Darin können Sie nachlesen, dass Schulsozialarbeit nicht nur als defizitorientierter Ansatz gedacht ist, sondern für alle Schülerinnen und Schüler.
Ich habe noch eine Anmerkung zur Staatsministerin Frau Clauß: Frau Clauß, Sie haben eine Statistik vom September 2010 über die Anzahl der Schulsozialarbeiter zitiert.
Der Punkt ist aber, dass das nicht mehr aktuell ist, weil aufgrund der Kürzungen der Jugendpauschale ein Teil der Stellen gekürzt wurde und dort Leute entlassen bzw. ihre Stunden herabgesetzt wurden.
Zum einen muss man ganz deutlich sagen: Es ist schon etwas makaber, bei dem einem Staatsministerium zu sagen, dort sind die Mittel gekürzt worden. Ich denke, es gibt auch im Kultusministerium keine Töpfe, die weit geöffnet sind und bei denen Geld übrig ist. Demzufolge ist es ziemlich vermessen, jetzt die Finanzierungsbälle hin- und herzuwerfen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Ich denke, wir haben dahin gehend momentan weitaus größere Probleme hier im Land, bei denen wir gerade auch den Haushalt des Kultusministeriums brauchen.
Wie ich eingangs sagte, können wir nicht außerhalb von Haushaltsverhandlungen einem – wie auch immer gearteten – Sonderprogramm so zustimmen.
Ich möchte gern vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen, Bezug nehmend auf Herrn Schreiber.
Lieber Kollege Schreiber, im Antrag steht nicht, dass das sofort – in diesem oder im nächsten Jahr – greifen soll. Es ist Ihnen als Regierungsfraktionen trotzdem vorbehalten, die Mittel für die Schulsozialarbeit im nächsten Doppelhaushalt 2013/2014 im Ressort des Kultusministeriums einzustellen.
Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und lasse nun über den Änderungsantrag in Drucksache 5/5918 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/5363. Frau Giegengack, war das ein Antrag auf eine punktweise Abstimmung, oder war es ein Hinweis darauf, wie Ihre Fraktion abstimmen wird?
Okay. Dann werden wir so verfahren. Ich lasse über Punkt 1 der Drucksache 5/5363 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dem Punkt 1 ist nicht zugestimmt worden.
Wir stimmen über Punkt 2 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke sehr. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Dem Punkt 2 ist ebenfalls nicht zugestimmt worden.
Wer Punkt 3 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Auch hier ist nicht die erforderliche Mehrheit erreicht worden. Eine Schlussabstimmung erübrigt sich. Dem Antrag ist nicht entsprochen worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Zunächst spricht die Fraktion der CDU. Frau Abg. Dietzschold ergreift das Wort; bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der am heutigen Vormittag teilweise emotional geführten Debatte zur Situation der Pflege in Sachsen möchte ich zum Antrag der CDU/FDP-Koalition „Rahmenbedingungen in der stationären Pflege verbessern“ sprechen. Dazu möchte ich zwei Themenbereiche der Pflege ansprechen, welche einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den Bedürfnissen
der zu pflegenden Personen und ihrer Angehörigen stärker als bisher gerecht zu werden. Zum einen geht es dabei um das Landesheimgesetz, zum anderen um die Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform 2006 wurde unter anderem die bisherige Zuständigkeit des Bundes bezüglich des Heimrechts auf die Bundesländer übertragen. In Thüringen, Hessen, Niedersachsen und Sachsen befindet sich das Landesheimgesetz in der Endphase der Beratungen; Frau Clauß hat heute Morgen Ausführungen zum Stand in Sachsen gemacht.
Anfang 2009 wurde durch die Staatsregierung schon einmal ein Gesetzentwurf zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen, das sogenannte BeWoG, eingebracht. Dieses hatte bereits gute Ansätze, um den Anforderungen der demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen und den sich ändernden Bedürfnissen der Pflegenden sowie deren Angehörigen gerecht zu werden.
Mit dem vorliegenden Antrag sollen diese Ansätze bei der Erarbeitung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes mit beachtet werden und es soll noch einmal deutlich gemacht werden, dass neben dem Respekt vor den Bedürfnissen der Bewohner und deren Mitwirkungsrechten die Aspekte der Entbürokratisierung berücksichtigt werden sollen.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, einige Ausführungen zum zweiten Punkt, zur Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, zu machen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland neu gefasst und macht nach § 14 XI. Sozialgesetzbuch deutlich, dass pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.
Im Mittelpunkt des derzeitigen Begriffes der Pflegebedürftigkeit steht dabei der tägliche Hilfebedarf im Einzelfall bei bestimmten Verrichtungen, beispielsweise Körperpflege, Ernährung und Mobilität. In diesem Zusammenhang ist weiterhin deutlich zu machen, dass es verschiedene Stufen der Pflegebedürftigkeit gibt, welche in einem Begutachtungsverfahren anhand verschiedener Kriterien festgestellt werden und unter anderem Auswirkungen auf den Umfang der Leistungsgewährung haben.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist dabei seit der Einführung der Pflegeversicherung wiederholt kritisiert worden. Angesprochen wurden dabei unter anderem die somatische Orientierung durch Fixierung auf die Verrichtungen des täglichen Lebens oder die Vernachlässigung der gerontopsychiatrischen Hilfebedarfe. Weiterhin blieb auch die Pflegezeit als Kriterium zur Bemessung des Hilfebedarfs umstritten.
In den letzten Jahren ist wiederholt die Problematik der besonderen Belange von Demenzerkrankten in den Vordergrund gerückt. So werden Demenzerkrankungen im Anfangsstadium oder bestimmte Formen der Demenz erst im späteren Verlauf der Erkrankung berücksichtigt und damit leistungsrelevant.
Verhaltensstörungen und kognitive Einbußen beeinflussen indessen die Alltagskompetenz des Menschen weit vor dem Vorliegen einer Pflegestufe, und die Belastung der Angehörigen ist gerade zu Beginn der Erkrankung erheb
lich. Es gab immer wieder Anstrengungen, diesen Kritikpunkten entgegenzukommen. So wurden zwar beispielsweise mit dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz aus dem Jahr 2001 besondere Leistungen für demenziell Erkrankte vorgesehen, in der Praxis ist das allerdings nur schleppend angenommen worden.
Um dieses Problem grundlegend anzugehen, hat das Bundesgesundheitsministerium 2006 einen Beirat ins Leben gerufen mit dem Ziel, als Grundlage eine zukünftige Entscheidung über eine Änderung des gültigen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und des damit verbundenen Begutachtungsverfahrens zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge und Handlungsoptionen zu erarbeiten, wobei insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die Pflegeversichtung und/oder andere Sozialleistungsbereiche zu klären sind.
Dieser Beirat hat im Februar 2009 seinen Abschlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht wurde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff vorgeschlagen, der sich an einem zu entwickelnden Begutachtungs-Assessment orientiert und die Erfassung kognitiver Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt.
Dieser Bericht wurde anschließend im Bundesgesundheitsministerium geprüft. Es wurde wiederholt medial deutlich gemacht, dass man an einer Weiterentwicklung des Begriffs arbeite. Im Januar 2011 hat der damalige Bundesgesundheitsminister Rösler seine Eckpunkte für die Pflegereform 2011 vorgestellt und dabei auf die Entwicklung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hingewiesen.
Mit dem vorliegenden Antrag soll dieses Ansinnen unterstützt und eine ganzheitliche Wahrnehmung der Lebenslage der Pflegebedürftigen erreicht werden. Die Staatsregierung wird durch unseren Antrag gebeten, einen Überblick über die derzeitige Pflegeinfrastruktur im Freistaat Sachsen darzustellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten! Das Thema Pflege ist aktueller denn je und wird uns auch in den nächsten Jahren noch oft beschäftigen. Allein die Debatte am Vormittag hat gezeigt, mit welchen Emotionen und Befürchtungen dies einhergeht. In den nächsten Jahren ist aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft ein Anstieg der Pflegebedürftigenzahlen sehr wahrscheinlich. Hier spielen Faktoren wie der medizinisch-technische Fortschritt und eine gesündere Lebensweise sowie eine höhere Lebenserwartung mit hinein.