Protokoll der Sitzung vom 05.03.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 50. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Heidan und Frau Nicolaus.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widersprüche gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 50. Sitzung ist damit bestätigt.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 1

Wahl von Mitgliedern der 15. Bundesversammlung

durch den Sächsischen Landtag gemäß Artikel 54 Abs. 3 Grundgesetz

sowie §§ 2 bis 5 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten

durch die Bundesversammlung (BPräsWahlG)

Drucksache 5/8454, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/8438, Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/8453, Wahlvorschlag der Fraktionen

der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/8475, Wahlvorschlag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/8395, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Ihnen liegen als Wahlvorschläge vor: Liste 1 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Liste 2 – Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Liste 3 – gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Liste 4 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Liste 5 – Wahlvorschlag der Fraktion der NPD.

Die Fraktionen haben mir versichert, dass in die Wahlvorschläge nur wählbare Personen aufgenommen worden sind.

Nach § 2 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Zahl der von den einzelnen Landtagen zu wählenden Mitglieder im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Dies ist durch die Bekanntmachung vom 22. Februar 2012 im Bundesgesetzblatt erfolgt. Demnach hat der Sächsische Landtag 33 Mitglieder der 15. Bundesversammlung zu wählen.

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung erfolgt die Zuteilung der Sitze nach den auf sie zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet nach § 4 Abs. 3 Satz 2 des genannten Gesetzes bei gleichen Höchstzahlen erforderlichenfalls das vom Präsidenten des Sächsischen Landtages zu ziehende Los.

Meine Damen und Herren! Jeder Abgeordnete hat bei der Wahl eine Stimme. Ich wiederhole: eine Stimme. Da keine Debatte vorgesehen ist, kommen wir jetzt zur Wahl.

Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt.

Die Möglichkeit einer offenen Abstimmung über die fünf Listen ist bei dieser Wahl nicht gegeben.

Zur Durchführung der geheimen Wahl berufe ich aus den Reihen der Schriftführer eine Wahlkommission mit folgenden Mitgliedern des Landtages: DIE LINKE – Frau Roth als Leiterin, CDU – Herrn Colditz, SPD – Frau Dr. Deicke, FDP – Herrn Hauschild, GRÜNE – Herrn Jennerjahn, NPD – Frau Schüßler.

Nach Ende der Stimmabgabe bitte ich Sie dringend, im Raum zu verbleiben, damit ich das Ergebnis unmittelbar nach Beendigung der Auszählung durch die Wahlkommission bekanntgeben und die Sitzung somit zügig fortgesetzt werden kann.

Ich übergebe nun das Wort an die Leiterin der Wahlkommission. – Wir müssen noch einige Unterlagen aushändigen. Die Leiterin unserer Wahlkommission, Frau Kollegin Roth, ergreift nun das Wort.

Danke sehr, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident hat den Anlass unserer heutigen Wahl und das Prozedere bereits erläutert. Ich werde es trotzdem noch einmal tun; denn bei der letzten Wahl vor nicht einmal zwei Jahren hat es Unstimmigkeiten und auch Beschwerden gegeben, weil einige Abgeordnete nicht richtig wussten, wie viele Kreuze zu setzen sind. Deshalb hat Herr Präsident es bewusst wiederholt: Jeder hat ein Kreuz zu setzen. Ich zeige es Ihnen noch einmal und mache es anschaulich.

(Heiterkeit im Saal – Christian Piwarz, CDU: Jedem Einzelnen?)

Ich werde jetzt die Abgeordneten in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Sie erhalten einen Stimmschein, auf dem Sie entsprechend der Wahlvorschläge der Fraktionen ankreuzen können. Sie haben eine – eine einzige! – Stimme.

(Anhaltende Heiterkeit)

Sie müssen sich für eine dieser Listen entscheiden und dort Ihr Kreuz setzen. Wenn Sie zwei oder drei Kreuze setzen, ist das leider ungültig. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimme gültig ist, und setzen Sie nur ein Kreuz!

Anschließend werden wir auszählen und die Sitze den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zuteilen. Über die Zuteilung des letzten Sitzes entscheidet bei gleichen Höchstzahlen erforderlichenfalls das vom Präsidenten des Landtages zu ziehende Los.

