Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

Wir kommen nun zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Hermenau, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Es war im August 2007, dass die Sachsen LB notverkauft werden musste, und es war im April 2008, dass sie mit der Landesbank BadenWürttemberg verschmolzen wurde. Vier Jahre später reden wir jetzt darüber, was mit den Restauflösungen passiert. Die Staatsregierung hat also vier Jahre benötigt, um das Gesetz über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe nun endlich an die bestehenden Realitäten anzupassen.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Tolle Leistung!)

Wir finden das schon sehr schnell, um das einmal ironisch zu fassen.

Zu den Regelungen, die jetzt getroffen werden sollen und wie wir dazu stehen: Die Mindestzahl der ordentlichen Verwaltungsratsmitglieder von neun auf sechs herabzusetzen, das haben wir diskutiert. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu; auch die haben wir diskutiert. Wir haben in unserem Änderungsantrag deutlich gemacht, dass wir es bei der Mindestanzahl von neun belassen wollen. Wir halten das für richtig; ich will es auch begründen.

Zum Ersten. In Zeiten mit komplexen Problemstellungen benötigt man auch komplexe Meinungsbildung. Zu schnell können sich doch Gleichgesinnte oder Gleichausgebildete in kurzer Zeit gegenseitig in ihrer Meinung bestätigen, ohne weiter nachzudenken. Wenn es eine wirklich harte Erkenntnis aus der Finanzkrise gibt, dann ist es die, dass die Banker auch nicht besser oder schlechter wissen, wie das Leben ist. Sie sind nur näher am Geld dran. Das ist alles. Diese nüchterne Erkenntnis heißt für mich, dass deutlich mehr Leute an solchen Entscheidungen mitmachen müssen als welche, die nur für Geld und Juristerei ausgebildet sind. Das sage ich so offen, wie ich das empfinde. Die Vielfalt der Blickwinkel ist gerade beim regionalen Strukturauftrag der Sparkassen entscheidend. Das wollen Sie minimieren. Ich halte das für falsch.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Zweiten sind wir der Meinung, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates und auch deren Stellvertreter, gerade weil sie nicht alle vom Fach sein sollen, regelmäßig in Schulungen über aktuelle Entwicklungen im Kreditwesen fortgebildet werden sollen. Wir halten das für wichtig. Es reicht uns nicht, wenn die Sparkassen ihren Verwaltungsratsmitgliedern lediglich Fortbildungsgelegenheiten anbieten wollen. Das ist zu wenig. Gerade wenn es darum geht, dass mehrere Blickwinkel in die Meinungsvielfalt einbezogen werden, ist es wichtig, dass alle über dasselbe Grundwissen verfügen. Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe im Erstberuf auch nicht Finanzen studiert. Ich halte es aber für wichtig, dass man sich diesen Fragen stellt.

Der dritte Punkt, und das ist der eigentliche Aufreger, da hat Kollege Pecher völlig recht, ist die Frage: Wozu – zur Hölle – brauchen wir diese SFG noch? Es ist und bleibt unklar. Wenn wir davon ausgehen dürfen, dass Ihre Beteuerungen stimmen, dass damit nichts Böses geplant ist, dann ist das nichtig. Was soll es dann noch im Gesetz geregelt werden? Wenn unsere Befürchtungen zutreffen könnten, dass eine Möglichkeit eröffnet werden sollte, dass wieder einmal irgendwelche Leute, die sich gegenseitig besoffen gequatscht haben, am großen Rad drehen, dann ist unsere Befürchtung so groß, dass wir diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen müssen. Das ist doch ganz klar.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

So oder so ist die Regelung nicht erklärlich. Die Anhörung war im Ergebnis sehr eindeutig. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Sächsische Städtetag und der Landkreistag mit dem Gesetz zufrieden sind, es ausgewogen finden usw. Sie haben auch keine Verdächtigungen gehegt, wie ich das hier andeute. Wir hätten auch gern zugestimmt, diese Entscheidungsfreiheit auf der kommunalen Ebene zu lassen. An sich ist das löblich, aber das in diesen vergifteten Vorschlag einzubetten, dass eben die SFG die Möglichkeit hat, Einfluss auf die Sparkassen auszuüben und dass eine ganze Reihe von Entscheidungshoheiten auf die SFG übertragen werden können, das führt mich zu meiner Aussage. Sie kennen wahrscheinlich alle den Spruch von Cato dem Älteren – wenn ich nicht irre; er wurde immer in der Zeit vor dem Dritten Punischen Krieg gebraucht –, dass Karthago zerstört werden müsse. Ich bin, seitdem die Sachsen LB zusammengebrochen ist, immer derselben Meinung gewesen: Ceterum censeo SFG esse delendam. Und so ist es auch. Ich glaube, die SFG muss aufgelöst werden. Wir schlagen ein konkretes Datum vor, viel mehr Zeit braucht es nun wirklich nicht.

Ich will noch einmal sagen, warum ich es so schwierig finde, dass Sie da überhaupt eine Möglichkeit aufmachen. Jeder Polizist weiß, dass man beim Parken nichts im Auto liegenlassen soll, denn Gelegenheit macht Diebe, und Sie schreiben ins Gesetz eine Möglichkeit.

(Mario Pecher, SPD: Die machen noch das Fenster auf!)

Ich finde das riskant.

Die machen noch das Fenster auf, da hat Herr Pecher recht.

Nichtsdestotrotz, Sie machen diesen potenziellen Kompetenzentzug der örtlichen Verbundsparkassen-Verwaltungsräte, indem Sie sagen, es können übertragen werden die Feststellung des Jahresabschlusses, der Beteiligungserwerb und die Beteiligungsveräußerung, die mittelfristige Unternehmensplanung – man denke an den regionalen Strukturauftrag –, die Grundsätze der Personalpolitik, die Öffnung und Schließung von Zweigstellen und der Grundstückserwerb.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Völlig irre!)

Ich finde das wirklich unglaublich. Es atmet Zentralisierung und konzernähnliche Strukturen. Natürlich wird die Frage aufkommen, welche Filiale man schließt und welche nicht. Wie dann der flächendeckende Versorgungsgrad aussehen soll, wird noch eine spannende Diskussion werden.

Ich halte dieses Gesetz für verfehlt. Ich bin der Meinung, dass man dem nicht zustimmen kann. Die SFG sollte bis Ende 2016 spätestens aufgelöst sein, und zwar vollständig und endgültig. Die Möglichkeit, sich gegenseitig noch einmal besoffen zu reden und zu denken, man könnte noch einmal am großen Rad drehen, sollte man endlich beenden.

(Vereinzelt Beifall bei den GRÜNEN)

Wenn Sie sagen, Herr Biesok, Ihnen ginge es um Grundgesetz Artikel 28 Abs. 2, kommunale Selbstverwaltung – ich nehme an, dass Sie das gemeint haben –: Es braucht für attraktive und wettbewerbsfähige Sparkassen keine Sachsen-Finanzgruppe. Das brauchen die nicht; das haben die nicht nötig. Wenn die kooperieren wollen, gibt es genügend gesetzlich geregelte Möglichkeiten für Kooperationen, und zwar in allen wichtigen Fragen. Deswegen werden wir das Gesetz in aller Gänze und aller Breite und ganz klar ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Nun ist die NPDFraktion an der Reihe. Herr Abg. Schimmer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die EU betreibt seit Jahren eine Politik der systematischen Schwächung der regional orientierten öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Banken in Deutschland. Der Grund ist eigentlich ganz einfach: Während diese den Mittelstand – nicht zuletzt die mittelständische Binnenwirtschaft – und die regionalen und nationalen Geldkreisläufe begünstigen, stehen die Geschäftsbanken eher für die weltweit gehandelten, spekulativen Finanzmarktinstrumente, die mehr oder weniger feindlichen Unternehmensübernahmen und den hemmungslosen Verdrängungswettbewerb durch immer

stärkere Vernetzung der Finanzmärkte und die von ihnen getriebenen internationalen kapitalistischen Oligopole und Monopole. Genau diese Stärkung monopolartiger Strukturen – unternehmensstrategisch auch in Bezug auf die Länder und Regionen im Verhältnis zueinander – wird von den EU-Strategen angestrebt. Denn ihre Strategie läuft auf das gleiche Ziel hinaus wie die Globalisierungsstrategie im Allgemeinen: auf die Auflösung der kleinteiligen, national und regional differenzierten Gesellschaftsstrukturen durch Zersetzung ihrer volkswirtschaftlichen Basis.

Genau in diesem Kontext muss man die im September 2003 gegründete Sachsen-Finanzgruppe sehen. Sie ging aus dem im Jahr 2000 eingerichteten und beim Volksentscheid am 21. Oktober 2001 mit weit überwiegender Mehrheit von den sächsischen Wählern abgelehnten Sachsen-Finanzverband hervor. Bereits die Gründung war also ein reiner Etikettenschwindel und Wählerbetrug durch die Sächsische Staatsregierung, die damals wie heute unter dem Globalisierungsdruck der internationalen Hochfinanz und deren Politiklobby stand, die nur einen Zweck hatte: die Annäherung an eine öffentlich-rechtliche Bank – wie eben der Sachsen LB – und die Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken der international operierenden Geschäftsbanken.

Wir alle wissen heute, wozu dieses fatale Geschäftsverständnis geführt hat: zu außerbilanziellen Finanzmarktumsätzen der Sächsischen Landesbank, die um ein Vielfa

ches höher als die Bilanzsumme waren, zur Degradierung des gesetzlich vorgesehenen Landesbankgeschäfts zur reinen Nebensache, zur De-facto-Pleite der Sachsen LB, zum Verlust unserer Landesbank, die eigentlich viel hätte für unsere mittelständische Wirtschaft – die des Freistaats Sachsen – leisten können, und schließlich zu einer Staatshaftung in Höhe von fast 3 Milliarden Euro.

Die von den Verantwortlichen immer wieder betonte angebliche Notwendigkeit hierfür ist nicht etwa die Folge einer unvermeidbaren, gleichsam naturgegebenen Entwicklung des Kreditwesens, sondern vielmehr einer systematisch betriebenen Politik der internationalen Hochfinanz und ihrer politischen Steigbügelhalter von EU, OECD, dem Baseler Bankenausschuss und der deutschen Exekutive auf Bundes- und Landesebene.

Wir alle wissen: Besonders die Europäische Union schießt seit Jahren aus allen Rohren gegen die traditionell starke Stellung der öffentlich-rechtlichen Banken in Deutschland. Erinnert sei hier an die schier endlose Kette von Schikanen, von der erzwungenen Abschaffung der Gewährträgerhaftung und der Anstaltspflicht der öffentlichrechtlichen und staatlichen Träger über Privatisierungsdruck, Angriff auf den Sparkassenstatus usw. bis hin zum regelrechten Vernichtungskrieg gegen die deutschen Landesbanken. Gerade eben – um einmal die wahren Ursachen für die Bankenkrise beim Namen zu nennen – durch diese Angriffe aus Brüssel wurden die Landesinstitute zu immer wahnwitzigeren Kapitalmarktgeschäften getrieben, die letzten Endes zum Ruin oder Beinaheruin einer Reihe von Instituten führten.

Dass die Sparkassen vorerst weitgehend verschont blieben, haben wir eigentlich nur in scheinbar paradoxer Weise der Finanzmarktkrise zu verdanken, die ab dem Herbst 2007 ausgehend von den USA die internationalen Kapitalmärkte überrollte. Denn dadurch zeigte sich einerseits die volkswirtschaftliche Anomalie der internationalen Finanzmärkte und andererseits – das wurde schon vom Vorredner erwähnt – die Stärke des Regionalbankkonzepts der Sparkassen.

Nur wenige Monate – daran kann ich mich noch gut erinnern, ich war damals Mitarbeiter – vor den ersten Panikreaktionen der FED in den USA hatte die sächsische Landtagsmehrheit im Jahr 2007 in ihrer finanz- und wirtschaftspolitischen Blindheit die Sachsen LB in eine Aktiengesellschaft mit entsprechender Privatisierungsoption umgewandelt. Gerade dadurch wird deutlich, dass die Krise, wenn sie etwas später gekommen wäre, vielleicht auch den sächsischen Sparkassen das Genick gebrochen hätte, weil nämlich in der Zwischenzeit die Staatsregierung durch ihre Bankenkonzernstrategie, insbesondere mittels der Sachsen-Finanzgruppe, auch die Sparkassen immer stärker in diesen fatalen Spekulationsstrudel hineingerissen hätte.

Die Politik der Staatsregierung und der sie tragenden Landtagsmehrheiten in Sachen öffentlich-rechtlicher Banken und der Sachsen-Finanzgruppe kann man also durchaus als einen von der EU geförderten zerstöreri

schen Angriff auf die sächsischen Finanz- und Kreditmärkte bezeichnen. Aber auch bei wohlwollendster Betrachtung – wie wir das heute wieder seitens der CDU gehört haben – muss man doch wohl zumindest das totale Scheitern all dieser Bemühungen feststellen.

Der volle Umfang dieses Scheiterns wird einem erst dann bewusst, wenn man sich den Antrag der Linksfraktion vom 12. Januar 2010 mit der Drucksachennummer 5/1075 und die entsprechende Antwort der Staatsregierung zu Gemüte führt. In diesem Antrag wurde die Staatsregierung dankenswerterweise ersucht, eine Evaluation der tatsächlichen Wirkung der SFG vorzulegen, insbesondere gemessen in dem SFG-Gründungsgesetz und in einer Erklärung der von April 2003 definierten Zielsetzung der Gruppe. Die ebenso lapidare wie hilflose Antwort des Finanzministers lautete wie folgt – ich zitiere –: „Das Sächsische Ministerium der Finanzen respektiert den Wunsch der kommunalen Anteilseigner auf Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe. Es besteht daher kein Anlass für Evaluation.“

Deutlicher kann wohl das totale Desaster der sächsischen Regierungspolitik auf diesem Gebiet nicht zum Ausdruck gebracht werden. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf will die Staatsregierung dieses Desaster nun bestenfalls etwas verschleiern oder schlimmstenfalls – das nehmen wir von der NPD eben an – fortsetzen.

