Protokoll der Sitzung vom 11.11.2009

Zur Frage nach der Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes möchte ich darauf hinweisen – das wurde vorhin auch erläutert –, dass die Wirksamkeit der ausgereichten Garantie wie auch die Beschlüsse zur Anhebung der Kreditlinien durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes nicht berührt werden. Die getroffenen Vereinbarungen haben Bestand und die Wirksamkeit der Garantie ist gegeben. Der Verfassungsgerichtshof hat darüber hinaus nicht festgestellt, dass ein Nachtragshaushalt notwendig war und ist.

Nun zu dem Antrag der Fraktion die GRÜNEN und zur Frage des Budgetrechts in Ziffer 1. Hierzu möchte ich auf das eben Gesagte verweisen. Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möchte ich jedoch Folgendes sagen: Herr Pecher, Sie haben einen Punkt angesprochen, von dem ich dachte, dass dieser schon deutlich vorher besprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft hat die Akten und ermittelt derzeit.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Gegen die Vorstände! Was ist mit den anderen?)

Gegen diese ebenso. Die Ermittlungen sind nach allen Seiten offen.

Das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes betrifft in erster Linie das verfassungsrechtliche Verhältnis zwischen dem Landtag und der Staatsregierung. Die im Organstreitverfahren behandelten verfassungsrechtlichen Normen sind nicht deckungsgleich mit den zu prüfenden zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Allein das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes lässt

somit keine abschließende Aussage über den Erfolg zivilrechtlicher Klagen zu. Das Urteil wird jedoch selbstverständlich in die Regressprüfungen einbezogen werden, die derzeit im Finanzministerium geleistet werden.

Die aktienrechtlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüche stehen derzeit noch der geschädigten Gesellschaft zu. Da die Sächsische Landesbank an die Landesbank Baden-Württemberg verkauft wurde, sind diese Ansprüche auch auf die Landesbank Baden-Württemberg als Gesamtrechtsnachfolgerin übergegangen.

Der Freistaat Sachsen war von Anfang an bestrebt, von der LBBW die Abtretung von Ansprüchen gegenüber ehemaligen Vorständen, Mitgliedern von Überwachungsgremien und Abschlussprüfern zu erreichen, die im Zusammenhang mit der Krise der ehemaligen Sachsen LB stehen. Hierzu – dazu habe ich auch den HFA unterrichtet – war die LBBW bis März 2009 nicht bereit. Erst danach konnten konkrete Vertragsverhandlungen aufgenommen werden, die sich jedoch als sehr langwierig und kompliziert erwiesen haben.

Ich habe darüber den Haushalts- und Finanzausschuss am Mittwoch der letzten Woche, dem 04.11.2009, informiert. Ich muss gestehen, dass ich in Bezug auf zeitliche Prognosen sehr vorsichtig bin und daher am Mittwoch nicht gewagt habe, einen konkreten Termin hinsichtlich einer Vereinbarung zu nennen. Heute kann ich Ihnen mitteilen, dass wir am Freitag, dem 06.11.2009, die Vereinbarung mit der LBBW unterzeichnet haben. Das heißt, wir haben jetzt die Chance, hier weiter gehen zu können.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung – Antje Hermenau, GRÜNE: Sehr schön!)

Erst wenn die Vereinbarungen mit der LBBW in Kraft treten, erhalten wir Zugang zu den Akten und können diese aufarbeiten. Das war uns leider bisher nicht möglich.

Aber – das möchte ich auch noch betonen – im Vorfeld sind wir tätig geworden und haben zwei Rechtsanwaltskanzleien mit der Prüfung und Klageschrifterstellung im Hinblick auf Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände, Mitglieder von Überwachungsgremien und Wirtschaftsprüfer der Sachsen LB beauftragt. Angesichts der Komplexität der Kreditersatzgeschäfte – das haben wir inzwischen alle gelernt – und des langen Zeitraums, über welchen diese Geschäfte getätigt wurden, und der fehlenden Akteneinsicht konnten die forensischen Prüfungen aber noch nicht abgeschlossen werden. Erst danach werden konkrete Aussagen zu Klageart, Klageumfang und Klagegegner möglich sein. Die Entscheidungen werden wir in enger Abstimmung mit dem Haushalts- und Finanzausschuss treffen.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir ein hohes Interesse daran haben, die Fragen möglicher Schadensersatzansprüche zu klären, und die entsprechenden Prüfungen mit Nachdruck vorantreiben.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Gibt es noch Wortmeldungen im Rahmen der Aussprache zu den beiden Anträgen? – Wenn das nicht der Fall ist, kommen wir nun zu den Schlussworten.

Das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE, anschließend die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Möchte niemand das Schlusswort halten? – Ich stelle keine Wortmeldungen fest.

Damit kommen wir zum ersten und einzigen Änderungsantrag. Das ist der Änderungsantrag, Drucksache 5/375, der NPD-Fraktion zur Drucksache 5/281. Wird dazu das Wort noch einmal gewünscht? – Bitte, Herr Abg. Schimmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt, unterstützt die NPDFraktion die beiden vorliegenden Anträge und wird diesen auch zustimmen. Wir haben aber darüber hinaus den vorliegenden Änderungsantrag zum Antrag der Linksfraktion eingebracht, um darauf aufmerksam zu machen, dass nicht nur diese ruinöse Entscheidung an sich, sondern auch deren parlamentarische Vorgeschichte krass verfassungswidrig ist.

Als Herr Tillich am 28.12.2007 nach einer an sich unzulässigen Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 19.12.2007 die Garantieerklärung unterschrieb, geschah dies nicht zuletzt deswegen, weil die Abgeordneten der etablierten Fraktionen des 4. Sächsischen Landtages in der Plenarsitzung vom 12.12.2007 trotz größten Getöses nicht klipp und klar gesagt hatten: Die Garantieübernahme wegen des Verstoßes gegen § 12 Haushaltsgesetz war krass verfassungswidrig und würde deswegen zwangsläufig eine Verfassungsklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof nach sich ziehen. Keine der selbsternannten demokratischen Fraktionen war in dieser Sitzung bereit, das Notwendige zu tun. Das Notwendige wäre aber gewesen, der Staatsregierung gleichsam die Pistole auf die Brust zu setzen.

Was mag hierfür wohl der Grund gewesen sein? Am 11.11.2007, einen Tag vor der Plenarsitzung, fand in der Staatskanzlei eine geheime Besprechung statt, zu der die genannten Fraktionen – genauer gesagt ihre Vorsitzenden bzw. jeweiligen haushaltspolitischen Sprecher – eingeladen worden waren. Hier muss es zwischen der Regierung und den Eingeladenen zu Absprachen über das Verhalten in der kommenden Plenarsitzung gekommen sein. Anders ist es für uns nicht erklärbar, dass kein Redner der etablierten Fraktionen in der Aktuellen Debatte im Plenum feststellte, die in der Staatskanzleirunde vom 11.12.2007 ausgekungelte Vorgehensweise – die Genehmigung der Staatsbürgschaft durch den HFA – war durch die vermeintliche Rechtsgrundlage des § 12 Haushaltsgesetz nicht abgedeckt und somit eine schwere Verletzung des

Budgetrechts des Parlaments. Dies stelle somit einen Verfassungsbruch dar.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Legendenbildung!)

Lediglich der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel sprach von einer handfesten angreifbaren Überdehnung des Haushaltsrechts, gar von einer Beugung des Haushaltsrechts. Da aber unsere Fraktion als einzige nicht zum Treffen in der Staatskanzlei geladen war und auch sonst keinerlei Informationen von der Staatsregierung erhalten hatte, war sie natürlich von den mit den anderen Fraktionen abgesprochenen Ausführungen des Finanzministers überrascht und konnte diese Informationen auch gar nicht für die Vorbereitung ihrer Redebeiträge nutzen.

(Lachen der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Selbstverständlich wusste die Staatsregierung sehr gut, warum sie die NPD-Fraktion von der Sitzung in der Staatskanzlei ausgeschlossen hatte. Denn im Gegensatz zu den selbst ernannten Demokraten hätten wir Nationaldemokraten die konspirativen Machenschaften mit Sicherheit nicht mitgemacht. Deshalb ist nach unserer Auffassung die Verletzung des Budgetrechtes des Parlaments nicht nur durch den von Leipzig mittlerweile gerügten haushaltsrechtlichen Verstoß als solchen verwirklicht, – –

Bitte kommen Sie zum Ende. Ihre Redezeit ist verbraucht.

– da gleichermaßen durch die konspirative Sitzung in der Staatskanzlei, bei der die Staatsregierung unter gezielter Ausschließung –

Ich bitte Sie nochmals, jetzt zum Schluss Ihres Redebeitrages zu kommen.

– nur einige Fraktionen über die Finanzen informiert hat.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Möchte noch ein Abgeordneter zu dem Änderungsantrag der NPD-Fraktion das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag der NPD-Fraktion, Drucksache 5/375. Ich stelle diese Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Die Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag bei wenigen Stimmen dafür, jedoch sehr vielen Gegenstimmen und keiner Stimmenthaltung abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung über die Drucksache 5/281, Antrag der Fraktion DIE LINKE. Ich stelle die Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 5/281 bei einigen Stimmen dafür, aber mehrheitlichen Gegenstimmen nicht beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/296, Antrag der Fraktion GRÜNE. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 5/296 der Fraktion GRÜNE bei wenigen Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 4

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 4 zurück.

Meine Damen und Herren! Inzwischen liegt das Wahlergebnis der geheimen Wahl von gesellschaftlich bedeutsamen Organisationen und Gruppen für die 4. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates im Wege der Verhältniswahl nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt vor. Abgegebene Stimmscheine 127, ungültige Stimmscheine 28, Enthaltungen 3. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfielen 62 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE entfielen 34 Stimmen. Entsprechend der ermittelten Höchstzahlen und der Stellung der Gruppen in

den jeweiligen Wahlvorschlägen sind damit für die Besetzung je eines Sitzes im Rundfunkrat des MDR gewählt:

1. Sächsischer Musikrat e. V.

2. JBW, Jugendbildungswerk e. V.

3. Landesverband Sächsischer Heimatschutz e. V.

4. Landestourismusverband e. V.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Kostenloses Obst und Gemüse für alle Schülerinnen und Schüler

Drucksache 5/293, Antrag der Fraktion der SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion als Einreicherin das Wort; Frau Dr. Stange, bitte.