Wir wollen heute einen Teilaspekt herausgreifen, nämlich die Umsetzung der Schulsozialarbeit aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln, weil das aus unserer Sicht eines der wenigen wirklich sinnvollen Projekte des Bildungs-
Zunächst aber erst einmal etwas Grundsätzliches: DIE LINKE war sehr skeptisch beim Bildungs- und Teilhabepaket, und ich denke, rückblickend gibt es uns recht. Das Bundesverfassungsgericht hat die zu geringen Regel- und Bedarfsleistungen für Kinder und Jugendliche gerügt. Statt aber die Regelsätze zu erhöhen, wurde ein Bedarfsantragsverfahren geschaffen, dessen Bestandteile nicht einmal bei der Hälfte aller Kinder und Jugendlichen, die Anspruch hätten, ankommt, also dort, wo es nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichtes hingehören
Aber das Ergebnis ist offensichtlich. Es unterbricht nicht diese von Frau von der Leyen gemalte Spirale vererbter Chancenarmut. Da kann sich auch Sachsen als sogenanntes Spitzenland nicht herausreden. Wir sind genauso schlecht wie alle anderen Länder, was den Zusammenhang von Sozialem und Bildung angeht.
Aus unserer Sicht ist das Bildungs- und Teilhabepaket nicht zu reformieren. Die Mittel müssen in eine vernünftige finanzielle Absicherung von Kindern umgelenkt
werden, und sie müssen in eine institutionelle Förderung, also in Bildungs- und Jugendhilfeinfrastruktur, gelenkt werden.
Ein Teil des Bildungs- und Teilhabepaketes kam dem nahe. Das war die Schulsozialarbeit. Wie ist nun das Ergebnis? – Schauen wir zunächst nach Sachsen. Jetzt kommt ein Beispiel: 2012 wurden vom Bund Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket im engeren Sinne, also Mittagessen, Teilhabe, Lernförderung, in Höhe von 18 Millionen Euro nicht verwendet. Etwas höher dürfte der Betrag auch 2011 gewesen sein. Dieses Geld musste im Übrigen nicht zurückgezahlt werden, sondern es verschwand in den Haushalten der Kommunen. Das wird es ab 2013 nicht mehr geben. Dann muss direkt abgerechnet werden.
Noch einmal anders sah es und sieht es bei der Schulsozialarbeit aus. Hier wurden den Kommunen die Gelder für drei Jahre gegeben, ohne dass entsprechend beim Bund abgerechnet werden musste. Fasst man das also zusammen, gab es drei Jahre zusätzliche Zuweisungen durch den Bund an die Kommunen, also knapp 38 Millionen Euro nicht abgerufene und nicht zurückzuzahlende Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket plus 50 Millionen Euro ungefähr – wir haben keine ordentliche Evaluation – Mehreinnahmen für Schulsozialarbeit, die auch nicht dafür verwendet wurden. Das ergibt fast 90 Millionen Euro, die in drei Jahren aus unserer Sicht zweckentfremdet wurden.
Wir sagen deutlich: Wir geben die Schuld in dem Zusammenhang nicht den Kommunen. Sie sind in größten finanziellen Nöten. Sie haben ein unterfinanziertes Sozial- und Bildungssystem. Sie sind ständig gezwungen zu therapieren und zu kompensieren. Sie werden mit den steigenden Kosten bei den Hilfen zur Erziehung alleingelassen. Sie werden alleingelassen mit einer verfehlten Bildungspolitik, die aussondert, die Schulabbrecher und Schulverweigerer produziert, und sie haben die gekürzte Jugendpauschale. Da bleibt eben kein Geld für Prävention. Es geht allein in die Pflichtaufgabe Reparatur und sonstige Defizite.
Aber es gab auch einen anderen Grund, warum die Leistungen bei den Leistungsberechtigten nicht ankamen: zum Teil bürokratische Hürden oder falsche inhaltliche Setzungen. Einfach war das beim Mittagessen, bei Schulausflügen usw. Da geht es zum Teil schon ohne Antragstellung. Es gab zum Teil auch schon zusätzliche Angebote, also sozusagen zusätzliche Entlastungen der Kommunen.
Ganz schwierig sieht es aber bei Lernförderung und kultureller und sozialer Teilhabe aus. Ich kann hier nur die Zahlen für meinen Landkreis nennen. Wir haben 10 000 Berechtigte. 7 000 haben irgendwie die Leistungen wahrgenommen. Wir sind in Sachsen auch Vorreiter. Aber für die Bewilligung von Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben konnten allein 1 500 Anträge bewilligt werden. Bei der Lernförderung waren es sogar nur 232 Anträge. Man muss dazusagen, dass in Sachsen auch die
Jetzt muss ich noch einmal sagen, was die große Leitidee war, nämlich Perspektiven durch Bildung und Teilhabe zu eröffnen. „Damit packen wir das Problem vererbte Chancenarmut erstmals an der Wurzel. Statt wie das Gießkannenprinzip einfach mehr Geld auszuzahlen, gehen wir mit dem Bildungspaket den neuen Weg der gezielten Investition in die Fähigkeiten und soziale Integration der Kinder.“ Schaut man sich aber die Zahlen an, so wird klar: Es ist ein Bildungspaket ohne Bildung. Hier zeigt sich, institutionelle Sicherstellung ist notwendig, nämlich Investition in Bildungs- und Jugendhilfeinfrastruktur.
Das war auch immer unser Anliegen. Deshalb haben wir die Schulsozialarbeit sehr begrüßt. Inhaltlich wurde in den letzten Wochen hier im Landtag schon viel darüber diskutiert. Deshalb will ich nur ganz kurz etwas dazu sagen. Schulsozialarbeit kann, wenn sie flächendeckend existiert und entsprechend ausgestattet ist, potenziell alle Kinder und Jugendlichen zeitnah erreichen – und zwar bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist – und dann als Scharnierfunktion zwischen Schule, Elternhaus und Jugendhilfe agieren.
Wir haben wunderbare Erfahrungen gemacht, zum Beispiel mit unserer Grundschule in Markkleeberg. Leider hätten wir das beinahe wieder verloren. Sehr viele Schulen kamen eben nicht in diesen Genuss zusätzlicher Schulsozialarbeit. Diese geringe Umsetzung der Schulsozialarbeit aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes ist aus unserer Sicht dem Versagen der Staatsregierung zuzuordnen.
Die Schulsozialarbeit konnte 2011 – dafür kann die Staatsregierung nichts – kaum umgesetzt werden. Dazu war sie zu kurzfristig. Aber was die Schulsozialarbeit aus 2012 und 2013 angeht, muss man sagen, dass sie wenig bis gar nicht umgesetzt wurde. Auch dafür kann ich nur unseren Landkreis als Beispiel nehmen, weil hier ebenfalls die Evaluation fehlt.
Von den jährlich 1,2 Millionen Euro, die für Schulsozialarbeit möglich gewesen wären, wurden 2012 und 2013 jeweils 500 000 Euro für zusätzliche Schulsozialarbeit eingestellt,
und das übrigens auch gegen eine CDU und FDP im Kreistag. Für 2011 wurden die 1,2 Millionen Euro in den allgemeinen Haushalt eingespeist. Andere Landkreise – soweit ich das jetzt erfahren konnte – haben aus diesen zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln in der Sächsischen Schweiz fünf Stellen, in Görlitz auch fünf Stellen, in Leipzig 16 zusätzliche Stellen eingerichtet. Soweit ich weiß, gab es in Nordsachsen und Mittelsachsen gar keine zusätzliche Aufstockung der Schulsozialarbeit.
Diese Mehreinnahmen, die die Kommunen bekamen, flossen in die kommunalen Haushalte. Das heißt, 50 Millionen Euro wurden zweckentfremdet – faktisch
auch mit Aufforderung der Staatsregierung. Die hat nämlich bei Nachfragen den Kommunen ans Herz gelegt, dass es den Landkreisen und den kreisfreien Städten obliegt, über die Verwendung der Mittel, die sie vom Bund in Form der Bundesbeteiligung erstattet erhalten, zu entscheiden. Das umfasst auch die Entscheidung, ob sie diese für Schulsozialarbeit nutzen.
Ich muss sagen, wegen dieses Briefes wäre bei uns beinahe die Aufstockung der Schulsozialarbeit im Landkreis gescheitert. Wie gesagt, ich sehe nicht die Schuld bei den Kommunen. Die haben versucht, darüber ihre Haushalte zu sanieren bzw. die fehlende Finanzierung durch das Land zu kompensieren. Wir sind aber der Meinung, dass die Fachaufsicht und das Weisungsrecht beim Freistaat lagen. Das hat ihm der Bund übertragen, und die Staatsregierung hat das nicht wahrgenommen. Es gab zwar so ein paar Empfehlungen auf 17 Seiten, die aber mit Konjunktiven gespickt waren und auf denen zum Teil sogar unterschiedliche Ansichten der Ministerien dokumentiert wurden. Sie waren also der Hilfe überhaupt nicht wert. Auf eine Aktualisierung warten die Kommunen seit einem Jahr.
Es gibt aber auch andere Beispiele. Nordrhein-Westfalen beispielsweise hat eine Arbeitshilfe verfasst und diese auch großzügig im Sinne der Kinder und Jugendlichen ausgelegt. Diese gemeinsame Arbeitshilfe der beiden beteiligten Ministerien umfasst 119 Seiten. Inzwischen gibt es eine 5. Auflage. Unsere Staatsregierung war nicht ein einziges Mal wirklich aktiv; das einzige Mal jetzt, da es um die Weiterführung und Sicherstellung des Mittagessens im Hort geht. Es wurde aber auch keine Verordnung oder Ähnliches erlassen, sondern man hat sich ein Kooperationsmuster ausgedacht, das Schulen und Horte miteinander eingehen sollen. Das heißt, das Land hat keine Rechtssicherheit geschaffen, sondern wieder die Verantwortung in die Kommunen gelegt. Es gab dazu auch eine Anfrage in der Bundesregierung. Diese hat noch einmal klipp und klar gesagt: Die Entscheidungsverantwortung liegt bei den Aufsicht führenden Ländern.
Aber – wie gesagt – die Staatsregierung gibt die Verantwortung an die Kommunen ab einschließlich entsprechender bürokratischer Verfahren.
Das Land ist also seiner Verantwortung nicht gerecht geworden. Das zeigt sich auch in der Beantwortung der Anfragen der Opposition zu der Schulsozialarbeit. Sie wurden immer liebloser bis gar nicht beantwortet. Das erweckt den Eindruck, dass Ihnen die Schulsozialarbeit eigentlich egal gewesen ist. Auch hier muss ich wieder sagen, dass es eben auch andere Möglichkeiten gibt, und ich möchte aus der Arbeitshilfe von Nordrhein-Westfalen zur Schulsozialarbeit zitieren. Dort steht: „Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusätzliche Angebote finanzieren soll. Es ist zu verhindern, dass bestehende Angebote der Jugend- und Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln refinanziert werden. Zum Nachweis der Mittelverwendung im Bereich der Schulso
zialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es erforderlich, die Umsetzung im Rahmen der Zielsteuerung zu begleiten und die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren. Deshalb ist die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten. Zu diesem Zweck erhebt das Ministerium regelmäßig Umfang und Inhalt der Umsetzung von Schulsozialarbeit bei den Kreisen und kreisfreien Städten.“ Es folgt ein Hinweis auf einen Meldevordruck.
Das Ministerium in Sachsen sagt: Keine Verpflichtung, keine Zweckbindung, keine Informationspflicht. Es obliegt den Kommunen zu entscheiden.
Ich muss sagen, das Verhalten der Staatsregierung im Bundesrat legt wiederum nahe, dass es der Staatsregierung nicht ernst war. Es gab eine Bundesratsinitiative verschiedener Bundesländer zur Entfristung der Bundesfinanzierung und damit zur Weiterfinanzierung durch den Bund, um die Infrastruktur, die aufgebaut wurde, nicht aufs Spiel zu setzen. Sachsen hat dem im Bundesrat nicht zugestimmt. Thüringen hat zwar auch nicht zugestimmt; aber die haben sich dazu bekannt, dass es eine Aufgabe des Landes ist. Sie haben zusätzlich 18 Millionen Euro für die nächsten zwei Jahre zur Verfügung gestellt, um Sozialarbeit nach dem Auslaufen von BuT und ESF tatsächlich sicherstellen zu können. Sachsen hat weder das eine noch das andere gemacht.
Der Antrag fand im Bundesrat eine Mehrheit. Die Eilbedürftigkeit wurde festgestellt. Das heißt, demnächst wird im Bundestag darüber entschieden. Wir hoffen natürlich sehr auf eine Mehrheit im Bundestag. Das ist aus unserer Sicht die letzte Lösung. Es hätte bessere Lösungen gegeben. Wir haben als LINKE im Bundestag entsprechende Anträge für eine dauerhafte Finanzierung von Schulsozialarbeit eingebracht. Dafür gab es leider keine Mehrheit. Auch die Oppositionsparteien haben hier im Landtag Anträge eingebracht, die keine Mehrheit fanden. Deswegen müssen wir jetzt auf diesen Antrag im Bund hoffen.
Ich kann jetzt nur an GRÜNE und SPD den Auftrag mitgeben, dass sie vielleicht darauf hinwirken können, dass in den Koalitionsverhandlungen die Sicherstellung der Schulsozialarbeit einen hohen Stellenwert bekommt.
Wir werden der Beschlussfassung im Bundestag dann nicht im Wege stehen. Allerdings glauben wir sehr, dass im Koalitionsvertrag entsprechende Verpflichtungen für die Länder damit einhergehen müssen, sodass sich die Länder nicht weiter herummogeln können und tatsächlich die Mittel, die aus dem Bund für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien zur Verfügung gestellt werden, bei diesen Kindern ankommen und nicht in irgendwelchen Haushalten zerfließen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bund hat vor mehr als zwei Jahren 1,6 Milliarden Euro zur Erhöhung der Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung, kurz gesagt: KdU, den Kommunen zur Verfügung gestellt. Das sind keine Gelder gewesen, die explizit für die Landeshaushalte gedacht waren. Es sind Gelder gewesen, die den Kommunen zugutekommen sollten. Schlussendlich hat auch der Vermittlungsausschuss derer, die damals zusammengesessen haben – Sie wissen das vielleicht noch, auch wenn es schon eine Weile her ist –, sich dahin gehend geäußert: Von diesen Geldern können – Möglichkeitsform – 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeit und Essen ausgegeben werden.
Es gibt weder auf Bundesebene noch in irgendeinem Land dieser Bundesrepublik Deutschland irgendeine Gesetzlichkeit, die vorschreibt, wie dieses Geld, diese Erhöhung der Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in den Kommunen ausgegeben wird. Es ist einzig und allein Sache der Kommunen, wenn auch mit dem freundlichen Hinweis aus Berlin, dass davon bitte schön 400 Millionen Euro für Schulsozialarbeit und Mittagessen ausgegeben werden können.
Der Antrag, den Sie, Frau Werner, jetzt hier einbringen, ist im Übrigen vom März 2012. Da frage ich mich ehrlich gesagt schon ein bisschen: Warum diskutieren wir heute über diesen Antrag?
Dass wir das Thema jetzt diskutieren, weil es zum Ende des Jahres ausläuft, ist eine ganz andere Frage. Aber vielleicht hätten Sie Ihren Antrag nehmen und ihn überarbeiten können. Denn ein Antrag vom 29. März 2012 ist in seinem Inhalt so etwas von überholt, zumal die meisten Fragen, die Sie hier aufwerfen, durch die Kleine Anfrage Drucksache 5/8228, damals von Frau Dr. Stange gestellt, für die Zahlen, die hier vorliegen – das behaupte ich einmal –, mehr als beantwortet sind.
Es bleiben ein paar Knackpunkte. Sie wissen ganz genau, dass die Kommunen über die Verwendung der Mittel entscheiden. Die Kommunen entscheiden vor Ort, in den Kreistagen, im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung, beispielsweise darüber, ob zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
Ich will dazu eine kleine Anmerkung machen. Das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, kennt den Begriff Schulsozialarbeiter bis zum heutigen Tag überhaupt nicht. Wir haben sozusagen im Rahmen des alltäglichen Wirkens und Werkens in der Jugendhilfe irgendwann diesen Bereich Schulsozialarbeit implementiert, gängig gemacht, was an sich auch nicht verkehrt ist. Vielleicht müsste man aber langsam darüber nachdenken,
ob man nicht einmal anfängt, gesetzlich zu definieren, was das eigentlich ist und vor allen Dingen, welche Aufgabe Schulsozialarbeiter haben sollen. Denn, liebe Frau Werner, es ist von Schule zu Schule, von Träger zu Träger unterschiedlich, als was sich Schulsozialarbeiter verstehen.
Wenn wir jetzt sagen – und damit gehe ich grundsätzlich mit Ihnen konform –, dass Schulsozialarbeit an den Schulen wichtig ist, dann sollten wir uns zumindest darüber im Klaren sein, welcher Aufgabe die Schulsozialarbeiter vor Ort nachgehen sollen. Momentan ist das sehr unterschiedlich, und zwar nicht nur was, sondern auch in welcher Qualität es getan wird.
Fakt ist eines, das Mittagessen ist ebenso geregelt worden. Sie haben die Zahlen genannt. Man muss fast sagen – ohne das gesamte Thema lächerlich machen zu wollen –, dass aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ein Essens- und Teilhabepaket geworden ist. Sie können sich die Zahlen in den einzelnen Landkreisen anschauen, die in der Antwort auf die Kleine Anfrage stehen, die allerdings auch schon aus dem Jahr 2012 ist.
Wir hatten letzte Woche in Dresden Jugendhilfeausschuss und haben uns einmal die Zahlen geben lassen, wie momentan die Mittel in Dresden verwendet worden sind. Dann ist es ein Essens- und Teilhabepaket, aber am allermeisten ein Essenspaket. Aus meiner Sicht – und dazu stehe ich nach wie vor – war es nie die Intention, dass man das meiste Geld dieses Bildungs- und Teilhabepakets nur dafür ausgibt,