Ein vernünftig gegliedertes Schulsystem mit finanziell gut ausgestatteten Förderschulen wird Schülern mit körperlichen und geistigen Behinderungen objektiv besser gerecht als das Inklusionsgedöns linker Ideologen. Ausgerechnet die Schule haben sie sich als Experimentierfeld auserkoren, um unter Berufung auf die UN-Behindertenrechtskonvention einem abstrakten Gleichmachungsdogma zu huldigen, das den unterschiedlichen Ansprüchen der Menschen überhaupt nicht gerecht wird. Die Inklusionsideologie zielt auf den Abbau aller sonderpädagogischen Einrichtungen und die Errichtung einer leistungsnivellierenden Einheitsschule ab.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gibt das auch unumwunden zu. Dabei betont selbst das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention keinesfalls die Einführung eines eingliedrigen Schulsystems verlangt. Auch Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, brach gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“ eine Lanze für das „hochprofessionelle Förderschulsystem“. Kraus sagte: „Wir haben doch ein hochfunktionsfähiges Förderschulsystem mit guter Betreuungssituation und hochprofessionellen Lehrkräften. Warum sollen wir das auflösen?“ Ich zitiere weiter: „Die UNO-Konvention zur besseren Integration von behinderten Menschen in die Gesellschaft verpflichtet kein Land, Förderschulen aufzulösen.“
Hinzu kommt aus Sicht der NPD die schlichte Nichtfinanzierbarkeit eines inklusiven Schulsystems. Eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung besagt, dass alleine in Sachsen jährlich 114 Millionen Euro für zusätzlich 1 600 Lehrkräfte nötig wären, um inklusiven Unterricht in angemessener Qualität anbieten zu können. Meine Damen und Herren! Das sind 114 Millionen Euro zusätzlich für Inklusionsexperimente, obwohl die Schulen in
Sachsen schon jetzt unterfinanziert sind. Für die NPD muss erst einmal der Lehrermangel und der Unterrichtsausfall an den bestehenden Schulen bekämpft werden, bevor man sich millionenschweren schulpolitischen Blütenträumen hingibt.
Meine Damen und Herren! Ich komme zum Ende. Wir brauchen keine Konfusion durch Inklusion. Wir brauchen eine bessere Lehrer- und Unterrichtsversorgung an den bestehenden Schulen. Alles andere schadet aus unserer Sicht den Schülern, ihren Eltern und auch den Lehrern.
Das war Herr Gansel für die einbringende NPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Ja, für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Kollegin Klepsch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen. Ich nutze unsere verbliebene Redezeit, da wir keine Kurzintervention mehr übrig haben.
Ich möchte Folgendes feststellen: Herr Gansel, Sie haben den Brief der 101. Mittelschule aus Dresden als Kronzeugen gegen die Inklusion missbraucht. Das ist unverschämt. Es ist unangemessen. Das möchte ich richtigstellen. Die 101. Mittelschule hat sich im vergangenen Jahr an alle Fraktionen des Landtages gewandt. Wir und auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben den Brief erhalten. Diese Schule hat es deshalb getan, weil sie die Inklusion möchte. Sie ist bereits seit vielen Jahren erfolgreich und versucht mit viel Engagement und zusätzlichem Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer, Kindern mit ganz unterschiedlichen Beeinträchtigungen das Lernen an einer normalen Regelschule zu ermöglichen.
Diese Schule hat sich an uns alle gewandt, weil sie mehr Unterstützung benötigt. Wir werden uns politisch einsetzen, damit wir den Schritt von der Integration zur inklusiven Schule schaffen. Damit werbe ich auch um die Unterstützung aller demokratischen Parteien hier im Hohen Haus.
