Schon im Jahr 2001 fand der radikale Strategiewechsel der Sachsen LB statt, weg vom regional orientierten Kreditgeschäft im Verbund mit den Sparkassen hin zum internationalen Kapitalmarktgeschäft und zum eingeschränkten Kreditgeschäft nur noch für geratete Kreditkunden, also kaum mehr für sächsische mittelständische Betriebe. Federführend für diesen folgeschweren Wechsel war der damalige Finanzminister und Verwaltungsratsvorsitzende Georg Milbradt. Formell wurde das Konzept vom Vorstandsvorsitzenden Weiss eingebracht. – Ich will Ihnen weitere Details ersparen, meine Damen und Herren, denn Sie kennen sie sicherlich genauso gut wie ich.
Viel wichtiger als die persönlichen Schuldzuweisungen ist aber nach meiner Überzeugung die Frage, welche systembedingten Ursachen hinter dem Geschehen stehen und wie dadurch sowohl die Politiker als auch andere Akteure in eine regelrechte Zwangslage geraten. Im Fall der Landesbanken und ganz generell der öffentlich-rechtlichen Banken und der Genossenschaftsbanken treten die systembedingten Ursachen besonders deutlich in Erscheinung. Der Grund ist einfach: Diese Banken sind im Gegensatz zu den an den internationalen Kapitalmärkten und an weiträumigen Großstrukturen orientierten privaten Geschäftsbanken vorwiegend regional orientiert, das heißt, an den Bankenservice und die Kreditbedürfnisse der heimischen kleinteiligen Wirtschaft sowie der heimischen Arbeitnehmer orientiert.
Warum wollte Georg Milbradt die Sachsen LB unbedingt am Kapitalmarkt ausrichten? Nun, die Antwort liegt auf der Hand: einfach deshalb, weil die EU, die OECD, der Baseler Bankenausschuss und andere internationale Organisationen sowie westliche Regierungen alles tun, um regionale Banken dem internationalen Verdrängungswettbewerb zu unterwerfen und sie damit zu zwingen,
sich ebenfalls zu globalisieren. Diese ganze Entwicklung ist aber nach Auffassung der NPD kein Naturgesetz, sondern rein politisch gesteuert, und sie geht weiter. Sie macht auch nicht vor den Sparkassen und den Genossenschaftsbanken halt.
Wir Nationaldemokraten haben eine Antwort auf diese Krise: Wir fordern eine an der Region und den Menschen orientierten Volkswirtschaft –
– und wissen dabei, dass die sozial und kulturell verwurzelten volkswirtschaftlichen Wertschöpfungskreisläufe nicht ohne Geld und ohne nationale Kapitalkreisläufe funktionieren. Wir fordern –
– stärker regional orientierte Nationalbanken und die Wiedereinführung unserer nationalen Währung, der D-Mark.
Meine Damen und Herren, das war die erste Runde. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Unland, Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Üblicherweise erfolgt im Plenum keine Aussprache zu Beschlussempfehlungen und Berichten eines Ausschusses, insbesondere, wenn sie als Drucksachen vorliegen. Aber das Hohe Haus hat die Staatsregierung gebeten, Ausführungen zu diesem Punkt zu machen, und dem werde ich auch nachkommen, allerdings in stark gekürzter Form.
Der Freistaat Sachsen hat mit der Übernahme der Höchstbetragsgarantien für Zahlungsausfälle aus Transaktionen der Landesbank Sachsen Europe plc. In einer Höhe von maximal 2,75 Milliarden Euro einzustehen. Mit Schaffung des sächsischen Garantiefonds als Sondervermögen wurde eine haushaltsrechtliche Regelung gefunden, die eine Trennung vom allgemeinen Haushalt bewirkt und eine gesonderte Verwaltung ermöglicht.
Aufgrund der durch den Freistaat Sachsen übernommenen Höchstbetragsgarantie zugunsten der Landesbank Sachsen wurden bis zum 31.12.2012 Garantiezahlungen in Höhe von insgesamt – ich runde etwas auf – 500,31 Millionen Euro geleistet. Der Bestand des Garantiefonds zum 31.12.2012 betrug somit 1,33 Milliarden Euro; auch dieser Wert ist gerundet.
