Repowering und Konzentration können hier einen Ansatz bieten, um die ehrgeizigen Ziele des Energie- und Klimaprogramms der Staatsregierung mit dem Schutz der sächsischen Kulturlandschaft zu verbinden. Deshalb ist für uns der Vorschlag in der Stellungnahme der GRÜNEN, mindestens 1,5 % der gesamten Landesfläche für Windenergie und Solarflächenanlagen auszuweisen, auch nicht akzeptabel, übrigens ebenso wenig wie Ihr Vorschlag, einen Biotopverbund aus Schutzgebieten – europäischen FFH- und Vogelschutzgebieten – auf 15 % der Landesfläche einzurichten.
Auch im Bereich der Daseinsvorsorge raten wir in unserer Stellungnahme dringend an, im Schulbereich zu der Formulierung aus dem Landesentwicklungsplan 2003 zurückzukehren und auch künftig festzuhalten, dass Grundschulen, Oberschulen und auch Gymnasien beim Bestehen eines öffentlichen Bedürfnisses in Ober-, Mittel- und Grundzentren sowie auch in anderen Gemeinden geführt werden können; denn mit dieser Formulierung beugen wir der Befürchtung einer neuen Schulschließungswelle vor.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Stellungnahme der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Fritzsche! Ich bedanke mich auch für die sachlichen Gespräche. Ich fand das sehr angenehm. Ich hätte mir natürlich gewünscht, sie hätten auch zu Ergebnissen geführt.
Sie haben Ihre konkreten Ausführungen schon mit dem Glossar begonnen – sicher eine wichtige Sache, allerdings eine Sache, die erst ganz zum Schluss des Planes steht. Wir glauben, der Plan steht erst ganz am Anfang. Deshalb
beschäftigen wir uns noch mit den Zielen und Grundsätzen, und dabei bleibt vieles durchaus unbearbeitet oder nicht genügend bearbeitet.
Wir glauben, wenn die Regierung das Ziel hat, den Plan sehr bald zu beschließen und vorher – wie von uns schon länger prognostiziert – noch einmal offenzulegen, wird noch sehr viel Arbeit gemacht werden müssen; denn sowohl das Verkehrskonzept als auch das Klimakonzept liegen bisher nur in Entwurfsplanung vor.
Kommen wir gleich am Anfang zu den Fehlstellen des Planes: Klimaschutzziele gibt es nicht. An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen, dass alle Sachverständigen in der Anhörung sehr deutlich gewarnt haben und – soweit sie sich zum Klimaschutz äußerten – sagten: Dieser Plan hilft dem sächsischen Klimaschutzprogramm nicht weiter. Das liegt zuallererst am völlig unbearbeiteten Thema des notwendigen Braunkohleausstieges, aber auch an der Strukturentwicklung und an der Verkehrspolitik.
Zweite Fehlstelle: Flächenversiegelung. Die Regierung hat einmal beraten, ein Flächenversiegelungsziel von weniger als zwei Hektar pro Tag zu setzen. Der Landesentwicklungsbericht belegt eindrücklich, dass dieses Ziel krachend verfehlt wird. Derzeit versiegelt Sachsen trotz sinkender Bevölkerung 8 Hektar pro Tag. Das heißt, die absoluten Kosten für die Infrastruktur, Straßen und anderes steigen pro Kopf. Das ist sowohl finanzwirtschaftlich als auch ökologisch absoluter Unsinn. Aber dieses Thema bleibt im Landesentwicklungsplan völlig ausgespart, genauso wie in der Stellungnahme der Koalition.
Unvollständig bearbeitet bleiben aus Sicht der GRÜNENFraktion die Daseinsvorsorge: vage Ziele, allgemeine Erklärungen, zu wenig Planungsgrundsätze, die Barrierefreiheit fehlt, integrierte Sozialplanung fehlt. Die Konsequenzen daraus, dass einige Regionen schrumpfen, andere aber wachsen, fehlen auch. Ich fürchte, Sie glauben, dass auch das kommunal zu entscheidende Fragen sind. Das ist mitnichten so. Wir brauchen eine Landesplanung, die sich diesem Thema stellt und dann in der Folge die richtigen Prioritäten setzt.
Folge dieser schwachen Gläser auf der Brille ist, dass Bürgerbeteiligung und Ehrenamt in der gesamten Planung nur an einer Stelle vorkommen, nämlich in den schrumpfenden Regionen, wo der Staat nach Meinung der Planverfasser die Daseinsvorsorge offensichtlich nicht mehr genügend gewähren kann. Bürgerbeteiligung, Ehrenamt ist ein Thema, das sich durch alle Planungen als Grundsatz ziehen muss. Diese Passage finde ich wirklich peinlich.
