Protokoll der Sitzung vom 04.04.2012

Drucksache 5/8702, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Mir liegt die Erklärung des bisherigen Mitglieds Herrn Storr vor, dass er auf seine Mitgliedschaft verzichtet. In Drucksache 5/8702 schlägt die NPD-Fraktion vor, Herrn Löffler als Mitglied zu wählen. Dieser ist seit vier Wochen stellvertretendes Mitglied dieses Ausschusses und erfüllt die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes. Die Wahl findet nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen.

Meine Damen und Herren! Da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir nun das Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses, Drucksache 5/8702, durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, den vorgeschlagenen Kandidaten als Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Genannte gewählt. Meine Damen und Herren, wir können diesen Tagesordnungspunkt abschließen.

Wir treten nun ein in den

Tagesordnungspunkt 3

Wahl zum 2. Untersuchungsausschuss

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Thema: „Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen

beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende

Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver

Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz,

Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen,

für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und

Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung

sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit

im Umfeld der Debatten um den sogenannten Sachsen-Sumpf

(Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen) “

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern

Drucksache 5/8703, Wahlvorschläge der Fraktionen der FDP und der NPD

Die FDP-Fraktion schlägt vor, dass das bisherige Mitglied Kollege Biesok und das bisherige stellvertretende Mitglied Kollege Bläsner ihre Funktionen tauschen. Die erforderliche Erklärung von Herrn Kollegen Biesok zum Verzicht auf die Mitgliedschaft liegt mir vor. Von der NPD-Fraktion liegt die Erklärung des bisherigen Mitgliedes Herrn Schimmer vor, dass er auf seine Mitgliedschaft verzichtet. Mit Drucksache 5/8703 schlägt die NPDFraktion vor, Herrn Gansel als Mitglied zu wählen. Dieser ist bisher stellvertretendes Mitglied dieses Ausschusses, erfüllt also die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes.

Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage daher, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Ich sehe keinen Widerspruch.

Meine Damen und Herren! Wir können durch Handzeichen wählen. Dafür sind drei Abstimmungen erforderlich. Wer dafür ist, Herrn Bläsner als Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist Herr Kollege Bläsner mit großer Mehrheit bei einigen Stimmenthaltungen gewählt.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Ich darf Herrn Kollegen Bläsner fragen, ob er die Wahl annimmt.

(Norbert Bläsner, FDP: Ja!)

Er nimmt die Wahl an. Glückwunsch an Kollegen Bläsner.

Wer dafür ist, Herrn Gansel als Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Herr Gansel gewählt. Ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt.

(Jürgen Gansel, NPD: Ja!)

Meine Damen und Herren! Wer dafür ist, Herrn Biesok als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das kann ich nicht feststellen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Herr Kollege Biesok bei einigen Stimmenthaltungen mit großer Mehrheit als stellvertretendes Mitglied des 2. Untersuchungsausschusses gewählt. Ich frage Herrn Kollegen Biesok, ob er die Wahl annimmt.

(Carsten Biesok, FDP: Ja, ich nehme die Wahl an!)

Danke.

Meine Damen und Herren! Wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen und kommen zu einer weiteren Wahl im

Tagesordnungspunkt 4

Wahl zum 3. Untersuchungsausschuss

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Thema: „Untersuchung möglicher Versäumnisse und etwaigen Fehlver

haltens der Staatsregierung und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht

unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im

Freistaat Sachsen beim Umgang mit der als ‚Terrorzelle

Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ bezeichneten neonazistischen

Terrorgruppe, deren personal-organisatorischem Umfeld und etwaigen

Unterstützernetzwerken, insbesondere im Hinblick auf ihre Entstehung,

Entwicklung und ihr Agieren in bzw. von Sachsen aus sowie bei der

Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung der der Terrorgruppe ‚NSU‘ und

ggf. den mit ihr verbundenen Netzwerken zurechenbaren Straftaten und der

Schlussfolgerungen hieraus (Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen)“

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern

Drucksache 5/8704, Wahlvorschläge der Fraktionen

Der Landtag hat gestern beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses ebenfalls 19 Mitglieder betragen soll. Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach den Mitgliederzahlen der Fraktionen, wobei nach § 15 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d‘Hondt zur Anwendung kommt.

Anders als bei den regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtages sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses und deren Stellvertreter vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen. Bei den zu besetzenden 19 Sitzen bedeutet dies, dass auf Vorschlag der CDU neun Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE vier Mitglieder, auf Vorschlag der SPD-Fraktion zwei Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion FDP zwei Mitglieder, auf Vorschlag der Fraktion GRÜNE ein Mitglied und auf Vorschlag der NPD-Fraktion ebenfalls ein Mitglied zu wählen sind.