad neben ihm auf dem Fahrzeug das Ganze kommerziell betreibt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir halten die Ansätze in dem vorgelegten Bericht „Sachsen 2020“, bessere Würdigung der ehrenamtlichen Feuerwehrarbeit, notwendige Freistellungsregelungen gegenüber Arbeitgebern –
– und Unterstützung der Jugendfeuerwehren für die Nachwuchsgewinnung, für ganz wichtige Punkte.
Es gilt jetzt, sich mit dem Innenministerium und den Kommunen zusammenzusetzen und die Punkte umzusetzen.
Der letzte Satz. – Als Gesetzgeber werden wir als CDU-Fraktion diesen Prozess aktiv begleiten und uns in den kommenden Haushaltsberatungen für diese Unterstützung starkmachen. Dafür möchte ich um Ihre Unterstützung werben.
Vielen lieben Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. Sie geben mir sicherlich recht, dass jetzt schon die Möglichkeit besteht, sich im Zuge der Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgabe des Brandschutzes seitens der Kommunen hauptamtlicher Kräfte zu bedienen, so sie sich sonst durch Ehrenamt nicht in der Lage sehen, ihre Brandschutzaufgaben zu erfüllen? Sie geben mir sicherlich weiter recht – auch wenn es jetzt eine Kettenfrage ist –, dass die Leistungsfähigkeit der Ehrenamtlichen weit über die eigentliche Erfüllung der Brandschutzaufgaben hinausgeht und auch kulturell für die Gemeinden im ländlichen Raum ein Anreiz besteht, bei dem wir als Haus nach außen ein Zeichen setzen sollten, dass es gilt, das Ehrenamt im Bereich des Brand- und Rettungswesens zu bestärken, und zwar überall, wo wir das können?
Geben Sie mir recht? Einfach mal zuhören!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich im Namen der CDU-Fraktion beim Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofes, Herrn Prof. Binus, und seinen Mitarbeitern ganz herzlich für die beiden übersendeten Bände zu bedanken. In den 26 Fällen im Band 1 und in 11 Punkten im Band 2 haben er und seine Mitarbeiter uns viele Informationen und Anregungen gegeben. Um sie nachzulesen und die Stellungnahmen der CDU damit zur Kenntnis zu nehmen, gebe ich meine Rede zu Protokoll.
In seinem Jahresbericht 2013 hat der Sächsische Rechnungshof in Band I in 26 Einzelpunkten die Arbeit der Regierung geprüft.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der Rechnungshof in seinem Bericht ausdrücklich die Verankerung des Neuverschuldungsverbotes in der Sächsischen Verfassung begrüßt. Schön, dass der Sächsische Rechnungshof den im Sächsischen Landtag beschrittenen Weg begrüßt und unterstützt.
Gleichzeitig weist der Sächsische Rechnungshof darauf hin, dass eine langfristige Konsolidierungsstrategie ebenso wie die Pflicht zur Rücklagenbildung bei Steuermehreinnahmen unabdingbar sind. Ich darf mich an dieser Stelle für diese klaren Worte des Rechnungshofes bedanken. Egal, in welcher Regierungskonstellation ab Herbst weiter regiert wird – an dieser Wahrheit wird niemand vorbeikommen. Eigentlich sind dies Selbstverständlichkeiten, aber wenn ich an die jüngsten Äußerungen der Opposition zur Haushaltsführung der Regierung denke, dann habe ich Zweifel, ob es für diese Selbstverständlichkeiten einen Konsens gibt.
Wie so oft, gibt es auch in diesem Jahresbericht Fälle, die einer gewissen Skurrilität nicht entbehren. So zum Beispiel, wenn für ein Gebäude zwar ein Treppenhaus in ein drittes Stockwerk, nicht aber das dazugehörige Stockwerk an sich errichtet worden ist. Trotzdem hat uns als CDUFraktion, in jedem Einzelfall interessiert, welche Hintergründe hinter dem vom Rechnungshof kritisierten Han
deln der Regierung steckten. So mancher klar wirkende Fall entpuppt sich dann doch als recht komplex.
Ich möchte noch kurz zu Band II kommen. Der Sächsische Rechnungshof hat in elf Punkten finanzrelevante kommunale Sachverhalte geprüft. Auch hier hat der Sächsische Rechnungshof eine sehr hilfreiche Analyse der Lage im Allgemeinen ebenso wie in prägnanten Einzelfällen abgegeben. Ich bin mir sicher, dass der Band II nicht nur von der Staatsverwaltung, sondern ebenso von der kommunalen Ebene gelesen und analysiert wird.
Nicht immer teilt die CDU-Fraktion die Meinung des Sächsischen Rechnungshofes. Ich darf mich aber herzlich beim Herrn Rechnungshofpräsidenten Prof. Binus für den Bericht und die Hinweise bedanken. Bitte richten Sie diesen Dank auch an Ihre Mitarbeiter aus. Die Diskussion der Jahresberichte des Rechnungshofes ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Parlamentskultur und wir messen ihr einen sehr hohen Stellenwert zu.
Der Ausschuss schlägt schließlich die Entlastung der Staatsregierung vor. Die Einzelthemen wurden bereits im Haushalts- und Finanzausschuss und für Band II auch im Innenausschuss beraten. Ich bitte um eine entsprechende Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte von dieser
Stelle auch noch einmal dem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Schurig, und seinen Mitarbeitern ganz herzlich für die Berichte danken. Wir haben ausführlich in den Ausschüssen schon darüber beraten. Die Anregung des Präsidenten möchte ich nutzen und gebe meine weitere Rede zu Protokoll.
Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich auch von dieser Stelle nochmals meinen Dank an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zum Ausdruck
bringen. Er hat mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umfassende Berichte vorgelegt und ist dabei an die Grenzen des Machbaren gegangen.
Herr Schurig hat in den Berichten vielfältige Dinge im nicht öffentlichen Bereich beleuchtet. So weist der Bericht eine Steigerung bei den anlassbedingten Kontrollen und den eingegangenen Beratungsanliegen aus. Dabei wurden zum Beispiel mehr als 36 % Datenschutzverstöße bei den Kontrollen festgestellt.
Zu kämpfen hatte er mit der Erteilung von Auskünften, Herr Schurig habe förmliche Mittel anwenden müssen, um diese zu erhalten. Dennoch die Bewertung: „Das Datenschutzniveau in sächsischen Unternehmen ist wohl nicht ganz so schlecht, wie die Zahlen zunächst vermuten lassen, denn ein nicht unerheblicher Anteil der durchgeführten Verfahren wie auch der Ordnungswidrigkeitenverfahren konzentriert sich auf wenige Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen.“ – So ein Resümee. Es konnten also Veränderungen zugunsten des Datenschutzes bewirkt werden.
Hinsichtlich der Berichtsschwerpunkte des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie der Stellungnahme der Staatsregierung im öffentlich-rechtlichen Bereich ist festzustellen, dass es nur wenige abweichende Positionen unserseits gibt.
