Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

Haben Sie noch Nachfragen?

Dann bitte ich jetzt Herrn Abg. Stange – –

(Johannes Lichdi, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Doch noch jemand. Entschuldigung. Bitte, Herr Lichdi.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Staatsminister, habe ich Sie in Ihrer Antwort richtig verstanden, dass eine Rückforderung bei Nichtunterzeichnung oder bei Scheinunterzeichnung der Demokratieerklärung auch für Förderungen in Betracht kommt, die gewährt wurden, bevor die Demokratieerklärung den Initiativen zugeschickt worden ist?

Wir unterscheiden erst einmal zwei Fälle. Wir reden über das Programmjahr 2011, nicht über Fälle, die davor gegebenenfalls zu bewerten sind, weil die Demokratieerklärung erst ab dem Jahr 2011 wirkt. In Ihrer Frage waren zwei Fälle genannt. Derjenige, der die Demokratieerklärung nicht unterschreibt, der bekommt auch kein Geld. Das habe ich bisher schon gesagt, und das bleibt auch so.

Dann sind – – Jetzt würde ich gern noch einmal den Fall 2 hören.

Mir geht es jetzt um Folgendes: Selbstverständlich ist es 2011. Also, das gilt nur für die Förderungen 2011 und nicht für Förderbescheide, die schon in den Vorjahren erteilt wurden? Da war Ihre Antwort – –

Okay.

Also, wir sind uns einig, dass das nur für das Jahr 2011 gilt?

Genau so.

Gut. Okay.

Herr Abg. Stange; bitte die Frage Nr. 9.

Danke, Frau Präsidentin. – Thema: Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs.

Mir liegt ein Gesetzentwurf zu einem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr vor.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Auf welcher statistischen Grundlage erfolgte die Überarbeitung des bisher gültigen ÖPNVFinAusG gemäß § 2 Abs. 3?

2. Welche Ergebnisse brachte die Überprüfung nach Frage 1? (Bitte kumulierte Datengrundlage mit Veränderungen und Annahmen für die Folgejahre auflisten sowie entsprechende Ergebnisse aus dem Gesetzentwurf anfügen.)

Für die Staatsregierung antwortet Herr Minister Morlok.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Stange! Das von Ihnen angesprochene Gesetz befindet sich momentan als Gesetzentwurf bei den Beteiligten in der Anhörungsphase und wird nach der Anhörung dem Sächsischen Landtag zugeleitet. Zu diesem Zeitpunkt ist natürlich auch die Ausschussbefassung vorgesehen gewesen. Ich kann aber durchaus nachvollziehen, dass es, wie auch aus Ihrer Frage deutlich wird, eine Vielzahl von Einzelfragen hinsichtlich des Datenmaterials und hinsichtlich der Auswirkungen auf die einzelnen betroffenen

Landkreise und infolgedessen die Zweckverbände gibt. Dies aber im Rahmen einer mündlichen Anfrage ohne Schaubilder und Tabellen auszuführen halte ich für schwierig.

Deswegen wäre mein Vorschlag, dass wir, auch wenn der Gesetzentwurf dem Landtag noch nicht zugeleitet ist, in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses die Sicht der Staatsregierung im Einzelnen darstellen und auch mit Ihnen diskutieren.

Ich möchte, wenn Sie einverstanden sind, ganz kurz einige Schwerpunkte erläutern.

Der Auftrag, die Berechnungsgrundlagen zu ändern, kam vom Gesetzgeber, vom Sächsischen Landtag. Wir haben uns Gedanken gemacht, welche Kriterien möglichst objektiv den Aufwand beschreiben, der in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorhanden ist, und wir kamen zu dem Ergebnis, dass ein Kriterium das Thema Personen ist, und zwar nicht die Zahl der beförderten Personen, weil das nur schwer ermittelbar ist, sondern die Zahl der in den Regionen vorhandenen Personen, Auszubildenden, Schüler, Studenten. Hierzu gibt es Material des Statistischen Landesamtes, das man einsehen kann.

Wir waren genauso der Auffassung, dass natürlich auch die Fläche eines Landkreises, das Verhältnis zwischen Fläche und Personenzahl ein Kriterium ist, um den Aufwand zu beschreiben, weil der Beförderungsaufwand in ländlichen Regionen mit größeren Fahrstrecken größer ist als in Städten. Das sind die beiden Kriterien, die letztlich in die Berechnung einfließen. Wie gesagt, das würde ich auch hinsichtlich der Auswirkungen im Ausschuss gern im Einzelnen erläutern.

Wenn man sich das insgesamt anschaut, kann man folgende Veränderungen feststellen: Wenn man berücksichtigt, dass wir aufgrund eines Beschlusses des Sächsischen Landtages 1 Million Euro mehr Geld zur Verfügung haben, also 54 Millionen Euro statt 53 Millionen Euro, lautet die Tendenzaussage, dass die Landkreise 2,4 Millionen Euro mehr bekommen als bisher und die kreisfreien Städte 1,4 Millionen Euro weniger. Wenn Sie einverstanden sind, möchte ich die Details gern im Ausschuss mit Ihnen diskutieren.

Dann bitte ich Herrn Lichdi zur Frage Nr. 12; bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es geht um die Sachsen-LB-Pleite: Verjährung von Schadensersatzansprüchen.

Die vom Finanzministerium beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hatte offensichtlich Sorgfaltspflichtverletzungen von ehemaligen Kreditausschussmitgliedern der Sachsen LB festgestellt. Dies ergibt sich aus dem Pressestatement von Staatsminister Prof. Dr. Georg Unland zu den Regress-Prüfungen bei der ehemaligen Sachsen LB vom 22. Dezember 2010, Seite 4: „Bezogen auf die vier

Kreditentscheidungen aus den Jahren 2003 und 2006 sind sechs Mitglieder des Kreditausschusses, die gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrates waren, ihren Pflichten nicht hinreichend nachgekommen.“

Auf eine Kleine Anfrage zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Kreditausschusses antwortete die Staatsregierung: „Noch vor einem möglichen Ablauf von Verjährungsfristen am 31. Dezember 2010 hat das Kabinett in seiner Sitzung am 23. November 2010 abschließend beschlossen, keine Klage gegen ehemalige Mitglieder von Aufsichtsorganen zu erheben.“ – So die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 5/4743 vom 23. Februar 2011.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Schließt die Staatsregierung aus, dass Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Kreditausschussmitglieder wegen oben genannter Pflichtverletzungen in den Jahren 2003 bis 2005 gemäß § 116 in Verbindung mit § 93 AKtG bereits verjährt sind? Ich bitte um Begründung.

2. Schließt die Staatsregierung aus, dass Schadensersatzansprüche gegen Horst Metz, Finanzminister a. D. und ehemaliger Vorsitzender des Kreditausschusses der Sächsischen Landesbank, wegen Pflichtverletzungen in den Jahren 2002 bis 2005, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund der pflichtwidrigen Entscheidung zur Aufstockung der Kreditlinie von 224,5 Millionen Euro auf 1,735 Milliarden Euro in der Sitzung des Kreditausschusses am 16. Juni 2005, spätestens zum 31.12.2010 verjährt sind?

Für die Staatsregierung Herr Minister Unland. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abg. Lichdi! Meine Damen und Herren! Ich möchte im Namen und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung Ihre mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Da der Verlauf von Verjährungsfristen gewöhnlich von objektiven und subjektiven Merkmalen und tatsächlichen Umständen abhängt, kann die Staatsregierung nicht ausschließen, dass Ansprüche mit Ablauf des 31. Dezember 2010 verjährt sind. Die Staatsregierung geht im vorliegenden Fall allerdings davon aus, dass aktienrechtliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Kreditausschussmitglieder wegen oben genannter Pflichtverletzungen noch nicht verjährt sind. Der Beginn des Laufs von Verjährungsfristen setzt voraus, dass der Anspruch entstanden ist und damit alle anspruchsbegründenden Tatsachen und Merkmale, zum Beispiel Eintritt des Schadens, vorliegen.

Da davon ausgegangen wird, dass die Schäden erst im August 2007 während der Krise der Bank entstanden sind, droht die Verjährung für aktienrechtliche Ansprüche nach der bislang geltenden fünfjährigen Verjährungsfrist frühestens im August 2012. Die im Dezember 2010 in Kraft getretene Neuregelung des § 52a des Kreditwesen

gesetzes verlängert für die Ansprüche von Kreditinstituten gegen Organmitglieder die Verjährungsfrist auf zehn Jahre.

Auf Ihre zweite Frage möchte ich wie folgt antworten: Ich möchte diesbezüglich auf die Beantwortung der Frage 1 verweisen und im Übrigen auf die Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage Drucksache 5/4743 sowie auf die Befassung mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/4656, im Sächsischen Landtag am 20. Januar 2011.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja, Frau Präsidentin.

Bitte.

Wir konnten in den letzten Tagen den Medien entnehmen, dass es offensichtlich Probleme bei der Durchsetzung der Managerhaftung gibt. Ich erinnere an den Bericht im „Spiegel“ vom Montag dieser Woche und an den Bericht der „Freien Presse“. Deswegen frage ich Sie, ob die Staatsregierung die Entscheidung, die sie in der Kabinettsitzung am 23. November 2010 getroffen hat, eben nicht gegen die Kreditausschussmitglieder vorzugehen, jetzt im Lichte dieser offensichtlich neu bekannt gewordenen oder jedenfalls auftretenden Schwierigkeiten überdenkt und beabsichtigt, noch einmal in die Prüfung darüber einzutreten, ob die nach Ihren Auskünften noch nicht verjährten Ansprüche geltend zu machen sind.

Nein.

Eine zweite Nachfrage, bitte.

Wir haben das ausführlich begründet. Ich habe vorhin die Drucksachen zitiert. Dort ist das nachlesbar. Zweitens haben wir im HFA dieses Problem ausführlich diskutiert und begründet.

Ich habe leider keine Nachfrage mehr.