Noch einmal zu der Diskussion des Betreuungsgeldes und die Anrechnung auf SGB-II-Leistungen. Hierzu sage ich deutlich: Wenn das Betreuungsgeld eine Anerkennung der Erziehungsleistung sein soll, dann ist mir jede Familie, in der Kinder aufwachsen und erzogen werden, gleich wichtig. Die Würdigung dieser Erziehungsleistungen von anderen Sozialleistungen abhängig zu machen, halte ich aus diesem Grunde für den falschen Weg.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob es noch Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Mir liegt noch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion vor, der noch eingebracht werden möchte. Frau Dr. Stange für die SPD-Fraktion, bitte.
Ja, ich habe es gerade bemerkt, dass das Schlusswort noch fehlt. Ich bedanke mich für den Hinweis. Dann bitte zuerst das Schlusswort. Frau Werner, bitte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ein wenig entsetzt ob der Debatte. Ich hätte mir erhofft, dass wir es schaffen, über Sachargumente zu diskutieren.
Leider sind Sie, Herr Krauß, ganz anders in die Debatte gegangen. Es war enttäuschend. Ich denke, dass Sie mit Ihren Ausführungen die Familien sehr enttäuscht haben.
Sie haben mir Dinge unterstellt, die zwischen den Zeilen unseres Antrages zu lesen wären. Sie kennen sicherlich den Spruch vom Sender und vom Empfänger. Der Empfänger liest das, was er lesen will. Diesbezüglich sind Sie wahrscheinlich doch zu verbohrt und lesen das, was Sie heraushören wollen. Die Dinge, die Sie genannt haben, stehen jedenfalls nicht in unserem Antrag. Die Unterstellungen weisen wir zurück.
Wenn Sie aber mit Unterstellungen arbeiten, dann kann ich das auch machen. Dass die CDU gerade jetzt sehr laut nach dem Betreuungsgeld tönt, liegt wohl daran, dass sie inzwischen fest im Wahlkampf ist. Das kann man überall lesen.
Zu einigen wenigen Unterstellungen, die Sie gebracht haben: Zuerst zu den Eltern, die ihre Kinder zu Hause erziehen und betreuen wollen. Ich habe gesagt, dass ich großes Verständnis dafür habe – und das auch so sein soll –, wenn Eltern das möchten. Aber ich denke, es geht nicht darum, dass Frauen wegen 150 Euro aus der Erwerbsarbeit gedrängt werden.
Dann schauen Sie sich doch die Studien an. Da sehen Sie Effekte des Betreuungsgeldes, das besonders bildungsferne oder gering verdienende Frauen aus dem Arbeitsprozess gehen, ihre Kinder zu Hause erziehen, weil sie damit weniger Probleme und ein bisschen mehr Geld in der Tasche haben.
(Alexander Krauß, CDU: Sie gehen erst einmal heraus, um ihr Kind auf die Welt zu bringen und sich dann um das Kind kümmern zu wollen!)
Sie haben unter anderem gesagt, wir würden den Eltern unterstellen, sie könnten nicht mit Geld umgehen. Diesbezüglich muss ich fragen: Wer hat denn das Bildungs- und Teilhabepaket erfunden und dafür gesorgt, dass die Eltern nicht das Geld für Vereinsförderung, Schulförderung usw. in die Hand bekommen, sondern über Verwaltungen ausgereicht wird? – Das war doch die CDU!
Jetzt versinken die Millionen in den Verwaltungen. Wenn Sie sich die Anfragen anschauen, dann können Sie das nachlesen. Die CDU kann wahrscheinlich nicht mit Geld umgehen.
Sie unterstellen, ich hätte das Wort „verheerend“ verwendet. Das war nicht ich, sondern das war Ihre Arbeitsministerium Frau von der Leyen. Sie hat gesagt, das Betreuungsgeld ist bildungspolitisch und gleichstellungspolitisch verheerend.
Das Betreuungsgeld bringt keine Wahlfreiheit. Es bringt nicht, dass Eltern gedeihlich mit ihren Kindern das Aufwachsen – –
Ich denke, die Ministerin auf Bundesebene braucht dabei die Unterstützung. Das nur als Appell an Frau Schütz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir heftig darüber diskutiert haben, ob wir nun das Betreuungsgeld oder die Krippenplätze wollen, bleibe ich bei den Krippenplätzen und fordere die Landesregierung auf, das Geld, das der Bund zum Ausbau der Betreuungsplätze für die unter Dreijährigen zur Verfügung stellt, auch endlich weiterzureichen und nicht beim Finanzministerium versickern zu lassen.
Wir haben besonders in den Großstädten Dresden und Leipzig, teilweise auch in anderen Kommunen derzeit die Situation, dass nicht ohne Weiteres der Kraftakt, bis zum 31.07.2013 diesen Anspruch vorzubereiten, dann auch ab 01.08.2013 umgesetzt werden kann.
Die Kommunen stehen derzeit allein, denn die Landesregierung hat einen Trick angewendet: Sie sagt einfach, dass sie seit dem Jahr 2005 die Kita-Pauschale aufrechterhält – die letzte Erhöhung ist durch die SPD-Fraktion durchgesetzt worden – und bei 1 875 Euro bleibt. Dort versickert dann das Geld, das der Bund für die Betriebskosten zur Verfügung gestellt hat. Dieses Geld fehlt den Kommunen.
Wir haben dadurch eine Situation, dass es die beiden Großstädte wahrscheinlich nicht schaffen werden, diesen Rechtsanspruch rechtzeitig umzusetzen.
Deshalb unser Antrag in diesem Kontext, dass man das Geld sinnvoller einsetzen kann. Es ist wichtig, dass das Geld – diesbezüglich können wir das Betreuungsgeld, diese 2 Milliarden Euro, gleich dazunehmen – zum Ausbau der Krippenplätze in den Kommunen eingesetzt und die Kommunen entsprechend entlastet werden.
Meine Damen und Herren! Ich rufe auf die Drucksache 5/9067 zur Drucksache 5/9001. Wer dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.
Genau, den Änderungsantrag der SPD. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion nicht angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Ich stelle die Drucksache 5/9001 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist dem Antrag in Drucksache 5/9001 mehrheitlich nicht zugestimmt worden.