Die unterschiedlichen Auffassungen zum Beispiel zur Funkzellenabfrage sind sicher nachvollziehbar. Die Funkzellenabfragen stellen nach unserer Meinung ein wichtiges Instrument dar und werden weiter dort zur Anwendung kommen, wo es erforderlich und verhältnismäßig ist. Diesbezüglich stützen wir hierbei auch ganz klar die Positionierung von Staatsminister Ulbig.
Was die Hinweise des Datenschutzbeauftragten in Bezug auf die Personalausstattung seiner Behörde betrifft, so sollte dies nicht losgelöst diskutiert werden, sondern als Teil der kommenden Haushaltsverhandlungen.
Bezüglich der manuellen Nachbereitung durch öffentlichrechtliche Stellen im Bereich der Melderegister – speziell hier die Korrekturen von Daten auf einem privaten Portal – sollte unserer Meinung nach eine bundeseinheitliche Lösung, unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten der Länder, gefunden werden. Wir sind sicher, dass es dazu eine einvernehmliche Regelung geben wird.
Ich möchte nochmals dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern danken. Vielen Dank!
Wir werden der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen.
Danke für die Möglichkeit zur Zwischenfrage. Können Sie mir vielleicht beantworten, wer Träger und damit auch verantwortlich für die Ausstattung der Katastrophenschutzzüge ist?
Wo genau?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zur Antragsdiskussion erst noch ein allgemeines Fazit zur Kirchbach-Kommission wiederzugeben; denn die eine oder andere Aussage meiner Vorredner hat bei mir doch nur ein Kopfschütteln hervorgerufen.
Nach Auffassung der Kommission hat die Katastrophenbekämpfung im Freistaat Sachsen im Jahr 2013 eine wichtige Bewährungsprobe bestanden. Die vielfältigen und zum Teil sehr grundsätzlichen Änderungen aus dem Hochwasserereignis im Jahr 2002 – insbesondere die Schaffung von rechtsklaren Regelungen im Katastrophenschutz, die Schaffung einheitlicher Führungsstrukturen auf den Ebenen der Verwaltungsstäbe und der technischen Einsatzleitung, die bessere Verzahnung von Katastrophenschutz mit dem Rettungsdient und den Feuerwehren, die verstärkte Durchführung von Übungen und Schulungen in diesem Bereich und die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bund, insbesondere mit Bundeswehr, Bundespolizei und dem gemeinsamen Melde- und Lagezentrum beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – haben sich im Jahr 2013 voll und ganz bewährt.
So heißt es zum Beispiel im Vorwort: „Das JuniHochwasser 2013 traf den Freistaat Sachsen überraschend, jedoch nicht unvorbereitet. Angesichts der sich zuspitzenden Wetterlage handelte der Freistaat schnell, bevor die tatsächlichen Verhältnisse dazu zwangen.“
Weiter heißt es: „Die Kommission unterstreicht nachdrücklich, dass während der Flut von vielen Menschen Großartiges geleistet wurde. Dies betrifft die mit der Führung beauftragten Katastrophenschutzbehörden
genauso wie die technische Einsatzleitung, die Einsatzkräfte, die Landestalsperrenverwaltung, das Landeshochwasserzentrum und viele organisierte, aber auch nicht organisierte Helfer.“
Die Kommission verhehlt aber auch nicht, dass es noch Optimierungspotenzial gibt: sicher bei den Überflutungsgebieten, aber auch – das will ich hier noch einmal deutlich sagen – beim technischen Hochwasserschutz, der an einigen Orten auf Wirken weniger leider noch nicht sein volles Maß an Schutzfunktionen bieten konnte.
Dabei stellt jedoch die Kommission auch fest – meine Vorredner haben es bereits erwähnt –, dass es künftig auch nicht möglich sein wird, alles in Sachsen zu schützen. So schmerzhaft es sein mag, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, es ist eine Wahrheit, mit der wir lernen müssen umzugehen.
Sicher, wir werden aus den Geschehnissen der Vergangenheit lernen. Aber wie bereits erwähnt: Einen hundertprozentigen Schutz oder Garantien, dass solche Tragödien – wie erlebt – nicht noch einmal passieren, können wir sowohl von hier als auch von woanders her nicht geben,
gerade, wenn sich die Schadensereignisse jenseits eines HQ100 – also eines hundertjährigen Hochwassers – befinden.
Wenn man sich den Kommissionsbericht zur Hand nimmt, erkennt man aber schnell, dass nach Auffassung der Kommission der Freistaat Sachsen in der Lage ist, in einer Katastrophe schnell und sachgerecht zu handeln. Es gelang, die Schäden geringer zu halten als im Jahr 2002 bei weitaus größerer flächenmäßiger Betroffenheit. Auch das haben wir schon gehört. Hier muss man noch einmal klar herausstreichen: Das ist eindeutig in großem Maß den gut ausgebildeten Helfern zu verdanken, die in vielen Stunden selbstlos Einsatz für die Allgemeinheit geleistet haben.
Danke schön. Ich glaube, das ist Applaus wert; danke, Frau Staatsministerin.
Doch es gibt nichts, das man nicht auch besser machen kann. So sollen die Empfehlungen der Kommission ein gutes und etabliertes System noch flexibler und wirkungsvoller machen. Die Umsetzungsmöglichkeiten der Empfehlung gilt es nun auf der Fachebene zu prüfen, an deren Umsetzung zu arbeiten und das Ganze parlamentarisch zu begleiten. Deshalb unser Antrag.
Lassen Sie mich noch auf einige Einzelheiten eingehen. Wir sehen die zusammengeführten Empfehlungen auf den Berichtsseiten 58 bis 60. Dort ist die Rede von weiteren Strukturanpassungen im Bereich der Katastrophenstäbe, um dort die Arbeitsfähigkeit zu garantieren; die konsequente Weiterentwicklung von DISMA, dem Disaster Management, wurde angesprochen. Es geht aber auch um die Schonung und effiziente Einsetzung von Helferinnen und Helfern. Dabei gilt es, Ablöseroutinen zu definieren und sich mit einem Maximum an Einsatzkraft zu rüsten.
Zur Ausbildung von Einsatzkräften: Es sind die noch nicht optimalen, in Teilen nicht vorhandenen Ausbildungsplätze an der Landesfeuerwehrschule angesprochen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau deswegen haben wir dort gerade den dritten Bauabschnitt begonnen. Deshalb bauen wir gerade die Landesfeuerwehrschule zusätzlich zur Katastrophenschutzschule aus, um zusätzliche Ausbildungen und Weiterqualifizierungen von Einsatzpersonal sicherstellen zu können.
Mit Verlaub: Ich bin nicht überzeugt, dass alle Einsatzkräfte im Freistaat Sachsen nicht optimal ausgestattet und im Zweifelsfall auch nicht optimal ausgebildet sind. Dem möchte ich ganz klar widersprechen. Es sind sicherlich ab gewissen Größenordnungen von Einsatzgeschehen spezielle Ausbildungen – um die Führungsstrukturen zu garantieren – notwendig. Aber auch das obliegt im Endeffekt als Erstes dem Träger. Träger der Katastrophe ist in dem Moment der Landkreis –
Entschuldigung, des Katastrophenschutzes, vielen Dank.
und die Feuerwehren bleiben im kommunalen Bereich.
Hierbei – das will ich auch noch einmal deutlich machen – stiehlt sich der Freistaat keineswegs aus seiner Verantwortung. Nein; denn zum einen erfolgt die Weiterentwicklung der Schule, zum anderen sind Mittel in die Feuerwehren geflossen. Meine Damen und Herren, wir haben das hier schon oft diskutiert: Wir sprechen über 21 Millionen Euro im investiven Zuschussbereich für die Feuerwehren in Sachsen und über die unbürokratische Beseitigung von Schäden an Feuerwehren, sowohl bei der Technik als auch bei den Gebäuden. Wir haben auch für den Bereich Wasserwehr weitere Fördermittel definiert, die den Kommunen und den Landkreisen zur Verfügung stehen.
Weiterhin empfiehlt der Bericht, an einer Weiterentwicklung des Übungsgeschehens zu arbeiten und gerade im Bereich der Bürgermeister durch verstärkte Ausbildung und Schulung tätig zu werden. Es wird empfohlen, weiter zu eruieren, wie man Bürger und Betriebe zu mehr Eigenverantwortung anhalten kann. Das finde ich im Übrigen in diesem Bereich sehr wichtig.
Es gibt die Empfehlung, die Zusammenarbeit mit den benachbarten Bundesländern durch einen erleichterten Austausch von Verbindungsbeamten und den jeweiligen Stäben zu ermöglichen. Es wird empfohlen, die Datennetze bzw. den Zugriff auf die Daten im Freistaat technisch weiter zu harmonisieren und sicherzustellen, dass diese auch im Katastropheneinsatzfall weiterhin zugänglich und verfügbar bleiben. Nicht zu vergessen – auch das wurde schon angesprochen – ist die verstärkte Einbeziehung der sozialen Netzwerke, wobei das natürlich in einem Rahmen passieren sollte, wo man noch Herr der Lage ist und sich ein Ereignis in den sozialen Netzwerken nicht verselbständigt und dann eventuell kontraproduktiv wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kurzum: Ich verstehe nicht die Aufregung der Opposition. Ich danke an dieser Stelle Herrn von Kirchbach und seinen Kommissionsmitarbeitern nachdrücklich für die Anregungen, die sie gegeben haben. Ich freue mich auf eine weiterführende Diskussion zu den Schlussfolgerungen aus dem Bericht und deren parlamentarische Umsetzung, die uns sicherlich noch ein Stück weit beschäftigen wird, aber auch dazu dient, den Freistaat in Zukunft noch ein Stück sicherer zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie deshalb nachdrücklich bitten: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen, lieben Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen von uns sind die Bilder des Junihochwassers noch lebhaft in Erinnerung. Nicht nur die Elbe war damals einmal mehr über die Ufer
getreten. Für viele Flüsse in Sachsen galt das Gleiche. Schäden an Leib und Seele waren oftmals die Folge. Ganze Dörfer wurden zum Beispiel in meiner Heimat von der Pleiße überschwemmt. Wenn Existenzen auch nicht vernichtet wurden, wurden sie doch zumindest ernsthaft bedroht. Hinzu kommen die immensen Sachschäden. Keller sind voll gelaufen, Heizungsanlagen wurden außer Kraft gesetzt, Autos, Motorräder und sonstiges technisches Gerät gerieten in den Garagen unter Wasser. Es kam stellenweise so schnell zu den Überflutungen, dass die
Leute darauf nicht reagieren konnten. Brücken wurden überspült, Unmengen von Geröll und Müll angeschwemmt. Uferbefestigungen, die in den Jahren zuvor auf Vordermann gebracht worden sind, sind vielerorts abermals zum Opfer der Wassermassen geworden.
Aber es konnte auch Schlimmeres verhindert werden. Es gab die tätige Hilfe von Nachbarn, Freunden und gänzlich anderen, unbekannten Leuten, aber auch von den vielen Feuerwehren, die im Einsatz waren, und vom Technischen Hilfswerk. Aber nicht zuletzt die Umsetzung der Empfehlungen aus der ersten Kirchbach-Kommission hat vielerorts dazu beigetragen, Schlimmeres zu verhindern.
Diese Aufzählung ließe sich an dieser Stelle weiter fortsetzen.
Doch zurück: Die Staatsregierung ist mittlerweile mit der Organisation und der Begleitung des Wiederaufbaus ein gutes Stück vorangekommen. Nun sieht der Gesetzentwurf die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“ vor. Das soll zunächst Anlass sein, die bisherigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flut ins Gedächtnis zu rufen; denn nur allzu schnell vergessen wir, was bislang geleistet wurde und welche Mittel bislang bereitgestellt worden sind.
So wurden Soforthilfen unmittelbar nach dem Hochwasser in Höhe von 85 Millionen Euro veranlasst. Davon gingen 30 Millionen Euro an die privaten Haushalte. Unternehmen bekamen 10 Millionen Euro. Für Schäden an Wohngebäuden schlugen 15 Millionen Euro zu Buche. Außerdem konnten – ebenfalls sehr wichtig! – Soforthilfen an die Kommunen in Höhe von 30 Millionen Euro ausgereicht werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss stimmte diesen Hilfen auch immer umgehend zu.
In der Staatskanzlei wurden ein Lenkungsstab und ein Wiederaufbaustab eingerichtet. Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Staatssekretär Dr. Jäckel und seinen Mitarbeitern, die sowohl für die Betroffenen als auch für die Kommunen jederzeit ansprechbar waren und das auch noch sind.
Die entsprechende Richtlinie des Landes „Hochwasserschäden 2013“ ermöglicht nun eine zügige und faire Regulierung der entstandenen Schäden. Wie in dem Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen durch Herrn Prof. Unland vom 24. September ausgewiesen, ist ein Gesamtschaden in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro in der Erstschadenserfassung angemeldet worden. Zu den Details der Schadensabwicklung hat der Staatsminister der Finanzen umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss schriftlich und mündlich Stellung bezogen.
Nun gilt es, die Schadensabwicklung rasch, aber auch rechtlich und verwaltungstechnisch sauber voranzubringen. Genau an diesem Punkt setzt das Ihnen vorliegende Gesetz an. Es ist vor allem zur technischen Abwicklung der Hilfen nötig. Dem Fonds fließen alle vom Freistaat
Sachsen gewährten Mittel zur Hochwasserschadensbeseitigung aus dem Bundeshaushalt, aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe“ und dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu. Gegenüber Bund und EU kann Sachsen somit sicherstellen, dass die Mittel getrennt vom sonstigen Haushalt verwaltet werden.
Ebenso bedeutsam ist der sächsische Landesanteil, der dem neuen Fonds zufließt. Er beträgt 232 Millionen Euro. Damit wird das gesamte durch den Freistaat zu leistende, zur Kofinanzierung notwendige Kapital jetzt schon sichergestellt. Dazu wird mein Kollege Mackenroth in der nächsten Runde noch weiter ausführen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Hochwasser der letzten Wochen hat Spuren hinterlassen – an Haus, Garten und Seele. Leid und Zerstörung brachte es vielen von uns, und zwar oft über Nacht.
