Vielen Dank, Frau Fiedler. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst zum Änderungsantrag.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich hatte vorhin schon angedeutet, dass der Punkt 3 derzeit unbestimmt ist. Deswegen unser Änderungsantrag in diesen beiden Punkten.
Erstens. Noch einmal ganz klar, Frau Fiedler, beides hängt damit zusammen. Wenn Sie die Musikschulen finanziell absichern wollen, dann müssen die Kulturraummittel mindestens auf dem Niveau von heute beharren. Das sind die 86,7 Millionen Euro. Die Anhebung, die jetzt innerhalb der Koalition geplant ist, führt zu einer Minimierung um 3 Millionen Euro, was derzeit nicht durch die Landesmittel für die Musikschulen kompensiert werden kann. Deswegen in unserem ersten Punkt eine Verbindung zwischen der Anhebung der Mittel für die Landesmusikschulen, und da gehen wir bewusst nur auf das Niveau dessen, was im Haushaltsplan 2009/2010 bereits stand. Wir wissen, dass das unter den gegebenen Bedingungen höherer Qualitätsstandards natürlich schon eine Einschränkung aufgrund der steigenden Kosten für die Musikschulen bedeutet.
Der zweite Punkt betrifft ganz konkret die Zukunft des Projektes „Jedem Kind ein Musikinstrument“. Wir haben – dankenswerterweise ist ja im Haushalt noch einmal mehr Geld eingestellt – ein Projekt gestartet. Spätestens im Jahr 2013 muss klar sein, wie es mit dem Projekt zukünftig als Vorhaben weitergeht. Deshalb unser Auftrag auch an die Landesregierung, nach erfolgreicher Evaluierung eine dauerhafte Finanzierung dieses Vorhabens vorzusehen und in enger Abstimmung mit dem Verband Deutscher Musikschulen, Landesverband Sachsen, dafür entsprechende Grundlagen zu schaffen.
Mindestens bis zu diesem Zeitpunkt muss es getrennt ausgewiesen sein. Es darf nicht passieren, dass die Landesmusikschulen aus den 5 Millionen Euro, die sie heute zur Verfügung haben, dann auch noch zukünftig das Vorhaben „Jedem Kind ein Musikinstrument“ finanzieren müssen.
Das ist das Anliegen dieser zwei Punkte. Ich bitte, dass Sie dem zustimmen. Ich denke, dass das auch für die Koalition machbar ist, wenn sie es mit dem dritten Punkt ernst meint.
Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Ich hatte schon erläutert, dass wir in den Haushaltsverhandlungen auf 4,8 Millionen Euro erhöhen können. Bei uns ist es immer so, dass wir für die Forderung auch eine Gegenfinanzierung aufbringen müssen.
Auf dem Blatt stehen 5 Millionen Euro ohne Gegenfinanzierung. Das spricht gegen die Solidität dieses Antrages.
Zweitens. Der heutige Tagesordnungspunkt heißt Qualitätsstandard der Musikschulen. Das Projekt „JeKi“ – das haben Sie richtig gesagt, Frau Dr. Stange – hat einen anderen Haushaltstitel. Das ist eine separate Diskussion. Dieser werden wir uns stellen, aber nicht in Verbindung mit dem heutigen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit der Drucksache 5/4084. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zum Antrag mit der Drucksache 5/3356. Punkt 1 wurde für erledigt erklärt. Es ist punktweise Abstimmung beantragt worden.
Ich lasse zunächst über Punkt 2 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der
Ich lasse über Punkt 3 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dem Punkt 3 ist einstimmig entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Ich lasse nun über den Antrag in der geänderten Fassung insgesamt abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit großer Mehrheit entsprochen worden.
Meine Damen und Herren! Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich folgende Erklärung abgeben. Ich habe in der gestrigen 23. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages als amtierender Präsident unter dem Tagesordnungspunkt 11 dem Abg. Storr einen Ordnungsruf erteilt. Ich habe jetzt das Wortprotokoll zur Kenntnis genommen und erkläre, auch wenn ich die darin bestimmten Formulierungen nach wie vor für sehr grenzwertig erachte, dass ich den erteilten Ordnungsruf nicht mehr aufrechterhalte. Damit hat sich die Behandlung des Einspruchs erledigt.
Neues Finanzierungsmodell für öffentlich-rechtlichen Rundfunk einführen – Datensparsames, unbürokratisches und gerechtes Verfahren durchsetzen
Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zunächst der Fraktion GRÜNE als Einreicherin das Wort. Es spricht der Abg. Dr. Gerstenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier alle gemeinsam oft die unbefriedigende Situation beklagt, dass der Landtag erst dann zu Staatsverträgen beraten kann, wenn sie bereits unterzeichnet sind.
Unsere Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag die Gelegenheit zu einer Meinungsbildung vorab geben, denn der aktuell zwischen den Ministerpräsidenten verhandelte 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist von besonderer Bedeutung. Mit ihm soll ein völlig neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen werden, indem auf einen allgemeinen Rundfunkbeitrag umgestellt wird.
Es freut mich sehr, dass die Ministerpräsidenten damit einen Weg einschlagen, der von uns GRÜNEN schon seit
Jahren vorgezeichnet wurde. Ich möchte es deshalb eingangs noch einmal in aller Deutlichkeit sagen: Der Systemwechsel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ist notwendig und richtig. Er führt zu einer wesentlichen Vereinfachung und kann zumindest prinzipiell den Verwaltungs- und Kontrollaufwand vermindern.
Das neue Beitragsmodell ist zukunftssicher, weil es eben nicht bei jeder technischen Neuerung der Empfangsgeräte nachgeregelt werden muss. Die Einführung eines übersichtlichen und einheitlichen Betrages kann zudem die Akzeptanz der Zuschauer erhöhen. Dieses Akzeptanzproblem ergibt sich derzeit vor allem auch aus den ausufernden Schnüffelmethoden der GEZ beim Gebühreneinzug. Wenn nun das Programmangebot und nicht mehr dessen tatsächliche Nutzung den Abgabentatbestand darstellt, dann muss die GEZ auch nicht mehr vor Ort kontrollieren, welche Geräte welcher Mensch besitzt. Das heißt aber zugleich, dass prinzipiell alle zahlen, auch wenn sie im Einzelfall keine Rundfunkgeräte besitzen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbares öffentliches Gut. Er leistet einen elementaren, gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung. Es ist daher aus unserer Sicht gerechtfertigt, dass alle Bürgerinnen und Bürger, denen es finanziell möglich ist, einen Beitrag dazu leisten. Dies wurde im KirchhoffGutachten überzeugend rechtlich begründet. Diese Überzeugung verbreitet sich aber nicht im Selbstlauf. Dafür müssen sowohl wir als auch die Anstalten bei den Bürgerinnen und Bürgern werben. Es gilt zu vermitteln, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ein Gut von hohem Wert ist.
Wie viel dieses Gut uns dann wirklich wert ist, das wird immer wieder neu diskutiert werden. Aktuell wird in der AG Beitragsstabilität der Rundfunkkommission auf Initiative Sachsens und unter Leitung von Staatsminister Beermann nach Wegen gesucht, den Programmauftrag der Rundfunkanstalten zu beschneiden. Das dürfte als unzulässiger politischer Eingriff in die Rundfunkfreiheit allerdings kaum von Erfolg gekrönt sein. Herr Beermann, Sie wissen hoffentlich selbst, auf welch dünnem verfassungsrechtlichem Eis Sie sich hier bewegen.
Selbstverständlich sind die Rundfunkanstalten wie bisher aufgerufen, intensiv nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Außer Frage steht für uns jedoch andererseits, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine angemessene Finanzierung erhalten müssen, die wie bisher unter dem Gebot der Staatsferne durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs festgelegt wird.
Jetzt, bei der Umstellung, ist es richtig, dass der Beitrag der privaten Haushalte durch den Systemwechsel selbst nicht über 17,98 Euro steigt. Offen gesagt, ich wünsche mir, dass er darunter liegt; denn das könnte die Akzeptanz dieses neuen Systems erheblich verbessern.
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Systemwechsel sehen wir einige Regelungen im Entwurf des Staatsvertrages kritisch. Hier muss dringend nachgebessert werden, bevor die Ministerpräsidenten den Staatsvertrag unterzeichnen. Die Länderparlamente bleiben ja wie gewohnt bei den Erarbeitungsprozessen außen vor. Bisher ist uns der Entwurf des neuen Vertrages noch nicht einmal offiziell zur Unterrichtung zugeleitet worden. Auch die Anhörung durch die Rundfunkreferenten der Länder am 11. Oktober in Berlin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Unsere Fraktion musste deshalb den vorliegenden Antrag einbringen, als die aktuelle Fassung des Entwurfs vom 21. Oktober noch nicht bekannt war. Die formulierten Kritikpunkte gelten jedoch nach wie vor.
Die größte Baustelle besteht aus unserer Sicht beim Datenschutz. Unsere Fraktion teilt die Ansicht der Datenschutzbeauftragten der Länder, dass die Bestimmungen des Entwurfs massiv die Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger verletzen. Es ist verständlich und auch eine Frage der Beitragsgerechtigkeit, wenn die Rundfunkanstalten verhindern wollen, dass sich Schwarzseherinnen und Schwarzseher der Beteiligung an der Finanzierung
entziehen. Deshalb kann man aber nicht alle Bürgerinnen und Bürger mit völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen der Datenerhebung und -speicherung konfrontieren. Die berechtigten Bedenken dürfen nicht ignoriert werden.
Die GEZ darf nicht mehr Daten als bislang erheben. Keinesfalls darf sie zu einem immer weiter anwachsenden zentralen Melderegister werden. Wenn solche Datensammlungen einmal bestehen, dann sind später auch Begehrlichkeiten von anderen Behörden nicht auszuschließen.
Um den Grundsatz der Datensparsamkeit zu befolgen, dürfen also nur absolut notwendige Daten erfasst werden. Gesundheits- und Sozialdaten gehören mit Sicherheit nicht dazu. Diese würden aber in Form der Originalbescheide der Sozialämter häufig an die GEZ mit übermittelt, wenn es um Beitragsbefreiung geht. Eine Lösung wären hier Drittbescheinigungen.