Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Piwarz. Herr Piwarz, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir führen heute wieder eine Ablenkungs- und Scheindebatte.

(Beifall bei der CDU)

Die SPD-Fraktion will mit ihrem Antrag den Eindruck erwecken, dass die Transparenz der Nebentätigkeit von Abgeordneten nicht gewährleistet sei.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie so tun, als ob es dafür keine Regeln gäbe oder diese nicht ausreichend wären, dann muss ich Ihnen sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Um dies zu erkennen, genügt schon ein Blick in das Gesetz. Ich kann Ihnen nur empfehlen, ruhig einmal hineinzuschauen. Für gewöhnlich bildet das, auch bei Ihnen, Herr Homann. Ich darf Ihnen § 4a des Abgeordnetengesetzes vorlesen. Darin heißt es: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags. Unbeschadet dieser Verpflichtung sind Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig.“

(Stefan Brangs, SPD: Wer bestreitet das denn? – Henning Homann, SPD: Auch Zuhören bildet!)

Das Abgeordnetengesetz gibt damit ein klares Verhältnis von Mandatsausübung und Nebentätigkeit vor, es bekennt sich aber ausdrücklich zu der Möglichkeit von Nebentätigkeiten.

Es gibt weitere und klare Regelungen, die der Transparenz und Offenheit dienen. So sind Nebentätigkeiten, die auf eine für die Mandatsausübung bedeutsame Interessenverknüpfung hinweisen können, nach § 4a Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes anzuzeigen und zu veröffentlichen. § 4 Abs. 6 des Abgeordnetengesetzes stellt in Verbindung mit der Geschäftsordnung die Anzeigepflicht für Einkünfte fest. § 4b regelt in Verbindung mit Anlage 1 unserer Geschäftsordnung detailliert, welche Tätigkeiten anzuzeigen sind, sei es hauptamtlich oder ehrenamtlich, sei es selbstständig oder unselbstständig, sei es in Berufsverbänden – –

(Stefan Brangs, SPD: Vorlesen kann ich auch! – Weitere Zurufe von der SPD)

Es ist bemerkenswert, Herr Brangs, dass Sie bei diesem Punkt nicht zuhören, weil es wichtig ist darzulegen, welche Regelungen wir uns geben. Für Sie scheint es nicht so wichtig zu sein.

Noch einmal: Es geht um die Tätigkeiten, die anzuzeigen sind: seien es Tätigkeiten in Berufsverbänden und in Wirtschaftsvereinigungen, Vorständen oder Aufsichtsräten oder seien es Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften. All das regeln wir. Es gibt also bereits

detaillierte Regelungen, die die von Ihnen geforderte Transparenz gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Diese Regelungen haben Sie, meine Damen und Herren von der SPD, im Jahr 2007 mit beschlossen. Ich bin immer wieder überrascht, wie schwach das politische Gedächtnis insbesondere auf der linken Seite des Hauses ausgeprägt ist. Wir erlauben es uns, auf Ihre damaligen Worte zurückzukommen und Ihnen auf die Sprünge zu helfen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herrn! Wir führen hier eine Ablenkungsdebatte. Ich bin mir sicher, wir würden die Debatte über Nebeneinkünfte deutschlandweit und hier im Landtag nicht führen, wenn es nicht einen vor sich hin dilettierenden SPD-Kanzlerkandidaten geben würde, der selbst ein Problem mit dem Thema zu haben scheint.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Der SPD scheint nichts Besseres einzufallen, als mit dem Ruf „Haltet den Dieb!“ loszuziehen. Um es klar zu sagen: Wir sehen keinen Grund für eine Gesetzesänderung, nur weil es Peer Steinbrück nicht gebacken bekommt.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Sie versuchen mit Ihrem Getöse den Eindruck zu erwecken, beim Thema Nebeneinkünfte gäbe es ständig Interessenkonflikte zwischen Mandatsausübung und

beruflicher Tätigkeit. Den Beweis hierfür bleiben Sie schuldig. Oder gibt es solche Beweise in Berlin? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Firmen, die das Finanzministerium zu Steinbrücks Zeiten gegen Honorar beraten und anschließend Peer Steinbrück als Vortragsredner verpflichtet haben? Gehen Sie etwa nach dem Motto vor, was man selber tut, das traue auch dem anderen zu? Falls ja, wäre das ziemlich schäbig und hätte ich von der SPD, ehrlich gesagt, mehr erwartet.

