Dann sprechen Sie wahrscheinlich an – und darauf zielt sicher Ihre Frage –, wann dies beim Freistaat der Fall sein wird. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Das wird noch sehr lange dauern, und zwar aus zwei Gründen: Wir haben neben unserer Kameralistik eine jedes Jahr aktualisierte Vermögensaufstellung. Das, was in der Doppik abgebildet ist, ist bei uns auch abgebildet, nur in einer anderen Art und Weise. Wenn Sie diese durchgehen, können Sie im Grunde ziemlich genau sehen, welche Vermögen wir haben und wie die Vermögensentwicklung innerhalb eines Jahres war.
Warum machen wir das nicht? Warum führen wir zurzeit auf der Landesebene die Doppik nicht ein? Das möchte ich Ihnen klar erläutern. Wenn ich mir die katastrophalen Ergebnisse in anderen Bundesländern anschaue – ich greife nur das Land Hessen heraus – und sehe, wie viele Hunderte von Millionen in solch ein Projekt investiert worden sind und wie hoch der Nutzen war, dann muss ich sagen, – –
Hören Sie einmal genau zu, was ich drei Sätze vorher gesagt habe: Wir haben die Kameralistik und die Vermögensrechnung eingeführt; das heißt, die Elemente der Doppik sind hier in Sachsen schon eingeführt und werden jedes Jahr aktualisiert, sodass man einen sehr guten Überblick hat.
Das heißt – ich möchte es einmal etwas flapsig formulieren –, der Freistaat Sachsen hat eine Art Quasi-Doppik, weil die Informationen, die für die Doppik notwendig sind, schon hier vorhanden und auch öffentlich zugänglich sind.
Danke schön. – Gehören in Sachsen die sächsischen Staatsstraßen als wesentlicher Bestandteil unserer Infrastruktur zum Vermögen, und, wenn ja, wie hoch sind die Abschreibungen für ihre Instandsetzung?
Ich kann Ihnen jetzt aus dem Stegreif nicht sagen, wie hoch diese Staatsstraßen als Vermögen dargestellt sind; aber ich könnte Ihnen so etwas zum Beispiel einmal informativ zur Verfügung stellen.
Wie hoch die Abschreibungen sind, das hängt natürlich davon ab, wie hoch die jeweilige Verkehrsbelastung ist.
(Johannes Lichdi, GRÜNE: Das würde uns sehr interessieren! – Christian Piwarz, CDU: Dann stellen Sie eine Frage! Wir sind jetzt nicht in der Fragestunde!)
Das sind alles keine einfachen Themen, aber ich bin gern bereit, diese einmal mit Ihnen zu diskutieren. Vielleicht sollte man ein geeigneteres Forum finden, als diese Themen hier im Plenum zu erläutern.
Ich komme jetzt wieder auf die Diskussion bezüglich des Controllings und der Nebenhaushalte zurück. Der Rech
nungshof verweist in seinem Jahresbericht 2013 auf den sogenannten Public Corporate Governance Kodex des Bundes. Der Kodex des Bundes gibt vor allem die wesentlichen Rechtsvorschriften wieder und spricht unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften unverbindliche Empfehlungen und Anregungen aus.
Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich wie folgt kommentiere: Wenn man Aufwand und Nutzen berücksichtigt, ist mit einem formalisierten Ansatz eines übergeordneten einheitlichen Beteiligungscontrollings kein Mehrwert verbunden.
Kommen wir zum Vorwurf der fehlenden Transparenz der staatlichen Beteiligungen. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Zu dem im Antrag geforderten Bericht über die Nebenhaushalte erlaube ich mir einen kurzen Verweis auf die Haushalts- und Vermögensrechnung als einer öffentlich zugänglichen Quelle. Im Teil Vermögensrechnung sind Ausführungen und insbesondere Übersichten zu Nebenhaushalten enthalten. So werden beispielsweise im Gliederungspunkt Beteiligung die Einrichtungen, bei denen der Freistaat Sachsen die Stellung eines Eigentümers bzw. Miteigentümers besitzt, aufgeführt und wertmäßig – bitte beachten Sie das – zu Beginn und am Ende eines Jahres dargestellt. Genau das, was auch in der Doppik berücksichtigt ist, gibt es also auch hier in Sachsen.
