Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Leider wurde ein Jahr später keine andere Lösung gefunden. Wieder bleibt keine Gelegenheit zur Debatte. Die Behandlung des Rechnungshofberichtes muss dem Landtag mehr wert sein als bloße Protokollerklärungen.

Zum Bericht selbst. Wir begrüßen die erstmalige Auflage des Berichtes in zwei Bänden. Band 1 verdeutlicht die Probleme und Mängel der Staatsregierung beim Haushaltsvollzug. Zu Recht stellt der Sächsische Rechnungshof zum wiederholten Male die Verletzung des Budgetrechts des Parlaments fest. Beispielhaft stehen dafür die angezeigten Mehrkosten von 142 Millionen Euro zur Einführung des bundeseinheitlichen Digitalfunks (BOS).

Der Dank der Fraktion DIE LINKE gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes nicht nur für den vorliegenden Jahresbericht, sondern gleichfalls für die in diesem Zeitraum dem Landtag zugeleiteten Beratenden Äußerungen. Beides sind hilfreiche Instrumente zur Unterstützung der Landtagsarbeit und wurden in die Abwägungen der Linksfraktion einbezogen.

Der Rechnungshof bestätigt uns beispielsweise in unserer Auffassung, dass mit dem Standortegesetz sinnlose Umzugsaktivitäten entfaltet werden sollen, wie sie am Beispiel der Sächsischen Aufbaubank nachvollziehbar aufgezeigt sind. Die Staatsregierung ist durch den Rechnungshof gut beraten, den Schwerpunkt auf eine inhaltliche Neuaufstellung des zentralen Förderinstituts des Freistaates zu legen, anstatt auf eine als absolut unwirtschaftlich eingeschätzte Sitzverlagerung von Dresden nach Leipzig zu setzen.

Der Band 2, der sich der Lage der sächsischen Kommunen widmet, sollte zur Pflichtliteratur der Kommunalen Rechtsaufsicht im Freistaat erklärt werden. An mehreren Beispielen werden schwerwiegende Mängel der Rechtsaufsicht festgestellt. Zunehmend werden nicht vertretbare Haushaltsrisiken in städtische Unternehmen ausgelagert.

Die vom Rechnungshof zum wiederholten Male eingeforderte finanzielle und fachliche Unterstützung der kommu

nalen Körperschaften bei der Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik durch die Staatsregierung bleibt weiterhin ungehört.

Leider hat es bis zum heutigen Tage gedauert, bis die Hinweise aus dem Rechnungshofbericht 2010 zum Umgang mit Zinsderivaten durch die Staatsregierung aufgegriffen wurden. Der Landtag hat erst heute mit dem Artikelgesetz, Drucksache 5/8276, die Sächsische Gemeindeordnung geändert und den Kommunen die Nutzung dieser Derivate untersagt. Dies hätte nach den Anregungen des Sächsischen Rechnungshofes sowie unserer Initiativen schon viel früher geschehen können.

Beide Bände zeigen die Summe der unerledigten Hausaufgaben der Staatsregierung auf und verdeutlichen, vor welchen konzeptionellen Herausforderungen sie im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen für die Jahre 2013 und 2014 steht. Da wird es auch darum gehen, endlich einen Haushalt aufzustellen, der die Verletzung des Budgetrechts des Parlaments ausschließt.

Abschließend möchte ich für meine Fraktion dem Rechnungshof für den kommenden Jahresbericht noch eine Anregung mit auf den Weg geben. Nach dem von der Staatsregierung vorliegenden Zahlen in der Istbetrachtung des Haushaltsjahres 2011 ist folgender Sachverhalt bemerkenswert:

Das Jahr 2011 war in Einnahmen und Ausgaben von 15,5 Milliarden Euro geplant. Im Ist wurden schließlich 16,9 Milliarden Euro eingenommen und 16,5 Milliarden Euro ausgegeben. Hält der Rechnungshof in Anbetracht der Haushaltsbewirtschaftung mit erheblichen Mehreinnahmen und Mehrausgaben – ohne ein Nachtragshaushaltsverfahren – das Verhältnis von Ermächtigungen des Finanzministeriums zum Budgetrecht des Landtages noch für angemessen?

[Anmerkung der Redaktion: Der nachfolgende Text wurde von MdL Pecher, SPD, zu Tagesordnungspunkt 14 als „Rede zu Protokoll“ gegeben. Der Abg. Pecher wünscht ausdrücklich keine redaktionelle Bearbeitung.]

Jahresbericht 2011

Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof, Drucksache 5/7244

Band I Haushaltsplan, Haushaltsvollzug, Haushaltsrechnung, Staatsverwaltung

II. Allgemeines

Dank für die geleistete Arbeit!

Nr. 7 Organisationsarbeit in der Staatsverwaltung

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Der SRH hat für die Jahre 2006 bis 2008 eine Bestandsaufnahme über die Ausstattung der Behörden mit Organisatoren und deren Arbeit per Erhebungsbogen durchgeführt. Aus der Sicht des SRH verschieben

nicht unbeträchtliche Zusatzaufgaben Der SRH kritisiert, dass aufgrund fehlender Angaben nur vereinzelte eine Übersicht über den Aufgabenbestand erfolgen konnte. Der SRH kritisiert, dass wenn Aufgaben nicht bekannt seien, Stelleneinsparungen ausschließlich nach der Rasenmäher Methode erfolgen würden. Der SRH kritisiert zudem, dass für etwa 50 % aller Stellen der Nachweis des Personalbedarfs fehlen würde.

