Protokoll der Sitzung vom 10.07.2014

Glauben Sie wirklich, dass das die Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Dresden beeindruckt, oder ging es noch einmal um ein Lob für eine dienstbeflissene,

aber nicht sonderlich eigenständige Staatsanwaltschaft, und wo bleibt ihr Verständnis von Gewaltenteilung?

(Karl Nolle, SPD: Mehrheit ist Mehrheit!)

Lassen Sie die Justiz Ihre Arbeit machen und präjudizieren Sie nicht schon wieder durch Mitteilung Ihrer nunmehr in parlamentarische Autorität gegossenen Wünsche den Ausgang des Verfahrens.

Wir jedenfalls vertrauen fest darauf, dass die politische Beeinflussung der Justiz – natürlich völlig ohne Weisung – durch Mitteilung von Ansichten oder Wünschen jenseits der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften eine klare rechtstaatliche Barriere findet.

(Beifall des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

All diese Fragen werden in einem ordentlichen Gerichtsverfahren zu behandeln sein. Es wird sich nach unserer Überzeugung zeigen, was von Ihrem Potemkinschen Dorf des „Sachsen-Sumpfs“ gleich Ergebnis der Verschwörungstheorie einer durchgeknallten DDR-Staatsanwältin übrig bleiben wird.

Wir sind sicher, dass Sie sich mit den Positionen, die Sie hier mit Mehrheit zur Wahrheit des Ausschusses erklären, vor den Bürgerinnen und Bürgern Sachsens und vor der Geschichte lächerlich, ja sogar verdächtig machen

(Christian Piwarz, CDU: Das machen Sie!)

und dabei zugleich die Motive Ihres eigenen Handelns am Ende für jeden sichtbar aufdecken werden.

(Christian Piwarz, CDU: So ein Unsinn!)

Anhand der tatsächlichen Entscheidungsvorgänge im Bereich des Innen- und des Justizministeriums im Zusammenhang mit dem „Sachsen-Sumpf“ wird jedenfalls ansatzweise in dem sogenannten Minderheitenbericht in Auswertung wesentlicher Teile der Beweisaufnahme nachvollziehbar, wie ein Netzwerk von Akteuren im Innenministerium, im Landesamt für Verfassungsschutz, im Justizministerium sowie in der Staatsanwaltschaft den Schein der weißen Weste der Staatsregierung mit allen Mitteln aufrechterhalten wollte.

Sie wussten gleichwohl, dass ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss weder Strukturaufklärungen im Bereich organisierter Kriminalität noch sonstige im strafprozessualen Sinne beweiskräftigen Ermittlungshandlungen durchführen kann.

Sie wussten gleichwohl, dass mit Eintreffen des neuen Verfassungsschutzpräsidenten Boos am 15. Juni 2007 eine Gegenstrategie eingeleitet wurde, die einerseits darin bestand, die weitere staatsanwaltschaftliche Aufarbeitung der zu übergebenden Materialen zu Fallkomplexen, die vom ehemaligen OK-Referat bearbeitet worden waren und auf der Grundlage des PKK-Beschlusses vom 15. Mai 2007 an die Staatsanwaltschaft zu übergeben wurden, durch die vom Präsidenten angeordnete abrupte Beendigung der LfV-internen Aufbereitung und Verdichtung, wie sie noch durch den seinerzeitigen Innenminister

Dr. Buttolo angewiesen worden war, zu verhindern, mit der Folge, dass diese nunmehr für die Fallkomplexe „Italienische OK“, „Rocker“ sowie „Abseits II“ eine weitere Aufklärung von Tausenden von Seiten nunmehr geschwärzter und nicht weiter verdichteter Informationen zu Verdachtsmomenten und Gerüchten durch die Staatsanwaltschaft nicht Erfolg versprechend weiter ermittelt werden konnten.

Sie wussten gleichwohl, dass entgegen der Zuweisungsverfügung der Generalstaatsanwaltschaft Sachsen, die vorsah, dass die besondere Ermittlungseinheit INES mit der Aufarbeitung betraut werden sollte, infolge der hauptsächlichen Beauftragung von zwei Staatsanwälten mit der Bearbeitung des sogenannten Prüfvorgangs Korruption Sachsen, die bis dahin keinerlei Erfahrung im OKBereich, geschweige denn von Strukturermittlungen besaßen, und durch die mangelhafte Ausstattung dieser Ermittlungsgruppe mit zum Beispiel Ermittlern und Analysten, die in der Lage gewesen wären, die notwendigen Strukturermittlungen, über deren Erfordernis sich die Experten einig waren, durchzuführen, eine effektive Ermittlung zu den in den Materialien zu den in vier Fallkomplexen enthaltenen Ansatzpunkten für Straftaten im Bereich krimineller und korrupter Netzwerke kaum zu erwarten war.

Sie wussten gleichwohl, dass im unmittelbaren Nachgang und offensichtlich gesteuert durch das Kehrtwendeszenario aus dem Landesamt für Verfassungsschutz heraus spätestens seit Anfang Juli 2007 unter maßgeblicher Beteiligung des wachen Auges, Herrn Landgerichtspräsidenten Eißer, der als Helfer des seinerzeitigen Justizministers Mackenroth die staatsanwaltschaftliche Aufarbeitung begleiten sollte, die juristische Abmoderation, noch bevor überhaupt Beweismaterialien zu verschiedenen Komplexen vorlagen und gesichtet werden konnten, beschlossene Sache war.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Hört, hört!)

Besagter Herr Eißer berichtet später stolz über bereits am 5. Juli 2007 mit der Hausspitze des Sächsischen Justizministeriums und unter Teilnahme des Generalstaatsanwalts sowie des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Dresden, der dann mit dem Prüfvorgang Korruption Sachsen betraut worden war, debattierte Überlegungen, ob es vor dem Hintergrund der öffentlichen Darstellung taktisch bereits zum jetzigen Zeitpunkt günstig sei, Einstellungen der in Rede stehenden Vorgänge nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung vorzunehmen.

Sie wussten gleichwohl, dass in einer massiven Gegenstrategie, die als Ursache für den politischen Skandal unter dem Namen „Sachsen-Sumpf“ herhalten soll, eine regelrechte Verfolgungsorgie gegen ehemalige Mitarbeiter des OK-Referats, kritische Journalisten und selbst ehemalige Opfer schwerster Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Komplex „Abseits III“ eine Rolle spielen, betrieben wird.

Die sogenannte Schwürzer-Liste, eine von der Staatsanwaltschaft Dresden dem Untersuchungsausschuss übergebene Übersicht zu eingeleiteten Prüfvorgängen oder Ermittlungsverfahren, belegt, dass mehr sogenannte Gegenverfahren als Verfahren zur weiteren Ermittlung von Verdachtsmomenten, die sich aus den Fallkomplexen ergaben, geführt wurden.

Dennoch leugnen Staatsregierung und Regierungskoalition bis heute jede eigene Verantwortung für die Nichtaufdeckung schwerer und schwerster Formen organisierter Kriminalität.

Stattdessen benutzt die Staatsregierung in ihrer Entscheidungsbefugnis stehende rechtsstaatliche Mittel, um ihre Version der Wahrheit letztlich durch justizielle Entscheidungen, auch unter Gefährdung oder gar Vernichtung sozialer und beruflicher Existenzen einzelner als vermeintliche oder tatsächliche Widersacher ausgemachter Personen – jüngst ist der unglaubliche Vorgang des Verrats von Informationen aus einer nicht öffentlichen Zeugenvernehmung zu nennen – durchzusetzen und gegenteilige Meinungen vor dem Hintergrund dieser nunmehr juristisch festgestellten Wahrheit verfolgen und damit unterdrücken zu können.

Dieser im Einzelfall mit Hunderten scheinbar guten juristischen Argumenten begründbare Gebrauch der Macht zum Erhalt des eigenen Apparats sowie in Hinsicht auf die persönlichen Akteure, die Befestigung der eigenen Karriere, läuft eben in der Gesamtschau auf eine Tauschbeziehung, eine Austauschlogik zwischen dem Gebrauch der öffentlichen Macht für kollektiven Machtgewinn bzw. Machterhalt und für individuelle Karrierevorteile hinaus, anstatt dem Wohl und in unserem Fall dem Schutz des Gemeinwesens in Sachsen vor neuartigen Bedrohungen schwerer und schwerster organisierter Kriminalität nach besten Kräften zu dienen.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Diese sich zuerst selbst sichernde Schattenpolitik weist deutliche Züge eines Phänomens auf, das in der Korruptionsforschung als weiße Korruption bezeichnet wird: das Verhalten eines informellen Netzwerkes, das für sich im Einzelnen nicht als ein offenkundiger Rechtsbruch betrachtet wird, in dem der Gebrauch der Macht aber nicht im vorgegebenen Sinn erfolgt.

Die Netzwerke von Beteiligten am Komplex „SachsenSumpf“ können durchaus historisch konkret benannt werden. Es sind Teile von neuen Seilschaften, wie sie nach der Wende in Sachsen entstanden waren. Leider haben die Staatsregierung und die Koalition zu keiner Zeit, auch nicht 25 Jahre nach der Wende, die Kraft gefunden, diese Geburtsfehler des Machtgebrauchs und Rechtsstaat à la Sachsen zu bereinigen. Die Chance, die der „Sachsen-Sumpf“-Skandal bot, ist ebenso vertan worden.

Die Materialien im Archiv des Untersuchungsausschusses bieten eine Fundgruppe zur konkreten analytischen

Aufarbeitung für diese Art von unsensibler Demokratie und rechtsstaatsferner Klüngelpolitik zum Zwecke der eigenen Imagepflege blühender Landschaften und um die Herrschaft des Rechts im Detail zu untersuchen und müssen deshalb zwingend aufbewahrt und Analyse und Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Der neue Landtag und die neue Staatsregierung werden gut daran tun, diese Befunde des 2. Untersuchungsausschusses ernst zu nehmen. Zum besseren Verständnis empfehle ich nicht nur die Berichte des 2. Untersuchungsausschusses, sondern zum Beispiel auch das von Ulrich von Alemann erschienene Buch „Dimensionen politischer Korruption. Beiträge zum Stand der internationalen Forschung“. – Zum Entschließungsantrag werden wir dann noch sprechen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist an der Reihe. Es spricht der Abg. Nolle. Bitte, Herr Nolle, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Die grundlegende Idee unserer freien, sozialen und rechtsstaatlichen Gesellschaft ist die Machtbegrenzung des Staates. Der Staat, das sind Menschen wie hier im Parlament, das ist die Exekutive mit allen ihren Verästelungen und das ist die Justiz. Machtbegrenzung heißt Rollenverteilung, Gewaltenteilung, Gewaltenverschränkung, faire Behandlung und Berechtigung der Opposition sowie informationelles Gleichgewicht. Das bedeutet auch Freude an der Unterschiedlichkeit der Meinungen und Herangehensweisen. Es bedeutet aber immer Wahrhaftigkeit, Offenheit und Gebundenheit an die Verfassungsordnung.

Parlamentarier, die sich als Vollziehungsbeamte der Regierung verstehen, Regierungsmitglieder, die die Justiz reglementieren, oder Staatsanwälte, die sich politischen Zielen, ihrer Karriere, vorauseilendem Gehorsam verschreiben – das sind die wahren Feinde der Verfassung.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Sie haben ihr Amt nicht verstanden und sind eine glatte Fehlbesetzung und ein Schadensfall für die Verfassungsordnung. Ist das noch mit Verdeckungstendenzen, mit Halbwahrheiten und Selbstgerechtigkeit, am Ende noch mit wenig ehrsamen, verlogenen Erinnerungslücken verwoben, dann ergibt sich ein wirklich ekelhaftes Gemisch. Das haben wir im 2. Untersuchungsausschuss erlebt.

Wie sollen wir diesem Staat noch in Bescheidenheit und Wahrhaftigkeit dienen, wie sollen unsere Beamte, die einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben und unseren Rechtsstaat verteidigen sollen, dies mit reinem Herzen

tun, wie sollen wir Wähler mit Freude, Anerkennung und Respekt zu diesem Gemeinwesen erfüllen, wie sollen wir die Jugend für Politik begeistern, wenn – koste es, was es wolle – gemauert, verbrämt, abgestritten und abgelenkt wird, wenn es darum geht, eine Affäre aufzuarbeiten, besser: wenn es darum geht, dass der Souverän, in seiner Vertretung das Parlament, also wir, einen hysterisch aufgebauschten rechtsstaatlichen Schadensfall in seinen Ursachen, Wirkungsweisen und Folgen zu analysieren versucht.

Am Anfang stand die Versuchung, der Verfassungsregel des Trennungsprinzips in Artikel 83 Abs. 3 Satz 1 ein Schnippchen zu schlagen. Der Satz heißt: „Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen.“ Entschuldigung, meine Damen und Herren! Es kann nur, wie tatsächlich geschehen, rechtsstaatlicher Unfug dabei herauskommen, wenn Minister de Maiziére auf den Kollegen Bandmann hört. Der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und wie jeder Geheimdienst naturgemäß sehr schwer zu kontrollieren. Den Verfassungsschutz mit Funktionen, Aufgaben und Befugnissen der Exekutive zu versehen, war ein Schlag vor den Kopf des revolutionären Geistes unserer Sächsischen Verfassung.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Verfassungsgerichtshof und Datenschutzbeauftragter

konnten beide leider nicht verhindern, dass die gesammelten Erkenntnisse dem Generalstaatsanwalt dennoch übermittelt wurden, der sie für bare Münze nahm. Bei ihm konnte man nämlich wie bei einem Stehgeiger bestellen, was er spielt. Weil ein überforderter Innenminister Dr. Buttolo sein von Sach- und Rechtskenntnis ungetrübtes, wirklich laienhaftes Gewissen öffentlich hier im Landtag strapazierte und weil sich ein listiger, peinlich selbstzufriedener Justizminister Geert Mackenroth als Staatsanwalt aufspielte, geriet der Freistaat in eine informationelle Katastrophe und eine Ansehenskrise sondergleichen.

Das Ergebnis des Untersuchungsausschusses kann, was die Lage von Teilen der Justiz und des Rechtsstaates angeht, erdrückender und bedrückender eigentlich nicht sein. Eine sächsische Simulation von Rechtsstaat: Das ist keine Werbung für Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Seit der bewusst im Sande verlaufenen Regierungsaffäre um den vom Rechnungshof benannten Untreueschaden in Höhe von 30 Millionen Euro bei der Anmietung des Paunsdorf-Behördenzentrums wissen wir, dass die sächsische Staatsanwaltschaft, wenn es um die Mächtigen im Freistaat ging, zu einer Art institutionalisierter Strafvereitelungsbehörde geworden ist.

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren! Der in Sachsen leider immer noch auf dünnen Beinen stehende Rechtsstaat hat mit diesem Skandal eine weitere Bewährungsprobe nicht bestanden. Teile von Politik und Justiz, die damals wie heute die Herren der Verfahren waren und sind, haben

Sachsen, koste es, was es wolle, an den Rand einer Bananenrepublik gebracht. Für dieses erneute Versagen kann die Opposition nichts. Die katastrophalen Folgen gehen allein mit den damaligen Herren des Verfahrens nach Hause.

Aber auch die weitere Behandlung der Krise wurde ein Desaster. Sie kennen die Einzelheiten von den peinlichen, sämtlich verlorenen Prozessen gegen Justizbedienstete und Medien mit bundesweitem Aufsehen. Ich erinnere an die sogenannte Verwaltungshilfe durch einen Landgerichtspräsidenten aus einer südwestlichen Provinz, über den der Justizminister, wie sein erst kürzlich aufgetauchter Bericht schwarz auf weiß dokumentiert, mittelbar und unmittelbar Einfluss auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nahm und damit auf deren politische und juristische Bewertung. Das ging bis hin zu rechtsstaatlich skandalösen E-Mails zum Gesundheitsbulletin der Hauptbeschuldigten Simone Skroch und zu den irren Versuchen der Staatsanwaltschaft, unter Missachtung und Umgehung der ärztlichen Schweigepflicht medizinische Auskünfte von der behandelnden Ärztin zu erlangen. Man wollte sie telefonisch dazu bewegen, unter Abänderung der ursprünglichen ärztlichen Diagnose Vernehmungsfähigkeit zu attestieren. Das ist Wirklichkeit, kein Märchen.

Die damalige Beamtin des Landesamtes für Verfassungsschutz Simone Henneck/Skroch wird seit sieben Jahren mit bis heute nicht abgeschlossenen zähen Disziplinar- und Strafverfahren überzogen unter Verletzung elementarer Persönlichkeits- und Verteidigungsrechte, unter anderem durch Vorenthalten von circa 10 000 Seiten Aktenmaterial für den Verteidiger, davon allein 1 000 für die Hauptakte. Es ist dieselbe Beamtin, der Minister Buttolo hier im Landtag für ihren engagierten Dienst dankte, sie persönlich für herausragende fachliche Kompetenz und extreme Belastbarkeit lobte und ihr eine Geldprämie zukommen ließ. Es ist dieselbe, noch heute schwer traumatisierte Beamtin, die man nach Aufkommen des Skandals schon am 03.07. öffentlich als Alleinschuldige für die gesamte „Sachsen-Sumpf“-Hysterie auserkoren, als Kriminelle stigmatisiert hat und öffentlich hinrichtete, um den Skandal plattzumachen. Nach politischem Bedarf anzuklagen, überließ man einem offensichtlich von keinem Skrupel getriebenen willfährigen Staatsanwalt, der heute um seine Karriere prozessiert.

(Christian Piwarz, CDU: So ein Unsinn!)

Es fällt ins Auge, meine Damen und Herren, dass sich bisher kein unabhängiges Gericht mit dem „SachsenSumpf“ beschäftigt hat. Allenfalls sind die in Sachsen besonders weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften