Auch Sachsen ist in dieser Hinsicht leider schon keine Insel der Glückseligen mehr, und hier spreche ich nicht nur von Leipzig. So fand 2010 im Zuge einer bundesweiten Razzia gegen ein islamistisches Netzwerk auch im sächsischen Freital eine Durchsuchung statt, da von dort ein ursprünglich aus Saudi-Arabien stammendes Buch mit dem zynischen Titel „Frauen im Schutz des Islam“ auf elektronischem Wege vertrieben wurde, das die sogenannte Züchtigung von Frauen empfiehlt.
Wenige Monate zuvor wurde in Plauen im Vogtland ein islamistisches Zentrum eröffnet, das nach Medienberichten auch eine Koranschule beherbergt. Außerdem geht aus einer aktuellen Kleinen Anfrage meines NPD-Fraktionskollegen Holger Apfel hervor, dass es in diesem Jahr in Dresden am 7. und 28. April auch zu den berüchtigten Koran-Verteilaktionen des sogenannten Predigers und Hartz-IV-Schnorrers Ibrahim Abu Nagie kam. Der zählt neben Pierre Vogel und Hassan Dabbagh zu den extremsten Einpeitschern im Salafistensumpf. Ja, das ist der, über den man sich laut Herrn Dr. Gillo nicht aufregen soll.
Doch weder kann die Staatsregierung Auskunft darüber geben, ob abseits der bekannten Salafistenvereinigung weitere religiöse Gruppen an den Aktionen beteiligt waren, noch liegen ihr Hinweise zur Resonanz der Aktion vor. Obwohl der Imam von Leipzig seitens des Verfassungsschutzes beobachtet wird, liegen der Staatsregierung laut eigener Aussage auch keine Informationen vor, ob er in die genannten Aktionen involviert gewesen ist. Offenbar liegt Dresden auch über 20 Jahre nach der Wende noch immer im Tal der Ahnungslosen.
Wir aber wollen keine Verhältnisse, wie sie in Westdeutschland mittlerweile an der Tagesordnung sind. Wir wollen keine islamistischen Parallelgesellschaften in Leipzig, Dresden, Plauen, Freital und anderen sächsischen Städten. Wir wollen, dass dem militanten Islamismus, dass dem Salafismus in Sachsen und in Deutschland der Nährboden entzogen wird. Wir wollen den Sumpf trockenlegen, den die Etablierten in ihrer Multi-KultiSchwärmerei angelegt haben.
Meine Damen und Herren! Ich kann nicht erkennen, dass noch ein Abgeordneter in der zweiten Runde das Wort ergreifen will.
Erst frage ich die Staatsregierung: Möchte die Staatsregierung dazu sprechen? – Das kann ich nicht erkennen. Jetzt haben Sie die Gelegenheit zum Schlusswort.
Ich möchte doch noch einmal etwas aufgreifen, nämlich das, was Herr Abg. Besier gesagt hat; es erscheint mir im Grunde genommen ganz typisch. Auch wenn es unvorstellbar ist, aber jetzt stellen Sie sich einmal vor, ich hätte über den Rechtsextremismus gesprochen, so wie ich über den Salafismus gesprochen hätte. Dann bin ich mir sicher, dass das Interesse sehr viel größer gewesen wäre, dass man mir sogar zugestimmt hätte. Aber wenn man über den Salafismus spricht, dann fängt man plötzlich an, es abzuwehren, zu relativieren und zu sagen, nicht alle sind so.
Aber ich möchte es einmal umgekehrt sehen. Wenn man hier über den Rechtsextremismus spricht, dann sehe ich eigentlich immer wieder, dass man in keiner Weise differenziert. Da ist im Grunde genommen der Patriot, der sich Sorgen um Deutschland macht, dann im besten Fall ein Rechtsextremist, wenn nicht ein Neonazi. Gerade wenn es um patriotische Empfindungen geht, die es im deutschen Volk Gott sei Dank noch gibt, auch wenn man versucht, es den Deutschen auszutreiben, da bemühen Sie sich in keiner Weise um eine Differenzierung oder darum, dass man dem anderen Standpunkt einmal gerecht wird. Aber genau diese Differenzierung und damit auch diese Abschwächung eines Problems oder dass man sagt, im Grunde ist dieses Problem gar nicht da oder nur klitzeklein – das machen Sie bei diesem Thema Salafismus. Dem Islam gegenüber ist man nachgiebig, während man im Kampf gegen rechts unnachgiebig ist.
Mir zeigt sich, dass man, wenn es um den Islam geht, im Grunde genommen gar nicht die Frage vonseiten der etablierten Parteien groß thematisiert, inwiefern der Islam das Grundgesetz und die Grundrechte infrage stellt. Da wird immer nur abgewehrt, dass es nur eine kleine Gruppe ist und man das nicht pauschalisieren kann. Aber wenn es um Patrioten, um deutsche Patrioten geht, dann kann ich diese Differenzierung nicht erkennen.
Das zeigt mir, dass es Ihnen gar nicht um das Grundgesetz geht. Das Grundgesetz ist eigentlich nur eine politische Waffe, die man verwendet, um bestimmte politische Kräfte mundtod zu machen, die einem nicht in den Kram passen. Ich glaube, dass sich in dieser Spiegelung vermeintlicher Rechtsextremismus und Islamismus auch noch ein Aspekt ergibt, dass man nämlich dem Fremden gegenüber eigentlich immer nur naiverweise das Gute sieht, während das Eigene, das Deutsche, eigentlich etwas Böses oder zumindest etwas Minderwertiges ist. Genau so argumentieren Sie auch.
Insofern glaube ich, auch wenn ich nicht damit rechnen kann, heute hier zu unserem Antrag eine Zustimmung zu bekommen, dass vielleicht der eine oder andere über das, was ich jetzt in meinem Schlusswort gesagt habe, einmal nachdenkt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle Ihnen nun die Drucksache 5/9257 zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und einer Jastimme ist die Drucksache 5/9257 mehrheitlich nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu liegt Ihnen der Einspruch des Abg. Andreas Storr, NPD-Fraktion, gegen einen erteilten Ordnungsruf vor. Über den Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruchs, also heute, ohne Beratung.
Meine Damen und Herren! Stimmen wir nun über den Einspruch des Abg. Storr in der Drucksache 5/9448 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keiner Stimmenthaltung und einer Dafür-Stimme wurde dem Einspruch des Abg. Storr nicht stattgegeben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Tagesordnung der 59. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 60. Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 12. Juli 2012, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor.