1. Welcher Arbeitsstand bei der Aufstellung des Entwurfs der ÖPNVFinVO ist erreicht, wie wird der Sächsische Landtag in das Aufstellungsverfahren einbezogen und auf welcher Evaluationsgrundlage wurde bzw. wird dieser Entwurf erarbeitet?
2. Welcher zeitliche Ablauf bei der Aufstellung des Entwurfs der ÖPNVFinVO ist vorgesehen und hat die Staatsregierung die Absicht, noch vor Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2013/2014 oder innerhalb des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2013/2014 das Sächsische ÖPNV-Gesetz (SächsÖPNVG) zu ändern bzw. wie soll es geändert werden?
Zu 1.: Der Entwurf der Verordnung zur Änderung der ÖPNVFinVO wurde vom Sächsischen Kabinett am 10. Juli 2012 für die Anhörung der Verbände freigegeben. Die Staatsregierung wird den Entwurf auch dem Landtag übergeben. Es ist Sache des Sächsischen Landtages zu entscheiden, ob und in welcher Form er sich an der Diskussion beteiligt.
Der im Entwurf der Verordnung zur Änderung der ÖPNVFinVO enthaltene Verteilungsschlüssel (prozentua- le Zuweisungen an die Zweckverbände) basiert auf den Ergebnissen eines Gutachtens, welches von einem renommierten Beratungsbüro angefertigt wurde.
Die Erarbeitung der einzelnen Stufen des Gutachtens erfolgte in sehr enger Abstimmung mit den fünf sächsischen Zweckverbänden.
1. Welche Höhe und welche Dynamisierung der Zuweisungen des Bundes, nach dem Regionalisierungsgesetz an den Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2015, hält das SMWA bzw. die Staatsregierung zur Sicherung des SPNVAngebotes im Freistaat Sachsen entsprechend den mittel- und langfristigen Angebotsplanungen der SPNV
2. Welche Maßnahmen sieht das SMWA bzw. die Staatsregierung für erforderlich an, um die Ausgangspositionen Sachsens bei der Revision der Regionalisierungsmittel zu stärken, welche hat das SMWA bzw. die Staatsregierung bereits ergriffen und welche sind noch geplant?
Gemäß Regionalisierungsgesetz wird die Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes festgesetzt (Revision).
Der Länderarbeitskreis Bahnpolitik bereitet zurzeit mittels einer Arbeitsgruppe, in welcher auch der Freistaat Sachsen vertreten ist, die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des künftigen Bedarfs an Regionalisierungsmitteln vor.
Insbesondere vor dem Hintergrund der überproportional wachsenden Infrastrukturkosten gehen die Länder – so auch der Freistaat Sachsen – für die Zeit ab 2015 grundsätzlich von einem steigenden Bedarf an Regionalisierungsmitteln aus. Belastbare Aussagen hierzu soll das vorgenannte Gutachten liefern, dessen Fertigstellung für Ende 2013 geplant ist.
Die Ausgangsposition der Länder kann insbesondere durch die transparente Darstellung des Bedarfs gestärkt werden.
Dem Vernehmen nach kommt es in jüngster Zeit wieder zu einer erfreulichen Zunahme von Anfragen von Pädagogen bzw. Schulträgern aus Polen und Tschechien mit der Bitte, Schulpartnerschaften zu Schulen in Sachsen zu vermitteln. Wegen augenscheinlicher Unkenntnis der in Sachsen hierfür zuständigen Stellen werden diese Anfragen häufig auch an Kommunalpolitiker, Lokalredaktionen sächsischer Medien oder Parlamentarier des Sächsischen Landtages bzw. des Deutschen Bundestages gerichtet. Dadurch kommt es mitunter zu einer
1. Wie ist der aktuelle Stand von Schulpartnerschaften von Schulen aus Sachsen mit Schulen in Tschechien und Polen (bitte aufgeschlüsselt auf die einzelnen Schularten
2. Welche ist die in Sachsen für den Abschluss von Schulpartnerschaften zuständige Stelle bzw. die Stelle, bei der die Ersuchen nach Vermittlung einer grenzüberschreitenden Schulpartnerschaft am effektivsten und zügigsten bearbeitet werden kann?
Zu 1.: Schulpartnerschaften mit Tschechien und Polen nehmen seit Jahren Rang 1 und 2 in der internationalen Bildungskooperation sächsischer Schulen ein. Den Angaben der amtlichen Schulstatistik 2011/2012 zufolge verweisen insgesamt 440 Schulen aus Sachsen auf Partner aus 47 Ländern. Rang eins nehmen mit 100 Partnerschaften – das entspricht 5,62 % aller sächsischen Schulen – sächsisch-tschechische Kooperationen ein; Rang zwei mit 77 Partnerschaften – das entspricht 4,33 % der sächsischen Schulen – sächsisch-polnische Kooperationen. Erfreulich ist auch, dass Schulen aller Schularten auf Partner in Tschechien und Polen verweisen. Eine Übersicht kann ich Ihnen übergeben.
Zu 2.: Zur Unterstützung sächsischer Schulen im Hinblick auf eine internationale Öffnung wurde bereits im Jahre 2001 der Aufgabenbereich “Koordinator für interkulturelle Bildung und Erziehung“ als Querschnittsaufgabe in den damaligen Regionalschulämtern eingerichtet. Dieser
Aufgabenbereich ist in der jetzigen Struktur in den Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur beibehalten. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, Schulen mit den Möglichkeiten zum Auf- und Ausbau internationaler Zusammenarbeit – hierzu zählen Information, Beratung, Prozessbegleitung sowie Qualitätssicherung – vertraut zu machen. Die Referenten für interkulturelle Bildung und Erziehung der Sächsischen Bildungsagentur sind zugleich unmittelbare Ansprechpartner für Partnerwünsche ausländischer Schulen. Ob dann eine Partnerschaft eingegangen wird, entscheidet der Schulleiter der jeweiligen Schule.
Europäische Bildungsprogramme leisten bei der internationalen Bildungskooperation eine wertvolle Unterstützung. Der Freistaat Sachsen stellt darüber hinaus ebenfalls Mittel zur Verfügung, um Schulen in dem Prozess der Öffnung zu unterstützen. Diese Mittel verwaltet die Sächsische Bildungsagentur. In Verbindung mit den Möglichkeiten des Deutsch-Polnischen Jugendwerks und Stiftungen verfügen sächsische Schulen damit über ein beträchtliches Potenzial einer finanziellen wie auch ideellen Hilfe bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.
Durchsetzung der europa- und bundesrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Sachsens Kommunen interjection: (Frage Nr. 6)
1. Welche konkreten Aktivitäten zur Umsetzung des Bundesrechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Satzungen und Verwaltungshandeln der sächsischen
Kommunen hat das Staatsministerium des Innern als oberste Kommunalaufsicht seit 2009 unternommen bzw. veranlasst?
2. In welchen sächsischen Kommunen und auf wessen Veranlassung wurden Kommunalrecht und Verwaltungspraxis bereits vollständig an das Bundesrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft angepasst?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Umsetzung der europa- und bundesrechtlich gebotenen Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften
sowohl bei der Satzungssetzung als auch im Verwaltungsvollzug erfolgt im Rahmen der durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 82 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung geschützten Selbstverwaltungsgarantie durch die Kommunen in eigener Verantwortung. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die sächsischen Kommunen dabei gegen Rechtsvorschriften verstoßen hätten, haben sich bisher nicht ergeben, sodass für das Staatsministerium des Innern als oberste Kommunalaufsicht bisher kein Anlass bestanden hat, durch konkrete Maßnahmen rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Der Staatsregierung liegen insoweit auch keine Erkenntnisse zum konkreten Umsetzungsstand bzw. Umsetzungsbedarf in den einzelnen Kommunen vor. Soweit sich Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall ergeben, wird die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Hinsichtlich der notwendigen Änderung des Kommunalverfassungsrechts darf ich auf meine Antwort zu Ihrer Frage in der Fragestunde der vergangenen Sitzungswoche sowie auf die Beantwortung der Frage II.8 der Großen Anfrage „Situation der Nicht-Heterosexuellen in Sachsen“, Drucksache 5/5009, verweisen.
Arbeitsgrundlagen und Abstimmungen zu der vom Ministerpräsidenten am 07.06.2012 angekündigten strategischen Bahnplanung interjection: (Frage Nr. 7)
1. Welche von den Interessen der DB AG unabhängigen Berater werden die Staatsregierung fachlich bei der zum Bahngipfel am 07.06.2012 angekündigten Erarbeitung einer strategischen Bahnplanung unterstützen?
2. Mit welchen Beteiligten, wie Nachbarländer, Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, stimmt sich die Staatsregierung bei der Erarbeitung der angekündigten strategischen Bahnplanung in welchem Zeitrahmen ab?
Zu 1.: Zum derzeitigen Stand der Arbeitsgespräche sind keine externen Berater vorgesehen oder benannt.
Ob und wann im weiteren Verfahren Berater hinzugezogen werden, hängt vom weiteren Verlauf der internen Abstimmungen zwischen SMWA, SK und DB AG ab.
Zu 2.: Im weiteren Verfahren ist die Einbindung der diesbezüglich Beteiligten grundsätzlich vorgesehen.
Welche das im Einzelnen sein werden bzw. zu welchem Zeitpunkt diese eingebunden werden, kann im Moment noch nicht hinreichend präzise eingeschätzt werden.
Nach dem offiziellen Zeitplan der Staatsregierung sollte der Kabinettsbeschluss zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 und des Finanzplans 2012 bis 2016 am 10. Juli 2012 erfolgen.
1. In welcher Höhe und für welche Berufs-/Laufbahngruppen plant die Staatsregierung einen Stellenabbau im Bereich Inneres (EP 03) und Justiz (EP 06) in jeweils welchen Kapiteln (inklusive den Ministerien)?