Beim Bergbau haben Sie seitens der Regierung Nachbesserungen versprochen. Allerdings meinen wir, dass Sachsen generell eine Rohstoffstrategie gerade im Umgang mit dem neuen Tiefenbergbau, aber auch beim Abbau von Oberflächenrohstoffen, wie Sand, Kies und Braunkohle, braucht.
Die Ausführungen zum Biotopverbund kann man nur als ungenügend kritisieren, wenn man freundlich ist. Es fehlen konkrete Angaben zum Korridor des Biotopverbundes, und es fehlen auch konkrete Angaben zum Flächenziel ungestörter Entwicklungsflächen.
Ganz schwach bearbeitet ist das Thema Energiewende. Ziele fehlen. Die Windenergie wird über die Rechtsaufsicht mit indirekt von der Regierung bestimmten Zielen durchgesetzt. Ob das überhaupt auf Dauer funktionieren wird, bleibt offen.
Die Themen Solarenergie und neue Netze bleiben unbearbeitet und gerade die raumordnungsrelevanten Speicherflächen, von denen der Wirtschaftsminister in der Aktuellen Stunde gesprochen hat, sind in der Landesentwicklungsplanung bisher kein Thema.
Zum Verkehr wurde schon viel gesagt, auch von mir. Ich sage es noch einmal in Kurzfassung: Neubau von Straßen ohne vorliegende Verkehrsprognose. Wie wollen Sie das entschieden haben? – Der ÖPNV nur in ergänzender Funktion und nicht einmal an den Entwicklungsachsen. Ich hätte mindestens erwartet, dass die Koalition versucht, dort nachzubessern. Aber auch das ist in Ihrer Stellungnahme ausgeblieben.
Kurzum: Wir glauben, dass dieser Plan grundlegend überarbeitet werden muss. Wir glauben, dass die zugrunde liegenden Konzepte erst fertig bearbeitet und mit dem Plan neu ausgelegt werden müssen. Nutzen Sie die Zeit! Arbeiten Sie gründlich! Ergehen Sie sich nicht in allgemeinen Planungsgrundsätzen, sondern machen Sie wirklich Landesentwicklung!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der sogenannte Landesentwicklungsplan entwickelt das Land nicht weiter. Er beschreibt nur den Zustand, in dem sich das Land befindet, und schreibt eine Entwicklung fort, die größtenteils der sprichwörtlichen Leuchtturmpolitik der Staatsregierung geschuldet ist wie auch den Auswirkungen einer dramatischen Bevölkerungsschrumpfung.
Mit den Ideen der letzten 20 Jahre seit der Wende werden überwiegend zentralistische Vorgaben gemacht, die mit dem Bevölkerungsrückgang und Sparzwängen begründet werden, ganz so, als sei insbesondere der demografische Niedergang gottgewollt, jeglicher politischer Einflussnahme entzogen und unumkehrbar.
Meine Damen und Herren! Auch eine NPD-geführte Landesregierung müsste gewisse Konzentrationsprozesse vornehmen. Daher ist das Zentrale-Orte-Prinzip nicht in Gänze abzulehnen.
Die entscheidende Frage lautet aber wie folgt: Bleiben nach dieser Anpassung noch genügend tragfähige Struktu
ren übrig, um nach dem Wirksamwerden einer inländerfreundlichen und geburtenfördernden Familien- und Bevölkerungspolitik den entleerten Raum wieder mit Leben zu erfüllen? Hier kommt es nicht nur auf Detailfragen an. Es muss auch eine übergeordnete Vision dahinterstehen, den Freistaat Sachsen und den ländlichen Raum für deutsche Familien – nicht für Asylbewerber aus Nordafrika, die massenweise nach Sachsen strömen –, die auch in Zukunft hier leben und arbeiten sollen, lebenswert zu erhalten oder wieder lebenswert zu gestalten.
Seit dem Jahr 1990 wurden bereits vier Verwaltungs- und Gebietsreformen durchgeführt. Die nächste wird wohl gerade vorbereitet. Schauen wir einmal, wann die freiwillige Phase der Gemeindezusammenschlüsse in Sachsen vorüber ist. Die sogenannte Hochzeitsprämie für fusionswillige Gemeinden wurde schon halbiert. Es kann nicht mehr lange dauern, bis die staatlich geförderten Konzentrationsbemühungen bald durch gesetzliche Fusionszwänge abgelöst werden.
Dieser fatalistischen Anpassungspolitik setzen wir Nationaldemokraten jedenfalls eine Strategie entgegen, die regionale Wirtschaftskreisläufe stärkt, gewachsene Strukturen der Daseinsfürsorge schützt – gerade auch im ländlichen Raum – und die Familien stärkt. Auch Zuwanderungsanreize kann und sollte man setzen. Es muss aber etwas klar sein: Deutsche Landsleute und Sachsenheimkehrer sind jederzeit herzlich willkommen. Asylbetrüger und Wirtschaftsflüchtlinge hingegen haben hier nichts verloren.
Weil auch im Entwurf für den Landesentwicklungsplan erstmals von einer Strategie des Gegensteuerns, einer Verringerung der Abwanderung, einer gesteuerten Zuwanderung und einer Erhöhung der Geburtenrate die Rede ist, wollen wir von der Staatsregierung Folgendes wissen: Worin sollte diese demografische Gegenstrategie bestehen und wie findet diese konkret in die Landesplanung und Regionalplanung Eingang? Diese Fragen wurden praktisch allesamt nicht beantwortet.
Lapidar heißt es in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Arne Schimmer mit der Drucksache 5/8981: „Im Landesentwicklungsplan 2012 geht es allein um eine räumliche Steuerung der nach Sachsen zugewanderten Personen“. Die Fragen, wer zuwandern soll, wie diese Anreize geschaffen werden sollen, wie die Geburtenrate erhöht werden soll, wie die Abwanderung verringert werden soll, waren Innenminister Ulbig nicht eine Silbe wert.
Weil alle bisherigen Konzentrationsprozesse im Land zwar nicht die erhofften Einsparungen, dafür aber Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung, einen Abbau von Schulen im ländlichen Raum, der medizinischen Versorgung sowie der sozialen Infrastruktur gebracht haben, wird eine Fortführung der bisherigen Leuchtturmpolitik die tatsächliche Eigenverantwortung, wie sie auch in den kleinen Gemeinden anzutreffen ist, behindern und zunichte machen.
Stellt sich nicht die Frage, ob überschaubare Gemeindeverwaltungen jetzt nicht schon weitaus effizienter als Verwaltungen in Großkommunen arbeiten? Die im Landesentwicklungsplan festgelegten Kriterien für die
Zentralörtlichkeit, für den Status Grundzentrum sprechen von erforderlichen 7 000 Einwohnern im ländlichen Raum. Die Grundsätze für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010, die man sich dazudenken muss, gehen von mindestens 5 000 Einwohnern in der Perspektive bis zum Jahr 2025 aus. Beides zusammengenommen wird ein weiteres Gemeindesterben verursachen.
In etlichen Städten und Gemeinden, die sich aufgrund anhaltender Bevölkerungsverluste unterhalb dieser Grenzen bewegen, fallen Grundschulen schon nicht mehr unter die Standortsicherung – geschweige denn die Mittelschulen. Hier müsste nicht nur über die Einwohnergrenzen nachgedacht werden, sondern auch über die Kriterien für Gemeinden mit besonderem Handlungsbedarf oder mit besonderer Gemeindefunktion.
Warum sind die Kriterien für Gemeinden mit der Funktion Tourismus so streng formuliert? Weshalb, um noch einen anderen Aspekt anzusprechen, wird das Problem der Grenzkriminalität im Landesentwicklungsplan 2012 nicht als lagebedingter Nachteil der grenznahen Gebiete aufgeführt? Warum wird hierbei kein besonderer Handlungsbedarf gesehen? Warum gibt es keine besondere Gemeindefunktion Bildung? Ein Beispiel dafür wäre etwa die Stadt Strehla mit knapp 4 000 Einwohnern, die grundsätzlich alles aufweist, was ein zentraler Ort haben muss: Grundschule, Mittelschule, Ärzte, Feuerwehr, soziale Infrastruktur.
Ich darf hier, um aus einer anderen Ecke Sachsens zu berichten, eine Stellungnahme des Bürgermeisters von Niederfrohna zur Kenntnis geben, die Sie im örtlichen Heimatblatt vom 31. Mai 2012 nachlesen können. Dort heißt es unter anderen: „Es müssten öffentlich und nachvollziehbar Kriterien für soziale Effektivität erarbeitet und die Städte und Gemeinden daran gemessen werden – wie im Sport. So kann man in der kommunalen Selbstverwaltung Leistung nur auf der Basis realistischer Messungen vornehmen. Die Qualität von Sozialwesen ist aber nicht zahlenmäßig – etwa nach Fachbeamten – oder geldmäßig messbar. Abgesehen davon sind hier bloß quantitative Effektivitätserwägungen fehl am Platze. Die Bildung von Großgemeinden ohne Not verletzt den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung – also ein nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiertes Recht.“
Auch in vielen anderen Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan kommt solche und ähnliche Kritik zum Ausdruck. So wird beklagt, dass die Festlegung im Landesentwicklungsplan einerseits die Planungshoheit der Gemeinden unnötig einschränkt. Andererseits werden in vielen Zusammenhängen undefinierte Begrifflichkeiten verwendet, wie zum Beispiel der Begriff der Zumutbar
Ebenso ist das Aufgreifen der Tendenzen der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2025 nur eingeschränkt sinnvoll – vor allem dort, wo hieraus ein besonderer Handlungsbedarf abzuleiten wäre. In etlichen Regionen Sachsens – beispielsweise in dem zynischerweise sogenannten Entleerungsräumen – müsste ein aktives Gegensteuern, wie oben angedeutet, ganz oben auf der Agenda stehen. Stattdessen wird die demografische Entwicklung zum Totschlagsargument, um Investitionen in bestimmte Gebiete generell zu verhindern. Das viel beschworene Ziel der Ausgewogenheit in allen Teilräumen bleibt bei Ihrem Plan auf der Strecke.
