Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt, den Herr Homann angesprochen hat. Dafür wird hin und wieder auch Steffen Flath kritisiert.

(Henning Homann, SPD: Zu Recht!)

Zum Kinderzeugen, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht man Mann und Frau.

(Oh-Rufe bei der SPD)

Das können Sie in der Bibel nachlesen, aber es gibt auch den einen oder anderen, der in Biologie aufgepasst hat und weiß, dass das die Wahrheit ist. Ich finde, dass man das auch einmal sagen darf. Eine Gesellschaft, die keine Kinder hat, die hat auch keine Zukunft.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Deswegen werden wir Kinder ganz besonders unterstützen und auch diese Lebensformen, wo Kinder natürlicherweise vorkommen. Das ist doch normal.

(Beifall bei der CDU)

Die Redezeit!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Sachse hat Respekt für seine Lebensform verdient, Respekt für alle Menschen in diesem Land, aber eben auch für Eheleute. Deswegen werden wir uns weiterhin für Ehe und Familie in Sachsen einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP – Beifall bei der Staatsregierung)

Das war für die CDUFraktion Herr Kollege Krauß. – Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Kollege Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in diesem Hohen Hause! Wenn jemand von außen auf das weltoffene Sachsen schaut und dann in der Presse auf die größten sächsischen Philosophen unserer Zeit, auf den Ministerpräsidenten und den Fraktionsvorsitzenden der CDU, trifft, dann hat er eher den Eindruck, im Mittelalter, zumindest aber im vergangenen Jahrhundert gelandet zu sein, zumindest nicht im 21. Jahrhundert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer der Auffassung ist, das Rechtsinstitut der Ehe müsse auf Mann und Frau beschränkt sein, der ist ziemlich beschränkt allein für sich.

(Uta Windisch, CDU: Das ist unverschämt!)

Ach, was unverschämt ist, liebe Frau Windisch, – –

Ich würde gern die CDU auffordern, dieses Rechtsinstitut so zu öffnen, –

(Zurufe von der CDU – Jürgen Gansel, NPD: Wirrkopf!)

Ach, halten Sie doch einfach nur den Rand!

Herr Gansel, für den „Dummkopf“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.1

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf des Abg. Holger Apfel, NPD)

– dass es einer fast verschwindend geringen Minderheit von 1 bis 3 % – da schwanken die sexualwissenschaftlichen Studien – ebenfalls geöffnet werden kann, sodass auch sie in den Genuss der Verheißung der Ehe kommen können.

Denn die Ehe ist und bleibt ein Kind ihrer Entstehungszeit. Es ging darum, Frauen abzusichern, weil sie in der Zeit, als die Ehe als Rechtsinstitut entstanden ist, allein keinerlei Rechte hatten, wenn die Partnerschaft auseinanderging, der männliche Partner starb und auch die Kinder als „Bastarde“ in der Gesellschaft nicht akzeptiert waren. Es ging darum, Rechtssicherheit für genau jene zu schaffen. Deshalb ist und bleibt die Ehe, wie sie jetzt von Ihnen definiert wird, ein Kind ihrer Entstehungszeit, ein Kind der Vergangenheit.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?

Er kann sich in einer Kurzintervention äußern. – Nein, das wird doch nicht auf meine Redezeit angerechnet. Bitte schön.

Eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Krauß. Bitte.

Ihre Parteifreundin Frau Wagenknecht – das konnte man dieser Tage lesen – wünscht sich gern einen Heiratsantrag von Oscar Lafontaine.

(Beifall bei der CDU – Lachen bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Wie kann das denn sein? Offensichtlich ist sie doch als Bundestagsabgeordnete finanziell abgesichert und braucht das deswegen nicht. Also, wie können Sie sich erklären, dass sie solche mittelalterliche Vorstellungen hat?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Krauß, vielen Dank für diese Frage. Das gebietet die Höflichkeit. Ich habe nur gesagt: Das Rechtsinstitut, wie Sie es definieren, wie die CDU es definiert, ist ein Kind seiner Entstehungszeit.

Zweitens – und jetzt komme ich Ihnen ganz persönlich –: Ich stehe hier nicht als landespolitischer Fachsprecher, sondern weil ich selber mir – –

(Zurufe der Abg. Jürgen Gansel, NPD, und Renate Dietzschold, CDU)

Halten Sie doch endlich mal den Rand, wissen Sie, Sie nerven mich hier seit 2009! Das ist doch unmöglich!

(Unruhe bei der CDU – Zuruf des Staatsministers Dr. Jürgen Martens)

Ich stehe hier, weil ich den an Sie gerichteten Satz ernst gemeint habe: Öffnen Sie dieses Rechtsinstitut für jene, die in einer verschwindend geringen Minderheit sind, weil auch diese Menschen Verantwortung füreinander übernehmen wollen, was sie auch ohne Ehe machen können, was auch Mann und Frau ohne Ehe machen können,

(Zuruf von der CDU: Machen, genau!)

aber weil ich in diesem Sinne, Herr Flath, wirklich konservativ bin.

Nun möchte ich nicht meinen Partner oder mich in ein weißes Kleid zwängen. Da würden wir auch nicht reinpassen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Aber ich möchte sehr wohl einen solchen Tag haben, wie ihn Eheleute mit der Hochzeit haben. Ja, das möchte ich haben.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

In diesem Sinne bin ich konservativ. Deshalb kann es nur sinnvoll sein, wenn schon das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen feststellt und dazu definiert – ich zitiere –: „Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obwohl diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe keine Differenzierungen. Vielmehr bedarf es in solchen Fällen jenseits der bloßen Berufung auf Artikel 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und Ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt.“ So weit das Bundesverfassungsgericht dazu.

Was heißt das übersetzt? Es gibt keinen tatsächlichen Grund, eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft zu benachteiligen. Das wurde vom Verfassungsgericht festgestellt. Ich weiß, nur Ihre „Vertriebenen-Erika“ ist der Auffassung, man müsse die Verfassung vor den Verfassungsrichtern schützen. Wenn also kein tatsächlicher Grund zur Benachteiligung besteht und wenn Mann und Frau oder Frau und Mann – ich bin ja höflich – in einer Ehe so wie Gleichgeschlechtliche einander dasselbe versprechen – im Übrigen ist die Ehe über Jahre hinweg für manche dann auch zur Fessel geworden, wenn es nämlich was Sie auch gesagt haben, um Versorgungsausgleich usw. geht, obwohl man sich schon lange nicht mehr angucken will – das ist eine andere Frage –, wenn das also kein tatsächlicher Benachteiligungsgrund mehr ist, dann muss gleichgestellt werden, sagt das Bundesverfassungsgericht. Dann heißt das für mich, dass es keinen Grund mehr gibt, weshalb die Ehe als Rechtsinstitut allein stehen muss und daneben für eine „schrille Minderheit“, wie es Dobrindt sagt, das Rechtsinstitut der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Die Redezeit läuft ab!

Ich dachte, das war noch die Beantwortung.

Na ja.

Herr Flath, Sie haben gesagt: Der liebe Gott hat uns als Mann und Frau geschaffen. Und Sie glauben, er hat sich dabei etwas gedacht. Lassen Sie mich eines sagen: