1. Plant der Freistaat Sachsen in nächster Zeit Asylsuchende und Geduldete pakistanischer Staatszugehörigkeit, auch via Sammelabschiebung, nach Pakistan abzuschieben?
2. Wenn ja, auf welcher Grundlage – gibt es beispielsweise einen Erlass/eine Verordnung des sächsischen Innenministeriums über Abschiebungen nach Pakistan?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Klinger, ich möchte die Fragen 1 und 2 zusammenfassend wie folgt beantworten: Der Freistaat Sachsen plant in nächster Zeit keine Sammelrückführung abgelehnter, vollziehbar
Rückführungen sind im Einzelfall, nach Maßgabe der rechtlichen Vorschriften, das heißt, auf der Grundlage der §§ 57 und 58 Aufenthaltsgesetz, unter Anwendung des EU-Rückübernahmeabkommens bzw. der Dublin-IIVerordnung möglich. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat weder im Erlasswege noch durch eine Verordnung die Abschiebung von pakistanischen Staatsangehörigen geregelt. Die Rechtsgrundlage für die Durchsetzung der Ausreisepflicht ergibt sich daher aus der Gesetzeslage.
Herr Staatsminister, vielleicht können Sie mir sagen, wie viele abgelehnte Asylsuchende aus Pakistan sich derzeit in Sachsen aufhalten.
Gut. – Ich rufe die laufende Nr. 2 Ihrer vorliegenden Drucksache auf. Das ist die Frage des Herrn Kollegen Henning Homann. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Das Bundeskriminalamt hat gemeinsam mit den Landespolizeibehörden 3 300 Fälle unaufgeklärter Tötungen und Tötungsversuche zwischen 1990 und 2013 erneut geprüft. Dabei wurden in 746 Fällen Anhaltspunkte „für eine mögliche politisch rechte Tatmotivation" festgestellt.
2. Wie viele Tötungen und Tötungsversuche (bitte ge- trennt angeben) stehen in Sachsen nach der erneuten Prüfung im Verdacht, möglicherweise einen rechtsextremen Hintergrund zu haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Homann, die Antwort auf Frage 1 lautet wie folgt: Nach der Aufdeckung des NSU hat die Innenministerkonferenz 2012 eine generelle Überprüfung der ungeklärten Tötungsdelikte zwischen 1990 und 2011 in die Wege geleitet, um Hinweise auf einen etwaigen rechtsextremistischen Hintergrund zu erlangen. Im Zusammenhang mit dieser durch die AG Fallanalyse des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus koordinierten Untersuchung sind in Sachsen bislang 190 Fälle unter die Lupe genommen worden.
Die Antwort zu Frage 2: Anhand des von der von mir gerade angesprochenen AG Fallanalyse des Gemeinsamen Abwehrzentrums für die Untersuchung von ungeklärten Tötungsdelikten entwickelten Erhebungsrasters sind in
Sachsen gegenwärtig zwei vollendete Tötungsdelikte als relevant erachtet und dem Bundeskriminalamt gemeldet worden.
Darüber hinaus hat das Bundeskriminalamt die nach Recherchen verschiedener Medien als Opfer rechter Gewalt eingestuften Opfer von Tötungsdelikten in den bundesweiten Datenabgleich aufgenommen.
Die Untersuchungen dauern an und sollen erst im Laufe des kommenden Jahres abgeschlossen sein. Deshalb, Herr Homann, kann ich sagen, kann erst dann eine abschließende Aussage getroffen werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben jetzt von zwei vollendeten Tötungen gesprochen. Heißt das, dass bei den Tötungsversuchen eine Null steht, oder sind die nicht untersucht worden?
Wir haben derzeit zwei vollendete Tötungsdelikte. Ich habe gesagt, dass wir 190 unter die Lupe genommen haben, und von diesen sind derzeit zwei als vollendet dem Bundeskriminalamt gemeldet worden. Aber wir sind noch nicht fertig, und deswegen kann ich noch keine abschließende Information geben. Mehr haben wir derzeit noch nicht.
1. Welche Ergebnisse haben die Beratungen und erneuten Untersuchungen zur möglichen schrittweisen Sanierung des Knappensees gebracht?
2. Wann und auf welche Weise werden diese Ergebnisse mit den Betroffenen und Grundstückseigentümern vor Ort rechtzeitig vor Festlegungen des Freistaates ausgewertet?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Jähnigen, ich hatte für die Staatsregierung vor einem Vierteljahr schon ausführlich zum Thema Sanierung am Knappensee in der Fragestunde Stellung genommen und dabei deutlich gemacht, dass die Sanierung am Knappensee abschnittsweise erfolgt. Ich denke, die Frage, die Sie eigentlich beantwortet haben wollen, ist nicht, ob die Sanierung abschnittsweise erfolgt – denn das stand damals schon fest –, sondern ob es möglich wäre, nur mit Teilsperrungen am Knappensee zu arbeiten.
Das wurde untersucht. Ergebnis ist, dass eine Teilsperrung des Sees und des Uferbereichs nicht möglich ist, weil durch Böschungsabrutsche, die passieren können, und die
dadurch entstehenden Wellen der komplette See und auch die Uferbereiche in Mitleidenschaft gezogen werden. Insofern ist eine Teilsperrung nicht möglich. Wir haben diesbezüglich Erfahrungen im Bereich des Silbersees gesammelt, wo es im Rahmen der Sanierung zu Hangrutschungen gekommen ist und diese zu starken Effekten geführt haben, die uns darin bestärken, dass eine Teilsperrung nicht möglich ist.
Die Frage war auch, ob man zum Beispiel in der Badezeit auf eine Sanierung verzichten und das temporär nacheinander machen könnte. Das Problem in diesem Zusammenhang ist aber, dass für die Sanierung ein hoher Wasserspiegel und für den Badebetrieb ein niedriger Wasserspiegel erforderlich ist. Auch angesichts der geringen Zuflüsse an diesem See ist es zeitlich nicht machbar, die entsprechenden Wasserstände zu halten, um die Sanierung zu unterbrechen und eine touristische Nutzung zu ermöglichen.
Bezüglich der Vor-Ort-Information kann ich Ihnen sagen, dass sich das Oberbergamt in laufenden Gesprächen mit den Betroffenen vor Ort befindet. Es ist eine unterschiedliche Art von Gesprächen, die dort geführt werden. Das sind normale regelmäßige Informationstermine, quasi Sprechstunden, die angeboten werden. Aber darüber hinaus gibt es auch einzelne Gespräche. Ich würde einmal sagen, grob über den Daumen gepeilt sind seit der letzten Fragestunde, in der ich über den Knappensee berichtet habe, sicherlich 20 Termine durch das Oberbergamt entweder durchgeführt oder begleitet worden, sodass aus unserer Sicht das entsprechende Informationsbedürfnis der Beteiligten sichergestellt worden ist. Falls im Einzelfall noch Fragen offengeblieben sein sollten, bitte ich um einen Hinweis, damit wir dem Informationsbedürfnis nachkommen können.
Frau Jähnigen, Sie sind sicherlich zum Mikrofon geeilt, weil ich jetzt die Frage Nr. 6 aufrufen werde.
Die Nachfrage lautet: Wird die Staatsregierung mit dem Beginn der Sperrung den vom Petitionsausschuss des Landtages geplanten Ortstermin abwarten, um dem Petitionsausschuss eine Meinungsbildung vor der Sperrung zu erlauben?
Über den Sachverhalt und die Beratung mit dem Petitionsausschuss bin ich nicht informiert. Deswegen kann ich Ihnen dazu ad hoc keine Auskunft geben. Ich werde das prüfen und Ihnen die Antwort nachreichen.
Flüchtlingen. Bitte, Frau Jähnigen, Ihre Frage geht doch sicherlich wieder an Staatsminister Morlok, oder?
Frage Nr. 6 lautet: Einer Pressemitteilung vom 29.11.2013 war zu entnehmen, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern am 6. November 2013 eine Anordnung zur Aufnahme von syrischen Familienangehörigen getroffen hat. Daher folgende Fragen an die Staatsregierung:
1. Welchen konkreten Inhalt hat die Aufnahmeanordnung (bitte um Wiedergabe des wortwörtlichen Inhalts zu begünstigtem Personenkreis, verwandtschaftlichem Bezug in Deutschland, Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz, Frist zur Visaantragstellung)?