Nach § 56 Abs. 2 Nr. 18 des Gesetzentwurfs soll die Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe künftig keines Landesgesetzes mehr bedürfen, wie es die Opposition im Landtag eigentlich erwartet hatte, sondern auf Basis eines einstimmigen Beschlusses ihrer Anteilseigner möglich sein. Der Landesgesetzgeber soll also seiner sonst eigentlich überfälligen Pflicht zur Auflösung der SFG enthoben werden. Das bezeichnet die Staatsregierung dann allen Ernstes noch als Erleichterung der Auflösung der Sachsen-Finanzgruppe. Daran möchten wir als NPD-Fraktion, meine Damen und Herren, starke Zweifel anmelden, denn dieser Auflösungsbeschluss, den der vorliegende Gesetzentwurf vorsieht, muss einstimmig sein, und wir wissen alle, dass es noch einige Protagonisten gibt, die einer Fortführung der SFG das Wort reden.

Das hat sich beispielsweise bei der Anhörung im Landtag am 21. März gezeigt, zum Beispiel in der Person des Herrn Joachim Hoof, des Vorstandsvorsitzenden der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, die – gemessen an der Bilanzsumme – im Freistaat Sachsen bekanntermaßen zweitstärkste Sparkasse ist. Das ist übrigens kein Wunder, da Herr Hoof seit 2005 auch Vorstandsvorsitzender der SFG ist. Zwar soll nach dem vorliegenden Gesetzentwurf jeder Anteilseigner das Recht erhalten, ohne Angabe eines gewichtigen Grundes aus der SFG auszutreten – was auch begrüßenswert ist –; auf der anderen Seite soll aber der Einfluss des SFG-Vorstandes bei den einzelnen Anteilseignern gestärkt werden. So will der SFG-Vorstand künftig bei jeder Verbundsparkasse ein Verwaltungsratsmitglied stellen, und dieses soll zusammen mit dem jeweiligen Vorsitzenden etwaige weitere Zuständigkeiten

des betreffenden Verwaltungsrates nicht mehr der Anteilseignerversammlung, sondern dem FSG-Vorstand zur endgültigen Entscheidung zuweisen können.

Wir als Nationaldemokraten halten es doch für legitim zu fragen, ob nicht durch eine derartige Stärkung des Einflusses der SFG deren Auflösung im Endeffekt eben gerade verhindert werden soll. Aus Sicht der NPD deutet sowohl der Gesetzentwurf als auch das Verhalten der Vertreter von Regierung und Regierungsfraktion bei der Aussprache im Haushalts- und Finanzausschuss darauf hin. Dieses ist umso unverständlicher, als weder die Staatsregierung noch der Experte der Regierungsfraktionen im HFA noch der schon genannte Vorstandsvorsitzende der SFG, Joachim Hoof, in der Lage zu sein scheinen, auch nur ein einziges Beispiel dafür zu nennen, dass die Sachsen-Finanzgruppe die bei ihrer Gründung aufgestellten Ziele auch nur in einem einzigen Fall erreicht hätte.

Unter diesen Umständen wird die NPD-Fraktion den vorgelegten Gesetzentwurf der Staatsregierung aus voller Überzeugung ablehnen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite? – In der CDU-Fraktion? – Herr Abg. Bienst. Herr Bienst, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nicht betroffen vom vorliegenden Gesetzentwurf, nein, als ein betroffenes Verwaltungsratsmitglied in meiner Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien verstehen Sie bitte meinen Redebeitrag. In dieser Funktion war ich schon vor 2002 tätig. Das gültige GörK vom 13.12.2002 bildete somit unter anderem auch meine Arbeitsgrundlage der letzten Jahre.

Nun habe ich in meinem Redemanuskript einen Satz stehen, von dem ich abweichen möchte. Ich wollte sagen: Da unsere Sparkasse kein Mitglied der SFG war und auch nicht ist, möchte ich mich nur auf den Teil 1 beziehen. Da wir wissen, dass der vorliegende Gesetzentwurf drei Teile besitzt und wir gerade gehört haben, dass wir uns in der Diskussion nur auf Teil 3 beziehen, weniger auf Teil 1 eingehen, würde ich doch von diesem Manuskript abweichen und noch einmal auf das Problem SFG bzw. auf meine Vorredner eingehen.

Schade, dass Herr Scheel momentan nicht hier ist.

(Dr. André Hahn, DIE LINKE: Doch, da oben!)

Da oben ist er, schön. Hallo, Herr Scheel! – Ich möchte nur noch einmal kurz auf seinen Redebeitrag eingehen.

(Mario Pecher, SPD, steht am Mikrofon.)