Die Abg. Frau Klepsch sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Diesen kann ich nicht erkennen. Die meisten Fraktionen haben keine Redezeit mehr übrig. Das Wort geht, sofern gewünscht, an die Staatsregierung. – Es besteht kein Redebedarf. Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher die Einreicherin, die Fraktion DIE LINKE. Das Wort ergreift erneut Herr Kollege Hahn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nunmehr den Gesetzentwurf der LINKEN zur Einführung einer Feuerwehrrente im Freistaat Sachsen in 1. Lesung in den Landtag einbringen. Wir setzen damit um, was Ministerpräsident Tillich während des Landtagswahlkampfes im Jahr 2009 wiederholt versprochen und in seinem sogenannten 19-Punkte-Plan für Sachsen verankert hatte. Bis heute ist jedoch so gut wie nichts geschehen. Herr Tillich und auch die CDU-Direktkandidaten, die in den Wahlkreisen damit hausieren gingen, haben im Wahlkampf die weit mehr als 40 000 Feuerwehrleute in diesem Land und deren Familien schlicht getäuscht.
Schon im Koalitionsvertrag ruderten CDU und FDP deutlich zurück. Dort hieß es – Zitat –: „Wir unterstützen die Kommunen bei der Aufgabenerfüllung der flächendeckenden Präsenz und Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel bei Investitionen und bei der Einführung einer Feuerwehrrente auf Basis einer Versicherungslösung.“ Fakt ist jedoch, dass in den letzten dreieinhalb Jahren kein einziger Cent aus Landesmitteln in den Aufbau einer Feuerwehrrente geflossen ist – auch nicht zur Unterstützung einer Versicherungslösung, die wir allerdings ohnehin für problematisch halten.
Ich möchte gern noch einmal die drei wesentlichen Gründe nennen, warum wir eine derartige Versicherungsregel ablehnen. Erstens würde es mindestens zehn, eher 20 Jahre dauern, bis sich aus den Einzahlungen in eine solche Zusatzversicherung auch nur eine halbwegs spürbare Aufstockung der regulären Altersrente ergeben würde. Das bedeutet im Klartext Folgendes: Die allermeisten der aktiven Feuerwehrleute, die nunmehr schon zwei Jahrzehnte oder sogar noch länger ihren Dienst verrichtet haben, würden weitgehend leer ausgehen. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Zweitens würden in erster Linie die Versicherungsgesellschaften und eben nicht die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr davon profitieren. Besonders Einkommensschwache würden im Übrigen benachteiligt, denn eventuelle Einnahmen aus der Riester- oder Rürup-Rente, in die eingezahlt werden sollte, würden später bei der Grundsicherung im Alter angerechnet. Diejenigen, die ein solches Zubrot
am dringendsten benötigen würden, kämen gar nicht zum Zug. Drittens vertreten wir nachdrücklich die Position, dass es nicht sein kann, dass das Ob oder auch die Höhe einer Feuerwehrrente am Ende davon abhängt, ob der Betreffende nun zufällig in einer armen oder eher reichen Gemeinde wohnt.
Wir haben das Thema der Feuerwehrrente schon im Dezember im Zuge der letzten Beratung zum Haushaltsbegleitgesetz thematisiert. Ich war erschrocken über die Argumentation der CDU, konkret von Herrn Bandmann, im fachlich zuständigen Innenausschuss. Ich wünsche Herrn Bandmann natürlich auch weiterhin eine gute Genesung. Ich muss mich aber mit seinen Positionen auseinandersetzen, die er im Ausschuss vorgetragen hat. Er sprach ausdrücklich davon, dass er im Feuerwehrbereich einen Wettbewerb zwischen den Kommunen wolle. Ich halte eine solche Herangehensweise für fatal und kontraproduktiv. Es darf nicht sein, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger davon abhängt, ob die Gemeinde, in der sie wohnen, in der Lage ist, Einzahlungen zum Beispiel für eine Zusatzversicherung oder andere Sonderzahlungen für die Feuerwehr zu leisten.
Aus diesem Grund vertreten wir die Auffassung, dass wir eine landesweit einheitliche Regelung brauchen.
Meine Damen und Herren! In unserem Gesetzentwurf wird von einer Kofinanzierung durch die Kommunen abgesehen. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass sich viele Gemeinden gar nicht daran beteiligen – auch und vor allem, weil sie es aus objektiven Gründen gar nicht können.
Die neue Zusatzrente für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren soll zum 1. Januar 2014 eingeführt werden. Wir möchten, dass auch die jetzt aktiven und langjährig tätigen Kameradinnen und Kameraden davon profitieren können und eben nicht erst die nächste Generation.
Nach unserem Gesetzentwurf soll es ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für jedes Dienstjahr eine Zusatzrente von 5 Euro monatlich geben, wobei maximal 20 Jahre angerechnet werden. Der Höchstbetrag liegt also bei 100 Euro im Monat. Das ist mit Sicherheit kein exorbitanter Betrag und für das Land auch langfristig gut verkraftbar.
Wenn der Kollege Hartmann unsere Zahlen öffentlich angezweifelt hat, zeigt das nur, dass er den Ansatz unseres Gesetzentwurfes nicht verstanden hat. Wir wollen eben
genau keine Einzahlung auf irgendwelche Versicherungskonten. Wir plädieren für eine angemessene Sonderzahlung des Freistaates an die Feuerwehrleute in diesem Land.
Aus Sicht der LINKEN benötigen wir dringend dieses Zeichen der Anerkennung und Würdigung der Arbeit der Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren. Ehrenamtliches Engagement gibt es in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Feuerwehren aber haben ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal: Bei ihnen geht es im Zweifel um Leben oder Tod. Deshalb müssen wir deren Arbeit auch für die Zukunft sicherstellen.
Vielerorts sind die Zustände besorgniserregend. Erst gestern wurde in der „Freien Presse“ über das Vogtland berichtet. Dort liegt der Altersdurchschnitt der Kameraden bei 57 Jahren. Fast die Hälfte der 182 Ortsfeuerwehren ist wochentags zwischen 6 und 18 Uhr gar nicht einsatzbereit oder hat riesige Probleme mit der Einsatzbereitschaft. Deshalb muss diese Tätigkeit endlich auch finanziell aufgewertet werden.
Die sächsischen Kommunen werden insofern eingebunden, als sie die Namen und die Daten der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren an den kommunalen Versorgungsverband KVS melden, der dann die Zahlung der zusätzlichen Rente übernimmt. Der notwendige Betrag wird dem KVS durch den Freistaat erstattet.
Wir rechnen im ersten Jahr mit Ausgaben von etwa 600 000 Euro. Dabei haben wir angenommen, dass circa tausend Feuerwehrleute anspruchsberechtigt werden, die im Schnitt mindestens zehn Jahre bei der Feuerwehr Dienst getan haben. Läge der Durchschnitt der Dienstjahre in der Realität höher, würde natürlich auch der für 2014 erforderliche Betrag etwas ansteigen.
Klar ist aber auch – und das verschweigen wir nicht –, dass in den Folgejahren weitere Anspruchsberechtigte hinzukommen, die das 60. Lebensjahr vollenden und dass
dafür dann auch entsprechend mehr Geld benötigt wird. Doch selbst wenn man ab 2020 vielleicht Ausgaben von 4 oder 5 Millionen Euro jährlich hätte, wäre das für den Landeshaushalt immer noch eine relativ kleine Größe. Aber die Leistungen der Feuerwehrleute würden dadurch spürbar aufgewertet. Genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Ministerpräsident hatte fast vier Jahre Zeit, sein Wahlversprechen von 2009 einzulösen. Aber er hat nichts getan. Deshalb handelt nun DIE LINKE; denn die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren in Sachsen haben diese Anerkennung wahrlich verdient.
Ich bitte Sie herzlich um die Überweisung an die Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren ich darf zunächst auf § 44 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung hinweisen, wonach Gesetzentwürfe, die zu Mehrausgaben führen, stets als an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen gelten. Ich darf ferner darauf hinweisen, dass das Präsidium vorgeschlagen hat, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen.
Wer der zusätzlichen Überweisung an den Innenausschuss als federführenden Ausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Überweisung zugestimmt. Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.