Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

hat Ihre Fraktionsvorsitzende Hermenau, die ja eine gewisse finanzpolitische Ahnung hat, in der Debatte im Fachausschuss für Finanzen eingestanden, dass man EFRE-Mittel nicht für Sanierungsmaßnahmen ausgeben kann, wie Sie es vorgeschlagen hatten; das war genau Ihr Antrag gewesen.

Wenn man solch einen Antrag stellt, muss man überlegen, ob man die Maßnahmen auch umsetzen kann. Eines ist klar: Wir werden selbstverständlich die vorhandenen EFRE-Mittel, die wir haben, für die Investition in unser Staatsstraßennetz nutzen, weil wir gerade in den ländlichen Regionen eine attraktive Verkehrsinfrastruktur benötigen, um Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen zu erhalten und neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum entstehen zu lassen. Wir werden aber, wenn dieses Programm abgearbeitet ist, diese Mittel verstärkt in Erhaltungsmaßnahmen umsetzen. Das ist auch nichts Neues. Das habe ich zwar nicht im Landtag, aber im Fachausschuss ausgeführt.

Wollen Sie noch eine Zwischenfrage stellen, Frau Jähnigen?

(Eva Jähnigen, GRÜNE: Ja!)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Ja, bitte.

Bitte, Frau Jähnigen.

Herr Staatsminister, da Sie mir die Entwicklung der Unterhaltungs-, Reparatur- und Instandsetzungskosten des Straßennetzes über die Jahre nicht aus dem Kopf nennen können, könnten Sie dem Parlament in absehbarer Zeit als Grundlage für unsere Diskussionen das in anderer, schriftlicher Form mitteilen?

Die Mittel, die in der Vergangenheit in diesem Bereich aufgewendet wurden, können Sie aus den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen entnehmen. Frau Kollegin Jähnigen, diese liegen Ihnen vor. Das brauche ich Ihnen auch nicht im Einzelnen nachzuweisen. Das sind Quellen, die Sie selbst verfügbar haben. Ich denke, dass Sie das auch selbst nachvollziehen können.

Hinsichtlich der Dinge, die wir in den nächsten Jahren machen werden, also im nächsten Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2015 und 2016, sage ich ganz klar, dass es mein Wunsch ist, dass wir die finanziellen Möglichkeiten im Freistaat Sachsen haben, um im Verhältnis noch mehr Mittel für die Straßenerhaltung bereitstellen zu können. Ob wir das dann aber können, hängt natürlich von der gesamten Situation, von der gesamten Einnahmesituation im Freistaat Sachsen und von der wirtschaftlichen Entwicklung des Freistaates Sachsen ab. Den Wunsch formuliere ich ganz klar, weiß aber auch, dass ich mich natürlich in der Realisierung an der Gesamtsituation orientieren muss.

Ich möchte jetzt zum entsprechenden Winterschadensprogramm in diesem Jahr kommen. Wir haben bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt den Landräten signalisiert – das ist Mitte März gewesen –, dass es in diesem Jahr aufgrund der erhöhten Schäden im Straßenbereich ein entsprechendes Programm geben wird. Da muss man nicht erst die Frost-Tau-Wechselphase anschauen. Da reicht einfach die technische Inaugenscheinnahme aus, um zu sehen, was sich hier ereignet hat.

Deswegen habe ich das schon zugesagt, aber um Verständnis darum gebeten, dass wir erst den Zustandsbericht abwarten und nach Ostern eine entsprechende Entscheidung treffen wollen. Das ist immer der Zeitplan gewesen. Wir haben das auch des Öfteren im Kabinett besprochen und uns innerhalb der Staatsregierung ganz konkret auf diesen Zeitplan verständigt.

Der Finanzminister und ich haben uns in der Kabinettsitzung vor Ostern darauf verständigt, dass wir nach der Osterpause einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag vorlegen wollen. Damals war es nur folgerichtig, dass in der ersten Kabinettsitzung nach Ostern das Thema noch einmal angesprochen worden ist und eben dann vereinbart wurde, in der entsprechenden Sitzung wird dann das Programm verabschiedet. Sie sehen auch hier, dass Sie uns mit Ihrem Antrag nicht motivieren mussten. Ich kann natürlich verstehen, dass Sie das als Oppositionsfraktionen hier so hinstellen wollen. Aber ich bin mir sicher, dass die Landräte, mit denen ich bereits im März gesprochen habe, Ihnen nicht abnehmen werden, dass diese Gelder aufgrund Ihres Antrages jetzt bereitgestellt werden.

Es ist in der Debatte bereits angesprochen worden, dass wir vor zwei Jahren bei dem Winterschadensprogramm bei der Mittelzuweisung in den Monat Juni geraten sind. Das war für uns alle keine erfreuliche Situation, lag aber daran, dass wir aufgrund der Umsetzung im Rahmen eines Förderverfahrens umfangreiche Abstimmungsprozesse durchführen mussten; es musste der Rechnungshof angehört werden. Das hat alles verzögert. Wir haben daraus unsere Lehren gezogen und ich bin dankbar, dass die Koalitionsfraktionen im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes dieses entsprechende Gesetz im Dezember in den Landtag eingebracht haben, sodass wir über eine Grundlage verfügen, um schnell handeln zu können. Das heißt, wir können jetzt ohne Einbeziehung des Rechnungshofes mit verkürzten Anhörungsfristen zu einer entsprechenden Entscheidung kommen. Das ist im Interesse der Kommunen, damit die Mittel möglichst schnell bereitgestellt werden können.

Hinsichtlich der Finanzierung des Programms, sehr geehrte Damen und Herren, sage ich ganz klar, was ich in einem Zwischenruf schon gesagt habe: Diese 50 Millionen Euro kommen in den kommunalen Haushalten zusätzlich an. Das ist zusätzliches Geld, das in jedem kommunalen Haushalt vorhanden sein wird. Für diese 50 Millionen Euro muss aus keinem einzigen kommunalen Haushalt irgendein Cent aufgebracht werden. Das

einzige Geld aus den kommunalen Haushalten sind die 25 % Selbstbeteiligung. Also für diese 50 Millionen Euro muss keine Kommune irgendwelches Geld ausgeben.

Es ist vollkommen richtig, dass wir einen Teil des Geldes aus einem gemeinsamen Topf nehmen, nämlich von den Sonderbedarfszuweisungen.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Das habe ich mir nicht anders gedacht!)

Aber, Herr Kollege Stange, diese Sonderbedarfszuweisung ist doch gerade ein Topf, wo die Kommunen im Rahmen des FAG zugestimmt haben, dass diese nicht jedes Jahr an die kommunale Ebene ausgezahlt wird, sondern dass man gemeinsam, Kommunen und Freistaat, für besondere Ereignisse einen entsprechenden finanziellen Topf füttert. Es ist ihr Geld, das sie hier einsetzen wollen. Ich habe doch aber niemanden aus der kommunalen Ebene gezwungen, hier ein entsprechendes Geld einzusetzen.

(Lachen bei der Opposition)

Wissen Sie, Ihrem Gelächter kann ich nur entnehmen, dass Sie von der Realität im Freistaat Sachsen keine Ahnung haben.

(Zurufe von der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Es ist doch selbstverständlich, dass wir, wenn eine solche Situation auftritt, Gespräche führen. Da gibt es Gespräche mit der kommunalen Ebene. Dann überlegt man sich, was jeder leisten kann. Dann macht man in vertraulichen Gesprächen auch Zusagen. Das ist doch ganz selbstverständlich, dass in den vertraulichen Gesprächen die kommunale Ebene und auch der Freistaat etwas zugesagt haben. Aber das Wesen von vertraulichen Gesprächen ist, dass sie vertraulich sind. Ich habe eine sehr gute Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene, so wie der gesamte Freistaat. Es ist doch klar, dass man nicht einhergeht und in Interessenkonferenzen Dinge bespricht, die mit der kommunalen Ebene besprochen worden sind, wo letztendlich auch noch Gremienentscheidungen in der kommunalen Ebene herbeigeführt werden müssen. Das tun wir nicht. Das ist nicht der Stil, wie wir hier in Sachsen Politik machen.

(Beifall bei der FDP)

Wir kennen das von der Bundesebene, wo nach jeder Kabinettsitzung oder während der Kabinettsitzungen von Beratungen alles Mögliche nach außen getragen wird und so ein Tohuwabohu herrscht, dass man nicht weiß, was die Regierung gerne möchte. Wir machen hier in Sachsen eine andere Politik. Wir arbeiten vertrauensvoll mit unseren Partnern zusammen, und das ist auch die kommunale Ebene.

Wir haben Gespräche geführt und ich bin mir sehr sicher, dass wir sehr zügig zu entsprechenden Lösungen kommen können.

Bitte überlegen Sie doch einmal ganz einfach, wenn Sie Vertreter der kommunalen Ebene wären: Sie haben dort einen Topf, darin ist Geld. Jetzt brauchen Sie jedes Mal, wenn Sie Geld herausnehmen wollen, das Einverständnis des Freistaates. Könnte es nicht sein, dass es für die kommunale Ebene ein ganz willkommenes Ereignis ist, wozu ein allgemeiner Konsens herrscht, dass man hier etwas tun muss, um Geld aus diesem Topf herauszunehmen, sodass wir die kommunale Ebene gar nicht drängen mussten, sondern dass die Bereitschaft sehr offen gewesen ist, hier gemeinsam ein Programm für die kommunale Ebene aufzulegen? Insofern ist eines klar: Es kommen 50 Millionen Euro in den Kassen der Kommunen, der Landkreise und kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden zusätzlich an. Diese Zusage steht. An dieser Zusage wird sich überhaupt nichts mehr ändern.

