Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 55. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages.

Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Heinz, Herr Neubert, Frau Klinger, Herr Lichdi, Herr Hirche, Frau Nicolaus, Herr Otto und Herr Panter.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 bis 12 festgelegt: CDU bis zu 120 Minuten, DIE LINKE bis zu 80 Minuten, SPD bis zu 48 Minuten, FDP bis zu 48 Minuten, GRÜNE bis zu 40 Minuten, NPD bis zu 40 Minuten, Staatsregierung 80 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Ich sehe, dass fast alle inzwischen ihren Platz gefunden haben, nur noch ganz vereinzelt steht dieser und jener Kollege, den Rücken zum Präsidium gewandt.

(Heiterkeit)

Ich sehe am Mikrofon 2 Herrn Kollegen Gerstenberg. Ist das eine Wortmeldung?

Ja, Herr Präsident. Unsere Fraktion beantragt, den Tagesordnungspunkt 6, 2. Lesung des Entwurfs „Gesetz zur Neuregelung des Jagdrechts im Freistaat Sachsen“, von der heutigen Tagesordnung abzusetzen und an die Ausschüsse zurückzuverweisen. Die Gründe liegen darin, dass dieser Gesetzentwurf am 14. Februar 2012 mitberatend an den Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz überwiesen wurde, da dort auch ein Zuständigkeitsbereich, zum Beispiel zu Fragen des Tierschutzes, liegt.

In der folgenden Sitzung des Ausschusses am 19.03.2012 wurde die Beratung des Gesetzentwurfes von den Koalitionsfraktionen abgesetzt. In der nächsten Ausschusswoche, das war für den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft der Sitzungstag 27.04., fand in diesem Ausschuss die abschließende Behandlung statt. Dem Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz war es nicht möglich, eine Stellungnahme zu dieser Beratung abzugeben, da er sich in dieser Woche auf der Informationsreise des Ausschusses befand.

Das hat zur Folge, dass der Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz nicht, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen, zumindest zwei Sitzungstage für seine Stellungnahme zur Verfügung hatte. Hinzu kommt, dass die Absetzung am einzigen verfügbaren Sitzungstag durch die Ausschussmehrheit beantragt wurde.

Wir haben damit eine Konstellation, dass eine Ausschussmehrheit im mitberatenden Ausschuss einen Gesetzentwurf von der Beratung absetzt und anschließend im federführenden Ausschuss unter Verzicht auf die Stellungnahme die Beschlussempfehlung an den Sächsischen Landtag erarbeitet wird. Auf diese Art und Weise wäre die Aushebelung jeglicher Mitberatung in den mitberatenden Ausschüssen möglich. Wir sind der Überzeugung, dass das nicht mit der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages vereinbar ist.

Das lässt sich aber heilen, indem wir diesen Tagesordnungspunkt heute absetzen und an die Ausschüsse zurücküberweisen.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank. – Kollege Gerstenberg beantragt für die Fraktion GRÜNE die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, 2. Lesung des Entwurfs „Gesetz zur Neuregelung des Jagdrechts im Freistaat Sachsen“.

Am Mikrofon 5 sehe ich Herrn Piwarz von der CDUFraktion zur Gegenrede.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Wir werden dem Antrag nicht Folge leisten. Nach unserer Auffassung ist den Regelungen der Geschäftsordnung Genüge getan. Der federführende Ausschuss hat die Möglichkeit gehabt, abschließend zu beraten – was er auch getan hat. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass seitens der GRÜNEN auch im federführenden Ausschuss darauf in keiner Weise eingegangen wurde. Zu unserer Verwunderung haben auch die GRÜNEN im federführenden Ausschuss keinerlei Änderungsanträge eingebracht. Insofern vermuten wir hier eher die Gründe dafür, dass der Tagesordnungspunkt heute noch einmal abgesetzt werden soll.

Im Übrigen verweise ich darauf, dass der Gesetzentwurf im Dezember letzten Jahres im Landtag zur Beratung vorgelegt wurde und wir im Februar eine Anhörung durchgeführt haben. Es bestand also hinreichend Zeit und Möglichkeit, sich mit diesem Gesetzentwurf zu befassen und die entsprechenden Beratungen durchzuführen. Das Thema ist auch medial in der Öffentlichkeit diskutiert worden, sodass wir keinen Grund sehen, heute nicht abschließend im Plenum über das Gesetz befinden zu können.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank. – Das war die Gegenrede des Kollegen Piwarz. Wir stimmen jetzt über die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, Zweite Lesung des Entwurfs „Gesetz zur Neuregelung der Jagdrechts im Freistaat Sachsen“, ab. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Wenige Stimmenthaltungen. Damit ist die Abset

zung des Tagesordnungspunktes 6 trotz vieler Stimmen dafür mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der 55. Sitzung ist damit bestätigt.

Wir treten ein in den

Tagesordnungspunkt 1

Wahl zum 1. Untersuchungsausschuss

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Thema: „Untersuchung der Versäumnisse und Fehler der Staatsregierung bei

Konzipierung, Organisation, Planung und Absicherung einer vorrangig auf

Abfallvermeidung, Ressourcenrückgewinnung und Nachhaltigkeit

ausgerichteten Abfall-Kreislaufwirtschaft sowie einer funktionierenden

Verwaltung und Überwachung der umweltverträglichen Verwertung und

Beseitigung von Abfällen in Sachsen (Abfall-Missstands-Enquete)“

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds

Drucksache 5/8967, Wahlvorschlag der Fraktion der NPD

Nach § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder von Untersuchungsausschüssen durch den Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen gewählt. Herr Mario Löffler, NPD-Fraktion, ehemals stellvertretendes Mitglied, wurde in der 54. Sitzung zum Mitglied des Ausschusses gewählt. Mit dem vorliegenden Wahlvorschlag wird beantragt, Frau Gitta Schüßler als zukünftiges stellvertretendes Mitglied für den 1. Untersuchungsausschuss zu wählen.

Bei Wahlen finden nach § 104 unserer Geschäftsordnung geheime Abstimmungen statt. Wenn kein Mitglied des Landtages widerspricht, kann auch durch Handzeichen abgestimmt werden. Ich frage also, ob jemand widerspricht. – Das kann ich nicht feststellen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag in Drucksache 5/8967 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist Frau Gitta Schüßler als stellvertretendes Mitglied für den Untersuchungsausschuss gewählt.

Frau Schüßler, nehmen Sie die Wahl an?

(Gitta Schüßler, NPD: Nehme ich an. Danke!)

Frau Schüßler nimmt die Wahl an. Ich danke dafür. Der Tagesordnungspunkt 1 ist beendet.

Wir können nun zu Tagesordnungspunkt 2 schreiten.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

Wahl zum 2. Untersuchungsausschuss

gemäß § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes

Thema: „Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen

beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende

Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver

Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz,

Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen, für

das Versagen rechtstaatlicher Informations-, Kontroll-, und

Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie

gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im