Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

In dem Futtermittel, Grüngut (erster Weideaufwuchs), vom Dauergrünland des betroffenen Landwirts wurde Dioxin nachgewiesen. Dioxin ist futtermittelrechtlich ein unerwünschter Stoff mit einem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt.

Bei einer Überschreitung dieses Wertes in einem Futtermittel ist die Verfütterung zu untersagen. Ein Verschneiden mit weniger belastetem Futter war und ist nicht erlaubt. Hierauf beruhte die Untersagung der Verfütterung vom 4. Juni 2007.

Betroffen waren vier Silageballen in Form von Anwelksilage, die aus dem belasteten ersten Aufwuchs hergestellt wurden. Alle weiteren auf Dioxin untersuchten Futtermittel, wie drei Proben des zweiten Weideaufwuches dieser Grünlandfläche und des Einzelfuttermittels Wintergerste waren nicht zu beanstanden und konnten für die Verfütterung verwendet werden.

Zur zweiten Frage: Eine Entschädigung bei Sperrung nicht sicherer Futtermittel ist im Futtermittelrecht nicht vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum neuen

Tagesordnungspunkt 12

Einspruch gemäß § 98 Abs. 1 der Geschäftsordnung

des Sächsischen Landtags

Drucksache 5/11187, Einspruch des Abg. Andreas Storr, NPD

Über diesen Einspruch entscheidet der Landtag gemäß § 98 Abs. 1 Geschäftsordnung in der nächsten Sitzung nach Einlegung des Einspruchs, also heute, ohne Beratung.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über den Einspruch des Abg. Storr, Drucksache 5/11187, ab. Wer dem Einspruch stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde der Einspruch des Abg. Storr mit Mehrheit abgelehnt.

Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 70. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 71. Sitzung auf Mittwoch, den 13. März 2013, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu.

Die 70. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.