Allerdings – das zeigt sich auch – ist das nicht die Mehrheit; denn man muss feststellen: In allen anderen Ländern existieren ähnliche Regelungen, wie sie im Freistaat Sachsen in Bezug auf die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf des LEP eben auch existieren.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass von der Möglichkeit der Stellungnahme durch Träger öffentlicher Belange, durch Privatpersonen in sowohl der ersten als auch der zweiten Beteiligungsrunde sehr intensiv Gebrauch gemacht wurde. Genau daraus ergeben sich aber für uns – gerade für diese Zustimmungsvorbehalte – grundsätzliche verfahrensrechtliche Bedenken, die dagegen sprechen. Das aktuelle Entwurfsverfahren zeigt, dass sehr intensiv von der Beteiligungsmöglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Wir können, denke ich, von einer sehr lebendigen Beteiligungskultur hier im Freistaat Sachsen sprechen. Es liegt also im Moment eine Vielzahl an Hinweisen, Einwendungen und Anregungen vor, die dann wiederum nach § 7 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes des Bundes – hier zitiere ich – „gegeneinander und untereinander abzuwägen sind“. Und gerade diese abschließende Abwägungsentscheidung unterliegt der vollständigen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte und muss dieser auch standhalten.
Es ist also durchaus zu fragen, ob es rechtlich nicht bedenklich ist, diesen umfangreichen Abwägungsprozess in zwei Stufen – wir haben ja Beteiligungsverfahren 1 und Beteiligungsverfahren 2 –, der durch die Gesetzgebung des Bundes als fachlicher Abwägungsprozess vorgeschrieben ist, gerade zum Endpunkt der erfolgten Abwägung durch eine letztlich politisch getragene Entscheidung im Landtag möglicherweise zu konterkarieren und
Ich denke, das Verfahren hat gezeigt – Frau Köpping hat es auch angesprochen – dass viele Hinweise, die aus der Mitte des Landtages kamen, die von den Fraktionen kamen, im zweiten Entwurf entsprechend Abbildung gefunden haben, also dort auch umgesetzt wurden. Ich denke, dass wir uns bezüglich des Themas, bezüglich dessen wir uns fachlich wiederfinden, nicht beschweren können. Ich sage deutlich: Die Einflussnahme des Landtags ist also durch diese frühe Beteiligung, die im Freistaat Sachsen tatsächlich gelebt wird, sichergestellt. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Gesetzentwurf der GRÜNEN unter der Drucksachennum
mer 5/9548 vom 26. Juni 2012 und mein Redebeitrag in der Schlussberatung des Landtags am 17. Oktober 2012 habe ich mir richtigerweise auf Wiedervorlage gelegt. Nun haben also auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD nicht nur einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht, sondern begehren hinsichtlich der Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung der Staatsregierung identisch zum Vorschlag der GRÜNEN.
Allerdings war ich etwas irritiert, liebe Kollegin Köpping. Habe ich das im nachmittäglichen Gemurmel des Landtags überhört oder missverstanden? Begehren Sie nun Rechtsverordnung durch Zustimmung? – Ja. Weil Sie kurz „Gesetzgebungsverfahren“ gesagt haben. Okay. Können wir also bei dem Prinzip bleiben.
Es gibt aber einen Unterschied: Sie sparen sich die Ausformulierung eines Verfahrens zur Herstellung gleichlautender Beschlüsse von Staatsregierung und Landtag, die wiederum für das Inkrafttreten des im Zustimmungsverordungswege zu beschließenden Landesentwicklungsplans durchaus erforderlich sind.
Meine Damen und Herren, ich könnte es mir leicht machen und entweder meine Rede vom 17. Oktober 2012 fast wörtlich zu Protokoll geben oder – wie es Juristen formulieren – sie zum Gegenstand meines Vortrags machen. Das wäre kurz und bündig und angemessen. Schließlich hat sich seit dem Oktober-Plenum weder eine Landtagswahl mit Herstellung anderer politischer Mehrheiten im Hohen Haus ereignet, noch ließ während des Aufstellungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan, das sich nunmehr über knapp eineinhalb Jahre erstreckt, die CDU/FDP-Koalition ein geändertes Herangehen an den Landesentwicklungsplan so wie die Einwirkungsmöglichkeiten des Landtags erkennen. Deshalb ist auch heute mit der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs durch die Mehrheit dieses Hauses zu rechnen.
Dennoch will ich die wesentlichen Kritikpunkte auch hier kurz skizzieren. Der Landtag hat mit seiner Mehrheit aus CDU und FDP am 19. Mai 2010 das Landesplanungsgesetz neu gefasst. Darin ist dem Sächsischen Landtag die Position eines Trägers öffentlicher Belange mit herausgehobener Stellung übertragen worden. Bereits im damaligen Gesetzgebungsverfahren haben die demokratischen Oppositionsparteien – also auch wir, die Fraktion DIE LINKE – moniert, dass sich der Sächsische Landtag mit diesem Landesplanungsgesetz selbst beschränkt und als Gesetzgeber in eine schwächere Position gegenüber der Staatsregierung in der Verwaltung begibt. Unsere Versuche, dem Landtag und seiner Befassung mit dem Landesentwicklungsplan mehr Gewicht zu verleihen sowie das Landesplanungsgesetz hinsichtlich beispielsweise eines erforderlichen Monitorings aufzubessern, sind damals mangels Gestaltungswillens der Koalition gescheitert.
Wir sind uns mit den GRÜNEN und der SPD in dem Grundansinnen durchaus einig, die Rolle des Landtages als dem Vertretungsorgan der sächsischen Bevölkerung, also des Souveräns, im Aufstellungsverfahren des LEP zu stärken. Aber wir sind der Auffassung, dass sich das komplette Verfahren im Landesplanungsgesetz abbilden muss, weshalb die jetzige Verkürzung im Gesetzentwurf der SPD wenig hilfreich ist.
Anzumerken ist ebenso, dass eine Aufwertung der durch das Innenministerium einberufenen Regionalkonferenzen durch eine institutionalisierte Einbeziehung der Gremien des Landtages ebenso geboten wäre wie eine erforderliche Befassung des Landtages mit dem Landesentwicklungsbericht als einem zentralen Analyseinstrument in einem geordneten Verfahren.
Dennoch leiten uns heute dieselben Bedenken bei der Behandlung des vorliegenden Gesetzentwurfes wie am 17. Oktober beim Gesetzentwurf der GRÜNEN. Zudem unterlässt der Gesetzentwurf der SPD die Ausformulierung des in der Gesetzesbegründung ausdrücklich benannten Einvernehmlichkeitsverfahrens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE steht durchaus für ein geordnetes Verfahren zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes und vor allem für die Souveränität des Landtages dabei. Der Landtag sollte nach unseren Vorstellungen nur eine wesentlich bedeutsamere Rolle spielen, als sie ihm zurzeit zugedacht ist. Allerdings führt uns der vorliegende Entwurf dabei nicht aus den rechtlichen und rechtssystematischen Dilemmas heraus. Außerdem müsste sich mit einer solchen Gesetzesänderung wohl eher der Landtag ab 2015 befassen, dann jedoch für den Landesentwicklungsplan 2025 oder wann er dann zu behandeln wäre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier – mittlerweile schon zum dritten Mal zu diesem Thema. Wie Sie alle wissen und wie die SPD in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf ausführt, wird der Landesentwicklungsplan etwa alle zehn Jahre fortgeschrieben. Das hat natürlich seinen Grund; denn der Landesentwicklungsplan schreibt die grundsätzlichen Ziele der Raumplanung im Freistaat Sachsen fest.
Diese grundsätzlichen Festlegungen erfordern diesen langen Zeitraum, und wir sind nach dem LEP 2003 nunmehr in der Endphase der Beratung zum Landesentwicklungsplan 2012. Allein schon die Zahl 2012 zeigt, dass sich alle Beteiligten sehr gründlich mit der Materie auseinandergesetzt haben. Deshalb kann ich auch nicht so richtig verstehen, warum Sie ausgerechnet jetzt die Forderung aufmachen, der LEP solle als Zustimmungsverordnung auch vom Landtag beschlossen werden.
Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der SPD, kommt zur absoluten Unzeit. Zu den beiden Entwürfen des Landesentwicklungsplanes 2012 sind mehrere Tausend Stellungnahmen eingegangen. Auch der Landtag hat zum ersten Entwurf eine Stellungnahme abgegeben und wird dies zum zweiten Entwurf demnächst wieder tun.
Ich habe die letzte Sitzung des Innenausschusses noch gut in Erinnerung, in der gerade auch vonseiten der Opposition der Staatsregierung dafür gedankt wurde, dass viele von deren Änderungen und Anregungen in den neuen Entwurf eingeflossen sind.
Dieses erfolgreiche Verfahren wollen Sie jetzt ohne Not ändern. Der Landesentwicklungsplan soll – wie eben schon ausgeführt – grundsätzliche Planfestlegungen für die nächsten Jahre treffen, und das über den Zeitraum von mehreren Legislaturperioden und unabhängig von der aktuellen politischen Konstellation. Ihr Vorschlag würde aber zu einer erheblichen Politisierung des Planes führen.
Sie behaupten, die Verabschiedung des Planes als Zustimmungsverordnung würde zu einer intensiveren Befassung mit dem Inhalt führen. Ich hoffe, Sie befassen sich auch jetzt schon intensiv mit dem Landesentwicklungsplan! Wenn ich an die letzten Monate zurückdenke, fallen mir unter anderem lange Ausschussberatungen auf der Grundlage von ausführlichen Stellungnahmen der Koalition und auch der Oppositionsfraktionen ein.
Ich bin nicht der Meinung, dass wir Abgeordnete uns nicht sehr intensiv mit den Grundsätzen und Zielfestlegungen auseinandergesetzt hätten. Die Intensität steht der Befassung bedeutender Gesetzesvorhaben in nichts nach. Letztendlich drücken Sie sich bei Ihrem Gesetzentwurf konsequent vor einer Entscheidung, die aber unbedingt getroffen werden sollte.
Entweder wird der Landesentwicklungsplan wie bisher von der Staatsregierung als Rechtsverordnung verabschiedet, oder man verabschiedet sich von diesem Modell und entscheidet sich dafür, diesen als Gesetz durch den Landtag zu verabschieden. Ein bisschen von beidem, so wie Sie es wollen, geht nicht. Wie stellen Sie sich denn das konkrete Einigungsverfahren bei einer derartigen Zustimmungsverordnung vor? Wie soll verfahren werden, wenn der Landtag seine Zustimmung nicht erteilt? Soll dann ein komplett neuer Entwurf erarbeitet werden?
Zu all dem schweigen Sie und auch Ihr Gesetzentwurf. Will man tatsächlich die Form einer Zustimmungsverordnung wählen, sollte man hierzu schon eine Antwort parat haben. Verstehen Sie mich nicht falsch: Es ist durchaus legitim, darüber zu diskutieren, auf welchem Weg der Freistaat Sachsen zu seinem Landesentwicklungsplan kommt, darüber zu diskutieren, ob der LEP von der Staatsregierung erlassen oder durch den Landtag beschlossen wird.
Aber – und hier schließe ich wieder an den Beginn meiner Rede an – man sollte sich diese Gedanken über so etwas vor der Neuerstellung des LEP für die zehnjährige Planungsperiode machen und nicht auf der Zielgeraden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Anliegen ist erklärt. Es ist auch schon gesagt worden, dass wir es als Fraktion gut finden werden, denn wir haben ein ähnliches Verfahren schon einmal vorgeschlagen. Ich möchte das auch noch einmal begründen.
Wir glauben tatsächlich, dass ein Landesentwicklungsplan einer politisch entschiedenen Durchsetzung bedarf – Herr Kollege Karabinski, hören Sie doch einfach mal zu, vielleicht verstehen Sie es dann! –, zum Beispiel bei den Versiegelungszielen, aber auch bei den Zielen der räumlichen Entwicklung und dass es daran fehlt. Wir glauben nicht, dass die Regierung unpolitischer als das Parlament ist, wie Sie es suggeriert haben, sondern wir glauben, dass es dieser Politik insgesamt fehlt und dass das, was Gutes im Plan steht, nicht entschieden genug durchgesetzt wird. Das wird uns morgen auch in der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE beschäftigen.
Ich finde es übrigens nicht gut, Leuten zu sagen, das Parlament muss hier mehr Verantwortung übernehmen. Man kann natürlich darüber streiten, ob Sie Verantwortung übernehmen wollen oder ob Sie das gern weiter an die Regierung delegiert wissen wollen, zu unterstellen, es wäre eine Politisierung. Auch die Regierung ist ein politisches Organ. Die Frage ist: Volksvertretung oder Regierung?
Ich glaube – zweitens –, der Entwurf ist schon klar, Sie haben es vielleicht nur noch nicht verstanden. Er sagt
nämlich, wir wollen nicht den Landesentwicklungsplan als Gesetz beschließen – das ist die eine Möglichkeit –, sondern wir wollen – das ist die andere, wie in einigen Bundesländern üblich – es als Rechtsverordnung im Einvernehmen beschließen. Dann gibt es natürlich ein Verfahren um die Bildung des Einvernehmens.