So beispiellos wie die Schäden war aber auch die Hilfsbereitschaft, insbesondere die der ehrenamtlichen Helfer in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz. Ihnen gilt unser Dank und große Anerkennung.
Liebe Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren und im Katastrophenschutz!
Sowohl die Staatsregierung als auch die Kommunen in Sachsen werden Sie nicht im Regen stehen lassen.
Frau Friedel, es freut mich, dass Sie auch die Medieninfo der Staatsregierung zur Kenntnis genommen haben. Ich halte es für etwas gewagt, darüber zu spekulieren, wer hier Urheber des Maßnahmenpakets gewesen ist. Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass es bestimmt nicht Ihr inzwischen in Teilen überflüssig gewordener Antrag gewesen ist.
Wie im letzten Plenum bereits dargestellt wurde, gibt es einen sehr engen Zeitplan zur Schadenserfassung. Sofern Gebäude der Feuerwehren durch das Hochwasser beschädigt wurden, ist davon auszugehen, dass diese im Rahmen der Schadenserfassung durch die Gemeinden aufgenommen wurden oder aufgenommen werden. Darüber hinaus hat die Staatsregierung bereits reagiert. Die Staatsregierung hat ein Hilfsprogramm beschlossen, um während der Hochwasserkatastrophe entstandene Schäden an den Ausrüstungen von sächsischen Feuerwehren oder Katastrophenhelfern zügig zu ersetzen. Die Unterstützung soll es sowohl für die Freiwilligen Feuerwehren als auch für die Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat geben. Das Programm hat – Sie hatten es bereits erwähnt – ein Gesamtvolumen von 10 Millionen Euro.
Sehr geehrte Frau Friedel, ich habe gesagt: Es handelt sich hierbei um ein Maßnahmenpaket der Staatsregierung, welches zurzeit in Erarbeitung und Umsetzung ist.
Ich denke, wir werden im Nachgang die Staatsregierung selbst am Pult hören. Dann schauen wir mal.
Ich möchte hier in meiner Funktion als CDU-Fraktionsmitglied sprechen. Da sage ich Ihnen: Die Maßnahmen, wie sie auch über die Medien kommuniziert wurden, haben zum Ziel, geschädigte und zerstörte Einsatzfahrzeuge, technisches Gerät, Pumpen, Schläuche, Ausstattungsgegenstände möglichst schnell wiederherzustellen, was auch im Interesse Ihres Antrages sein dürfte.
Bezüglich der Forderung nach Überprüfung bestehender Vorschriften zum Feuerwehrdienst bleibt die einreichende Fraktion doch recht unklar. Vorschriften werden in regelmäßigen Abständen evaluiert; Sie können sich sicherlich noch gut an die Diskussion um die Novelle des Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetzes erinnern. Aber auch die Arbeitsgruppe „Freiwillige Feuerwehr in Sachsen 2020“ ist ein wichtiger Baustein, um in enger Abstimmung mit Feuerwehrgremien und den kommunalen Spitzenverbänden Feuerwehr in Sachsen zukunftssicher zu gestalten.
Feuerwehrsatzungen zu erlassen ist die Aufgabe der jeweiligen Kommune im Rahmen ihrer kommunalen Verantwortung für die Feuerwehren. Hierbei kann die Staatsregierung nur unterstützend wirken, und genau dies tut sie mit dem Verantwortlichen im Fachministerium, so zum Beispiel allein durch die Bereitstellung von Mustersatzungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD,
ich freue mich zu sehen, dass Sie in Teilen Ihren Antrag schon überdacht haben und somit erkennen, dass er im Zuge des Handelns der Staatsregierung für die Beseitigung der Schäden aus dem Hochwasser 2013 überholt und damit überflüssig ist. Deshalb möchte ich Sie bitten: Erklären Sie ihn hier in Gänze für erledigt, helfen Sie den Betroffenen somit, zügig Abhilfe zu schaffen, und stehen Sie mit dem Antrag nicht im Weg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zu Beginn möchte ich mich bei Staatsminister Markus Ulbig und seinem gesamten Team für die erfolgreichen Bemühungen bedanken, die Jubiläumszuwendungen nicht mehr auf das ALG II anzurechnen.
Ich glaube, hiermit ist es uns gelungen, die Jubiläumsprämie tatsächlich zu dem zu machen, was sie sein soll, nämlich ein Dank an all diejenigen, die sich jahrelang ehrenamtlich für die Gesellschaft engagieren.
Mit dem vorliegendem Antrag der Koalitionsfraktionen wird deutlich, dass wir nicht nur schwammige Worte verbreiten, sondern uns bestehenden Problemen zuwenden und diese auch lösen.
Vergewissern wir uns deshalb zu Beginn nochmals dessen, was wir in der zurückliegenden Zeit erreichen konnten. Die Sächsische Feuerwehrverordnung wurde geändert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, höhere Aufwandsentschädigungen zu gewähren. Die Förderung des Landesfeuerwehrverbandes für die Unterstützung der Jugendfeuerwehren wurde auf jährlich 400 000 Euro erhöht. Bisher waren es nur 332 000 Euro. Das sind 20 % mehr. Das ist ein stattlicher Betrag.
Die Kampagne „Helden gesucht“ war sehr erfolgreich. Das Image der Feuerwehren wurde damit aufgewertet und die Zahl der Mitglieder gerade in den Jugendfeuerwehren konnte sachsenweit um 5 % gesteigert werden.
Ich weiß, dass es auch in den Wehren ein paar kritische Worte zu dem Slogan gibt. Aber ein Slogan ist dazu da, dass man sich auch manchmal an ihm reibt. Er ist angekommen und den meisten auch noch sehr gut im Gedächtnis.
Wir haben im letzten Doppelhaushalt Mittel für Zuwendungen durch das SMI aus Anlass von Dienstjubiläen eingeführt. Die Verdienstausfallsentschädigungen konnten von 21,50 Euro auf 24 Euro je Stunde erhöht werden. Das Eintrittsalter der sächsischen Jugendfeuerwehren wurde von zehn auf acht Jahre gesenkt. Somit eröffnen sich hier auch ganz neue Möglichkeiten gerade im „Konkurrenzkampf“ – so hätte ich beinahe gesagt – mit den Sportvereinen.
Seit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 29. Juli 2011, die auch auf sächsisches Zutun erfolgte, gibt es den Feuerwehrführerschein, und das Kabinett hat die Sächsische Fahrberechtigungsverordnung am 30. August 2011 erlassen.
Auf noch etwas anderes will ich bewusst hinweisen: Im Finanzausgleichsgesetz haben wir in den Jahren 2011 und 2012 den Kommunen für den Brandschutz 14 bzw. 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den kommenden Jahren sollen diese Ansätze auf je 21 Millionen Euro erhöht werden. Für uns ist es unabdingbar, die Kommunen auch weiterhin bei der Modernisierung ihrer Feuerwehren nicht allein zu lassen und sie in großem Maß zu unterstützen.
Ein zentrales Anliegen war es uns bereits im Jahr 2010, den erkannten Ausbildungsstau bei den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr an der Landesfeuerwehrschule in Nardt zu beseitigen. Im Jahr 2011 konnten wir die Kapazitäten um 1 000 Lehrgangsplätze gegenüber 2010 erhöhen. Mir ist dabei durchaus bewusst, dass es uns nicht immer gelungen ist, in den kritisch nachgefragten Lehrgängen erfolgreich zu sein. Aber für 2013 ist unter anderem geplant, die Anzahl der Teilnehmer pro Lehrgang von 20 auf 24 Personen zu erhöhen.
Weiter wurde ein Grundlehrgang im Mittleren Feuerwehrtechnischen Dienst von der Landesfeuerwehrschule zur Berufsfeuerwehr nach Dresden verlagert. Leider hat dieses Modell aber bislang keine Nachfolge gefunden. Es hätten sonst durchaus weitere 400 bis 500 Ausbildungsplätze für Freiwillige Feuerwehren zur Verfügung stehen können.
Ein ganz wesentlicher Punkt in Bezug auf die Zukunft der Landesfeuerwehrschule in Nardt ist jedoch, dass mit dem Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt neben der Ausfinanzierung der begonnenen Bauabschnitte I und II – jeder, der sich ein bisschen auskennt, weiß, dass die schon laufen – zusätzlich 2,8 Millionen Euro für die Erweiterung der Schule um den Fachbereich Katastrophenschutz eingestellt sind und somit zusätzliche Bettenkapazitäten geschaffen werden können. Begleitet wird dies laut Entwurf des Stellenplans durch weitere Personalstellen im Bereich der Lehrer. Somit kann es uns gelingen, an der Landesfeuerwehrschule zusätzliche Ausbildungslehrgänge
durchzuführen, was dazu führt, dass gerade im Bereich der Führungskräftelehrgänge, bei denen es in den letzten Jahren am meisten geklemmt hat, starke Synergieeffekte zu erwarten sind und der Ausbildungsstau zurückgeht.
Vielen Dank, Herr Hirche. – Wenn man es einmal ohne diese Aufstockung zusammenfasst, sind allein in die Landesfeuerwehrschule in Summe rund 22 Millionen Euro für den Neubau geflossen. Auch das ist ein nicht zu verachtender Betrag.
Nach dem Sommerhochwasser 2010 wurde das Ziel-IIIProgramm zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik 2007 bis 2013 um den Vorhabensbereich „Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden und zur Förderung von Präventionsmaßnahmen, die mit dem August-Hochwasser im Zusammenhang stehen“ ergänzt. In dem Vorhabensbereich standen insgesamt 9,6 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum 31. Dezember 2011 wurden diese Mittel durch elf Projekte, davon allein zehn mit Beteiligung sächsischer Feuerwehren, vollständig gebunden.
Anschließend gilt es noch zu erwähnen: Für 2011 und 2012 sind 8 Millionen Euro für Investitionen im Bereich Katastrophenschutz bereitgestellt worden. Die Förderung der Nachwuchsarbeit im Wasserrettungsdienst und in der Bergwacht wurde erstmals in der jetzigen Novelle des SächsBRKG gesetzlich festgeschrieben. Bereits enthalten war „Die Landesverbände der privaten Hilfsorganisationen erhalten Fördermittel für die Nachwuchsarbeit in diesen Bereichen“, aber jetzt neu mit gesetzlichem Anspruch.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Um auch in Zukunft die Basis für eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Feuerwehrwesens und des Katastrophenschutzes in Sachsen sichern zu können, bitte ich Sie schon jetzt um Zustimmung zum vorliegenden Koalitionsantrag.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen Abgeordnete! Ich freue mich natürlich über die lebhafte Diskussion. Ich muss aber ganz klar feststellen: Frau Friedel, wenn Sie hier keine vernünftigen Rahmenbedingungen sehen, dann gehen Sie mit blinden Augen durch die Welt.
Es gibt immer Einzelfälle, über die wir reden müssen, und das tun wir auch. Das finde ich gut. Aber schauen Sie sich auch einmal die Summe an. Ein Stück weit sind da – Herr Karabinski ist darauf eingegangen – auch kommunale Verpflichtungen enthalten. Dass eine Kommune nicht alles auf einmal auf Fingerschnipp machen kann, ist klar. Da dauert es auch einmal ein paar Jahre mehr, bis alles dort ist, wo man es gern haben möchte.
Frau Friedel, hier eine Aufforderung an uns zu formulieren, einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu vollziehen, halte ich für arg flach.
Zum Thema Lehrgangsplätze. Es freut mich, dass das sehr viele ähnlich sehen und für einen Weg in die richtige Richtung halten. Aber ich möchte ungern stehen lassen, dass der Überbedarf von uns kommuniziert werden würde, was nicht so ist. Frau Friedel, Sie können mir doch sicherlich recht geben – es steht auch im Anhörungsprotokoll –, dass von den Sachverständigen selbst hier in diesem Saal mitgeteilt wurde, dass Ausbildungsplätze weit über dem, was man tatsächlich benötigt, angemeldet werden, nur um damit zum Zug zu kommen.
Völlig richtig, Herr Hahn. Aber das Kranke ist doch, dass ich die Kollegen Feuerwehrkameraden, die ordentlich anmelden, damit strafe, weil ich irgendwo mogele. Dort anzusetzen ist mit Sicherheit eine Aufgabe, der wir uns aber auch stellen werden.
Herr Kollege Dr. Hahn, ich habe noch etwas zum Thema Bad Lausick. Wenn Sie sich etwas mit Bad Lausick beschäftigen, werden Sie feststellen, dass in der Stadt vor
circa zwei Jahren das Gerätehaus komplett saniert und um einen neuen Anbau erweitert wurde. Es an Reinigungskosten für die Dienstkleidung festzumachen, finde ich unterirdisch. Ich bin selbst Kamerad. Wenn die Klamotten – Entschuldigung – dreckig sind, dann müssen sie gewaschen werden. Das kostet nicht die Welt, und das macht jeder – jetzt hätte ich beinahe geflucht – auch so bei sich zu Hause.
Sicherlich ist es so, dass natürlich auch in Bad Lausick nicht nur Friede, Freude, Eierkuchen ist. Es mag sein, dass auch dort noch einige Ecken zu machen sind. Aber auch dort ist es ein Stück weit die Aufgabe, das über einen Brandschutzbedarfsplan zu koordinieren. Soweit ich weiß, ist dort gerade ein neuer Brandschutzbedarfsplan in Erarbeitung. Dort kann die Kommune dann natürlich ihre Schwerpunkte setzen, ob sie uns hier gefallen oder nicht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag verwundert mich aus mehreren Gründen: Eine Zuständigkeit Sachsens für die betreffenden Sachverhalte ist nicht erkennbar, auch steht keine entsprechende Bundesratsentscheidung an. Es ist zudem
nicht erkennbar, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung nicht in ausreichendem Maße wahrnimmt.
Zwar hat der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler eine Klage eingereicht, mit der er die Bundesregierung auffordert, die EZB wegen der geplanten Anleihekäufe vor dem EuGH zu verklagen.
Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, bis Dezember in diesem Verfahren die Rechtmäßigkeit der EZB-Pläne zu prüfen. Es erfolgt also eine Rechtsklärung. Auch insoweit ist aber nicht erkennbar, dass eine Initiative des Sächsischen Landtags angezeigt wäre.
Ob die EZB für die Anleihekäufe erfolgreich vor dem EuGH verklagt werden kann, ist im Übrigen genauso unklar. So entfalten etwaige Anleihekäufe als Realakte keine Rechtswirkung. Eine solche wird jedoch für eine Klage benötigt.
Außerdem ist es der EZB zwar untersagt, Anleihen direkt vom Emittenten zu erwerben. Der Kauf auf dem Sekundärmarkt ist der EZB hingegen nicht ausdrücklich untersagt. Die EZB ist nicht irgendeine Institution, sondern eine Einrichtung mit garantierter Unabhängigkeit. Das heißt ausdrücklich nicht, dass man die EZB nicht verklagen kann. Es heißt aber auch nicht, dass die Sinnhaftigkeit des Anleihekaufprogrammes nicht diskutiert werden sollte.
Auch die sächsische CDU-Fraktion beobachtet das mit einem gewissen Bauchschmerz. Die Unabhängigkeit der EZB gebietet es aber, das Thema sachlich und nicht derart polemisch, wie Ihr Antrag ist, anzugehen.
Zur Forderung, sich auf europäischer Ebene gegen eine Bankenunion einzusetzen: Bundeskanzlerin Angela
Merkel hat sich bereits gegen eine gemeinsame Einlagensicherung ausgesprochen. Ich sehe hier keine Notwendigkeit für weitere sächsische Initiativen.
Eine Bemerkung sei mir jedoch noch erlaubt. Historisch pikant ist der Satz, wonach das Anleihekaufprogramm – ich zitiere Ihren Antrag – „ein undemokratischer Akt der Selbstermächtigung“ sei, „mit dem alle nationalen Parlamente und Regierungen putschartig übergangen“ würden. Es wundert mich, einen solchen Satz ausgerechnet von der NPD zu hören.
Die Koalitionsfraktionen werden den Antrag auf jeden Fall ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde, wenn ich es darf, meine Gegenrede gleich für beide Anträge abwickeln.
Ja, okay. – Sehr geehrte Kollegin Hermenau, wir vertreten die Auffassung, dass die Frage der Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder im Endeffekt eine Glaubensfrage ist. Sie tun hier so, als wenn wir uns völlig auf die sechs festlegen. Das tun wir aber nicht.
Die Mindestzahl, richtig! – Im Gegenteil, die Verantwortung liegt nach wie vor bei den Trägern, und wir schaffen Möglichkeiten. Inwieweit sie dann wahrgenommen werden, wird sich zeigen. Von daher sehe ich das an diesem Punkt etwas entspannter.
Was die Auflösung betrifft, so kann ich mich eigentlich nur den Koalitionsrednern im Vorfeld anschließen. Wir sprechen hier über ausschließlich kommunale Anteilseigner, wir haben verfassungsrechtliche Bedenken, hier einen Eingriff vorzunehmen, und möchten das Ganze daher ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe es vorhin schon angedeutet: Die beiden Anträge ähneln sich in der Formulierung sehr. Deshalb möchte ich auf meinen vorhin gehaltenen Redebeitrag verweisen und mir diesen noch einmal selbst zunutze machen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Interesse eines zügigen weiteren Sitzungsverlaufes möchte ich meine Rede zu Protokoll geben.
Im Moment wird immer wieder die Einführung von Euro-Bonds als zinsgünstige Kapitalbeschaffungsvariante diskutiert. Damit sollen die Refinanzierungsprobleme, welche in einigen EU-Mitgliedsstaaten in Zeiten der Finanzkrise entstanden sind, gelöst werden.
Wie aber geht es nun weiter mit der Finanzkrise als solche? Diese Frage kann kaum jemand beantworten. Wir wollen uns daher auf das konzentrieren, was Grundlage ordentlichen Wirtschaftens ist. Wenn ein Haushalt dauerhaft mehr zur Wunschbefriedigung benötigt, als er einnimmt, kommt es über kurz oder lang zur Überschuldung, Illiquidität und zu Krisen. Dort kann man nur durch strenge Haushaltsdisziplin und den Leistungswillen der Bevölkerung herauskommen.
Das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln stellt die Verteilungsfrage: Wer bezahlt, was längst ausgegeben wurde? Drei Phasen sind festzustellen:
Erstens. In der ersten Phase wurden die beim Investmentbanking sehr erfindungsreichen Banken durch Vergemeinschaftung ihrer Verluste gerettet.
Zweitens. In der zweiten Phase wurde bewusst, dass das Verschuldungsniveau mancher Staaten nicht mehr zu
rückzuführen war, weswegen die Staatengemeinschaft zur Stabilisierung heran musste.
Drittens. In der dritten Phase weiten sich die Zweifel an der Belastbarkeit staatlicher Haushalte auf Kernländer der Weltwirtschaft aus. Die Vertrauensreserven sind aufgebraucht, eine weitere Schuldenumverteilung funktioniert nicht mehr.
Eine vierte Phase droht: Das bisherige Krisenmanagement, welches auf der Ausleihe von Vertrauen auf schwache Länder basierte, kommt an sein Ende. Die Krise droht auf das soziale System überzugreifen. Dazu machen die Forscher vom Max-Planck-Institut folgende Anzeichen fest: steigende Arbeitslosigkeit in vielen Ländern, hohe Jugendarbeitslosigkeit, Auswanderung, Gewaltausbrüche usw.
Vor diesem Hintergrund muss man die Versuche der europäischen Regierungen sehen, die Krise zu bewältigen. Dabei haben sie die Refinanzierungskosten ihrer Schulden im Blick. In die Zinsen wird das Ausfallrisiko eingepreist. Je unsicherer der Kandidat, desto höher der Zins. Wenn einzelne Länder ausfallen, reagiert das Geldangebot mit Zinsaufschlägen. Und jede Zinserhöhung schlägt voll in die eigentlich zu konsolidierenden Haushalte durch und
verschärft wiederum den Sparzwang bzw. den Finanzbedarf.
Keine Lösung zur Haushaltssanierung sind weitere Ausgabenprogramme. Unter den Programmen infolge des 11. September 2001 leiden wir heute und haben uns nur scheinbar über Wasser gehalten.
Keine Lösung ist eine Weg-Inflationierung der Schulden, solange die laufenden Haushalte weiter defizitär sind. Und jede Vermögensentwertung entwertet die Altersversorgung des kleinen Mannes.
Keine Lösung ist meines Erachtens eine teilweise polemisch geforderte „geordnete Insolvenz“. Man sollte die Urheber fragen, was sie hier unter „Ordnung“ verstehen. Eine Ordnung bei der erzwungenen Abwicklung einer in heillose Unordnung geratenen Finanzlage zu propagieren, erscheint mir als unredliche Verdummung.
