Protokoll der Sitzung vom 17.04.2013

Herr Jurk, ich vermute, Sie wollten eine Zwischenfrage stellen. Bei Kurzinterventionen ist das nicht möglich.

Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung.

Ihnen liegt als Drucksache 5/11745 ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und GRÜNEN vor. Dieser bezieht sich auf die Drucksache 5/9013. Hierbei handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktionen von DIE LINKE und der SPD. Ich würde zunächst einmal über diesen Gesetzentwurf die Abstimmung vornehmen und im Anschluss daran, wenn es dann noch erforderlich ist, die Abstimmung über den Gesetzentwurf der GRÜNEN. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Damit kommen wir zunächst zum Änderungsantrag in Drucksa

che 5/11745, wie bereits erwähnt. Wer möchte diesen einbringen? – Herr Abg. Weichert, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun bekommen Sie die Gelegenheit, sich aus den bisher vorgetragenen Gesetzentwürfen ein einstimmiges, modernes Gesamtbild sächsischer Vergabepolitik zu machen.

(Christian Piwarz, CDU: Das haben wir schon im Januar gemacht!)

Der vorliegende Änderungsantrag von den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN ist vor allem ein Ergänzungsantrag. Ergänzungsantrag deshalb, weil er die wichtigen ökologischen Kriterien anführt und dadurch das Gesetz zukunftsorientiert und nachhaltig macht; und natürlich, ganz prominent, wird in § 15 an erster Stelle die Lebenszykluskostenbetrachtung mit allen wichtigen Erläuterungen ergänzt. Dass dies gleichzeitig auch die gesamtgesellschaftlich wirtschaftlichste Form der Verwendung öffentlicher Mittel ist, muss ich hier nicht noch einmal extra betonen. Denken wir an Frau Denk.

In Punkt 3 des Änderungsantrages der Oppositionsfraktionen wird das Thema Vergabebericht weiter qualifiziert. Wichtig ist, dass wir, dass unsere Bürger über die Verwendung ihrer – nämlich aller öffentlichen – Mittel im Freistaat Sachsen aufgeklärt werden. Wir erinnern uns: Es geht um immerhin 14 % des Bruttoinlandsproduktes, also um mindestens 13 Milliarden Euro.

Im nächsten Anstrich schlagen wir die Verkürzung der Veranstaltungsfristen vor. Die Anhörung der Sachverständigen ergab die nachvollziehbare Frist von sieben Kalendertagen nach Unterrichtung. Im Folgenden stehen die entsprechenden redaktionellen Änderungen. Letzter Punkt ist die Anpassung des Inkrafttretens des neuen Gesetzes und das Außerkrafttreten des alten Vergabegesetzes infolge der doch sehr umfänglichen Beratungszeit.

Mit diesem Änderungsantrag machen wir die Sache rund und sächsische Vergabepolitik modern und europäisch. Verhindern Sie, dass Sachsen die rote Vergabelaterne erhält, und stimmen Sie unserem gemeinsamen Änderungsantrag zu!

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Weichert. – Möchte jemand zu diesem Antrag Stellung nehmen? – Das ist nicht der Fall. Damit lasse ich darüber abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, das anzuzeigen. – Danke sehr. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei keinen Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Ich lasse nun über den Gesetzentwurf in Drucksache 5/9013 abstimmen, zunächst über die Überschrift. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier ist dasselbe Abstimmungsverhalten festzustellen. Der Überschrift ist nicht entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1, Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und fairem Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe im Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Auch hier: Bei keinen Enthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist Artikel 1 mehrheitlich nicht angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2, Änderung der Sächsischen Dienstleistungsrichtlinienverordnung. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Enthaltungen? – Auch hier keine Enthaltungen und zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer stimmt zu? – Danke sehr. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen und zahlreiche Stimmen dafür, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Da keiner der Einzelteile des Gesetzentwurfes die erforderliche Mehrheit erhalten hat, erübrigt sich auch eine Abstimmung in einer dritten Runde.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/9002, Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen. Wir stimmen auf der Grundlage des genannten Entwurfs ab. Änderungsanträge liegen nicht vor. Ich lasse über die Überschrift abstimmen. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür, aber nicht die Mehrheit.

Meine Damen und Herren, ich möchte schnell etwas fragen.

(Vizepräsident Horst Wehner berät sich kurz mit dem Juristischen Dienst.)

Ich wollte Sie nur wissen lassen, was ich hier am Tisch gefragt habe: ob ich über die einzelnen Gegenstände geschlossen abstimmen lassen könnte, da keine Änderungsanträge vorliegen. Ich frage die einbringende Fraktion: Erhebt sich dagegen Widerspruch? Wir würden mit Blick auf die Gesamttagesordnung vielleicht etwas Zeit gewinnen. – Ist jemand anderes dagegen? – Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.

Ich lasse nun im Komplex über die Inhaltsübersicht abstimmen. Abschnitt 1, Allgemeine Bestimmungen, Abschnitt 2, Vorbereitungen des Vergabeverfahrens,

Ausschreibungen, Leistungsbeschreibung, Abschnitt 3, Anforderungen an Unternehmen, Abschnitt 4, Wertungen der Angebote, Zuschlag, Abschnitt 5, Ausführungsbestimmungen, Abschnitt 6, Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten und Abschnitt 7, Schlussvorschriften.

Wer den genannten Abschnitten und der Inhaltsüberschrift seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich stelle keine Stimmenthaltun

gen fest. Ich habe zahlreiche Stimmen dafür gesehen, aber nicht die erforderliche Mehrheit. Damit sind die Inhaltsüberschrift und die genannten Abschnitte in den Einzelteilen nicht bestätigt worden. Eine Schlussabstimmung zu

diesem Gesetzentwurf erübrigt sich damit. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz über die Förderung des Sports im Freistaat Sachsen

(Sächsisches Sportfördergesetz – SächsSpFG)

Drucksache 5/9232, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Drucksache 5/11568, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Schule und Sport

Meine Damen und Herren! Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt in der Reihenfolge: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat Frau Abg. Kliese das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sport begeistert in Sachsen sehr viele Menschen, ob passiv im Stadion oder vor dem Fernseher – wie an den letzten Abenden –, oder aber beim wöchentlich stattfindenden Spiel- und Wettkampfbetrieb in unseren sächsischen Vereinen.

An genau diese über 600 000 Aktiven in mehr als 4 500 Vereinen sowie die vielen ehrenamtlichen Trainer, Betreuer und Fans haben wir gedacht, als wir vor über einem Jahr den Entwurf für ein Sächsisches Sportfördergesetz in diesem Hause eingebracht haben. Nach intensiven Beratungen mit Vertretern aller Kreis- und Stadtsportbünde, mit dem Landessportbund, mit Fachverbänden, dem Gehörlosensportverband, aber auch mit Kommunalvertretern und Vereinsmitgliedern beinhaltet unser Gesetz zwei zentrale Forderungen:

Die erste Forderung ist die Verbesserung der sportlichen Rahmenbedingungen, besonders bei der finanziellen Ausstattung der Sportinfrastruktur. Die zweite Forderung ist die höherwertige Verankerung des Sports als gemeinwohlorientierte Aufgabe und damit die Schaffung von mehr Transparenz und Planbarkeit.

Mit einem gewissen Stolz – auch auf unsere Arbeit – wurde Punkt 1, nämlich die Absicherung der Infrastruktur, zumindest für die kommenden zwei Jahre abgesichert. Das war – auch wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das vielleicht ungern einräumen wollen – vor allen Dingen dem Druck der Vereine und der Gremien zusammen mit unserem Gesetzentwurf geschuldet,

(Christian Piwarz, CDU: Na, na, na! Da übernehmen Sie sich gerade, Frau Kollegin!)

damit im letzten Doppelhaushalt eine deutliche Aufwertung der Sportförderung erzielt werden konnte.

Damit diese finanzielle Ausstattung kein bloßes Wahlkampfgeschenk bleibt, bedarf es noch der Erfüllung von Forderungspunkt 2, der generellen Verankerung im Gesetz. Dass eine Regelung per Gesetz besser ist als über ein Haushaltsverfahren, zeigt sowohl das Ergebnis einer aktuellen Forschungsarbeit der Universität Leipzig als auch der Blick auf unsere Nachbarbundesländer.

Wir schauen nach Thüringen. Thüringen hat seit dem Jahr 1994 ein Sportfördergesetz, und zwar auf Impuls der CDU. In Brandenburg gibt es ein Sportfördergesetz seit dem Jahr 1992 auf Initiative der SPD. In MecklenburgVorpommern gibt es ein Sportfördergesetz seit dem Jahr 2002 unter SPD und LINKE und schließlich – das ist besonders auffällig – in Sachsen-Anhalt: Im Jahr 2006 wurde der Entwurf eines Sportfördergesetzes durch die FDP eingebracht und durch CDU und SPD schließlich im Jahr 2012 verabschiedet.

Sie dürften jetzt festgestellt haben, dass zu einem Sportfördergesetz eine bestimmte Parteienkonstellation nicht zwingend notwendig ist bzw. etwas damit zu tun hat, sondern dass allein der Einsatz für den Sport zählt und dass Sachsen das einzige neue Bundesland ist, das keine gesetzliche Regelung vorweisen kann.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Sie werden jetzt argumentieren, dass es das auch nicht braucht, denn alle Fraktionen bekennen sich zur Bedeutung des Sports. Doch bei der finanziellen Absicherung lag Sachsen in den letzten zehn Jahren im oberen Mittelfeld der Bundesländer, aber mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 wurde es zum Schlusslicht. Die investive Sportförderung kam hier regelrecht zum Erliegen.

Waren es im Jahr 2010 noch 23 Millionen Euro, so wurde der investive Ansatz zunächst auf 2,85 Millionen Euro im Jahr 2011 heruntergefahren und dann auf lächerliche 880 000 Euro für das Jahr 2012 zusammengestrichen. Die Folgen dieser falschen Politik möchte ich Ihnen gern aufzeigen.

Das bestehende Investitionsdefizit bei der Sportinfrastruktur stieg von 800 Millionen Euro auf fast eine Milliarde Euro an. Hierbei handelt es sich um eine offizielle Zahl

des Landessportbundes, die in der Regierungserklärung vom damaligen Minister Wöller so bestätigt wurde.

In einer Kleinen Anfrage vom März 2013 wollte ich wissen, was in den letzten beiden Jahren durch die Staatsregierung getan wurde, was zum Beispiel den Erhalt der sächsischen Sportstätten und deren Ausbau angeht. Die Antwort lautete: „Fast 200 Fördermaßnahmen konnten 2011/2012 nicht durchgeführt werden, davon nur 41 wegen Mängeln bei den Antragstellern, der Rest, also über 150 Fördermaßnahmen, musste wegen Fehlen finanzieller Mittel abgelehnt werden.“

Davon betroffen waren fast alle Regionen, alle Sportarten und Hunderte Vereine. Hatte das Ministerpräsident Tillich im Sinn, als er im Jahr 2013 seinen Neujahrsempfang unter das Motto „Sport in Sachsen auf breiter Basis spitze“ gestellt hat? Ich glaube nicht.