Jetzt, Herr Kollege Karabinski, muss ich Ihnen, aber auch anderen einmal Wasser in den Wein schütten. Wir sind noch nicht auf der Zielgeraden des Landesentwicklungsplanes. Wir sind noch dabei, uns als Parlament mit einem Entwurf zu beschäftigen. Dieser Entwurf – und das ist typisch für Entwürfe – wird auch noch geändert werden müssen; denn wenn die Regierung den Entwurf zur endgültigen Form nicht mehr ändern würde, würde sie ihr Planungsermessen missbrauchen. Wir sind noch nicht auf der Ziellinie. Wir sind noch mitten im Verfahren.
Unser Gesetzentwurf war – ich bin nicht zum Selbstlob erzogen, aber an der Stelle muss ich es jetzt doch einmal sagen – etwas konsequenter als Ihrer, weil er auch eine Regelung vorgeschlagen hat, wie man dieses Einvernehmen im Verfahren um die verschiedenen Stellungnahmen regeln kann. Darauf haben Sie verzichtet. Wir halten das nicht für zwingend nötig und werden zustimmen.
Wir teilen aber auch nicht die Bedenken der CDUFraktion; denn wir denken, dass die Rechtsverordnung zwar gerichtlich überprüfbar sein wird, aber wir haben als Land ohnehin das ganz breite Planungsermessen, und wir dürfen das Ermessen nicht fehlgebrauchen im Sinne dessen, dass wir glauben, der Entwurf wäre schon die Endfassung, sondern wir müssen das Planungsermessen sachgerecht ausüben.
Wir glauben, dass diese Volksvertretung, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu in der Lage ist. Das glauben wir, Herr Karabinski, auch Sie. Wir glauben auch, dass es dem Plan guttäte; denn im Plan stehen Ziele – lesen Sie einmal bei der Landesentwicklung nach –, die leider nicht durchgesetzt werden. Das tut dem Plan und auch der sächsischen Raumordnung und unseren sozialen, umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielen nicht gut. Deshalb werden wir heute zustimmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte ist nicht neu, und die Argumente wiederholen sich entsprechend. Eine Stärkung des Parlaments wird nicht zuletzt in Fragen der querschnittsorientierten fächerübergreifenden Landesentwicklung seitens der NPD-Fraktion nach wie vor begrüßt, sodass wir dem Gesetzentwurf wie bereits dem ähnlich gelagerten Gesetzentwurf der GRÜNEN im OktoberPlenum vergangenen Jahres unsere Zustimmung nicht versagen werden.
Dennoch darf man nicht die Augen davor verschließen, dass die Zustimmung des Landtages zum Landesentwick
lungsplan zwar gut gemeint ist, aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Mehrheit der Koalitionsfraktionen nicht mehr als funktionierende Abstimmungsmaschinen der Staatsregierung sind, der Gesetzentwurf damit wohl auch keine anderen Ergebnisse schaffen wird.
Aber immerhin könnte ein Zustimmungsverfahren des Landtages zum Landesentwicklungsplan, insbesondere gekoppelt an eine namentliche Abstimmung, zumindest die Transparenz hinsichtlich der Haltung der Abgeordneten in den jeweiligen Wahlkreisen erhöhen. Bislang liefert der Landtag eine Stellungnahme unter vielen. Mit den vorgesehenen Änderungen wäre der Abwägungsprozess der Stellungnahmen nicht allein der Exekutive überlassen und somit ein Stück mehr Gewaltenteilung verwirklicht. Der hiergegen gelegentlich eingebrachte Vorwurf eines erhöhten Zeitaufwandes ist nicht stichhaltig. Angesichts eines Zehnjahresrhythmus beim Landesentwicklungsplan kann von zeitlichem Verzug durch ausgeweitete Parlamentsbeteiligung wohl kaum die Rede sein.
Zu den Vergleichen mit anderen Ländern möchte ich feststellen, dass beispielsweise der Vergleich mit dem Freistaat Bayern, konkret in Artikel 20 Abs. 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes, durchaus zutreffend ist. Allerdings würde die NPD-Fraktion viel eher empfehlen, sich insofern an Bayern ein Beispiel zu nehmen, als man gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilräumen des Freistaates als Leitziel ins Landesplanungsgesetz als materielles Planungsvorhaben aufnimmt.