Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

mungsverhalten angekündigt. – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Tageordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 17

Fragestunde

Drucksache 5/9599

Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 5/9599 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung mitgeteilt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.

(Unruhe im Saal)

Ich verstehe die Unruhe nicht, meine Damen und Herren Abgeordneten.

Es werden einige Fragen schriftlich beantwortet, und wir beginnen mit denen, die mündlich gestellt werden.

Der erste Fragesteller ist Herr Kosel, Fraktion DIE LINKE. Herr Kosel, bitte stellen Sie Ihre Frage; Frage Nr. 1

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf das Thema „Deutsche Neonazis veranstalten Schießübungen in Tschechien“.

In tschechischen Medien wird berichtet, dass die vor allem im Freistaat Bayern agierende neonazistische Gruppierung „Jagdstaffel D.S.T.” Schießübungen in der Tschechischen Republik durchgeführt haben soll. Dabei seien Schießscheiben, die der Menschengestalt ähnelten, benutzt worden. Von neonazistischen Gruppierungen aus dem Freistaat Sachsen ist bekannt, dass sie in den letzten Jahren ebenfalls jenseits der Grenzen zur Tschechischen Republik und zur Republik Polen agierten, um dort zum Beispiel Propaganda-Material kostengünstiger herzustellen oder Kontakte zu dortigen Neonazis zu knüpfen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Über welche Erkenntnisse verfügt die Staatsregierung bezüglich des Agierens sächsischer Gruppierungen aus dem neonazistischen Spektrum in der Tschechischen Republik und der Republik Polen?

2. Welchen Handlungsbedarf sieht die Sächsische Staatsregierung zur Eindämmung grenzüberschreitender neonazistischer Umtriebe bei der rechtlichen, technischen, strukturellen und kommunikativen Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in der Tschechischen Republik und der Republik Polen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der Fragestellung bitte ich um Nachsicht, dass die Antwort etwas länger ausfällt.

(Heiterkeit im Saal)

Zu Frage 1. Rechtsextremisten, die den sächsischen neonationalsozialistischen Gruppierungen zugeordnet

werden können, beteiligen sich regelmäßig an Veranstaltungen von tschechischen Rechtsextremisten in der Tschechischen Republik. So nehmen tschechische

Rechtsextremisten regelmäßig an den Demonstrationen zum 1. Mai in der Tschechischen Republik wie zum Beispiel am 1. Mai 2011 in Brünn und am 1. Mai 2012 in Prag teil. Darüber hinaus werden gemeinsam organisierte Veranstaltungen in Tschechien wie der 2. SächsischBöhmische Kulturtag in Ústí durchgeführt.

Weiterhin wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen 5/7123 und 5/7241 verwiesen. Thema war dabei die Beteiligung sächsischer Rechtsextremisten an den Demonstrationen in Nordböhmen. Der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien wurde hierzu durch den Informationsaustausch mit den tschechischen Sicherheitsbehörden auf Arbeitsebene bekannt, dass sich einzelne Rechtsextremisten aus dem Zittauer Bereich im Jahr 2011 an Aktionen tschechischer Nationalsozialisten in Varnsdorf und Rumburk beteiligt haben, ohne dort strafrechtlich oder ordnungswidrig aufgefallen zu sein.

Mitte des Jahres 2011 – genauer Zeitpunkt aufgrund der Kürze der Terminstellung nicht ermittelbar – wurde der Polizeidirektion Oberes Elbtal-Osterzgebirge durch den Koordinator gegen Extremismus des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mitgeteilt, dass der Polizei bekannte Rechtsextremisten im sozialen Netzwerk „Facebook“ Fotos veröffentlichten, die auf eine Beteiligung an Schießübungen in Tschechien schließen lassen. Durch die Staatsanwaltschaft Dresden wurde verfügt, die zuständigen tschechischen Behörden darüber in Kenntnis zu setzen und um Unterstützung zu bitten. Zwischenzeitlich wurde durch die Bezirkspolizeidirektion Ústí nad Labem mitgeteilt, dass die vorliegenden Erkenntnisse nicht weiter verdichtet werden konnten und bei neuer Erkenntnislage unverzüglich nachinformiert wird. Das war bislang nicht der Fall. Ich beziehe mich auf den Stand vom 6. Juli 2012.

Zurzeit laufen Abstimmungsmaßnahmen mit der Staatsanwaltschaft Dresden über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Agierens sächsischer nationalsozialistischer Gruppierungen. In der Republik Polen liegen keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 2. Die bestehenden Arbeitskontakte und der Informationsaustausch mit den Sicherheitsbehörden der Tschechischen Republik und der Republik Polen werden

als ausreichend angesehen. Die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik und der Republik Polen in den gemeinsamen Zentren Petrovice und Świecko ist gewährleistet und erfolgreich. Die Erkenntnisse mit grenzüberschreitenden Bezügen im Sinne der Fragestellung werden im Rahmen des Informationsaustausches auf den dafür vorgesehenen Meldewegen übermittelt. Die Zusammenarbeit der Polizeidirektion mit Grenzbezug mit den benachbarten Dienststellen der Tschechischen Republik und der Republik Polen auf Sachebene ist gewährleistet und gestaltet sich unkompliziert.