Wenn wir schon einmal beim Thema Peer Steinbrück sind: Von mir aus kann er Vorträge halten, wo er will. Wenn Firmen und Institutionen der Meinung sind, dass derartige Vorträge so interessant sind, dass man dafür horrende Honorare zahlen muss, dann will ich auch diese zugegebenermaßen etwas seltsamen Entscheidungen nicht kritisieren. Ich kritisiere aber, wie Peer Steinbrück mit seiner Verantwortung als Bundestagsabgeordneter umgegangen ist. Er hat in den letzten drei Jahren kaum eine Rede im Parlament gehalten, stattdessen eine Menge Vorträge.

(Beifall bei der CDU – Stefan Brangs, SPD: Das soll es im Landtag auch geben!)

Bitte zuhören, Herr Brangs. Das Portal „Abgeordnetenwatch“ bedachte ihn daher schon mit der Überschrift: „Der Abgeordnete, der nur noch gegen Bezahlung redet“. Das war wohlgemerkt vor der ganzen Diskussion, die wir jetzt wegen des aktuellen Kanzlerkandidaten haben.

Noch einmal: „Abgeordnetenwatch“: „Der Abgeordnete, der nur noch gegen Bezahlung redet“. Den machen Sie

jetzt zum Kanzlerkandidaten. Das wirft ein bezeichnendes Bild auf die Lage der Sozialdemokratie in Deutschland.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Statt im Plenum hat Peer Steinbrück lieber woanders geredet und dafür Geld bekommen. Dabei hat er siebenmal wichtige namentliche Abstimmungen verpasst. Das Grundhonorar in Höhe von 15 000 Euro war ihm jeweils lieber. Wer solche Prioritäten setzt, der hat weder etwas in einem Parlament noch an der Spitze einer Regierung verloren. Wer so verantwortungslos und egoistisch handelt, den darf man nicht zum Kandidaten für das höchste Regierungsamt machen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Henning Homann, SPD: Dann kandidieren Sie doch für den Bundestag!)

Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an § 4a des Abgeordnetengesetzes in Sachsen: „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags.“

Gegen diese Vorschrift hätte Peer Steinbrück wiederholt verstoßen. Es gibt also kein Problem mit dem Gesetz, sondern eher ein Problem damit, wie die Sozialdemokraten mit dem Gesetz umgehen.

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich teilen wir den Willen zur Transparenz. Die Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die unabhängige Mandatsausübung des Abgeordneten und seine politische Integrität gewahrt werden. Dabei müssen allerdings auch die Rechte der Abgeordneten beachtet werden. Es besteht insbesondere kein Anspruch darauf, dass dies zu einer kompletten Offenlegung der Einkünfte oder gar Geschäftspartner führt, wie Sie es gern hätten. Wollen Sie wirklich, dass Anwälte ihre Mandantendaten oder Unternehmer Kunden- und Vertragsdaten veröffentlichen müssen?

(Henning Homann, SPD: Sie haben nicht zugehört, Herr Piwarz!)

Das würde möglicherweise das berufliche Ende für die Betroffenen bedeuten. Das wissen Sie ganz genau.

(Henning Homann, SPD: Sie sind nicht flexibel genug!)

Nein, auch wenn Sie noch so sehr schreien, Herr Homann, wir sind bei einer Scheindebatte. Es ist doch nur vorgeschoben, dass es Ihnen um Transparenz geht. Ihnen ist es doch trotz Ihrer Beteuerungen ein Dorn im Auge, dass Abgeordnete auch Nebentätigkeiten ausüben. Seien Sie bitte so ehrlich und sagen Sie das ganz deutlich.