Und keine Lösung ist auch eine Vergemeinschaftung der Schulden; denn die Belastbarkeit der Haushalte der europäischen Länder ist bereits überschritten, wenn wir ehrlich sind. Daher sind auch Euro-Bonds keine wirkliche Lösung.
Als einziger vernünftiger Lösungsversuch bleibt, ohne Erfolgsgarantie, den Gürtel enger zu schnallen, Verzicht zu üben, die Ausgaben an die Einnahmen anzupassen und Schulden systematisch abzutragen. Und das geht auch!
Was in jedem privaten Haushalt geht, kann für die staatliche Gemeinschaft nicht falsch sein. Wenn die Staaten ihre Ausgaben kürzen, bricht der Sozialstaat nicht zusammen.
Nein, er erfährt vielmehr endlich wieder Vertrauen mit der Folge sinkender Risikoprämien an den Finanzmärkten, was wiederum die private Nachfrage ankurbelt, also eine neokeynesianische Wirkung.
Nun ist unsere heutige Gesellschaft ja auch nicht vermögenslos. Zurzeit haben nur die Staaten Defizite. Auf der anderen Seite der volkswirtschaftlichen Rechnung bleiben die Nettovermögen der Privaten, ob Häuschen, Rentenansprüche oder Unternehmensbeteiligungen, in Griechenland wie in Italien – und auch in Deutschland.
Vieles andere muss ebenfalls neu geregelt werden: Wir brauchen „echte“ Verschuldensverbote in den Verfassungen, Strafen für deren Nichteinhaltung und härtere Bankenregulierungen.
Belehrungen dazu von einer der beiden politisch extremen Seiten brauchen wir sicher keine. Ihre Politik führte bei allen schönen Worten bislang immer zu Krieg, Unterdrückung und Unfreiheit. Und das wollen wir nun wirklich nicht.
Lassen Sie mich abschließend noch auf den Punkt II Ihres Antrages eingehen. Es ist schon bemerkenswert, Sie fordern in Ihrem Antrag die Bundesregierung wieder zur Rechtstreue auf? Auch hier kann man den NPD-Antrag nur ablehnen, denn die Festlegung der Rechtstreue obliegt immer noch dem Bundesverfassungsgericht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits vor über einem Jahr sprach sich unser Ministerpräsident Stanislaw Tillich an gleicher Stelle anlässlich einer Regierungserklärung zur Eurokrise für die Einführung einer Finanzmarktsteuer auf europäischer und globaler Ebene aus. Er hat die Bundesregierung schon damals ausdrücklich aufgefordert, eine Lösung zu finden, die über den deutschen Wirtschaftsraum hinausgeht und damit die Akteure am Finanzmarkt bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise mit beteiligt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute kann ich Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir uns als Fraktion nicht grundsätzlich gegen die Einführung eines solchen finanzmarktpolitischen Instrumentes aussprechen werden – im Gegenteil. Aber bevor ich auf die Einzelheiten Ihres Antrages eingehen möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, lassen Sie mich zunächst doch noch einmal feststellen: Mich erstaunt Ihr Selbstbewusstsein zu glauben, dass Sie die Lösung für eines der schwierigsten weltökonomischen Probleme unserer Zeit gefunden haben. Aber noch mehr wundert mich, dass Sie Ihre Initiative hier in den Sächsischen Landtag einbringen, obwohl diese Frage doch zumindest auf Bundesebene, wenn nicht auf internationalem Parkett entschieden werden muss. Aber offenbar meinen Sie, am sächsischen Wesen muss die Welt genesen
oder Sie glauben ohnehin nicht daran, dass Ihr Antrag heute hier angenommen wird.
Das würde immerhin erklären, warum Sie hier in diesem Hohen Hause einen derart einseitigen Text vorlegen. Die Dinge sind nämlich leider nicht ganz so einfach, wie Sie sie hier darstellen. Ihre Ausführungen sind wenig konkret und geben auf die entscheidenden Fragen leider keine Antwort.
Mich hätten schon ein paar konkrete Zahlen interessiert – aber Fehlanzeige. Wir müssen die Geschehnisse der
vergangenen zwei Jahre sorgfältig analysieren und besonnen darauf reagieren. Lassen Sie uns doch einmal schauen, was möglich ist. In die öffentliche Diskussion werden immer wieder zwei Instrumente eingebracht, zum einen die Besteuerung von Transaktionen und zum anderen eine Finanzaktivitätssteuer. Doch was verbirgt sich dahinter?
Mit der Finanztransaktionssteuer besteuert man – wenn auch nur mit einem geringen Prozentsatz – jeden Finanzfluss am Kapitalmarkt und richtet sich damit gegen Trading-Aktivitäten als solche. Demgegenüber knüpft eine Finanzaktivitätssteuer am Ertrag, an der Gehaltssumme und an den Bonuszahlungen an. Es gibt also durchaus unterschiedliche Instrumente, um ausufernden Finanzspekulanten vorzubeugen bzw. die Akteure in die Pflicht zu nehmen.
Meiner Meinung nach erscheint eine zielgerichtete Abgabe in Form einer Aktivitätssteuer noch unter ganz anderen Gesichtspunkten interessant. Sie ist zielgenau und setzt an der richtigen Stelle im System an, indem sie den Fokus der Besteuerung auf die Ertragserzielung legt. Unabhängig davon, welche Variante man nun bevorzugt: Eine solche Steuer ist nur sinnvoll und verantwortbar, wenn sie mindestens auf europäischer, wenn nicht gar auf globaler Ebene eingeführt wird.
Es wäre für den Wirtschaftsstandort Deutschland fatal, wenn wir hier einen nationalen Alleingang unternehmen würden.
In kürzester Zeit würden sich die spekulativen Geschäfte in den anderen Ländern abspielen. Die Kleinanleger und Sparer, die keine Ausweichmöglichkeiten haben, Herr Hahn, wären dann die, die zur Kasse gebeten werden.
Das nenne ich klassische sozialdemokratische Politik. Das kann aber nicht unser Ziel sein. Damit kommen wir hier keinen Schritt voran. Der vorliegende Antrag spricht zwar von einer EU-Lösung, aber was Sie damit genau meinen, welche Institutionen Sie direkt ansprechen, dazu bleibt Ihr Papier doch arg wolkig. Das führt uns noch zu einem ganz anderen Problem, das dieser Antrag überhaupt nicht behandelt.
Wir möchten ein solches Projekt forcieren, um die Folgen der Krise abzumildern und natürlich auch weiteren Krisen vorzubeugen. Dabei geht es auch um die Möglichkeit, überhaupt präventiv tätig werden zu können. Die Einnahmen aus einer solchen Steuer müssen also zielgerichtet und zweckgebunden in einen effektiv organisierten Krisenfonds einfließen, der auf transnationaler Ebene koordiniert werden sollte. Dazu sagt Ihr Antrag leider gar nichts aus.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zusammenfassen.
Erstens. Es ist vermessen anzunehmen, dass die internationale Finanztransaktionssteuer aufgrund dieses einseiti
gen Antrages ihren Siegeszug von Sachsen in die Welt antreten könnte.
Zweitens. Sie haben hier einen unausgereiften Schaufensterantrag vorgelegt, der zwar bei Ihrer Klientel Zustimmung finden mag, aber auf die schwierigen Detailfragen keine Antworten gibt. Wir sind für wirksame Maßnahmen gegen Spekulanten. Aber dieses kann nur auf internationaler Ebene stattfinden.
Drittens. Bei der genauen Ausgestaltung steckt der Teufel im Detail. Eine Finanztransaktionsteuer würde eine Lösung à la Rasenmäher bedeuten. Stattdessen müssen intelligente Modelle gefunden werden. Deshalb unterstützen wir die Bundesregierung bei ihren Bemühungen, eben diese zu finden. Demgegenüber bietet der Antrag der SPD-Fraktion keinen brauchbaren Ansatz. Deshalb werden wir ihn heute hier ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So nah, wie wir heute dem Feuerwehrführerschein sind, so nah waren wir ihm noch nie.
Bundesrat und Bundestag haben den Weg für seine Umsetzung in den Bundesländern freigemacht; das haben Sie richtig gesagt, Frau Friedel. Nun geht es darum, dass die Staatsregierung eine Umsetzungsverordnung erstellt. Diese hat zum Ziel, die entsprechenden Fahrberechtigungen kostengünstig und unbürokratisch – ich betone: unbürokratisch – zu regeln.
Die CDU-Landtagsfraktion setzt hierbei großes Vertrauen in die Staatsregierung; denn sie war es, die dieses Anliegen im Bundesrat maßgeblich befördert hat. Es ist daher also ihr bzw. unser eigenes "Kind", und so wollen wir das mit Sicherheit jetzt nicht in den Brunnen fallen lassen.
Damit bin ich auch schon bei den Vorschlägen der SPD, deren Antrag wir im Übrigen ablehnen werden. Ich sage Ihnen auch, warum: Es ist nicht nur ein zeitlich überholter Antrag, sondern er gefährdet auch das beschriebene Ziel. Nach unserer Auffassung ist die von der SPD vorgeschlagene Regelung viel zu bürokratisch, und genau das wollten wir von Anfang an verhindern.
Unser Ziel ist es gerade, schnellstmöglich eine praktikable Regelung zu bekommen, um einerseits die Handlungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu erhalten – was die absolute Priorität darstellt – und andererseits die Ehrenamtlichen für ihre entbehrungsreiche Arbeit zu motivieren.
Mit dem SPD-Antrag erreichen wir das aber nicht.
Darin werden völlig übertriebene Anforderungen gestellt, die das komplette Verfahren unnötig verzögern würden. Der Antrag geht auch deshalb ins Leere, weil die Staatsregierung bereits an einer entsprechenden Regelung arbeitet.
Das begrüßen wir ausdrücklich.
Wer die Debatte in den letzten Monaten aufmerksam verfolgt hat, muss zu dem Schluss kommen, dass sich Frau Friedel hier mit fremden Federn schmücken möchte.
Der Feuerwehrführerschein als solcher ist sicherlich eine Erfolgsgeschichte, die viele Väter und Mütter hat, die ihn auf den Weg gebracht haben.
Aber ob Frau Friedel unbedingt eine dieser Mütter ist, wage ich zu bezweifeln.
Vielen Dank, aber die Kollegin Jähnigen wird dann sicherlich auch gleich selbst noch die Möglichkeit haben, weiter darauf einzugehen.
Man gewinnt stattdessen den Eindruck, hier meldet sich jemand zur eigenen Profilierung zu Wort, um am Erfolg der Initiative teilzuhaben.
Diejenigen, die diese Angelegenheit seit Monaten beschäftigt, merken so etwas natürlich sofort, und denjenigen, die das nicht merken, habe ich das gern noch einmal näher gebracht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Verwendung der Einnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag und die vorangegangene Diskussion erlauben es mir, meine Ausführungen auf das Nötigste zu beschränken.
Die Damen und Herren Kollegen von den GRÜNEN fordern – in Ihrem Antrag unter Punkt 2 – „einen Bericht
über die Aufgaben und Arbeitsergebnisse des im Staatsministerium des Innern angesiedelten Fachbeirates Glücksspielsucht im Freistaat Sachsen“. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Anscheinend haben Sie übersehen, dass der Fachbeirat nicht beim Sächsischen Staatsministerium des Innern angelegt ist. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt der Bundesländer, die den Staatsvertrag über das Glücksspiel unterzeichnet haben.
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie können auf der Internetseite unter www.fachbeirat-gluecksspielsucht.de nachschauen. Dort finden Sie die gewünschten Informationen wie Jahresberichte, Auskünfte über die Arbeitsergebnisse, Zielstellungen sowie die Zusammensetzung des Beirates. Das hatten Sie vorhin angesprochen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich recht herzlich für das Vertrauen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Wochen wurde immer wieder heftig über das Thema „Feuerweh
ren“ – sowohl hier im Hohen Haus, als auch in der Presse, aber vor allem in den einzelnen Wehren des Landes – diskutiert. Grund der Diskussion war und ist die Würdigung des Ehrenamtes der Feuerwehrleute.
Als selbst aktiver Feuerwehrmann in der Freiwilligen Feuerwehr kann ich diese Ansätze nur begrüßen, denn meine Kameradinnen und Kameraden leisten im ganzen
Land Tag für Tag und Nacht für Nacht ehrenamtlich in ihrer Freizeit und unter Einsatz eines nicht zu unterschätzenden persönlichen Risikos, egal ob bei Bränden, Verkehrsunfällen oder Naturkatastrophen, ihren Dienst.
Die Freiwilligen Feuerwehren bilden somit das Rückgrat des Ehrenamtes und der Bürgerschaft in den Städten und Gemeinden, kurzum: Ihre Arbeit für die Sicherheit in den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen ist unverzichtbar.
Wir, die Koalition aus CDU und FDP, wollen deshalb die Staatsregierung ersuchen, die notwendigen Maßnahmen für die Einrichtung einer Jubiläumsprämie zu ergreifen. Sie soll sich nach den Jahren der Mitgliedschaft staffeln. Die Kosten dafür müssen vom Freistaat getragen werden. Möglich wäre es hier, die 10-, 25- und 40-jährigen Jubiläen zum Anlass zu nehmen.
Zusätzlich hat die Staatsregierung den Kommunen eine Rahmenvereinbarung für eine Feuerwehrrente auf Basis der riesterfähigen Versicherungsvariante vorgelegt. Die Gemeinden und Städte erhalten so nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, weitere Absicherungen für ihre Kameraden zu Sonderkonditionen vorzunehmen.
Die Koalition unterstützt darüber hinaus die Bestrebungen der Staatsregierung, die Feuerwehrverordnung zu überarbeiten und die Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren entsprechend anzupassen. Es freut uns sehr, dass hierzu am Montag durch den Staatsminister Ulbig eine entsprechende Verordnung unterzeichnet wurde