Insofern sieht die Polizei des Freistaates Sachsen keinen Handlungsbedarf im Sinne der Fragestellung. Die bisher praktizierte vertrauensvolle Zusammenarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz mit dem tschechischen Dienst und den polnischen Behörden über das Bundesamt für Verfassungsschutz soll fortgesetzt werden.

Vielen Dank, Herr Staatminister.

Bitte sehr.

Wir fahren fort. Nächster Fragesteller ist Herr Stange.

Vielen Dank, Herr Präsident! In Anbetracht der vorgerückten Stunde würde ich, sofern es Herrn Staatsminister Morlok nicht sonderlich bemüht, um eine schriftliche Beantwortung meiner beiden Fragen bitten. Ist das in Ordnung? – Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Das hilft uns sehr, Herr Stange und Herr Staatsminister Morlok.

Eine Frage liegt noch vor. Herr Kosel, bitte.

Meine Damen und Herren! Aufgrund der vorgerückten Stunde und da ich nicht als Spielverderber gelten will,

(Beifall bei der CDU)

als auch aus Respekt vor den schon wartenden Gästen des Landtags will ich in diesem Fall mit einer schriftlichen Beantwortung meiner Frage einverstanden sein. Allerdings bin ich schon der Meinung, dass es sich um einen vollwertigen Punkt der Tagesordnung handelt, und die Tatsache, dass er auf einen relativ weit hinten liegenden Platz gelangt ist, sollte uns nicht dazu verleiten, das nicht mit dem gebotenen Ernst zu betrachten. Aber in diesem Fall bin ich mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden.

Dann danke ich Ihnen für Ihr Entgegenkommen, Herr Kosel. Damit ist die Fragestunde beendet und der Tagesordnungspunkt geschlossen.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Personalüberleitung zur Gründung der Schlösser, Burgen, Gärten gGmbH (SBG gGmbH) (Frage Nr. 2)

Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass bis heute kein solcher Personalüberleitungsvertrag – weder für das Theater noch für das Orchester – existiert und, wenn ja, warum lehnt die Staatsregierung diesen ab?

Frage 2: Entspricht es den Tatsachen, dass die Staatsregierung bzw. das SMF im Zuge des Übergangs der Beschäftigten vom Staatsbetrieb Schlösser, Burgen, Gärten auf die neue SBG gGmbH einen Personalüberleitungsvertrag oder eine adäquate Vereinbarung zum verbesserten Schutz der Beschäftigten (im Vergleich zum Übergang nach § 613a BGB) aktuell verhandelt bzw. bereits abgeschlossen hat und, wenn ja, welche Gründe liegen für das unterschiedliche Vorgehen der Staatsregierung oder einzelner Ministerien vor?

Zu Frage 1: Vonseiten der Gewerkschaften wurde der Abschluss eines Personalüberleitungstarifvertrages

gefordert, welcher unter anderem die tarifliche Sicherung der dynamischen Fortgeltung des TV-L und des NV Bühne sowie das Rückkehrrecht der Beschäftigten zum

Freistaat Sachsen für den Fall einer Insolvenz der NOVUM GmbH beinhalten sollte. Diese Forderungen konnten nicht mitgetragen werden, weswegen im Ergebnis die gesetzlichen Regelungen in § 613a BGB grundsätzlich als ausreichend erachtet wurden. Daher gibt es weder für das Theater noch für das Orchester einen Personalüberleitungstarifvertrag.

Zwischen den Tarifparteien Deutsche Orchester Vereinigung e. V. und NOVUM GmbH wurde jedoch ein Haustarifvertrag abgeschlossen, welcher für die Orchestermitarbeiter greift. Dieser sieht unter anderem einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bis zum Jahr 2018 und die Fortgeltung der aktuellen Vergütungstabelle bis zum Jahr 2018 vor, wobei sich die Vergütung des einzelnen Beschäftigten insbesondere aufgrund der vereinbarten Teilzeit reduzieren wird.

Zu Frage 2: Auch der Betriebsübergang beim Staatsbetrieb Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen erfolgt grundsätzlich auf Basis der Rechtsnorm des § 613a BGB. Hier ist der Abschluss einer Begleitvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und der Staatlichen Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinnützige GmbH (SBG gGmbH) beabsichtigt. Inhalt sind unter anderem der Ausschluss betriebsbedingter Kündigun

gen bis zum Jahr 2015 und eine Garantie des Vergütungsniveaus bis zum Jahr 2015 (Mindestvergütung in Höhe des Ende 2012 für den Freistaat Sachsen geltenden TV-L). Die Vereinbarung sieht keine dynamische Fortgeltung des TV-L und auch kein Rückkehrrecht zum Freistaat Sachsen vor. Es handelt sich nicht um einen Personalüberleitungstarifvertrag, wie er seitens der Gewerkschaften beim Personalübergang bei den Landesbühnen Sachsen gefordert wurde. Vielmehr basiert sie auf den Forderungen des Hauptpersonalrats des SMF. Dieser hat hierzu mit der Geschäftsführung der SBG gGmbH und dem für das Personal dieses Staatsbetriebes zuständigen Ressort SMF verhandelt.

Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs

(ÖPNVFinVO) (Frage Nr. 3)

Fragen an die Staatsregierung: