Die Fraktionen können hierzu wie folgt Stellung nehmen: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der NPD ist nicht anwesend. Ich kann also das Wort nicht erteilen. Wünschen weitere Fraktionen das Wort? – Das vermag ich nicht festzustellen. Somit lasse ich über den Antrag abstimmen.
Meine Damen und Herren, ich rufe die Drucksache 5/2166 auf und bitte um die Dafür-Stimmen. – Verzeihung, mir wird gesagt, dass es einen Änderungsantrag gibt. Aber nicht bei mir. – Es gibt also einen Änderungsantrag der Fraktion der NPD mit der Drucksachennummer 5/2458.
Um hier keinen Fehler nach der Geschäftsordnung zu begehen, lasse ich zunächst über diesen Antrag abstimmen. Ich bitte um die Dafür-Stimmen. – Und die Gegen
stimmen? – Stimmenthaltungen? – Meine Damen und Herren, der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Nun komme ich zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/2166. Auch hier frage ich nach den DafürStimmen. – Und nach den Gegenstimmen? – Hier ist das gleiche Abstimmungsverhalten. Nach den Stimmenthaltungen brauche ich nicht zu fragen, da ich alle Hände oben gesehen habe.
Ich frage in die Runde: Wird das Wort gewünscht? – Das kann ich nicht feststellen, sodass wir zur Abstimmung kommen. Ich frage: Wird Einzelabstimmung zu Teilen der Vorlage gewünscht? – Auch das kann ich nicht feststellen.
Meine Damen und Herren! Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im
Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das liegt nicht vor. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag zugestimmt und der Tagesordnungspunkt 13 beendet.
Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren! Zu einer Beschlussempfehlung hat die Fraktion DIE LINKE ihre abweichende Meinung bekundet. Sie liegt Ihnen zu der Drucksache 5/2362 schriftlich vor.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das war nicht der Fall. Damit ist der Sammeldrucksache im Sinne von § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung durch den Landtag
Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 15. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags ist damit abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 16. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 20. Mai, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung liegen Ihnen hierzu vor.
Ich erkläre die 15. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags für geschlossen und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend.