Protokoll der Sitzung vom 18.04.2013

Was geantwortet wurde, ist aus unserer Sicht noch etwas restriktiver. Gestreift wird immerhin die Frage der Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen Schweiz. Allein dort habe ich in der Antwort ein Bekenntnis zum geplanten Weltnaturschutzerbe vermisst. Es wäre gut, Herr Staatsminister, wenn Sie sich dazu noch einmal hier im Plenum äußern könnten.

Ich habe insbesondere auch vermisst, was wir im Landesentwicklungsplan ebenfalls vermissen: Planungen für Energietrassen und -speicher. Weil die Sonne eben nicht

immer scheint, brauchen wir ein Speicherkonzept. Wir müssen es mit unseren Nachbarn entwickeln, und wir teilen die Ansicht, die ich bei den LINKEN heraushöre: dass es nicht richtig ist, dass wir keine grenzüberschreitenden Raumordnungspläne mehr aufstellen wollen und als Freistaat alles durch Zusammenarbeit auf der regionalen Planungsebene ersetzen wollten – so richtig und gut diese wiederum ist. Ich habe Gelegenheit, als Mitglied der Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge die Projekte MORO und CROSS-DATA zu verfolgen, und meine, dass dort eine wichtige und gute Arbeit geleistet wird, die aber eine grenzüberschreitende Raumordnung nicht ersetzt.

Kommen wir zum Verkehr. Herr Karabinski hat für die FDP schon Selbstkritik geübt, indem er sagte, es habe wenig Sinn, diese Staatsregierung nach grenzüberschreitender Verkehrsplanung zu befragen. Herr Karabinski, daran ist viel Wahres, denn diese Regierung nimmt – abgesehen vom Thema der unfinanzierbaren Neubautrasse nach Prag – tatsächlich ihre Verantwortung zur Koordination der Verkehrsbelange Sachsens in die Nachbarregionen fast nicht wahr. Das ist ein großes Manko. Es klingt in der Anfrage an, ohne dass es ihr zentrales Thema gewesen sein kann.

Diese Staatsregierung hat zum Beispiel auch den Verkehrszweckverband Oberelbe nicht dabei unterstützt, den Lückenschluss durchzusetzen. Übrigens sind die Leistungen dort insoweit gesichert, liebe Kollegin Köpping, als bei der Unterzeichnung des Leistungs- und Finanzierungsvertrages vom VVO eine Bestellung zugesichert werden musste. Diese wird also kommen, da wird etwas fahren müssen, und es werden auch Tschechen fahren.

Umso wichtiger ist es aber gerade in diesen Grenzbereichen, überregional die Zusammenarbeit auf dem Verkehrssektor zu sichern und zu klären, dass kein Lohndumping betrieben wird – Stichwort: Mindestlöhne bei der Ausgabe von Verkehrsleistungen; ich verweise noch einmal auf unseren Gesetzentwurf von gestern –, und auch in Betracht zu ziehen, dass gerade für den Verkehrsbereich, sehr geehrter Herr Innenminister, grenzüberschreitende Zweckverbände möglich werden und meiner Meinung nach auch nötig sind. Ebenso wenig, wie der Freistaat ein Konzept zur Neuordnung der Zweckverbände und der vielfältigen Nahverkehrstarife hat, haben Sie ein Konzept zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Im Nahverkehr betrifft das ganz besonders den polnischen Raum und fällt uns leider auf die Füße.

Die Einschätzung der Regierung zur Bedeutung der Metropolregion, also des übergreifenden Städtenetzwerkes innerhalb Deutschlands, teilen wir ausdrücklich. Die Landeshauptstadt Dresden erwägt zurzeit, auszuscheiden. Kürzlich ist das öffentlich geworden. Wir finden das höchst bedauerlich und wünschen uns, dass die Regierung – wie so oft in der Landeshauptstadt – hier ihren Einfluss geltend macht; denn wir denken, mitteldeutsche Städtenetzwerke sind wichtig, ja sogar elementar zur Stärkung der Ballungsräume, zur gemeinsamen Bewerbung unserer Länder, und davon darf sich Dresden nicht zurückziehen.

Richtig ist, dass Dresden seine Zusammenarbeit mit dem Dresdner Umland verbessern und verdichten muss. Ich habe das im Dresdner Stadtrat schon oft gesagt. Aber das eine ist keine Alternative zum anderen und schließt sich nicht aus. Sagen Sie also hier einmal ein klares Wort und machen Sie sich intern stark.

Damit sind wir beim Thema Städtenetze. Diese sind wichtig, aber wir wünschen uns nicht nur ein Lippenbekenntnis des Freistaates dazu, sondern dass die Anliegen der Städtenetzwerke tatkräftig unterstützt werden. Sie ahnen schon, ich spreche vom Städtenetzwerk Sachsen– Bayern und von der Sachsen-Franken-Magistrale. Sehr geehrter Herr Innenminister, sehr geehrter Herr Verkehrsminister, die Städte fühlen sich zurzeit sehr alleingelassen; denn nach wie vor steht infrage, ob wir ab 2014 überhaupt noch eine überregionale Verkehrsleistung nach Hof fahren lassen werden – neben den Nahverkehrsleistungen, die hier in Sachsen bestellt werden. Dafür müssen die Länder gemeinsam Druck machen. Das kann nicht den Städten und den Zweckverbänden überlassen werden. Hier müssen Sie sich engagieren und einsetzen. Das hat früher gefehlt, und es fehlt auch jetzt wieder. Die Verkehrsverhältnisse auf der Sachsen-Franken-Magistrale wären zurzeit deutlich schlechter, wenn sich nicht das Städtenetzwerk starkgemacht hätte. Das ist übrigens eine Kritik auch an Ihren Vorgängern, Herr Verkehrsminister, nicht nur an Ihnen.

Summa summarum: Die Große Anfrage zeigt Arbeitspotenzial. Sie zeigt auch, wo die Landesentwicklungsplanung ihre Aufgaben noch nicht erfüllt hat und wo die Regierungen Aufgaben erfüllen müssen. Deshalb habe ich meiner Fraktion empfohlen, dem Entschließungsantrag der LINKEN zuzustimmen. Ich denke, dabei ist noch viel zu tun.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und den LINKEN)

Nun die NPD-Fraktion. Herr Abg. Storr, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, ohne pauschal grenzüberschreitende Kooperation verneinen zu wollen, dennoch gleich zu Beginn feststellen, dass es meine Fraktion nicht wundert, dass sich die linken Anfragesteller zu Fragen der Raumordnung natürlich in erster Linie für die bundesgrenzüberschreitende Zusammenarbeit interessieren. Für die politische LINKE ist es nahezu ideologisch geboten, sich in erster Linie für administrative Vergleichsfragen und behördliche Fremdsprachenkompetenzen zu interessieren, als den Blick auf die landesinterne Entwicklung und die Einbettung seines Grenzraums primär in ihr eigenes kulturelles Hinterland zu richten. Hierin unterscheidet sich die NPD-Fraktion bereits unter allgemeinen Gesichtspunkten deutlich in der Bewertung der Bedeutung der Großen Anfrage.

Zum Verständnis: Grenzübergreifende Regionalpolitik ist dann angebracht, wenn es darum geht, gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden, von denen die gesamte Grenzregion betroffen ist. Solche mag es in der Tat geben, doch beschäftigt die Bürger in Sachsen in erster Linie vermutlich die Kriminalität im Grenzgebiet. Nur betrifft dies nicht die gesamte Grenzregion, sondern den sächsischen Teil. Doch auch im Speziellen können wir den Fragen der Großen Anfrage wenig abgewinnen, was sich aus der einfachen Tatsache erklärt, dass das Erkenntnispotenzial marginal ist. Diese Kritik darf sich jedoch auch die Staatsregierung als die zuständige Auskunftsinstanz ans Revers heften.

Ich weiß nicht, wer von Ihnen schon einmal auf den Gedanken gekommen ist, gewisse parlamentarische Drucksachen mit vermeintlichem Informationsgehalt einer Auswahl sogenannter Otto Normalverbraucher aus seinem Wahlkreis mit dem Wunsch einer Stellungnahme zur Lektüre aufzunötigen. Ich habe mir dies in Vorbereitung auf die heutige Sitzung im vorliegenden Fall erlaubt und versucht, die Reaktionen analytisch auf mich wirken zu lassen. Dieses volksnahe Experiment öffnet die Augen für erstaunlich Grundsätzliches. Die Wiedergabe meiner Eindrücke hier ist allerdings eine Zusammenfassung in meinen eigenen Worten.

Meine Damen und Herren, wir erleben – nicht zuletzt befördert durch die Maßgaben aus „Europa 2020“ und die territoriale Agenda – einen technokratischen Institutionenwahnsinn, der permanent Selbstzweckeinrichtungen generiert, deren Produktivität – mit Ausnahme einer inflationär ausufernden Nomenklatura zahlloser Projektetiketten – mehr als nur fraglich ist.

Werfen wir nur einmal einen Blick auf die Frage 14 und deren Beantwortung. Für die NPD-Fraktion bleibt nach wie vor offen, in wie vielen Fällen die Mitarbeiter der Verbindungsbüros bislang beratend zur Verfügung standen und welche Projekte ohne diese aus dem Nichts geschaffenen und hoch bezahlten Sinekure-Posten so nicht in Angriff genommen worden wären.

Nicht anders zum Beispiel die Antwort auf Frage 8, die entlarvend zutage befördert, dass außer Hospitationen, heißer Luft und viel Papier kaum Bahnbrechendes geschieht. Ihre Politik ist ein Tagungs- und Sitzungstourismus sich selbst verwaltender Gremien, deren Tätigkeit sich kaum in greifbaren Ergebnissen zeigt, sondern vielmehr Administrationsblasen von Abstimmung und Kontrollprozessen bildet. Unbestimmt ist deswegen folglich auch der Zungenschlag, wenn Rechenschaft abgelegt werden soll.

Die Antwort, die die Staatsregierung auf die vorliegende Anfrage zum Besten gibt, besitzt kaum Aussagekraft. Vielmehr kommen die Zielformulierungen häufig über platteste Allgemeinplätze nicht hinaus, und, meine Damen und Herren, wenn man in der Rhetorik der Staatsregierung von „gegenseitigem Verständnis für das Verwaltungshandeln der Länder“ liest, glaubt man vielmehr, über Therapiemaßnahmen informiert zu werden, als Kenntnis

von hoher Staatskunst zu erlangen. Hohe Staatskunst wäre es hingegen, im Zusammenhang mit der Verknüpfung von Kulturgütern bzw. der Entwicklung der Kulturregion Sachsen–Böhmen–Niederschlesien die historischen

Erbteile Preußens und Österreichs als identitätsstiftende Elemente für einen deutschen Blick auf diese Regionen wachzuhalten. Doch auch im politischen Beritt unterhalb historischer Dimensionen dürfte ein Versagen der etablierten Politik an den Herausforderungen vorprogrammiert sein.

Dem Ansinnen einer Förderung polyzentrischer und ausgewogener Raumentwicklung kann sich die NPDFraktion anschließen, nur bezweifle ich, dass dies über die verfehlte Entwicklungsstrategie der Sächsischen Staatsregierung im Sinne einer Vernetzung der Metropolregionen zu erreichen sein wird. Im Gegenteil: Dieser Schwerpunkt wird eben keineswegs für eine sozioräumliche Ausgewogenheit garantieren können.

Ich stelle fest: Die Staatsregierung, die seit Jahren bereits an der Sachsen-Franken-Magistrale scheitert, will die regionale Handlungsfähigkeit stärken, indem sie – nicht nachvollziehbar – den Weg der Kompetenzenselbstkastration und der Unterwerfung unter die zentralistische EURichtliniendiktatur beschreitet. Wenn wir Nationaldemokraten Sie schon nicht davon abbringen können, wollen wir uns zumindest nicht daran mitschuldig machen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde zur Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Abg. Stange, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Erstens einmal zur Vollständigkeit der Großen Anfrage: Wir sind durchaus in der Lage, unsere historischen Irrtümer einzugestehen und damit umzugehen. Deshalb haben wir uns vor einigen Jahren von dem Anspruch auf Vollständigkeit und Besitz der Wahrheit verabschiedet.

Zweitens. Sehr geehrter Kollege Fritzsche, wenn Sie wissen wollen, ob sich damit die Anhörung erledigt hat – Sie finden ja solche Antworten ganz gut –, empfehle ich Ihnen www.landtag.sachsen.de. Dort können Sie in der Geschäftsordnung nachschauen, da wird das drinstehen. Zur Vermutung, inwieweit die Große Anfrage unseren Antrag untersetzen sollte, gestatten Sie mir, mit Verweis auf die Antwort auf Frage 8 durch die Staatsregierung zu sagen, dass ich nicht verpflichtet bin, Ihnen auf Vermutungen Auskunft zu erteilen.

Drittens – Durchgriffsrechte. Das ist ein wunderschöner Begriff. Mir würde es schon genügen, wenn man in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Landesplanung und Raumordnung sowie in der Fachpolitik einfach nur gegenseitiges Verständnis entwickeln könnte, auch

dafür, wie uns die Kolleginnen und Kollegen in Polen und Tschechien sehen – nicht nur, welche Probleme wir mit ihnen haben, sondern nachzuvollziehen, welche Probleme sie vielleicht auch mit uns haben.

Zum Verkehrsangebot, lieber Kollege Karabinski, in Richtung Breslau bzw. Wrozław darf ich aus der Beantwortung der Frage 11 der Großen Anfrage zitieren. Da steht doch tatsächlich auf Seite 12: „Ein erhöhtes Abstimmungsgebot besteht insbesondere für Planungen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Verkehrsinfrastruktur und zum Verkehrsangebot“. Danach folgen noch einige andere Dinge. Ich kann nicht nachvollziehen, dass man nicht gewillt und in der Lage ist, dazu Auskunft zu geben.

So viel in aller Kürze, um Ihre Fragen, denke ich, hinreichend beantwortet zu haben.

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren, gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Die CDU Fraktion; Herr Fritzsche, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf das eingehen, was gesagt wurde. Ich danke der Kollegin Petra Köpping für ihren temperierten und reflektierenden Vortrag über die Aspekte der Raumordnung. Wenn man die Raumordnung einmal als große Klammer sieht, so ist das sicher richtig. Man kann alles immer auch besser machen, nur: Wenn wir unter der Überschrift „Raumordnung“ sprechen wollen und dann Themen aufgerufen werden, bei denen wir uns die Frage stellen: Was ist Raumordnung und was ist Fahrplangestaltung?, dann wird es etwas schwierig.

Ich denke, insgesamt ist festzustellen, dass die raumplanerischen Grundlagen sowie das raumplanerische Instrumentarium vorhanden sind. Herrn Kollegen Stange möchte ich auf den aktuell vorliegenden Entwurf zum Landesentwicklungsplan hinweisen. Darin wird explizit für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ausgeführt, dass für die Zusammenarbeit der Träger der Regionalplanung zukünftig – im Gegensatz zum LEP 2003 – informelle Planungsinstrumente in den Fokus rücken.

Was heißt „informelle Planungsinstrumente“? Informelle Planungsinstrumente heißt, es kommt zu Verständigungsprozessen. Wenn man das einmal zu dem vorhin von mir Gesagten ins Verhältnis setzt, dass wir in Bezug darauf, was in Polen und Tschechien geschieht, keine „Verhinderungsrechte“ – so will ich es einmal bezeichnen – haben, dann ist es doch ein konsequenter Schritt, dass wir sagen: Wir stärken aber auch den informellen Planungsbereich und versuchen, über Verhandlungen, die von gegenseitigem Entgegenkommen getragen werden, zu praktikablen Lösungen im Sinne der Gesamtregion zu kommen.

Zum Thema Entschließungsantrag: Wie gesagt, mit der Formulierung, die dort getroffen wurde, haben Sie sich

selbst keinen Gefallen getan; denn ich denke, zu den vielfältigen Beziehungen, die in den Regionen entlang der Grenze gewachsen sind, und den Verflechtungen, die mittlerweile auch zwischen den Menschen existieren, kann man nur sagen: Dort ist wirklich viel geschehen und es ist alles auf einem guten Weg.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Markus Ulbig)

Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen? – Diese sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Selbstverständlich, Herr Staatsminister Ulbig, haben Sie das Wort; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Zusammenarbeit mit unseren angrenzenden Bundesländern und dem benachbarten Ausland hat für uns einen hohen Stellenwert und wird entsprechend intensiv verfolgt – und das, meine sehr verehrten Damen und Herren und besonders Herr Stange, zum Wohle der Menschen, die in dieser Region leben.

Was sich gerade mit Tschechien und Polen in den letzten 23 Jahren entwickelt hat, ist nach meiner Wahrnehmung durchaus erfreulich. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs hat sich für uns die großartige Möglichkeit aufgetan, Teil des gemeinsamen, friedlichen Europas zu werden und ein neues, nachbarschaftliches Miteinander zu gestalten. Erstaunlich und erfreulich, wie schnell das gelungen ist!

Davor waren die 454 Kilometer Grenze zur damaligen Tschechoslowakei und die 123 Kilometer Grenze entlang Polens ganz klare Trennungslinien. Während der Zeit der kommunistischen Diktaturen gab es nur sehr wenige Berührungspunkte zwischen Polen, Tschechen und Deutschen. Die sogenannte Völkerfreundschaft wurde auf dem Papier zwar großgeschrieben, echte grenzüberschreitende Kontakte waren aber nicht so sehr erwünscht.

Heute arbeiten wir in vielen Bereichen sehr eng zusammen, so im Bereich der inneren Sicherheit oder im Katastrophenschutz. Seit Kurzem gibt es die Rahmenabkommen mit Polen und Tschechien bezüglich der Rettungsdienste, sodass bei Notfällen unkompliziert grenzüberschreitend geholfen werden kann.

Auch die Raumordnung und Landesplanung arbeiten eng zusammen. Die Bundes- und Landesgrenzen überschreitende Zusammenarbeit ist im noch gültigen LEP 2003 wie auch in dem erst als Entwurf vorliegenden neuen Landesentwicklungsplan 2012 als elementarer Bestandteil verankert. Handlungsschwerpunkte für den Freistaat sind dabei die Verbesserung der Verkehrsverbindungen im Freistaat wie auch grenzüberschreitend, der Abbau von lagebedingten Nachteilen, insbesondere in den Grenzräumen zu Polen und Tschechien, die enge Zusammenarbeit im Hochwasserschutz und eben auch die Entwicklung der

Wirtschafts- und Kulturregion Sachsen – Böhmen – Niederschlesien; das ist übrigens Bestandteil des Koalitionsvertrages.

Es gab und gibt eine Vielzahl von Kooperationsprojekten mit Förderung durch EU- und Landesmittel. Ich möchte nicht mehr alles aufgreifen, aber gerade die transnationalen Projekte Via Regia und das Nachfolgeprojekt Via Regia Plus oder auch im Bereich des Hochwasserrisikomanagements das Projekt ELLA und das Nachfolgeprojekt LABEL sind mir dabei besonders wichtig. Darüber hinaus gibt es zahlreiche grenzüberschreitende Einzelprojekte, zum Beispiel der Euroregion und der regionalen Planungsverbände.

Alle formellen Pläne werden auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen miteinander abgestimmt; dafür ist unser aktueller Landesentwicklungsplan ein aktuelles Beispiel. Es gibt eine Vielzahl fachlicher Kontakte, Gremien und Arbeitsgruppen, in denen eine Bundes- und Landesgrenzen überschreitende Abstimmung erfolgt, und auch, wenn ich mich mit Bürgermeistern unterhalte, läuft dort eine ganze Menge.