Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Debatte von der letzten Reihe aus anhört, erinnert man sich oder fühlt sich zurückversetzt in eine Welt der vergangenen Jahrhunderte.
Es ist eine Debatte, in der es darum geht, Menschen, die anders sind als vielleicht früher im europäischen Abendland oder auf dem amerikanischen Kontinent, in irgendeiner Weise gleichzustellen und als gleichwertige Menschen zu sehen.
In der hier geführten Debatte – egal, ob von der einbringenden Fraktion oder von meiner eigenen Fraktion – wird überhaupt nicht begriffen, worüber wir eigentlich reden. Es geht nämlich nicht darum, ob jemand homo oder hetero ist, sondern es geht darum, dass wir alle Menschen sind –
alle Menschen mit den gleichen grundlegenden Rechten – und dass es einfach der Sicht auf den ganzen Menschen – weg vom Geschlechtsteil – bedarf.
Es ist wichtig, darüber nachzudenken, dass es Menschen gibt, die füreinander Verantwortung übernehmen wollen – völlig egal, ob sie männlich oder weiblich sind.
Wenn die Ehe – das unterstreiche ich ganz dick – die stabilste Form des Zusammenlebens von zwei Menschen ist, dann verstehe ich nicht, warum wir das nicht auch allen Menschen in unserer Gesellschaft garantieren und zugestehen wollen. Ich verstehe es einfach nicht.
Wir müssen uns aber auch nicht wundern, dass wir uns solchen ideologisch verhassten Quatsch wie von da drüben anhören müssen, wenn wir in diesem Landtag immer und immer wieder diese Debatten anzetteln. Ich bin es ehrlich gesagt leid, mir dieses menschenverachtende Gequatsche hier anhören zu müssen.
dass wir irgendwann einmal versuchen, es nicht auf diese Art und Weise hier zu instrumentalisieren. Das, was heute hier stattfindet, ist eine Instrumentalisierung dieses Themas.
Zwei Menschen, die sich lieben, wollen füreinander Verantwortung übernehmen. Alexander, zwei Menschen, die sich lieben, wollen sagen: Ich bin für dich da in guten wie in schlechten Zeiten.
Zwei Menschen, die sich lieben, wollen füreinander einstehen, und zwar auch in den Zeiten, in denen der eine vielleicht Pflege braucht oder ins Seniorenheim muss oder auch nicht muss, weil er zu Hause gepflegt werden kann.
Ich frage mich aber ganz ehrlich: Warum macht man das vom Geschlecht abhängig? Warum? Mit welcher Begründung?
Ich frage mich auch ganz ehrlich – die Frage ist des Öfteren gestellt worden –, welches Kind in unserer Gesellschaft nicht geboren würde, nur weil zwei Menschen, die das gleiche Geschlecht lieben – zwischenmenschlich lieben, unabhängig vom Geschlechtsteil – zusammen leben wollen. Ich verstehe nicht, warum dann auf der anderen Seite zwischen zwei Menschen – Mann und Frau – nicht trotzdem ein Kind geboren werden kann oder weiterhin geboren wird. Ich verstehe diesen Zusammenhang, von dem versucht wird, diesen hier logisch darzustellen, einfach nicht.
Ich komme zum Thema der Kinder. Es wurde hier mehrfach gesagt, dass der Schwerpunkt bei der Erziehung und der Unterstützung des Aufziehens der Kinder liege. Richtig! Genau so muss es sein! Das Problem ist nur, dass es in unserer Gesellschaft eben nicht so ist. Momentan liegt der Schwerpunkt darin, dass wir Eheleuten, die sich auf dem Standesamt oder vor Gott das Ja-Wort gegeben und keine Kinder haben, genau die gleiche Unterstützung zuteilwerden lassen wie Eltern, die aus Mann und Frau bestehen, mit Kindern. Diese bekommen genau die gleiche Unterstützung.
Das ist für mich an dieser Stelle eben nicht stimmig mit dem Argument: Wir wollen die Kinder unterstützen.
Genau aus diesem Grund und wenn man es ernst meint, muss man das Ehegattensplitting für Verheiratete – bestehend aus Mann und Frau – ohne Kinder abschaffen.
Ich stehe für den ersten Weg, weil nur das glaubwürdig gegenüber unserer Gesellschaft ist. Wir tun damit niemandem in dieser Gesellschaft unrecht.
Für die CDU-Fraktion war das Herr Schreiber. – Jetzt sehe ich am Mikrofon 3 eine weitere Kurzintervention.
Herr Kollege Schreiber, Respekt für Ihre Rede und für Ihren Artikel. Wir sind dabei auf einer Linie. Es geht um das individuelle Recht eines jeden Menschen, der gleichbehandelt werden muss. Das macht den Rechtsstaat aus. Ich hatte das ja auch dargelegt.
Ich habe aber heute noch einmal mitgenommen – auch durch den Beitrag des Kollegen Biesok –, dass wir im Sächsischen Landtag offenbar fraktionsübergreifend
strukturell eine Mehrheit für die Gleichberechtigung der Homosexuellen haben. Das ist ein gutes Gefühl.
Nun kommt aber das Problem: Wir haben sie noch nicht in Sachsen. Wir sind das letzte Bundesland. Circa anderthalb Jahre, bevor die Legislaturperiode dieses Landtages endet, haben wir noch eine erhebliche Anzahl von Gesetzen, in denen die Eingetragene Lebenspartnerschaft noch nicht aufgenommen ist. Es sind zurzeit 28 Gesetze. Im kommunalen Recht sieht es noch viel schlechter aus, ohne dass sich die Rechtsaufsicht jemals darum gekümmert hätte.
Wir werden immer wieder darüber diskutieren müssen, solange diese Regierung mit einem angeblich liberalen Justizminister keinen Plan hat, wie sie das bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen will – obwohl es nicht schwer wäre. Wir brauchen ein Artikelgesetz, wir brauchen das Handeln der kommunalen Rechtsaufsicht, wir brauchen Aktionen gegen Homophobie und gegen Diskriminierung. Alle drei Dinge fehlen.
Deshalb werden wir hier immer wieder darüber reden müssen, obwohl wir offenbar im Parlament eine Mehrheit hätten. Aber die Regierung handelt nicht.