Ich bin überzeugt, wir müssen das Thema Altersarmut in seiner Gesamtheit anpacken und nicht lediglich für Teilaspekte Lösungen finden. Die Staatsregierung wird sich weiterhin aktiv in die Diskussionen einbringen. Dabei wird sie eine rentenrechtliche Gleichbehandlung von Erziehungszeiten vor und nach 1992 unterstützen. Voraussetzung dafür ist aber deren Finanzierbarkeit.
Clauß, ich möchte Ihnen sehr herzlich für diese offenen Worte danken, und eigentlich verstehe ich sie auch als einen Aufruf, dem Antrag zuzustimmen. Ich möchte darauf hinweisen, zunächst an Frau Neukirch und Frau Herrmann, ich kann das sehr gut verstehen: Ich denke auch, man braucht ein Gesamtkonzept. Deshalb habe ich am Anfang meiner Rede erläutert, dass es in einen größeren Rahmen eingebettet sein müsste. Ich sehe dafür nur derzeit keine Mehrheiten. Ich denke, wenn man für bestimmte Veränderungen Spielräume hat, kann man diese nutzen. Hier sehen wir einen solchen Spielraum.
An Herrn Krauß: Sie versprechen hier das Blaue vom Himmel, aber ich kann es noch einmal zitieren. Das sind Ihre eigenen Beschlüsse auf dem Bundesparteitag der CDU. „Für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren sind, werden drei Entgeltpunkte statt bisher einer angerechnet.“ Sie hatten sogar noch weitergehende Forderungen als Ihre Herzog-Kommission, die hier gar nicht mit eingeflossen sind.
Was die Finanzierung angeht: Ja, es bräuchte eigentlich ein Gesamtkonzept. Ich denke aber, wenn man einen bestimmten Teil hier herausgreift, wäre auch der zu finanzieren. Ich erinnere nur an die unsinnigen Subventionen, die derzeit bei der Riesterrente gezahlt werden. Die Versicherer haben in den letzten Jahren 36 Milliarden Euro durch die Riesterrente eingenommen. Wir können heute schon feststellen – es gibt inzwischen entsprechende Untersuchungen –, dass die Riester-Rente im Prinzip gescheitert ist, dass sie für Menschen mit Niedrigeinkommen überhaupt nichts bringt.
Zum Letzten, Herr Krauß, kann ich diese Forderung nach der Finanzierung nicht ernst nehmen. In Ihrer Partei wird in letzter Zeit diese Forderung nach der Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld diskutiert. Das soll ein Tauschgeschäft sein, also Betreuungsgeld und dafür auch die Anerkennung der Kindererziehungszeiten.
Dazu kann ich nur sagen: Wer das Geld für ein Betreuungsgeld hat, das die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, der Politikerinnen und Politiker, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Wirtschaft ablehnt und von dem diese sagen, dass es sozialpolitisch kontraproduktiv ist, dass es gleichstellungspolitisch falsch ist, dass es bildungspolitisch gefährlich ist und für den Arbeitsmarkt falsche Anreize setzt und damit insgesamt eine volkswirtschaftliche Fehlinvestition ist. Wer bereit ist, das Geld mit vollen Händen zum Fenster hinauszuwerfen, wird auch das Geld haben, um den Müttern und Vätern im Alter, die vor dem Jahr 1992 Kinder erzogen haben, die Anerkennung und Wertschätzung zu geben, die ihnen gebührt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/8749 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke.
Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache 5/8749 nicht beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen in der ersten Runde in folgender Reihenfolge Stellung nehmen: SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns geht es in unserem Antrag darum, die Regionalisierungsmittel mindestens in einer Höhe von 90 % in der Verwendung dafür vorzusehen, wofür sie gedacht waren. § 6 in der Verwendung lautet wie folgt: Mit dem Betrag ist insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren. Es handelt sich um reine Bundesmittel, die für den ÖPNV vorgesehen sind. Das sind im Jahr 2013 rund 540 Millionen Euro und im Jahr 2014 522 Millionen Euro. Bei den Aufgabenträgern in Sachsen kommen jedoch nur rund 75,5 % dieser Summen an. Das bedeutet konkret Folgendes: 389 Millionen Euro und 392 Millionen Euro kommen nur an. Wir halten das für falsch.
Wenn man die Schiene als eine Grundversorgung in der Fläche definiert – dafür ist sie auch einmal entstanden –, muss man dafür sorgen, dass für die Zukunft auskömmliche Mittel bereitgestellt werden. Damit bleibt die Schiene attraktiv und das Versorgungsnetz als Grundversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge der Menschen – damit sie von A nach B kommen können – weiter gesichert.
Schauen wir uns einmal die Entwicklung an: Fast alle Nord-Süd-Verbindungen aus dem Erzgebirgsraum liegen im Hinblick auf die Bewertung im Bereich von 400 bis 500 Personen pro Entfernungskilometer. Damit werden sie perspektivisch als Zusatzangebote definiert, die de facto kaum noch finanziert werden sollen. Damit droht – so auch von den Medien publiziert –, dass der gesamte Erzgebirgsraum von Freiberg bis Adorf von Streckenstilllegungen betroffen sein wird. Dieselbe Entwicklung ist im Bereich um Döbeln, im mittleren sächsischen Bereich, und in Hecken in der Lausitz zu verzeichnen. Diese
extreme Ausdünnung ist nicht geeignet, eine Daseinsvorsorge in der Fläche für die Zukunft im Schienennahverkehr sicherzustellen.
Wir haben seit dem Jahr 2010 bereits eine Abwärtsspirale eingeleitet. Wir haben schon 24 Millionen Euro weniger im Jahr 2012 und 34 Millionen Euro weniger im
Jahr 2012 investiert. Wir verstetigen diese Entwicklung in den Jahren 2013 und 2014, in denen wir insgesamt 36 Millionen Euro weniger in diesen Bereich investieren.
Ich kenne die Philosophie des Verkehrsministeriums. Sie argumentieren rein angebotsorientiert. Sie schauen, wer dort fährt. Wenn das nicht ausreicht, müssen Busse fahren. Sie haben im Winter noch keinen Bus gesehen, der dort fährt. Es stellt sich die Frage, wie er fahren soll. Deswegen ist dort einmal die Schiene gebaut worden. Man wollte kurze Strecken haben, um einen ordentlichen Verkehr sicherzustellen. Das ist mit Sicherheit keine Alternative. Wenn Sie im Kontext dazu noch die schlechte Busförderung in Sachsen sehen, die bei einem Flottenalter von acht Jahren eine Förderung von 10 % in Aussicht stellt, dann beißt sich die Katze in den Schwanz.
Es gab also eine Ausdünnung des Verkehrs im Jahr 2011. Ich bin davon selbst betroffen. Ich sehe die Taktzeiten der Strecken wie Chemnitz–Zwickau, Döbeln–Nossen,
Chemnitz–Riesa und Glauchau–Chemnitz. Es gibt die Einstellung ganzer Linien. Davon betroffen ist zum Beispiel die S-Bahn-Linie Grünau–Leipzig Hauptbahnhof.
Das werden wir noch sehen. Schauen wir einmal, wie sich insbesondere die finanzielle Ausstattung ab dem Jahr 2015 gestaltet.
Der ländliche Raum, so schreibt es auch „Die Freie Presse“, hat Sorge um die Bahnlinien. Nicht umsonst stehen die Verkehrsverbünde hier unisono zusammen und kritisieren die Planungen ab dem Jahr 2015.
Nun kommen wir zu dem eigentlichen Problem. Wir sägen uns den Ast ab, auf dem wir gern sitzen möchten. Im Jahr 2015 werden die Regionalisierungsmittel überprüft. Wenn man weiß, dass in den Altbundesländern erhebliche Probleme vorhanden sind, den ÖPNV zu finanzieren, dann werden diese natürlich Folgendes sagen: Wenn es sich Sachsen neben einem riesigen Entschuldungsprogramm auch leisten kann, die Schmalspurbahn oder den gesamten Schülerverkehr aus diesen Mitteln zu finanzieren, sollen sie weniger Mittel erhalten. Es ist davon auszugehen – Sie gehen in Ihrem Haus selbst davon aus –, dass wir von Kürzungen betroffen sein werden. Sie selbst stellen diese für das Jahr 2015 zwischen minus 12 bis minus 90 Millionen Euro dar.
Anstatt mit den Verkehrsverbünden in einen Dialog einzutreten und zu versuchen, das jetzige und drohende Defizit gemeinsam abzuschwächen, die Maßnahmen entsprechend zu bündeln und ein Grundversorgungsnetz aufrechtzuerhalten, diktieren Sie einfach. Sie sagen ihnen einfach Folgendes: Es gibt eine bestimmte Prozentzahl. Sie sagen ihnen jedoch nicht, wovon. Sie sagen einfach eine Prozentzahl. Das stellen Sie als Planungssicherheit dar. Sie diktieren. Danach sagen Sie Folgendes: Diese Punkte müsst Ihr sicherstellen.
In Ihrer Beantwortung zu unserer Vorlage haben Sie gesagt, dass die Kommunen die Aufgabenträger sind und dies selbst festlegen. Genau das möchten Sie mit der neuen Finanzierungsverordnung aushebeln. Sie sagen, dass sie das nicht mehr können und in bestimmten Bereichen bestimmte Mengen bestellen müssen. Das ist ein Hauptpunkt, der kritisiert wird. Das hat mit Planungssicherheit nichts zu tun: Wie viel Prozent wovon? Wenn man dazu noch gezwungen wird, bestimmte Bereiche vorzuhalten, hat das aus unserer Sicht mit Planungssicherheit nichts zu tun.
Gegenstand des Antrags ist ebenso, dass die Entflechtungsmittel in ihrer Zweckbindung weiter gebunden werden und sichergestellt wird, dass für den ÖPNV auch weiterhin Mittel bereitgestellt werden. Nach unserer Meinung ist der Anteil in Höhe von 14,5 % für den ÖPNV – 85 % für die Straße – viel zu gering.
Deswegen möchten wir, dass die Zweckbindung aufrechterhalten wird und mehr Mittel für den ÖPNV bereitgestellt werden. Wir wollen, dass ein Dialog mit Fachexperten – ähnlich wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen – durchgeführt und geschaut wird, wie der ÖPNV – insbesondere die Schiene – in Sachsen perspektivisch eben nicht auf das Abstellgleis geschoben wird. Die Grundversorgung in Sachsen muss aufrechterhalten werden. Dazu sollte man sich zusammensetzen und in einem Dialog nach Lösungen suchen.
Wie Sie zurzeit vorgehen – ein Gutachten erstellen lassen und eine Matrix anfertigen –, hat mit einem Dialog aus unserer Sicht nichts zu tun. Sie sagen ihnen: Ihr bekommt eine bestimmte Prozentzahl, wartet einmal ab, was ihr
Der zweite Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt wird von Frau Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingebracht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 15 Tagen hat die Staatsregierung den sächsischen Landesverkehrsplan beschlossen. Dieser Verkehrsplan stellt die Weichen für den öffentlichen Personenverkehr noch einmal völlig falsch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag gibt Ihnen als Abgeordneten die Chance, das noch zu korrigieren.
Wenn Sie die diesen Hebel nicht nutzen, werden Sie der falschen Weichenstellung eine ganze Zeit hinterhersehen müssen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Diesen Appell richte ich ganz besonders an die Abgeordneten der CDU; denn wir sind uns in der Opposition im Grundsatz einig: Ohne Korrektur der von unüberlegter Ideologie der FDP geprägten Verkehrspolitik des Hauses Morlok werden die Versprechen von Ministerpräsident Tillich zu leeren Worten. – Wo ist er eigentlich? Ich sehe ihn hier nicht in der Debatte.
Sie werden fragen: Welche Versprechen? Viel sind die Worte von Ministerpräsident Tillich offenbar nicht wert, wenn sie jetzt hier keine Rolle spielen. Er hatte versprochen, die Schienenanbindung in den ländlichen Regionen zu stabilisieren, und er hatte versprochen, den Bahnfernverkehr nach Westsachsen und nach Ostsachsen zurückzuholen.