Hierzu zählen Beteiligungen an Unternehmen des privaten Rechts, Beteiligungen an Unternehmen des öffentlichen Rechts, Staatsbetriebe und Einrichtungen, die wie Staatsbetriebe behandelt werden, Hochschulen – ganz wichtig – und nicht börsennotierte Gesellschaften. Die aktuelle Haushalts- und Vermögensrechnung 2012 wird in den nächsten Tagen an den Sächsischen Landtag übersandt.
Vielen Dank für die Ausführungen und die Möglichkeit, einen kleinen Einblick in die Arbeit der Staatsregierung zu erhalten. Trotzdem interessiert mich immer noch die Frage – die Sie
nicht beantworten können, aber wir haben glücklicherweise den Ministerpräsidenten hier –, ob die unterschiedlichen Sichtweisen auf den Beteiligungsbericht durch ein einigendes Wort durch den Ministerpräsidenten zu lösen wären und wir im Nachgang vielleicht doch noch die Berichte bekommen. Wenn Sie dazu eine Aussage machen können, kann ich mir und uns allen den Antrag auf Herbeirufung von Herrn Beermann ersparen.
Herr Scheel, ich habe Ihnen jetzt das Wort erteilt, weil Sie eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister
Entschuldigen Sie meine Hilflosigkeit. Es war Missbrauch dieses Geschäftsordnungsinstruments. Ich entschuldige mich in aller Form.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Patt! Sie hätten mich nicht auf Finanzminister Unland verweisen müssen, wenn Sie im Finanzausschuss über aktuelle Lageberichte zum Flughafen über die Unternehmensentwicklung gesprochen hätten. Für uns ist das Beteiligungscontrolling keine Kür oder freiwillige Aufgabe einer Regierung, egal, wer sie stellt, und kein Machtinstrument interner Informationen, wo man um Zuständigkeiten kämpfen muss.
Für uns ist es eine selbstverständliche Dienstleistung am Parlament und an der Öffentlichkeit. Sie hätten ein finanzpolitisches Druckmittel im Streit um die Zuständigkeiten, wenn Sie sich, lieber Herr Minister, heute dieser Auffassung angeschlossen hätten. Das haben Sie leider versäumt, und es wird beim Diffusen bleiben. Natürlich
verlangen wir nicht die Veröffentlichung von Strategien. Das steht an keiner Stelle in unserem Antrag. Nur, wir brauchen diese Dienstleistung, um über Strategien zu reden und zu entscheiden und nicht das, was Abgeordnete jetzt machen müssen, nämlich sich die einzelnen Informationen zusammenzusuchen.
Lieber Kollege Patt, allgemeine Zusagen zur Unbedenklichkeit von Haftungsrisiken reichen uns nicht, und nach der Sachsenbank sollten sie Ihnen auch nicht mehr reichen. Wir wollen Fakten und Zahlen.
Dass man auf die Einführung der Doppik noch unbestimmte Zeit warten kann, hat der Minister gerade dargestellt. Schade, schade! Auch hier fehlt der Reformwille. Allein Ihr Angebot, Herr Minister, die Situation, Zustand, Wert und Abschreibung der sächsischen Straßen darzustellen, nehme ich sehr gern an. Das passt zu unserer Großen Anfrage nach den Investitionsprognosen und den Kosten-Nutzen-Verhältnissen der sächsischen Straßenplanung, deren Antwort im Februar kommen wird. Das wäre die Stelle, wo man so etwas besprechen kann. Vielleicht können Sie es noch terminlich konkretisieren.
Wir glauben allerdings, dass das Thema Public Corporate Governance Kodex ansteht, das der Rechnungshof angerissen hat. Der des Bundes, Herr Minister, würde mir auch nicht reichen. Wir brauchen einen allgemeinen Kodex zum vorbildlichen unternehmerischen Handeln und spezifische Leitbilder für die einzelnen Unternehmensziele. Das eine ersetzt das andere nicht, aber dem werden wir uns in einem eigenen Antrag widmen. Das kann diese Plenardebatte offensichtlich nicht ersetzen. Insofern, Herr Minister, verspreche ich Ihnen weiter eine kritische Diskussion.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/13289 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.