Nr. 8 Ausgaben für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Durch den SRH wurde stichprobenartig die Verträge, die Einhaltung arbeitsmedizinischer und

-sicherheitstechnischer Bestimmungen bei den Behörden des FS Sachsen und den seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften. Dabei stellte der SRH bei mehreren Einrichtungen fest, dass Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit teilweise fehlten. Zudem kritisiert der SRH, dass bei externen Dienstleistern notwendige Vertragsanpassungen unterbleiben seien und dadurch Mehrausgaben entstanden.

III. Staatsverwaltung

Einzelplan 03 – Sächsisches Staatsministerium des Innern

Nr. 10 Sanierung des Schlosses Freudenstein in Freiberg

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Gegenstand der Prüfung war die Gewährung von Zuwendungen zur Finanzierung des Umbaus und der Sanierung des Schlosses Freudenstein. Kritisiert wurde seitens des SRH, dass sowohl von der Stadt Freiberg, als auch vom Freistaat Sachsen keine Kalkulation vorgelegt. U.a. sei kein Neubau kalkuliert worden sei. Aus der Sicht des SRH seien 3,20€/pro qm zu niedrig kalkuliert. Aus der Sicht des SRH wurde die Förderung in einem ungeregelten Verfahren abgewickelt. Frage ist inwieweit Prof. Unland in die Baumaßnahmen eingebunden war.

Nr. 11 Umstellung auf die blaue Polizeiuniform

Votum: Kenntnisnahme

Beitritt: Der SRH hat geprüft, ob der Zeitpunkt der Umstellung auf die blaue Polizeiuniform und die Durchführung der Uniformumstellung den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprach. Aus der Sicht des SRH führten Organisationsmängel und Planungsmängel zu einem nunmehr überflüssigen Lagerbestand grüner Polizeiuniformen im Wert von 1,5 Mio.€. Trotz der Kenntnis von Bestelldefiziten bei den grünen Polizeiuniformen, wurde unter anderem keine Ermittlung der Kleidergrößen durchgeführt.

Nr. 12 BOS-Digitalfunk

Votum: Beitritt

Hintergrund: Geprüft wurde seitens des SRH die zwischen Bund und Ländern im Frühjahr 2004 vereinbarte flächendeckende Aufbau und Betrieb eines einheitlichen

Sprech- und Datenfunksystems. Kritisiert wird unter anderem eine nicht ausreichende Planungstiefe. Zudem sei die Kostenschätzung von 141 Mio. € unrealistisch gewesen. Derzeit rechnet das SMI damit, dass die Errichtung des BOS-Digitalfunks Ende 2013 abgeschlossen sein wird und statt der ursprünglich geplanten Kosten, Kosten in Höhe von 283 Mio. Euro anfallen werden.

Einzelplan 06 – Sächsisches Staatsministerium für Justiz und für Europa

Nr. 15 Anwaltslaufbahn

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Der SRH hat geprüft, ob durch die Einführung von Amtsanwälten Kosten in Höhe von 1,8 Mio. € eingeführt werden könnten. Bei der Amtsanwaltslaufbahn handelt es sich um eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes für entsprechend fortgebildete Rechtspfleger. Diese Amtsanwälte sollten neben den Staatsanwälten das Amt der Staatsanwaltschaft ausüben. In anderen Bundesländern wird diese Aufgabenteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft schon praktiziert (beispielsweise Branden- burg). Der SRH argumentiert zum einen aus Kostengesichtspunkten und zum anderen aus Personalentwicklungsgesichtspunkten der Rechtspfleger. Das SMJus prüfe derzeit, ob Amtsanwälte in Sachsen eingeführt werden.

Einzelplan 07 – Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Nr. 16 Übertragung der ESF-Förderung auf die Sächsische Aufbaubank

Votum: Beitritt

Hintergrund: Der SRH hat schwerpunktmäßig die Übertragung der ESF Förderung auf die Sächsische Aufbaubank überprüft. Geprüft wurde der Zeitraum 2002 bis 2005. Geprüft wurde, welche Probleme und Schwierigkeiten mit der Übertragung verbunden waren bzw. ob die Übertragung der ESF-Programm zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich war. Gerügt wird seitens des SRH u.a., dass das SMWA ohne Rücksicht auf die geschlossenen Verträge (bis 2008 lief der Vertrag mit der Controllingstelle) und ohne rechtliche Verpflichtung. Die Aufwendungen stiegen um das doppelte in Relation zum Fördervolumen. U.a. wurden für die vorzeitige Kündigung der Controllingstelle 2 Mio. € fällig.

Nr. 17 Kleinprojektförderung für das Fördergebiet Sachsen–Polen

Votum: Kenntnisnahme

Hintergrund: Der SRH hat die Kleinprojektförderung für das Fördergebiet Sachsen Polen überprüft. Er kritisiert dabei u.a. die hohen Verwaltungskosten pro Förderfall. Bei einer Stichprobe entfielen 14 % des Zuwendungsbetrages auf die Verfahrenskosten. Der SRH kritisiert u.a., dass der Projektträger in manchen Fällen gar keine Eigenmittel aufbringen brauchte. Dieser Ansatz ist nicht nachvollziehbar. Warum müssen bei allen Kooperations

projekten Eigenmittel aufgebracht werden, im Straßenbau sind diese auch nicht notwendig.