Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

in der polemisch so viel heiße Luft, um nicht zu sagen, so viel polemischer Dünnschiss fabriziert wurde, wie von den beiden Kollegen Roth und Heinz.

(Beifall bei der NPD)

Es gibt für mich nur eine einzige Erklärung, warum hier konsequent am Thema vorbei geredet wurde: Die beiden kommen nämlich aus dem Vogtland und haben richtig Angst, dass nonkonforme politische Gruppierungen wie die Nationaldemokraten bei diesem Thema die richtigen Fakten ansprechen und sie nicht mithalten können und deshalb wieder einmal auf die NPD mit der Nazikeule eingeprügelt wird.

Es war wirklich eine absolut peinliche Darbietung, gerade von Frau Roth, die an sich nichts zur Kleinkläranlagenproblematik zu sagen hatte. Frau Roth, Sie müssen selber zugestehen, Sie mögen vielleicht einige Kleine Anfragen zu der Kleinkläranlagenproblematik gestellt haben. Nichtsdestotrotz ist die NPD-Fraktion die erste, die einen fundierten Antrag zu diesem Thema ins Plenum gezogen hat. Sie haben dann hektisch nachgezogen. Der politische Aktionismus liegt also ganz aufseiten der NPD-Fraktion –

(Heiterkeit)

äh, der Fraktion DIE LINKE.

Auch zum Kollegen Heinz muss man sagen, dass es ihm nicht um Inhalte geht. Herr Heinz hat natürlich gleich gesagt, dass alle Anträge der NPD-Fraktion grundsätzlich abzulehnen sind. Man hat auch bemerkt, dass er sich den Antrag nicht einmal durchgelesen hat, weil er nicht einmal wahrgenommen hat, dass dieser Antrag eben nicht von Holger Apfel, sondern von Dr. Johannes Müller unterschrieben wurde. Meines Erachtens kennt er sich in der Problematik überhaupt nicht aus. Wenn er zum Beispiel zu Recht sagt, dass in Sachsen-Anhalt die Frist schon am 31. Dezember 2009 ausgelaufen ist, muss man auch dazusagen, dass Sachsen-Anhalt dafür gesorgt hat, dass die Gemeinden wirklich bis zu diesem Zeitpunkt an die zentrale Kläranlage angeschlossen wurden, dies aber in Sachsen nicht der Fall war.

Die Forderung der NPD bleibt da gleich. Wir sagen, auch im Freistaat Sachsen muss gelten, dass die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen des Freistaates Sachsen, in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland durch Artikel 72 Grundgesetz als unhintergehbarer Verfassungsauftrag festgeschrieben wurde und dementsprechend auch so ein Grundauftrag der Daseinsfürsorge wie für das Abwasser und die Wasserversorgung nicht regional differenziert werden darf und dass hier ein schweres Versäumnis vorliegt.

Dass Sachsen-Anhalt es besser geregelt hat als Sachsen ist sicherlich keine Ausrede. Sachsen muss sich jetzt darum kümmern, dass den Betroffenen geholfen wird, dass den Menschen gerade in den Mittelgebirgsregionen im Freistaat Sachsen unbürokratisch Hilfe bei der Nachrüstung der Kleinkläranlagen zuteil wird.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/11681 zur Abstimmung. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, wenige Stimmen dafür. Der Antrag ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 13

Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/11684

Wird das Wort dazu gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest – es sei denn,

es wird ein anderes Stimmverhalten angezeigt. – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 14

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 5/11645

Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das scheint auch nicht der Fall zu sein. Es gibt auch kein Verlangen auf Aussprache. Deshalb können wir gleich zur Abstimmung kommen.

Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor.

Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im

Ausschuss fest – es sei denn, es wird ein anderes Stimmverhalten angekündigt. – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Meine Damen und Herren! Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Die Tagesordnung der 73. Sitzung ist damit abgearbeitet. Wir sehen uns morgen, Donnerstag, den 18. April, 10:00 Uhr, wieder hier vor Ort. Die Einladung liegt Ihnen vor. Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.