Es handelt sich bei den vorgenannten Ausgaben um Zahlungsverpflichtungen, zu denen wir rechtlich ver
pflichtet sind. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Ich wäre daher dankbar, wenn Sie sich dem Votum der Beschlussempfehlung anschließen würden.
nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/11813 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmenthaltungen ist der Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Von der Bankenkrise war auch die Sachsen LB betroffen. Der Freistaat Sachsen hat mit Datum vom 28. Dezember 2007 eine Garantieerklärung für die der Landesbank Sachsen AG zuzuordnenden Verbindlichkeiten und Ansprüche übernommen. Das ist bitter und schmerzhaft, doch diese Rechtsverbindlichkeit besteht nun einmal.
Mit dem Garantiefondsgesetz vom 15. Dezember 2010 hat der Sächsische Landtag in § 5 Abs. 7 eine Berichtspflicht für den Staatsminister der Finanzen vierteljährlich im Haushalts- und Finanzausschuss und im Landtag jährlich festgelegt. Dem kommt der Finanzminister mit der Vorlage in Drucksache 5/11465 nach.
Wie der Bericht des Berichterstatters Scheel – seines Zeichens Ausschussvorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses – ausweist, empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Kenntnisnahme.
Der Finanzminister hat die Zahlen dargelegt. Die Rechtspflicht ist anzuerkennen. Somit sollten wir dies tun und den Bericht zur Kenntnis nehmen. Ich empfehle dem Hohen Hause, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu folgen.
Ich möchte meiner Rede einen Dank an Herrn Finanzminister Prof. Unland voranstellen. Die Informationen nicht nur zum vierteljährlichen Bericht, sondern auch zum jährlichen Bericht in der vergangenen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss waren sehr ausführlich und detailliert.
Aus meiner Sicht haben Ihre Erläuterungen das Informationsbedürfnis aller Mitglieder des HFA vollumfänglich befriedigt. Ich konnte nur wenig Nachfrage- und Aussprachebedarf erkennen. Diese Tatsache zeigt eindeutig, dass eine hohe Transparenz der Staatsregierung herrscht, wie jeder Cent, den wir aus dem Garantiefonds bezahlen, verwendet wird.
Umso weniger kann ich verstehen, weshalb an dieser Stelle noch weiterer Aussprachebedarf hier im Plenum des Sächsischen Landtags besteht. Die Mitglieder des HFA haben einstimmig beschlossen, dem Sächsischen Landtag zu empfehlen, den Bericht des Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes zur Kenntnis zu nehmen.
Auch die Anmerkungen der Opposition im vergangenen Jahr zur Ausführlichkeit des Berichtes wurden aufgegriffen, und dem wurde aus meiner Sicht umfänglich nachgekommen. Wenn Sie wiederholt versuchen, diesen Tagesordnungspunkt zu nutzen, um die Versäumnisse der Staatsregierung beim Umgang mit der Sachsen-LB-Pleite darzustellen, ist dies der falsche Tagesordnungspunkt.
Ich teile den Unmut der Opposition über jede einzelne Zahlung im Rahmen der Garantieziehung. Aber, und das möchte ich an dieser Stelle auch sagen, wir müssen nun einmal mit den Fehlern der Vergangenheit umgehen.
So schwerwiegend die Folgen der Sachsen-LB-Pleite sind. Ich bin froh, dass unter Staatsminister Prof. Unland nichts unversucht bleibt, den Schaden für den Freistaat Sachsen zu begrenzen und zu minimieren.
Bis zum 4. Quartal 2012 wurden insgesamt Garantiezahlungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro geleistet. Darauf entfielen 222 Millionen Euro auf das Jahr 2012. Und die Garantiezahlungen steigen mit jedem Quartal an! Allein im I. Quartal 2013 musste der Freistaat rund 95 Millionen Euro überweisen. Hinzu kommen 312 Millionen Euro, die nach einem verlorenen Klageverfahren für bereits angelaufene implizite Verluste an die LBBW gezahlt werden mussten. Das macht in der Summe 907 Millionen Euro.
Zusammen mit dem vom Rechnungshof in seinem Sondergutachten festgestellten Anfangsschaden der SachsenLB-Anteilseigner von mindestens 364 Millionen Euro, beläuft sich der bisherige Gesamtschaden auf mindestens 1,27 Milliarden Euro. Was für ein Fiasko!
Im Garantiefonds selbst sind zum 31. März 2013 rund 916 Millionen Euro gebunkert. Das bedeutet, die bereits realisierten Verluste und das zur Risikovorsorge zurückgelegte Geld summieren sich schon jetzt auf 2,19 Milliarden Euro. Es kann nicht oft genug gesagt werden: ein Fiasko für Sachsen!
Es ist mit ziemlicher Gewissheit absehbar, dass die 2,75 Milliarden Euro schwere Höchstbetragsgarantie am Ende vollständig gezogen wird. Die nicht enden wollenden „Millionen-Häppchen" addieren sich zu einer Milliardenzahlung. Die Garantie, die das fahrlässige Handeln der CDU-geführten Regierung nach sich zog, wird zu einem realen Verlust für alle Sachsen. Für die Bürgerin
nen und Bürger Sachsens ist dies eine bedrückende Nachricht; denn dieses Geld fehlt für andere wichtige Ausgaben: bei den Lehrern, bei den Kindertagesstätten, im ÖPNV.
Nun führen wir also Gerichtsprozesse, um – angesichts des Schadens – symbolische Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Und wir klagen, um der politischen Hygiene – zumindest teilweise – Rechnung zu tragen. Teilweise, weil sich der Finanzminister nicht an die politisch verantwortlichen Aufsichtsräte herantraut.
Die Tatsache, dass gleiche Sachverhalte von verschiedenen Gerichten bzw. in den verschiedenen Gerichtsinstanzen völlig unterschiedlich bewertet werden, zeigt eindrucksvoll, wie irrwitzig komplex die von der Sachsen LB erworbenen Spekulationspapiere waren. Jeder ordentliche Kaufmann hätte allein aufgrund der ihrer Undurchschaubarkeit die Finger von solchen „Anlagepapieren" lassen müssen.
Das Resultat des damaligen unverantwortlichen und fahrlässigen Handelns – wohlgemerkt: alles unter der Aufsicht der damaligen CDU-geführten Regierung – können wir jetzt bestaunen, wenn wir die endlos erscheinenden Gerichtsverfahren, die offensichtlich raumfüllenden Schriftsätze und die atemberaubenden Kostennoten der für den Freistaat handelnden hochspezialisierten Rechtsanwälte sehen. Wir hoffen, dass den Bürgerinnen und Bürgern noch immer präsent ist, dass diese Erblast unter einer CDU-geführten Regierung entstanden ist, also jene Regierungspartei, die sich so gern das Etikett der soliden Finanzpolitik anhängt.
Der Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs zur Landesbank-Sachsen-Girozentrale hatte die Ursachen für die Schieflage schonungslos aufdeckt und die Verantwortlichen klar benannt. Der Sonderbericht machte deutlich, dass die Staatsregierung die Schieflage der Bank hätte verhindern können. Anders ausgedrückt: Dass es zu diesem Milliardenschaden kommen konnte, liegt in der Verantwortung der damaligen CDU-geführten Staatsregierung.
Was waren die zentralen Feststellungen des Sächsischen Rechnungshofs? Das zuständige Staatsministerium für Finanzen (SMF) hatte immer wieder Möglichkeiten, die
Die SLB wurde zu einer Kapitalmarktbank umgebaut, und das, obwohl sie sich vorrangig auf die Verfolgung staatlicher Interessen hätte beschränken müssen.
Der Anteil der Kapitalmarktaktivitäten der Sachsen-LBGruppe am Betriebsergebnis betrug nach Feststellung des Sächsischen Rechnungshofs in den Jahren 2002 bis 2006 im Durchschnitt 82 %. „Der öffentliche Auftrag und damit der Heimatmarkt standen nicht mehr im Vordergrund." (Zitat SRH)
Die unbegrenzte Haftung des Freistaats wurde Schritt für Schritt ausgedehnt. Zunächst wurde die unbegrenzte Haftung des Freistaates auf die Tochtergesellschaft Sachsen LB Europe plc. Dublin ausgeweitet (Patronatser- klärung). Hierfür lag dem Vorstand keine Ermächtigung vor. Dass dies möglich war, weist eindrucksvoll nach, dass die Aufsicht versagte.
Sodann wurde die Haftung auf die Verluste der Zweckgesellschaft Ormond Quay Funding plc. ausgedehnt (Valua- tion Agreement).
Die Beteiligungsverwaltung des Freistaates wusste nach Auffassung des Rechnungshofes, dass beim Ormond Quay Funding plc. jegliches Risiko eines Werteverfalls letztlich über die Gewährträgerhaftung beim Freistaat Sachsen lag. Sie hat es versäumt, den Freistaat auf die außerbilanziellen Risiken der Kapitalmarktgeschäfte