Zur Umsetzung dieses Landesentwicklungsplans werden zudem die regionalen Planungsverbände letztlich tief in die Steuerzahlertasche greifen. So hat der Landkreis Meißen in einer Stellungnahme vom 21. Juni 2012 mehr als 40 Handlungsaufträge an die Regionalplanung, darunter 37 verbindliche Ziele, sowie sieben weitere quasioptionale Aufträge im Landesentwicklungsplan ausgemacht. Somit sei davon auszugehen, dass zum Beispiel aufgrund des Landesentwicklungsplans 2012 notwendige erhebliche Vergrößerungen der Vorrangeignungsflächen für Windenergie wesentlich umfangreichere und komplexere Gutachten zur Findung dieser Flächen einschließlich der Besicherung der Gerichtsfestigkeit erfordern, die im Vergleich mit früheren Regionalplanfortschreibungen finanzielle Mehraufwendungen verursachen werden. Dies geht aus einer Antwort des Landrats des Landkreises Meißen auf eine Anfrage der dortigen NPD-Fraktion zurück.
Meine Damen und Herren der Staatsregierung, damit können Sie gleich schon einmal eine Neufassung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vorlegen, damit im Zuge der Umsetzung Ihres Landesentwicklungsplans die Mehraufwendungen nicht an den Planungsverbänden hängen bleiben, die sich diese dann im Zuge des Umlageverfahrens von den Kreisen holen, die ihrerseits die Städte und Gemeinden zur Kasse bitten werden.
Der Landesentwicklungsplan, der ehrlicherweise besser den Namen Landesabwicklungsplan tragen sollte, ist ein Dokument der politischen Verantwortungs-, Visions- und Fantasielosigkeit.
Wenn Sie den Landesentwicklungsplan in der zweiten Runde nicht noch einer Generalrevision unterziehen, wird ihn die NPD letztendlich ablehnen müssen.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor. Ich frage die Staatsregierung: Möchten Sie das Wort ergreifen? – Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Einige wenige Aspekte aus Sicht der Staatsregierung möchte ich aufgreifen. Ich möchte auch beginnen mit einem herzlichen Dank an alle.
Ich habe diese Diskussion durchaus als sachlich und über viele Grenzen hinweg als befruchtend empfunden. Es gab eine Menge Anregungen, durchaus auch kritische Fragen. Wenn man es einmal so beurteilt, kann man sagen, dass sich das, was hier angesprochen wurde, im Wesentlichen auch mit den Hinweisen und Anregungen deckt, die im Beteiligungsverfahren vorgebracht worden sind.
Dem Innenausschuss, der federführend war, ein besonderer Dank, denn es war eine der längsten Anhörungen, die sozusagen im Rahmen des Verfahrens durchgeführt worden ist. Trotz alledem – denke ich – hat es sich gelohnt. Einerseits hat es eine Menge an Zustimmung gegeben, andererseits sind auch da sachkritische Hinweise und Anregungen gekommen. Ganz besonders wichtig, Herr Stange, ist für mich heute die Stellungnahme des Plenums. Die Staatsregierung wird sie sorgfältig prüfen und in die Abwägung und die Überarbeitung des Entwurfes entsprechend einbeziehen.
Dass wir große Aufmerksamkeit hatten, ist schon angesprochen worden. 1 200 Stellungnahmen, 6 000 wirklich fundierte Einzelhinweise, die daraus hervorgegangen sind. Und was mich besonders gefreut hat: Über die Hälfte der Hinweise, Anregungen und Bedenken sind von den Bürgerinnen und Bürgern gekommen. Das OnlineVerfahren, welches wir das erste Mal eingerichtet haben, hat sich gelohnt. Die Menschen nehmen dieses Angebot an, und ich erkenne eine gewachsene Sensibilität in unserer Bürgerschaft bei Planungsfragen.