Wenn man das weiß und auch weiß, Herr Bandmann, dass die unterproportionale Finanzkraft des Ostens bis 2020 und darüber hinaus bleiben wird – Sie wissen das offensichtlich nicht –, werden wir in den sächsischen Kommunen und im Landeshaushalt weiter eine unterproportionale Finanzkraft haben. Wir werden zu wenige eigene Einnahmen haben, Sie wissen das ganz genau. Deshalb sollte man diese Einnahmenbasis nicht zusätzlich erodieren.
Die Mövenpick-Steuer hat zu Recht viele Leute im Land empört. Sie war Unsinn, sie war nicht nötig. Ich bin der Auffassung, wenn man es schaffen könnte, nicht nur über eine Schuldenbremse zu verhandeln, sondern auch wüsste, dass versucht wird, ein stetes und berechenbares Ausgabeverhalten des Staates auch dadurch zu erreichen, dass man die Steuereinnahmenbasis nicht unnötig erschüttert, dann empfände ich das als eine starke, vertrauensbildende Maßnahme.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es freut mich sehr, dass es die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als essenziell ansieht, zukünftig auf eine strukturelle Neuverschuldung zu verzichten.
insbesondere aber auch für die laufenden Gespräche zur Verfassungsänderung bezüglich des Neuverschuldungsverbotes/der Schuldenbremse.
Die Gespräche laufen zurzeit in konstruktiver Atmosphäre, aber am Ende der Gespräche zur Verfassungsänderung entscheidet nicht eine Feststellung, dass es wichtig ist, keine Neuverschuldung mehr zuzulassen. Am Ende der Verfassungsgespräche sollte eine belastbare sowie verfassungs- und grundgesetzkonforme Regelung für die Sächsische Verfassung stehen, eine Regelung, die eine Schuldenaufnahme nur unter einschränkenden, engen Voraussetzungen zulässt.
In der heutigen Debatte bitte ich zu beachten, dass es schon ein wesentlicher Unterschied ist, ob ich einfach nur feststellen will, wie wichtig eine Neuverschuldung ist, oder ob ich über eine Verfassungsänderung spreche. Parallelen kann ich bei diesen zwei Punkten nur begrenzt entdecken. Ich möchte auch klarstellen: Der Treueschwur für das Schuldenmachen wird nicht heute und hier geleistet, sondern einzig und allein bei der Verfassungsänderung.
Nun aber zum Antrag zurück. Die Aufzählung unter Punkt 2 des Antrages erhebt sicherlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit;
denn wenn wir die Forschungs- und Bildungslandschaft als Investitionsschwerpunkt bestimmen, dann deckt sich das in vielen Punkten mit den Beschlüssen unserer Fraktion.
Bildung ist aber ein Komplettpaket. Der Schüler oder der Student muss über eine gute Infrastruktur mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Bildungsstätte kommen können. Da würde ich also schon einige weitere Schwerpunkte hinzusetzen wollen.
zumindest fast alle. Aber zum sozialen Frieden bestehen zwischen uns mit Sicherheit unterschiedliche Vorstellungen. Wie wichtig soziale Finanzen sind, zeigen uns die Bilder aus Griechenland. Brennende Barrikaden gehören sicherlich nicht zum sozialen Frieden.
Unter II. zieht die Antragstellerin dann ihre Konsequenz: Die Staatsregierung wird aufgefordert, im Bundesrat bis zum Ende der 5. Legislaturperiode keinen Steuersenkungen mehr zuzustimmen. Warum nur bis zum Ende der 5. Legislaturperiode, erschließt sich mir nicht.
Jetzt aber, meine Damen und Herren, die Konsequenz des Antrages ist nur auf den ersten flüchtigen Blick richtig. Grundsätzlich ist es richtig, die Einnahmenseite zu betrachten und sie zu stärken. Aber das muss nicht immer auf dem Gebiet des Steuerrechtes sein. Jetzt haben Sie zum Glück keine Steuererhöhung gefordert.
Das ist zunächst einmal ein guter Punkt. Aber Fakt ist eines: In der hier ausgesprochenen Absolutheit des Steuersenkungsverzichtes ist der Antrag nicht richtig. Wenn Sie die Regierung in den noch verbleibenden zwei Jahren bis zur Wahl im Bundesrat binden möchten, dann wird unserer Regierung ein wesentliches Element aus der Hand geschlagen. Dem Wortlaut des Antrages folgend soll sich die Regierung bei Steuersenkungen im Bundesrat verweigern, egal ob damit tatsächlich weniger Einnahmen für den Freistaat verbunden sind oder nicht. Falls zum Beispiel der Bund eine Kompensation oder sogar eine Überkompensation für Steuermindereinnahmen anbietet,
müsste die Regierung im Bundesrat den Vorschlag trotzdem ablehnen. Unabhängig davon, dass ich persönlich gern die Bevölkerung von einigen Steuern bzw. Steuerprozentpunkten erlöst hätte, sind doch Situationen denkbar, die die Steuersenkungen notwendig werden lassen.
Danke schön. – Herr Michel, Sie haben ausgeführt, dass Sie der Meinung sind, dass man, wenn man vom Bund Kompensationen für Steuermindereinnahmen angeboten bekommt, nicht so pingelig sein darf. Ich frage Sie deshalb: Wie kommen Sie denn zu der Schlussfolgerung, dass es gute Schulden sind,
die der Bund hat, wenn er kompensiert, den Ländern die Einnahmenausfälle abdeckt, wenn Sachsen sozusagen davon frei bleibt? Ich meine, solange es noch Neuverschuldungen beim Bund gibt, kann man so nicht argumentieren, denn man kann auch immer interpretieren, dass in der Neuverschuldung des Bundes die Steuerkompensationsmaßnahmen für Sachsen stecken, und das ist linke Tasche, rechte Tasche.
Ja, Frau Hermenau, ich habe nicht von guten oder schlechten Schulden gesprochen, und linke Tasche, rechte Tasche sind leider unterschiedliche Haushalte.
Ich werde in meinen weiteren Ausführungen noch dazu kommen, wie es auf Bundesebene aussieht. Ich denke, Sie wissen ganz genau, dass es gerade auf Bundesebene schon gewisse Koppelungsgeschäfte gibt. Aus diesem Grunde, denke ich, ist das schon eine Spielart. Fakt ist aber eines: Die Bundespolitik, gerade die Bundesschuldenpolitik kann man schon äußerst kritisch betrachten. Das bedeutet aber in Bezug auf die Länder nicht, dass es Kompensations- und Koppelungsgeschäfte gibt.
Damit, Herr Präsident, würde ich gern wieder zu meiner Rede kommen und noch einmal darauf hinweisen, dass wir auch Lenkungssteuern haben und mit diesen Lenkungssteuern auch Anreizwirkungen mit Steuervergünstigungen gesetzt haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das in wirtschaftlichen Krisenzeiten teilweise schon ein geeignetes Mittel war. Denken Sie nur an die Verknüpfung der Erbschaftsteuer, gekoppelt mit dem Arbeitskräfteerhalt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zu diesen Koppelungsgeschäften. Es soll in der Politik der Bundesrepublik ab und zu vorgekommen sein, dass man Koppelungsgeschäfte gemacht hat. Ich würde mich freuen, wenn ich von den GRÜNEN heute hier hören würde, dass es bei den GRÜNEN nicht der Fall ist, dass man Koppelungsgeschäfte macht. Das würde vielleicht an anderer Stelle helfen.
Aber die Sächsische Staatsregierung wäre mit einem solchen Beschluss schon sehr gebunden. Jede Teilnahme an Kompromissen solcher Art würde unmöglich werden. Wir würden unserer Regierung ein wesentliches Mittel innerhalb der bundespolitischen Landschaft aus der Hand nehmen.
Wenn dieses Beispiel der Koppelungsgeschäfte zu einfach ist, habe ich noch eine weitere Frage: Wie soll sich die Regierung verhalten, wenn es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gibt, das es umzusetzen gilt? Was soll die Regierung tun, wenn dieses Urteil Steueranpassungen vorgibt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag geht zu weit. Er würde im Erfolgsfall die Regierung für mindestens zwei Jahre viel zu sehr auf der bundespolitischen Bühne einengen. Im Übrigen befindet sich nach meiner Kenntnis auch die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen im Vermittlungsausschuss.
Wollen Sie wirklich, dass Sachsen gegen diese steuerliche Maßnahme stimmt? Die Folge wären weniger energetische Gebäudesanierungen und nach Ihrer grünen Lesart damit eine größere Erderwärmung, mehr Klimaauswirkungen, Abschmelzen der Pole. Das können Sie doch nicht wollen.
Aber jetzt im Ernst das Fazit. Der Antrag hat, glaube ich, nur eines im Sinn: die Regierung zu binden, vorzuführen und ihr Handlungsoptionen zu nehmen. Das können wir nicht wirklich wollen. Wir wollen, dass unsere Regierung in den leider nicht ganz klaren bundespolitischen Spielen handlungsfähig ist. Aus all den genannten Gründen lehnen wir den Antrag ab.