Schulische Veranstaltungen in der näheren Umgebung der Schule; zum Beispiel Wandertag, Projekt zur DEKTLosung, Begrüßungsplakate etc.;
Schulische Veranstaltungen, gegebenenfalls auch Unterricht, bis mittags im Schulgebäude; Übergabe spätestens 14:00 Uhr an Quartiermeister erforderlich;
„freier beweglicher Ferientag“; in Abstimmung mit der SBA, dem Schulträger und dem Träger der Schulbeförderung;
Sowohl die SBA als auch Berater des Kirchentages haben die Quartierschulen über diese Möglichkeiten informiert. Die Aufsichtspflicht während der schulischen Veranstaltungen, die in der regulären Schulzeit stattfinden, nimmt die jeweilige Schule wahr.
Über die Einsprüche entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung der Einsprüche, also heute, ohne Beratung.
Erstens. Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/4920 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einigen Dafürstimmen wurde mehrheitlich dem Einspruch des Abg. Apfel nicht stattgegeben.
Zweitens. Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Einspruch des Abg. Apfel in der Drucksache 5/4921 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? –
Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde bei einigen Stimmen dafür mehrheitlich dem Einspruch des Abg. Apfel nicht stattgegeben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 31. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 32. Sitzung auf Mittwoch, den 23. März 2011, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu.