Wir haben heute in Deutschland 20 % Ausländeranteil. Von diesen 20 % Ausländeranteil sind 40 % Transferempfänger von Sozialhilfeleistungen. Wenn man hier von ausländischen Fachkräften spricht, dann widerspricht es sich in gewisser Hinsicht, dass man auf der einen Seite sagt, Zuwanderung soll durch berufliche Qualifikation gesteuert und begrenzt werden, aber auf der anderen Seite gibt es dann doch ein Asylrecht, das diesen Qualifikationsmerkmalen völlig zuwiderläuft, ja, ihm sogar widerspricht, weil die berufliche Qualifikation gerade von Asylanten oder Asylbewerbern oft nicht gegeben ist.
Das zeigt für mich, dass diese ganze Debatte letztendlich eigentlich nur genutzt wird, um sich als Gutmensch aufzuspielen und zu sagen, die armen Ausländer müssen hungern, und sie sollen doch deshalb nach Deutschland kommen. Aber wenn ich mir einmal vorstelle, dass bei diesen ganzen Befürwortern einer weiteren Zuwanderung, bei jedem von Ihnen drei Tunesier in Ihr Wohnzimmer einquartiert werden, kann ich Ihnen sagen, nach einer Woche würden Sie sicherlich schon ganz anders denken. Denn Ihre Menschlichkeit, die Sie hier immer wieder betonen,
hat natürlich keine persönlichen Konsequenzen für Sie selbst, sondern die Konsequenzen bürden Sie dem deutschen Steuerzahler auf.
(Beifall bei der NPD – Zuruf des Abg. Stefan Brangs, SPD – Andreas Storr, NPD: Schwätzer! – Weitere Zurufe von der NPD)
Ich möchte ein Zitat nennen, das zeigt, wie feige die CDU im Grunde genommen ist. Ich möchte einmal den Herrn Bundeskanzler a. D. Helmut Kohl zitieren, der auf dem CDU-Parteitag am 26. Oktober 1992 angesichts der damaligen Asylantenflut Folgendes gesagt hat: „Die Grenze der Belastbarkeit ist überschritten. Die Situation hat sich dramatisch zugespitzt. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, stehen wir vor der Gefahr einer tief greifenden Vertrauenskrise gegenüber unserem demokratischen Staat, ja, ich
sage es mit Bedacht, eines Staatsnotstandes. Die Menschen erwarten von uns schnelle Lösungen, und zwar Lösungen, die greifen, die dem Missbrauch des Asylrechts wirksam einen Riegel vorschieben.“ Dem ist nur zuzustimmen, und vor dieser Situation stehen wir erneut.
Gibt es weiteren Redebedarf aus der Reihe der Fraktionen? – Die Staatsregierung könnte das Wort ergreifen. – Bitte, Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte doch ein paar Worte zu diesem Thema sagen. Das Erste, was mich immer wieder erschüttert, ist, wenn aus den Reihen der NPD dieses Thema mit doch klar auch menschenverachtenden Äußerungen debattiert wird.
(Andreas Storr, NPD: Das ist nicht menschenverachtend, das ist inländerfreundlich! – Zuruf des Abg. Jürgen Gansel, NPD)
Das ist ein Problem, welches aus meiner Sicht nicht zu akzeptieren ist, und auf der anderen Seite wird schon allein an dem Debattenthema deutlich, dass Sie auch von den Grundzügen des Ausländerrechts keine Ahnung haben.
(Beifall bei der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei den LINKEN, der FDP sowie der Staatsregierung)
Denn es gibt keinen sächsischen Aufenthaltstitel, und insofern kann es auch keinen „Sachsentitel“ geben.
Nichtsdestotrotz möchte ich einige Worte zu dem Thema Flüchtlingsproblematik sagen. Sachsen vertritt in der Ausländerproblematik und in der Ausländerpolitik eine klare Position.
und dazu habe ich am vergangenen Freitag im Bundesrat die sächsische Initiative eingebracht. Auf der anderen Seite haben wir ganz klare Grundsätze zur Flüchtlingspolitik, und diese stehen nicht zur Disposition. Zu diesen Grundsätzen gehört natürlich auch ganz klar, dass nur diejenigen einen Anspruch haben, bei uns bleiben zu dürfen, die in ihren Heimatländern politisch oder religiös verfolgt werden. Das wird in einem aufwendigen Verfahren – –
Das wird in einem aufwendigen Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft. Grundlage ist der Artikel 16a Grundgesetz, das ist heute schon angesprochen worden. Wer keine dort anerkannten Gefährdungen geltend machen kann – auch das gehört zu diesen Grundsätzen, und das will ich klar und deutlich aussprechen –, der muss natürlich in sein Heimatland zurückkehren.
Alles andere wäre weder zu bewältigen, noch könnten wir ansonsten sicherstellen, dass die Menschen, die bei uns tatsächlich Zuflucht finden müssen, dann auch aufgenommen werden können.
Die Absprachen auf der europäischen Ebene zum Asylrecht sehen vor, dass das Asylverfahren in demjenigen Land durchgeführt wird, in dem ein Asylbewerber zuerst das EU-Gebiet betreten hat. Das hat sich im Gegensatz zu manchen Äußerungen in den letzten über 15 Jahren in Europa ganz klar bewährt.
In der aktuellen Situation ist es Italien. Ich bin mir durchaus bewusst, dass es für Italien keine einfache Situation ist, aber wir hatten vor dem Beitritt von Polen und Tschechien durchaus auch eine schwierige Situation, die wir bewältigen mussten. Ich bin überzeugt, dass Italien von der Größe her die Herausforderung auch bewältigen kann. Wir reden hier nicht von einem Massenzustrom an Flüchtlingen, sondern derzeit von rund 22 000 Personen.
Diese Zahlen begründen eben nicht diesen Ruf nach einer Neuordnung der europäischen Absprachen oder einer besonderen Solidarität. Herr Seidel hat vorhin die Zahlen angesprochen: Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 48 500 Asylverfahren durchgeführt worden, in Italien lediglich 10 100. Ich gehe davon aus, dass daran deutlich wird, dass Italien jetzt eine besondere Verantwortung hat, die Dimension aber deutlich macht, dass die Verantwortung auch entsprechend übernommen werden kann. Unterstützung durch die anderen EU-Länder erfolgt erst, wenn Italien den Zustrom nachweislich nicht mehr bewältigen kann.
Das muss dann der Rat der Europäischen Union feststellen. Von dieser Situation, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir, auch wenn es Italien anders sieht, derzeit weit entfernt.
Genau wie der Bundesinnenminister halte ich es aber für absolut inakzeptabel, dass Italien angekündigt hat und derzeit beginnt, Visa für Flüchtlinge auszustellen. Man kann doch nicht Solidarität unter den EU-Staaten fordern, aber gleichzeitig Visa ausstellen, die gegen sämtliche Verabredungen verstoßen.
Deshalb sage ich ganz klar, dass wir in Deutschland – genauso wie die anderen EU-Länder – sehr genau beobachten, was derzeit in Italien gemacht wird und wer von Italien weiterreist. Im Moment geht es noch nicht darum, das Schengen-Abkommen aufzuheben; aber verstärkte Aufmerksamkeit ist geboten. Gegebenenfalls werden wir in Deutschland koordiniert und gemeinschaftlich reagieren.
Bei der Beurteilung der Flüchtlinge aus Nordafrika sollten wir uns auch noch von folgendem Gedanken leiten lassen: Asyl steht den Menschen zu, die politisch verfolgt werden, von ihrem eigenem Staat oder einem totalitären Regime im jeweiligen Land. Über die Umwälzungen in Nordafrika ist heute schon intensiv gesprochen worden.
Wir alle wünschen uns, dass diese Entwicklung weiter voranschreitet. Umso weniger wird es dann natürlich auch politische Verfolgung in Nordafrika geben.
Vor allem die jungen Leute werden dann in diesen Ländern auch gebraucht werden. Unser gemeinsames politisches Ziel muss es jetzt sein, dass diese Menschen in ihren Heimatländern wieder eine Perspektive finden und Freiheit, Arbeit sowie dann auch Wohlstand bekommen. Daran mitzuwirken ist eine große Aufgabe für Deutschland und die Europäische Union insgesamt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 2. Aktuellen Debatte angekommen. Die Debatte ist abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.