Protokoll der Sitzung vom 17.12.2013

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, liegt die Initiative, den Tagesordnungspunkt aufzurufen, darin begründet, dass der Sächsische Rechnungshof zum Beteiligungsbericht und zum Beteiligungscontrolling des Freistaates Sachsen eine entsprechende Kritik ausgesprochen hat.

Der Rechnungshof moniert, dass ab dem Jahr 2010 keine Beteiligungsberichte der Staatsregierung veröffentlicht wurden und wünscht weiterhin eine einheitliche Steuerung der Beteiligungsgesellschaften des Freistaates. Das war offensichtlich Stein des Anstoßes.

Kommen wir erst einmal zum Beteiligungsbericht: Es ist richtig, dass die Staatsregierung ab dem Jahr 2010 keinen Beteiligungsbericht mehr veröffentlich hat. In der Vergangenheit enthielt der Beteiligungsbericht des Freistaates Sachsen Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Da stand nichts Geheimes drin, es war anderswo auch nachzusehen, insbesondere auch im Bundesanzeiger. Sie können sich ja vorstellen, dass solch ein Beteiligungsbericht intensiv in der Regierung diskutiert wird, denn die Fragen, die Sie hier gestellt haben, stellen wir selbstverständlich auch.

Um nun ein hinreichendes Informationsangebot für die interessierte Öffentlichkeit zu schaffen, werden derzeit zusammenfassende Beteiligungsübersichten erstellt. Das Finanzministerium wird deshalb im Laufe des Frühjahrs 2014 die Beteiligungsübersichten sogar online stellen.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Hurra!)

Die Beziehungen des Freistaates zu den Gesellschaften sowie die wesentlichen Kennzahlen der Unternehmen werden dabei komprimiert zusammengestellt und sichern damit auch die notwendige Transparenz.

Kommen wir zum Controlling und zu den Nebenhaushalten. Ich möchte in der mir zur Verfügung stehenden Zeit auf zwei Aspekte eingehen: auf das geforderte einheitliche Beteiligungscontrolling und die Darstellung von Nebenhaushalten in der Haushalts- und Vermögensrichtung. Ich will dies vorab – Sie werden es im HFA sehen – intensiv diskutieren. Aber ich möchte zunächst Folgendes sagen. Die Staatsregierung wird die Forderung nach einem einheitlichen Beteiligungscontrolling für alle Beteiligungsgesellschaften nicht aufgreifen.

Herr Staatsminister, Sie gestatten eine Zwischenfrage?

Jawohl, Herr Präsident.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Präsident. Verehrter Herr Staatsminister! Zum weiteren Verfahren möchte ich gern einiges wissen. Haben Sie einen Beteiligungsbericht erstellt, der irgendwo liegt und nicht weitergeleitet wird? Ja oder nein?

Herr Scheel, die Situation ist relativ einfach. Selbstverständlich hat das Finanzministerium solch einen Bericht erstellt. Ich glaube, dass ich eben sehr deutlich gemacht habe, dass dieser Bericht in der Staatsregierung intensiv diskutiert wird.

Sie gestatten eine Nachfrage, Herr Staatsminister?

Selbstverständlich.

Vielen Dank. Herr Scheel, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatsminister, Sie können bestimmt verstehen, dass ich großes Verständnis für Ihre Nöte habe.

Ich habe keine Nöte.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ihre Frage, bitte.

Bei all den Diskussionen, die es zurzeit gibt, und auch den Kontroversen in der Staatsregierung – haben Sie denn vor, die von den Ministerien ausgegebenen Berichte, die in der Abfolge diskutiert sind – 10, 11, 12 –, dem Landtag dann irgendwann einmal zur Verfügung zu stellen, und wann wäre das?

Herr Scheel, ich glaube, dass ich mich eben ziemlich deutlich ausgedrückt habe. Der Beteiligungsbericht enthält Informationen, die überall öffentlich zugänglich sind. Es war eine Serviceleistung des Finanzministeriums oder der Staatsregierung, diese öffentlich zugänglichen Informationen zusammenzustellen und Ihnen bzw. der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der CDU)

Das Problem ist die Frage, wie man unternehmerisch zukünftig mit den Beteiligungen verfahren wird. Da haben Sie hier einige Kernfragen durchaus richtig aufgeworfen. Sie haben beispielsweise das Thema Flughafen diskutiert. Selbstverständlich ist das ein intensiver Diskussionspunkt zwischen den Ressorts innerhalb der Staatsregierung. Das begann damit, wer wofür verantwortlich ist. Ich erinnere daran, dass im Nachgang irgendeines Gerichtsurteiles – ich weiß nicht mehr genau, welches das war – wir im HFA intensiv diskutiert haben, in welchen Gruppen wir die öffentlichen Beteiligungen einzuklassieren haben, wie dort die Haftungsverhältnisse und wie hoch diese sind. Das haben wir im HFA sehr intensiv diskutiert.

Die nächste Frage: Will man diese Haftungssummen in Zukunft als Land tragen, ja oder nein? Sie können sich vorstellen, dass das bei manchen Gesellschaften nicht so ganz einfach abzuwägen ist. Ich greife jetzt einmal bewusst die Flughäfen heraus. Ein Flughafen ist in der Regel in Deutschland bis auf zwei Ausnahmen – das wissen Sie – wirtschaftlich, wenn Sie eine Vollkostenrechnung anstellen, nicht tragbar, sprich, Sie leben von Zuschüssen. Jetzt ist eine Frage, ob wir einen Flughafen als Infrastrukturmaßnahme ansehen. Meine Antwort: ja,

selbstverständlich. Da muss man sich überlegen, wie man in diesem Rahmen ein möglichst wirtschaftliches Handeln des Flughafens konfigurieren, hinbekommen kann.

Die Frage stand vorhin, und die Feststellung war richtig, dass die Flughäfen in den letzten Jahren erst einmal steigende Verluste aufwiesen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass diese ein intensiver Diskussionspunkt nicht nur mit dem Vorstand, sondern auch im Aufsichtsrat und mit den Anteilseignern waren. Das Turnaround haben wir hinbekommen. Wenn Sie den neuen Jahresabschluss des Flughafens sehen werden, erkennen Sie, dass die Verluste deutlich abgesenkt worden sind. Das ist aber tägliche Arbeit.

Dann kommen wir zur Verantwortung. Wenn ein Unternehmen dem Staat gehört, liegt zuerst die Verantwortung beim Vorstand oder bei der Geschäftsleitung, in zweiter Hinsicht dann beim Aufsichtsrat oder beim Verwaltungsrat, je nachdem, wie die Gesellschaft organisiert ist, und in der dritten Reihe steht dann der Freistaat. Das Problem ist, wie stark der Freistaat eingreifen darf.

(Klaus Tischendorf, DIE LINKE: Information!)

Selbst die Information ist extrem schwierig. Ich will das einmal an einem Beispiel deutlich machen. Deshalb haben wir uns auch entsprechend schriftlich in der Beantwortung Ihrer Fragen geäußert.

Es gibt Geschäftsgeheimnisse, die wir nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten können. Damit würden wir unseren Unternehmen Schaden zufügen. Das geht nicht. Deshalb ist ein Vorstand bzw. Aufsichtsrat und sind wir im SMF auch verpflichtet, dort die Geschäftsgeheimnisse zu wahren, sonst würden wir uns gegenüber dem Unternehmen haftbar machen, weil wir das Geschäft dieses Unternehmens schädigen würden.

Herr Staatsminister, Sie gestatten noch eine Nachfrage von Herrn Scheel und dann eine Zwischenfrage von Frau Abg. Jähnigen?

Ich bin selbstverständlich immer für Zwischenfragen zu haben.

Vielen herzlichen Dank. Herr Scheel, bitte.

Ich muss trotzdem dabei bleiben, Herr Staatsminister. Was hat das mit den Berichten zu tun? Es ist doch überhaupt kein Problem, wenn Sie sagen, es sind alles öffentlich zugängliche Materialien, und diese Serviceleistungen, wie Sie sagen, einfach weiterhin gewährleisten.

Wir wollten in diesen Berichten auch gewisse Geschäftsstrategien und Überlegungen darlegen. Das ist strittig, und es ist auch weiterhin nicht schlimm; denn man muss sich in der Tat überlegen, wie es mit einem Unternehmen weitergehen soll. Deshalb werden Sie in Zukunft eine

Zusammenstellung bekommen, in der ausschließlich die Dinge enthalten sind, die auch öffentlich zugänglich sind, und das in einer Art und Weise, dass es nach wie vor einfach lesbar ist.

Frau Jähnigen, bitte.

Für kommunale öffentliche Unternehmen gibt es ja ganz umfassende Beteiligungs- und Offenlegungspflichten, die solche Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf die Kennzahlen, die Lageberichte usw. nicht zulassen. Warum soll das bei Unternehmen des Freistaates nicht gelten? Aus welchem rechtlichen Grund soll das, was bei kommunalen Unternehmen gang und gäbe ist, bei Unternehmen des Freistaates nicht gelten?

Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein kommunales oder ein staatliches Unternehmen ist. Die Dinge, die öffentlichkeitspflichtig sind – Sie wissen, diese müssen im Bundesanzeiger auch entsprechend veröffentlicht werden –, werden sowohl bei uns als auch auf der kommunalen Ebene veröffentlicht. Was allerdings Strategien anbelangt, so wird das auch in einem kommunalen Unternehmen nicht öffentlich publiziert.

(Ganz vereinzelt Beifall bei der CDU sowie Beifall des Abg. Carsten Biesok, FDP)

Wir waren allerdings schon beim zweiten Punkt, beim Beteiligungscontrolling angekommen und ich habe deutlich gemacht, dass wir diese Anregung nicht aufgreifen werden. Ich will das auch begründen.

Schriftliche Vorgaben zur Führung der Beteiligungsgesellschaften erscheinen in der Tat nicht zweckmäßig. Die Beteiligungsunternehmen des Freistaates Sachsen sind zu unterschiedlich – das haben wir vorhin schon diskutiert –, um miteinander verglichen zu werden. Mir fehlt schlichtweg auch die Fantasie, einen Flughafen mit einer Porzellanmanufaktur zu vergleichen und diese dann weiterhin vielleicht mit den Häfen.

Die Rahmenbedingungen sind derart unterschiedlich, dass es weiterhin erforderlich ist, die Beteiligungsgesellschaften individuell zu betrachten und auszurichten. Das ist ein fortwährender Prozess und gelebte Praxis in meinem Haus. Wir haben hier qualifizierte Mitarbeiter – sowohl Juristen als auch Betriebswirte und Volkswirte –, die sich mit diesen Themen intensiv auseinandersetzen. Darin ist insbesondere die Prüfung, ob weiterhin ein wichtiges Interesse an einer Beteiligung an einem Unternehmen des privaten Rechts gemäß § 65 Sächsische Haushaltsordnung bejaht werden kann, eingeschlossen. Diese Frage stellen wir uns intensiv, ständig, ob es überhaupt noch Sinn macht, dass sich der Staat auf diesem Sektor involviert sieht, oder auch nicht. Der Rechnungshof verweist – – Entschuldigung.

Ja, ich wollte Sie nur den Gedanken zu Ende ausführen lassen und dann fragen, ob Sie noch eine Zwischenfrage zulassen.

Sie erhalten jetzt eine Generaldispens: immer.

Wunderbar; vielen herzlichen Dank. – Frau Jähnigen, bitte.

Der Kollege Patt von der CDUFraktion hat gesagt, dass er die Einführung der doppischen Haushaltswirtschaft für ein gutes Mittel hält, um solche Fragen differenziert zu bewerten. Für wann ist diese vorgesehen?

Entschuldigen Sie bitte, ich habe Sie akustisch im ersten Halbsatz nicht verstanden.

Das tut mit leid. Ich sage es noch einmal deutlicher. Der Kollege Patt von der CDUFraktion hat in seinem Beitrag ausgeführt, dass er die Einführung der Doppik für ein geeignetes Mittel hält, um zu deutlichen und differenzierten Bewertungen zu kommen. Das kann man durchaus so sehen. Deshalb meine Frage: Wann ist die Einführung der Doppik geplant?

Also, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, müssen wir da zwei Ebenen unterscheiden. Es gibt die Doppik bei den einzelnen Unternehmen, und dort ist sie größtenteils eingeführt; bzw. wenn wir entsprechende Organisationen haben, haben wir auch ein abgewandeltes Verfahren eingeführt: das Neue Steuerungsmodell. Ich denke nur an die Hochschulen – da ist es teilweise eingeführt, aber noch nicht bei allen. Das heißt, auf der Unternehmensebene haben wir entweder die Doppik oder das Neue Steuerungsmodell eingeführt oder sind in der Einführung begriffen, weil wir gerade diese Unternehmen in die Selbstständigkeit entlassen haben.