Protokoll der Sitzung vom 17.12.2013

Wenn man im aktuellen Jahresbericht 2013 vom Landesrechnungshof noch einmal zur Kenntnis nimmt, dass die sächsischen Kommunen erstmals – erstmals seit neun Jahren! – ein negatives Gesamtergebnis verzeichnen und die bereinigten Ausgaben die bereinigten Einnahmen im vergangenen Jahr um 117 Millionen Euro überstiegen haben, dann merken wir, dass das zu wenig ist, dass die 20 Millionen Euro nicht ausreichen. Für mich ist das – dieses seit langer Zeit erstmalige negative Finanzierungssaldo – ein Weckruf.

Damit müssen wir uns in den nächsten Jahren befassen, denn die Finanzmittel müssen dauerhaft und verlässlich aufgestockt werden. Die kommunale Unterfinanzierung sehen Sie auch bei der Krankenhausförderung. Angesichts eines von den Krankenhausgesellschaften selbst bezifferten Bedarfes an Investitionen in Höhe von 200 Millionen Euro pro Jahr sind die im Haushalt eingestellten reichlich 100 Millionen Euro eben unzureichend. Wir wissen, dass 2015 die Krankenkassen aus den Krankenhausinvestitionen aussteigen werden. Legt man die Mittel der Mittelfristigen Finanzplanung zugrunde, dann bleibt es bei der chronischen Unterfinanzierung. Wer bleibt im Zweifel auf den Problemen sitzen? Das ist die kommunale Ebene.

Also ein Tropfen auf den heißen Stein? Eine zu kurze Finanzdecke? Die Verschuldung ist doch ein guter Indikator und die kommunale Gesamtverschuldung, obwohl wir im bundesweiten Vergleich wirklich gut dastehen, betrug 2012 reichlich 16 Milliarden Euro. Offensichtlich kommt es zu einer Verlagerung von kommunalen Schulden in die Nebenhaushalte auf der kommunalen Ebene. Innerhalb von nur drei Jahren hat die Verschuldung von kommunalen Beteiligungsunternehmen, wie Wohnungsgesellschaften, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, um 12 %

zugenommen. Die kommunale Gesamtverschuldung stieg damit um 4 %. Diesen Trend finde ich besorgniserregend. So kann es am Ende nicht laufen. Das Land macht sich trocken und die Kommunen werden nass. Das geht nicht.

Deswegen meine ich, der Freistaat darf insgesamt als Land und kommunale Ebene den Pfad der Tugend nicht verlassen und kann nicht zulassen, dass seine Kommunen strukturell unterfinanziert sind. Eine solide Finanzbasis ist sehr schnell verspielt und nur sehr schwer wieder hergestellt.

Wir stimmen trotzdem zu, aber es bleibt bei der Argumentation, dass es ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Das muss man im nächsten Jahr anders anpacken.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank,

Frau Hermenau. – Und nun die NPD-Fraktion, Herr Abg. Schimmer; bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes durch die Koalitionsfraktionen ist nach den Vereinbarungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem Finanzministerium eine an sich logische Formsache. Grundsätzlich befürwortet die NPD-Fraktion eine finanzielle Besserstellung der Kommunen, die in vielfacher Hinsicht angebracht ist.

Dennoch fällt uns die Zustimmung im vorliegenden Fall schwer. Der öffentlichen Berichterstattung zum genannten Spitzentreffen war deutlich des Pudels Kern zu entnehmen. In der „Leipziger Internet Zeitung“ vom 26.11. hieß es: „Die Unterbringung von Asylbewerbern zählt nicht nur zu den Pflichtaufgaben der Kommunen. Sie kostet die sächsischen Gemeinden auch jede Menge Geld. Oft wissen sie längst nicht mehr, woher sie es nehmen sollen.“

Es kann zwar nicht oft genug betont werden, dass uns die Asylbewerber Geld, und zwar viel Geld, kosten, doch sollte dies nach nationaldemokratischer Ansicht eben nicht der alleinige Anlass für die Ausreichung einer ansonsten begrüßenswerten Investitionspauschale sein. Insofern wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Etikettenschwindel betrieben. Gemäß Wortlaut zielt besagte Pauschale auf die infrastrukturelle Grundversorgung der sächsischen Kommunen ab und damit, meine Damen und Herren, ist bestimmt keine Grundversorgung mit Asylbewerbern gemeint.

(Beifall bei der NPD)

Deshalb erwartet die NPD-Fraktion von der Staatsregierung die unmissverständliche Aussage, dass keine Mittel der in Rede stehenden 20 Millionen Euro in die Instandsetzung, Erneuerung oder gar Erstellung von Asylbewerberunterkünften fließen.

Wobei wir bei einem weiteren grundlegenden Aspekt dieses Gesetzentwurfes angelangt wären. Es fehlt nicht zuletzt aus Gründen der Verwendungsnachweisprüfung eine präzise Definition, was unter infrastruktureller Grundversorgung verstanden wird. Wie gesagt, Asylbewerberheime gehören dazu sicher nicht.

In der Gesetzesbegründung zu § 2 schreiben Sie schließlich selbst, dass die infrastrukturelle Grundversorgung maßgeblich den Einwohnern der Kommunen von Nutzen ist. Darunter sind aber sicher nicht die stetig steigenden Asylantenströme zu verstehen. Ohne eine solche Definition dürfen Sie nicht, wie unter c), im Entwurf einen alternativlosen Kahlschlag zum Gesetzesziel behaupten; denn um den Kommunen mehr Mittel zur flexiblen Haushaltsführung zu gewähren, was aus Sicht der NPDFraktion durchaus begrüßenswert und viel unbürokratischer wäre, könnte ein höherer Anteil an der Verbundquote im Finanzausgleichsgesetz diskutiert werden.

Aber darum geht es erklärtermaßen nicht, sondern darum, den Offenbarungseid zu vermeiden, der geleistet werden müsste, wenn der erste sächsische Landkreis wegen der explodierenden Kosten für Asylbewerber zahlungsunfähig würde. Das wäre auch die offene Bankrotterklärung der gesamten sächsischen und deutschen Ausländer- und Asylpolitik, die ohnehin durch den nur als Irrsinn zu bezeichnenden Umstand geprägt ist, dass die Kommunen entgegen jedweder durch das Subsidaritätsprinzip vorgegebenen Logik für die Finanzierung einer durch massenhaften Missbrauch geprägten Asylpolitik zuständig sein sollen.

(Beifall bei der NPD)

Wenn der Freistaat nun seinen Kommunen mit der hochdubiosen sogenannten Investitionspauschale beisteht, ist dies wahrlich keine Großzügigkeit, sondern nur der Versuch, über einen durchsichtigen Etikettenschwindel das gigantische Politikversagen der Etablierten im Bereich der Asylpolitik zu kaschieren. Das ist auch der Grund, warum sich die NPD-Fraktion wohl erstmals bei einem Antrag enthält, mit dem der kommunalen Ebene mehr Geld zugesprochen werden soll.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Es gibt den Wunsch nach einer zweiten Runde. Von der CDU-Fraktion Herr Abg. Patt. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möchte noch mit einigen Dingen aufräumen, die hier immer wieder ins Spiel gebracht werden, was die angeblich schlechte Ausstattung betrifft und wer dafür zuständig ist. Die Kommunen sind kein Annex und kein Filialsystem des Freistaates, sondern nach der Verfassung eigenständig handelnde Organe. Wir geben uns dafür einen gemeinsamen Rechtsrahmen, damit einigermaßen gleichmäßig gearbeitet werden kann.

Natürlich geben wir Anteile nach unserem Finanzausgleichsgesetz und nach anderen Fördergesetzen an die kommunale Ebene. Sie erhält ungefähr ein Drittel der Einnahmen, die der Freistaat hat. Das sind über 5 Milliarden Euro. Von den Steuermehreinnahmen, die es jetzt gegeben hat, legen wir weitere 90 Millionen Euro und dann noch 66 Millionen Euro, also über

150 Millionen Euro für die kommunale Ebene bereit, die aufgrund der Abrechnungstechnik nicht sofort ausgezahlt werden können, sondern wo die Kommunen ihre Haushaltsabrechnung vorlegen und danach genau ermittelt wird, so wie es im Gesetz steht, was sie jeweils noch bekommen. Es geht also nicht nur um 20 Millionen Euro.

Diese 20 Millionen Euro Investitionspauschale gibt es zusätzlich aus bei uns ersparten Mitteln. Wir haben genügend Aufgaben im Freistaat, dass wir diese Gelder auch bei uns einsetzen könnten. Wo hilft uns die kommunale Ebene, wenn wir unsere Aufgaben zu machen haben,

wenn wir über Lehrergehälter und Polizeieinstellungen sprechen? Da ist die kommunale Ebene noch nicht bei uns gewesen und hat uns übriges Geld vorbeigebracht. Es geht in eine Richtung, einverstanden, so soll das sein. Wir geben aus unseren ersparten Mitteln Gelder zusätzlich dorthin und freuen uns gleichzeitig mit den Kommunen darüber, dass wir ein so stabiles Finanzausgleichsgesetz haben, was wenige Länder so verlässlich betreiben wie wir. Hieran lassen wir auch nicht rütteln. Da gibt es horizontale und vertikale Gleichmäßigkeitsgrundsätze, also in den Beziehungen zum Land und der Kommunen untereinander. Das ist auch der Grund dafür, warum der Ausgleich auf horizontaler Ebene erst ausgezahlt werden kann, wenn die Kommunen ihre Abrechnungen vorgelegt haben.

Eine Bemerkung bitte noch zu Herrn Pecher, der überlegt, ob die Kommunen in der Lage sind, alle Projekte im Jahr 2014 anzufangen. Wir haben jetzt Dezember 2013. Die Projekte müssen im Jahr 2014 angefangen und können bis 2015 zu Ende gebracht werden. Das sind von heute an rund zwei Jahre, und ich bin gewiss, dass die Kommunen willens und in der Lage sind, das ordentlich auf den Weg zu bringen und teilweise entsprechende Projekte vorbereitet halten oder zumindest sehr genaue Vorstellungen haben, was jetzt umzusetzen ist. Das sollten wir der kommunalen Ebene überlassen. Wir geben den Freiraum dafür.

Ich bitte Sie nochmals um Zustimmung, auch wenn Sie überlegt haben, sich zu enthalten. Es ist doch wirklich eine gute Sache, die der Freistaat auf den Weg bringt. Das wollen wir zukünftig mit weiteren Steuermehreinnahmen auch so fair halten. Wir sichern eine Grundlast für die Kommunen ab.

Die Überlastung, die angesprochen wurde, besteht natürlich. Diese Überlastung wird durch Bundesgesetze und das Sozialverhalten bedingt. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten – alle Bundesländer zusammen mit der Bundesregierung und vor allen Dingen den Kommunen. Das können diese auch selbstständig. Dafür brauchen sie nicht die Länder. Wir müssen daran arbeiten, wie sie diesen Belastungen, die durch das Übertragen von Pflichten mittels Bundesgesetz auf die Kommunen entfallen, auch finanziell Genüge leisten können.

Wir tun unseren Anteil, der im Finanzausgleichsgesetz vorgegeben ist. Dieser wird alle zwei Jahre neu ausgehandelt. Wir machen darüber hinaus noch eine ganze Menge mehr: mit Fördergesetzen und nun auch mit dieser Investitionszulage. Wir sollten uns nicht überfordern, es gibt genügend eigene Aufgaben, die zu leisten sind. Ich bitte also noch einmal um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Patt. Meine Damen und Herren! Mir liegen aus den Reihen der Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wünscht

dennoch jemand das Wort? – Herr Abg. Scheel für die Linksfraktion. Bitte.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aussagen von Herrn Patt haben mich provoziert, doch noch einmal in die Debatte einzugreifen.

Als Erstes ist eines festzuhalten: Sowohl das FAG als auch die Abrechnungsbeträge sehen vor, dass die durch die Steuerschätzung erwarteten Mehreinnahmen spätestens im übernächsten Jahr auszugleichen sind. Das heißt aber nicht, dass wir in der Lage wären, heute nicht schon zu handeln. Natürlich wäre der Landtag als Gesetzgeber durchaus in der Lage. Wir haben es in der Vergangenheit schon durchexerziert: Steuermehreinnahmen werden auch heute schon an die kommunale Ebene weitergegeben. Das war der erste Punkt.

Ich komme nun zum zweiten Punkt. Sie beschweren sich darüber, dass die Kommunen noch nie zu Ihnen gekommen sind, um Folgendes zu sagen: Freistaat, dir geht es so schlecht, vielleicht können wir dir irgendwie unter die Arme greifen. Das könnte vielleicht daran liegen, dass wir mit den Kommunen ein Verfahren vereinbart haben. Dieses Verfahren sieht vor, dass im Finanzbeirat alle zwei Jahre geprüft wird, wie sich die Aufgabenlasten – auf der einen Seite Land und auf der anderen Seite Kommune – entwickeln. Wir durften feststellen – Sie müssten die Beiratsberichte einmal lesen –, dass sich die Aufgabenlasten auf der kommunalen Ebene in den letzten Jahren immer wieder zulasten der Kommunen entwickelt haben. Sie müssen mehr Lasten tragen. Es ist nur recht und billig, dass wir den Kommunen unter die Arme greifen, meine Damen und Herren auch von der CDU.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Ich möchte noch etwas zur Investitionspauschale sagen. Wir können doch die Augen nicht davor verschließen, dass die kommunale Ebene offensichtlich infrastrukturell unterversorgt ist. Durch die Mehrung der Aufgaben, die Sie gerade selbst beschrieben haben, gibt es auf Bundesebene einen Zuwachs an Ausgaben aufseiten der kommunalen Ebene, die es nicht erlauben, die Investitionen im notwendigen Umfang darzustellen. Deshalb ist eine Investitionspauschale genau das richtige Instrument. Wir hätten uns gefreut, wenn Sie unseren Anträgen bei der letzten Haushaltsdebatte gefolgt wären und eine solche Investitionspauschale als geeignetes Instrument zur Verstärkung der Investitionskraft der Kommunen ins Leben gesetzt hätten.

Das kann man am Ende nicht an den steigenden Steuermehreinnahmen festmachen. Ich erinnere einmal daran, dass der Freistaat immer noch in der glücklichen Lage ist, über 980 Millionen Euro Haushaltsrücklage zu verfügen. Das ist nicht gerade wenig. Wenn es darum geht, den Kommunen Investitionen abzusichern, hätten Sie dies durchaus schon vor zwei Jahren einführen können. Sie müssen sich nun nicht hinstellen, als würden Sie – aus der vollen Güte – den Kommunen endlich etwas zur Verfü

gung stellen. Das sage ich zur Richtigstellung. Herr Patt, wir können das nicht so stehen lassen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Das war Herr Scheel für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Fraktionen? – Das vermag ich nicht festzustellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Prof. Unland, bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen pflegt seit jeher ein sehr enges und partnerschaftliches Verhältnis zu seinen Kommunen. Unsere Städte, Gemeinden und Kreise erfüllen eine Vielzahl wichtiger und öffentlicher Aufgaben für die Bürger Sachsens. Die sächsischen Kommunen sind vor Ort die engsten Partner der Bürgerinnen und Bürger. Sie sind damit erste Anlaufstelle für deren Anliegen, Sorgen und Nöte. Wir brauchen gut funktionierende Kommunen. Stabilität und Kontinuität sind dabei Eckpfeiler der erfolgreichen Entwicklung unseres Landes.

Lassen Sie mich kurz auf das finanzielle Gesamtbild eingehen. Ich möchte festhalten, dass es um die Kommunalfinanzen momentan gut bestellt ist. Natürlich gibt es bei knapp 450 einzelnen Gebietskörperschaften die eine oder andere Ausnahme. Wenn man aber das Große und Ganze insgesamt sieht, dann stimmt diese Einschätzung. Nach der neuesten Steuerschätzung – Prof. Schmalfuß hatte soeben die aktuellen Zahlen genannt – werden die Steuereinnahmen der Kommunen in den nächsten Jahren weiter steigen und erstmalig die 3-Milliarden-EuroGrenze erreichen. Ich möchte daran erinnern, dass vor zehn Jahren die Steuereinnahmen noch unter

1,5 Milliarden Euro lagen, also weniger als die Hälfte. Die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen werden sich nach der November-Steuerschätzung in den Jahren 2013 und 2014 jeweils auf über 5 Milliarden Euro belaufen. Ich möchte nur an Folgendes erinnern: Beim FAG 2011/2012 hatten wir noch eine Linie der allgemeinen Deckungsmittel von 4,5 Milliarden Euro, mehr als 10 % geringer.

Unabhängig davon halte ich es für richtig und wichtig, dass dieses Investitionspauschalengesetz in den Sächsischen Landtag eingebracht wurde. Ich möchte den beiden Regierungsfraktionen hierfür ausdrücklich danken.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Kommunen übernehmen zwei Drittel der Investitionen in Sachsen. Mit diesem Gesetz unterstützt sie der Freistaat einmal mehr dabei. Als Gesetzgeber stärken Sie mit diesem Gesetz die Investitionskraft der kreisfreien Städte und vor allem auch der Landkreise weiter. Anders als beim Investitionspauschalengesetz 2011/2012 ist der Einsatz dieses Mal auf die kreislichen Aufgaben be