Sie wollen Kollegen mit Nebeneinkünften in ständige Rechtfertigungsnot bringen und eine moderne Prangerwirkung entfalten. Sie nehmen billigend in Kauf, dass sich dann bestimmte Berufsgruppen wie Unternehmer und Freiberufler von einer Mandatsausübung zurückziehen werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist eine Fehlsteuerung und das ist mit der CDU nicht zu machen.

Meine Damen und Herren! Auch in unseren Reihen haben Kollegen Nebeneinkünfte. Es geht aber nicht um Nebeneinkünfte in fünfstelliger Höhe wie bei Herrn Steinbrück. Es geht um Kollegen, die ihr Unternehmen, ihren Handwerksbetrieb oder ihre Landwirtschaft weiterbetreiben. Diese Kollegen – ich spreche vor allem für meine Kollegen in der CDU-Fraktion – waren bereit, ein öffentliches Mandat anzunehmen, und führen ihr Unternehmen trotzdem im Sinne ihrer Mitarbeiter fort. Sie müssen sich den Herausforderungen auf zwei Tätigkeitsfeldern stellen, ganz im Sinne des § 4a unseres Abgeordnetengesetzes. Wir alle sollten dieses verantwortungsvolle Handeln mit Respekt begleiten, anstatt es mit Verdächtigungen und Unterstellungen zu verunglimpfen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren! Ein Parlament lebt von der Vielfalt der in ihm vertretenen Berufsgruppen. Wir müssen darauf hinwirken, dass möglichst viele Abgeordnete ihren Beruf beibehalten oder ausüben können; denn die berufliche Perspektive stärkt gerade die Unabhängigkeit der Abgeordneten bei der Ausübung ihres Mandats. Dieser Ansatz müsste doch auch in Ihrem Interesse sein – oder waren es in der Vergangenheit nur Sprechblasen?

Ich sage ganz deutlich in Richtung der SPD: Wir wollen eben nicht nur Gewerkschaftsfunktionäre oder Vertreter des öffentlichen Dienstes in den Parlamenten, sondern auch Unternehmer und Freiberufler.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich möchte noch auf etwas hinweisen. In der CDUFraktion sitzen 58 direkt gewählte Abgeordnete. Sie haben das Vertrauen der Wähler vor Ort erhalten. Alle 58 sind den Wählern direkt Rechenschaft schuldig, wie sie ihr Mandat ausüben. Wenn es Fragen zu Nebentätigkeiten gibt, dann werden diese selbstverständlich auch beantwortet. Das, meine Damen und Herren, ist für uns Transparenz, direkt gegenüber den Wählern. Dass das diejenigen Fraktionen von links nicht verstehen können, die ihre Mandate ausschließlich über Landeslisten verteilen, ist uns schon klar. Direkt gewählt heißt für uns auch direkte Rechenschaft gegenüber den Wählern und nicht gegenüber der eigenen Parteiführung.

Meine Damen und Herren! Wir lassen uns von Ihnen ganz sicher keine Ablenkungs- oder Scheindebatte über die Einkünfte von Abgeordneten aufzwingen. Der Sächsische Landtag besitzt ausreichende Regelungen für die Vereinbarkeit des unabhängigen Mandats mit beruflicher Tätigkeit. Deshalb sehen wir als CDU-Fraktion keine Veranlassung, hier Änderungen vorzunehmen, und werden daher Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU und der FDP)

Für die Linksfraktion als nächster Redner Herr Tischendorf.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war natürlich wieder reichlich Wahlkampf, was jetzt hier schon so abgeht. Aber natürlich, die Vorlage kam von Peer Steinbrück, da muss ich meinen Vorrednern recht geben. Die Debatte zu seinem doch etwas erhöhten Nebenverdienst – ich habe „etwas“ gesagt –

(Lachen bei der CDU)