Meine Damen und Herren, gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – DIE LINKE? – SPD? – GRÜNE? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Prof. Unland, Sie haben jetzt Gelegenheit, das Wort zu ergreifen; bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juni ereignete sich in Deutschland, nicht nur hier in Sachsen, eine Hochwasserkatastrophe von erheblichem Ausmaß. Die materiellen Schäden dieses Ereignisses belaufen sich allein im Freistaat Sachsen – die Zahl wurde soeben genannt – auf circa 1,9 Milliarden Euro.
Angesichts der Größenordnung dieser Schäden sind wir dankbar für die Solidarität und die geleisteten Hilfen der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer, aber auch für das Auflegen des nationalen Aufbauhilfefonds im Umfang von 8 Milliarden Euro. Bereits circa drei Monate nach dem Hochwasser konnte dieser gemeinsam vom Bund und – ich betone das; es ist vorhin schon gesagt worden – allen Ländern finanzierte Fonds seine Funktion wahrnehmen, nämlich die Ausgaben der Länder zur Beseitigung der hochwasserbedingten Schäden zu erstatten.
Bei der Finanzierung des Fonds ist der Bund der Bitte einzelner Länder nachgekommen, den Länderanteil am Aufbauhilfefonds über 20 Jahre zu strecken. Der Freistaat Sachsen muss daher seinen Anteil an den Bund für die Fortfinanzierung des Länderanteils bis zum Jahr 2033 zahlen. Dies wollte ich voranstellen, um nun zum eigentlichen Kernpunkt des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes zu kommen.
Mit dem Gesetz soll, ähnlich wie beim Bund oder beim Freistaat Thüringen, ein Sondervermögen errichtet werden, in dem alle hochwasserbedingten Einnahmen und Ausgaben transparent, aber getrennt vom normalen Haushalt abgebildet werden. Die reguläre Haushaltsstruktur wird also nicht durch den zeitlich befristeten Hochwassereffekt beeinflusst oder belastet. Gleichzeitig wird durch das Sondervermögen der Haushaltsvollzug für die Förderressorts, vor allem aber im Interesse der betroffenen Bürger und Unternehmen, vereinfacht, da eine größere Flexibilität und die Sicherstellung der Überjährigkeit im Sondervermögen gegeben sind. Zudem wird die Nachweisführung gegenüber dem Bund vereinfacht.
Auf zwei Regelungen im Gesetzentwurf möchte ich besonders eingehen. Alle EU-, Bundes- und Landesmittel fließen direkt in das Sondervermögen. In § 4 ist eine Zuführung des sächsischen Beitrages in Höhe von 232 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel sollen zum einen zur Abdeckung des später zu leistenden sächsischen Finanzierungsanteils an den Bund herangezogen werden, und zum anderen sollen die Aufwendungen abgedeckt werden, die nicht vom Bund, sondern ausschließlich vom Freistaat Sachsen zu finanzieren sind.
Die in diesem Jahr prognostizierten Steuermehreinnahmen lassen es zu, dass der Staatshaushalt einmalig und periodengerecht mit 232 Millionen Euro belastet wird und insofern keine Zukunftslasten aus der Hochwasserkatastrophe mehr bestehen. Des Weiteren sieht das Gesetz die Ermächtigung vor, dass alle, auch die bereits 2013 geleisteten hochwasserbedingten Ausgaben und erhaltenen Einnahmen in das Sondervermögen überführt werden.
Hierdurch wird sichergestellt, dass von Anfang an alle hochwasserbedingten Mittel im Sondervermögen enthalten sind, auch die des Bundes und der EU. Eine einheitliche Rechnungsregelung mit entsprechender Transparenz ist gewährleistet.
Ich halte die vorgeschlagene Einrichtung eines Sondervermögens in diesem Fall für das am besten geeignete haushalterische Instrument, um den zügigen Wiederaufbau zu gewährleisten, und bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Bevor ich zur Abstimmung aufrufe, frage ich Sie, Frau Kollegin Meiwald, ob Sie als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort wünschen. – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“, Drucksache 5/12939, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/13044.
Meine Damen und Herren! Es liegen keine Änderungsanträge vor. Darf ich Ihnen vorschlagen, dass ich die zu beschließenden Teile des Gesetzentwurfes jetzt nacheinander aufrufe und die Abstimmung dann en bloc vornehme,
Wir stimmen ab über die Überschrift, § 1 Errichtung des Fonds, § 2 Zweck und Mittelverwendung des Fonds, § 3 Stellung im Rechtsverkehr, § 4 Vermögen des Fonds, Finanzierung und Verpflichtungsermächtigung, § 5 Wirtschaftsplan, § 6 Jahresrechnung, § 7 Übergangsvorschrift und § 8 Inkrafttreten. Wer den genannten Teilen des Gesetzentwurfes seine Zustimmung geben möchte, hebt bitte die Hand. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei Stimmen dagegen ist den Bestandteilen mit großer Mehrheit entsprochen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich stelle nun den Entwurf Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds Sachsen 2013“, Drucksa
che 5/12939, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen ist das Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen.
Auch hier gibt es den Vorschlag zur Eilausfertigung des Gesetzes. Möchte jemand widersprechen? – Das kann ich nicht feststellen. Dann wird das so geschehen. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Patt. Danach folgen FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD. – Herr Patt, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich freue mich zunächst, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass es sich um einen Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen CDU und FDP handelt; denn in der Synopse steht noch „Gesetzentwurf der Staatsregierung“.
Da wir aber immer in gutem Verhältnis mit der Staatsregierung stehen, kann man auch beides zulassen. Ich möchte Ihnen vorstellen, was wir vorhaben.
Sehr schnell wurde dieser Gesetzentwurf vorgelegt. In einem Tagesritt hat Kollege Michel mit den Organisationen der kommunalen Ebene, dem Sächsischen Landkreistag und dem Städte- und Gemeindetag überlegt, was zu tun ist.
Bevor Sie von der Opposition nachher noch viel mehr Geld für die kommunale Ebene verlangen – ich ahne das –, möchte ich betonen:
Wir tun ja einen guten Schritt. Zunächst möchte ich mich bei den Steuerzahlern bedanken, die uns das überhaupt ermöglicht haben. Die Steuerzahler, die hier kein Weihnachtsgeschenk auspacken möchten, sondern die auf eine erfolgreiche Wirtschaft und vor allem auf erfolgreiche Exporte zurückgreifen, haben etwas in den staatlichen Kassen hinterlassen.
Davon möchten wir 20 Millionen Euro für die Kommunen, und zwar für investive Aufgaben zur Verfügung stellen. Das bedeutet beispielsweise für meine Heimatstadt Chemnitz – nach Einwohnerschlüssel genau verteilt – rund 1,2 Millionen Euro. Das sind Beträge, mit denen man schon tüchtig arbeiten kann, denn alle Kommunen werden entsprechende Projekte vorliegen haben.
Es geht hier allerdings nicht um irgendwelche Aufgaben, sondern es geht erstens um Investitionen und zweitens um kreisliche Aufgaben. Kreisliche Aufgaben können auch Kreisstraßen sein, Krankenhäuser und vieles andere mehr, welche hiermit finanziert werden können, und damit auch Gelder in anderen Haushaltspositionen frei lassen, die man bisher dort einsetzen wollte und jetzt für anderes ausgeben kann. Das muss die Kommune entscheiden, was sie für nötig hält, oder der Kreistag.
Genauso haben wir vorgesehen, dass dieses Geld hebelbar ist, weil man es wiederum als Eigenmittel einsetzen kann. Der Freistaat gibt dieses Geld an die kommunale Ebene. Diese setzt es als eigenes Geld ein, wenn sie Fördermittel beantragt, und so können vom Freistaat weitere Mittel hinzukommen, wenn man klug investiert. Davon gehen wir aus.
Damit diese Beträge, wenn man sie auf die kommunale Ebene herunterbricht, nicht zu zerstückelt ankommen, denn man müsste sie in vier Quartalsraten auszahlen, haben wir mit einem Änderungsantrag, zu dessen Zustimmung ich Sie bitte, vorgesehen, dass hier eine gebündelte Auszahlung Anfang 2014 erfolgt, damit dieses Geld jetzt schon ordentlich verplant werden kann und dann rasch „auf die Straße“ kommt oder wo auch immer es eingesetzt werden soll. Die Gelder sind aber auch für die Gemeinden, die nicht sofort in der Lage sind, dies auszugeben, weil sie vielleicht noch an anderen Projekten wie zum Beispiel im Hochwasserbereich arbeiten, zeitlich übertragbar. Diese Gelder können auch noch im Folgejahr eingesetzt werden.
Mit alldem ist dank der Steuerzahler ein rundes Paket entstanden. Wir als Freistaat geben gerne von den ersparten Mitteln an anderen Stellen ab und geben dieses Geld zusätzlich zu dem, was die Kommunen schon bekommen. Zu dem, was die Kommunen schon an eigenen Steuermehreinnahmen erreicht haben, geben wir gern noch zusätzlich etwas vom Land dazu und bieten die Möglichkeit, dieses Geld auch noch für Förderprojekte mit weiteren Landeszuschüssen einzusetzen.
Vielen Dank, Herr Patt. Herr Patt, ich möchte Sie noch etwas fragen, nicht, dass ich etwas missverstanden habe. Sie meinten den Änderungsantrag, der im Ausschuss besprochen wurde? Nicht, dass Sie heute noch einen vorlegen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren war es im Freistaat Sachsen gute Tradition, die sächsischen Kommunen an den Einnahmen des Freistaates Sachsen zu beteiligen. Nicht nur die Grundstruktur des kommunalen Finanzausgleiches stellt diese guten Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und den Kommunen sicher. Darüber hinaus gibt uns die positive Einnahmenentwicklung infolge der Mai- bzw. Novemberschätzungen in den vergangenen Jahren Anlass, die Kommunen daran zu beteiligen. Auch die jetzt erwarteten Steuermehreinnahmen für den Freistaat Sachsen werden den Kommunen zugutekommen.
Einerseits stehen den Kommunen als Abrechnungsbeträge über das Finanzausgleichsgesetz für die Jahre 2013 und 2014 Mittel zu. Deshalb werden wir insgesamt 156 Millionen Euro der FAG-Rücklage zuführen. Darüber hinaus möchten wir, wie es die CDU/FDP-Koalition bereits in den Jahren 2010 und 2011 getan haben, die Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zusätzlich unterstützen. Ich darf daran erinnern: Mit der NovemberSteuerschätzung 2010 haben wir für die Kommunen ein Investitionspaket in Höhe von 142 Millionen Euro geschnürt. Weitere 38 Millionen Euro wurden im Ergebnis der Maisteuerschätzung 2012 für ein Investitionsprogramm zur Verfügung gestellt.