Was ich als Fachminister dazu gesagt habe, ist, dass es klar ist, dass die Verantwortung für die Staatsstraßen bei uns im Hause liegt. Das heißt, diese Sanierungsanstrengungen werden von uns allein getragen. Ich habe weiter gesagt, dass die finanzielle Situation des Freistaates Sachsen eben nicht so rosig ist, wie manche von Ihnen sich das mit Ihren Ausgabenbeschlüssen vorstellen.

(Widerspruch bei den LINKEN)

Es gibt durch Einsparungen im Einzelplan 7 einen Betrag von 10 Millionen Euro, den ich bereit bin für die Kommunen zur Verfügung zu stellen, indem man in einzelnen Punkten Geld einspart. Ich habe nur darum gebeten, und das Kabinett hat das dankenswerterweise zugestanden, für den Fall, dass wir im Rahmen der Steuerschätzung ein positives Ergebnis erhalten werden, dass dann mein Finanzbeitrag aus dem Einzelplan 7 von 10 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro reduziert wird. Das haben wir besprochen. Das heißt, im Extremfall kommen aus dem Einzelplan 7 20 Millionen Euro, so das 60-Millionen-Programm, ein Drittel aus dem Plan des Verkehrsministers. Ich denke, auch das ist ein ganz klares Signal an unsere Kommunen, wie wir uns hier im Ministerium für den Zustand der kommunalen Straßen engagieren.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Wir tun das, sehr geehrte Damen und Herren, schnell, so schnell es auch irgend geht. Die entsprechende Rechtsverordnung, die Sie hier ansprechen, ist bereits heute zur Anhörung versandt worden. Sie ist heute dem Normenprüfungsausschuss zur Stellungnahme übersandt worden, damit wir möglichst schnell zu einem Ergebnis kommen.

Die Mittel für die Staatsstraßen haben wir bereits heute den Landkreisen zugewiesen, nicht überwiesen, sondern zugewiesen. Sie können ab heute bereits über diese Mittel verfügen. Ich gehe davon aus, dass wir die Mittel für die Kommunalstraßen Ende April/Anfang Mai den Kommunen zuweisen können, sodass sie auch dann tatsächlich über sie verfügen können. Wir werden aber aufgrund des Programms selbstverständlich den entsprechenden Kommunen die Mittel, die auf sie entfallen würden, vorab mitteilen, damit man sich, bevor die Zuweisung erfolgt

ist, bereits Gedanken machen kann, welche Straßensanierungsmaßnahmen man im Einzelnen ergreifen möchte. Ich denke, wir sind mit unserem Zeitplan Ende April/Anfang Mai Vorreiter unter anderen Bundesländern für ein Winterschadensprogramm.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Unterstützung von der kommunalen Familie, aber auch für das Verständnis des Finanzministers, dass wir in diesem Jahr schnell handeln mussten und das gemeinsam hinbekommen haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Eva Jähnigen, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Das war Herr Staatsminister Morlok. Das Schlusswort hat die Fraktion – – Oh, zu sehr nach links geschaut. Frau Jähnigen, Ihr Wunsch, bitte?

Eine Kurzintervention; sie wird kurz.

Bitte schön.

Ich habe Minister schon mit weniger Worten gekonnter eiern hören. Es hat uns nicht befriedigt. Erstens konnten Sie nicht genau sagen, was Sie wann ausreichen werden, und zweitens haben Sie sich erneut gedrückt zu sagen, wie der Bedarf an Unterhaltssanierung und Reparatur im Straßennetz ist. Das kennzeichnet die Debatte. Sie drücken sich einfach darum, den Zustand des Straßennetzes festzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb wird der Ad-hoc-Sanierungsbedarf immer höher. Das ist das Problem.

(Beifall des Abg. Johannes Lichdi, GRÜNE)

Das war die Kurzintervention von Frau Jähnigen. Herr Morlok, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Herr Staatsminister, bitte.

Frau Kollegin Jähnigen! Sie haben mir unterstellt, ich hätte in meinem Debattenbeitrag nicht deutlich gemacht, was wann wo ausgezahlt wird. Wenn Sie das Protokoll nachlesen, werden Sie erkennen, dass das nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe ausgeführt, dass 8 Millionen Euro, die wir vorab für die Staats- und Bundesstraßen ausweisen, heute zugewiesen wurden. Zu sagen, ich hätte mich nicht konkret geäußert, wenn ich gesagt habe „sind heute zugewiesen worden“, ist falsch. Konkreter kann man es nicht mehr machen.

Ich habe gesagt, dass in Abhängigkeit von den Abstimmungsgesprächen die 50 Millionen Euro für die Kommunalstraßen Ende April/Anfang Mai zugewiesen werden. Ich gebe zu, dass das kein genauer Tag ist, aber ein sehr

begrenzter Zeitraum. Ich bin mir sicher, wir werden mit dieser Geschwindigkeit Vorreiter unter den Bundesländern sein.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Herr Abg. Stange, Sie haben mir signalisiert, dass Sie einen Redebeitrag und noch nicht das Schlusswort halten möchten. Dazu haben Sie jetzt die Gelegenheit. Ich erteile Ihnen das Wort.