Wir beginnen mit der Wahl. Denken Sie bitte daran: nur ein Kreuz!

(Holger Zastrow, FDP: Ja! – Namensaufruf – Wahlhandlung)

Ist jemand im Saal, den ich nicht aufgerufen habe? – Das sehe ich nicht.

Nun haben auch die Mitglieder unserer Wahlkommission ihre Stimmen abgegeben. Ich frage nochmals: Ist irgendjemand im Raum, der seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das stelle ich nicht fest. Wir schließen diesen Wahlgang, und unsere Kommission zählt nun die Stimmen aus. Ich unterbreche diese Sitzung bis zur Verkündung des Abstimmungsergebnisses.

(Auszählung der Stimmen – Unterbrechung von 14:19 bis 14:40 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Wir nehmen die Sitzung wieder auf. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl der vom Sächsischen Landtag zu bestimmenden Mitglieder zur 15. Bundesversammlung vor. Ich kann somit das Wahlergebnis verkünden.

Abgegeben wurden 130 Stimmscheine. Ungültig war kein Stimmschein. Das ist einen Beifall wert.

(Heiterkeit)

Es wurde wie folgt abgestimmt: Der Wahlvorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 15/8454, Liste 1, erhielt 53 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/8438, Liste 2, erhielt 29 Stimmen. Der gemeinsame Wahlvorschlag der SPD-Fraktion und der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 5/8453, Liste 3, erhielt 26 Stimmen. Der Wahlvorschlag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/8475, Liste 4, erhielt 14 Stimmen und der Wahlvorschlag der NPD-Fraktion in der Drucksache 5/8395, Liste 5, erhielt 8 Stimmen.

Nach dem Höchstzahlverfahren entfallen somit von den insgesamt 33 Sitzen auf den Wahlvorschlag der CDUFraktion 14 Sitze, auf den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE 7 Sitze, auf den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN 7 Sitze, auf den Wahlvorschlag der FDP-Fraktion 3 Sitze und auf den Wahlvorschlag der NPD-Fraktion 2 Sitze.

Entsprechend der Reihenfolge auf den Listen sind als Mitglieder für die 15. Bundesversammlung gewählt: von der Liste der CDU die Bewerber Nummer 1 bis 14, von der Liste der Fraktion DIE LINKE die Bewerber Nummer 1 bis 7, von der gemeinsamen Liste der Fraktionen von SPD und GRÜNEN die Bewerber Nummer 1 bis 7, von der Liste der Fraktion der FDP die Bewerber Nummer 1 bis 3 und von der Liste der Fraktion der NPD die Bewerber Nummer 1 bis 2. Die restlichen Bewerber sind jeweils in der Reihenfolge auf dem Listenvorschlag Ersatzbewerber. Ich spreche den gewählten Mitgliedern der 15. Bundesversammlung zu ihrer Wahl meine Glückwünsche aus.

(Beifall des ganzen Hauses)

Meine Damen und Herren! Unter Berücksichtigung der kurzen Frist zur Wahl des Bundespräsidenten bitte ich die Gewählten und die Ersatzbewerber, die hier vor Ort sind, ihre Wahlannahmeerklärung noch heute abzugeben. Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt sofort im Anschluss an die Sitzung in der Lobby. Dort besteht auch die Möglichkeit zur sofortigen Abgabe der Annahmeerklärung. Es sind extra Tische aufgebaut worden, wo sich jeder auf seine Liste konzentrieren kann. Alle dort nicht abgeholten Unterlagen gehen den Bewerbern per Postzustellung zu. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Einspruch gemäß § 98 GO

Drucksache 5/8070

Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruchs, also heute, ohne Beratung. Wir stimmen nun über den Einspruch des Abg. Apfel in der

Drucksache 5/8070 ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Somit wurde dem Einspruch des Abg. Apfel mit großer

Mehrheit nicht stattgegeben. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 50. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Ich bitte Sie, noch eine Weile zu verharren, wenn Ihnen dies möglich ist, bis ich die Sitzung schließe. Das Präsidium hat den Termin für die 51. Sitzung auf übermorgen, Mittwoch, den 7. März 2012, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu