Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

(Einzelbeifall bei den GRÜNEN)

Das Problem ist – das will ich Ihnen gern noch erklären –, Sie haben es auch zur Kenntnis genommen: Diese 21 % Absenkung, die im offiziellen Klimaaktionsplan des Freistaates Sachsen steht, bedeutet im Klartext, dass Braunkohlekraftwerke in Sachsen in den nächsten Jahren abgeschaltet werden müssen und sie werden aus ökonomischen Gründen auch abgeschaltet, und zwar schlicht und ergreifend deshalb, weil sie aufgrund des europaweiten Emissionshandels wirtschaftlich nicht mehr zu betreiben sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das sind die Debatten, denen Sie sich verweigern. Aus diesem Grund brauchen wir einen schnellen Aufwuchs der erneuerbaren Energien, weil wir ein massives Problem bekommen werden, hier überhaupt noch ökonomisch Energie zu produzieren.

Herr Lichdi, Ihre Redezeit ist vorbei.

Das werden aber die erneuerbaren Energien sein und nicht die Braunkohle.

Meine Damen und Herren! Es war eine interessante Debatte. Ich hoffe, dass Sie irgendwann doch noch klüger werden. Sie bewegen sich ja schrittweise bzw. zentimeterweise in die richtige Richtung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke Ihnen, Herr Lichdi. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/1387. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei vielen Stimmen dafür und Stimmenthaltungen hat der Antrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Sicherheitskonzeption des Flughafens Leipzig-Halle durch Einführung von präventivpolizeilichen Ermittlungen mittels herkunftsbasierter Personenprofile („Ethnic Profiling“) optimieren

Drucksache 5/1512, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen in der Reihenfolge NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die NPD beginnt; Herr Storr, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit nunmehr fast sechs Jahren wird der Flughafen Halle/Leipzig nicht nur für den zivilen Luftverkehr genutzt, sondern stellt auch das zentrale logistische Drehkreuz für Truppentransporte und den Umschlag von militärischem Gerät der Bundeswehr und der US-Armee im Zusammenhang mit dem Isaf-Einsatz im Krieg in Afghanistan dar.

Die NPD lehnt nicht nur Auslandseinsätze der Bundeswehr im Dienste fremder Interessen kategorisch ab, sondern betrachtet es darüber hinaus als absolut inakzeptabel, dass der Flughafen Halle/Leipzig, ein laut Betriebsgenehmigung ausschließlich für den allgemeinen Verkehr ausgelegter Flughafen, mit Rückendeckung der Staatsregierung schon seit Jahren illegal militärisch genutzt wird.

Sie mögen nun empört aufschreien oder betreten schweigen, wenn die NPD von einer illegalen Nutzung spricht, doch nichts anderes sind unsere Schlussfolgerungen aus der öffentlichen Anhörung mit verschiedenen Sachverständigen im Rechtsausschuss, an der ich selbst als innenpolitischer Sprecher der NPD teilnahm. Im Ergebnis dieser Anhörung wurde deutlich, dass das geltende Recht sehr wohl zwischen ziviler und militärischer Flughafennutzung unterscheidet und der Flughafen Halle/Leipzig lediglich als ziviler Verkehrsflughafen gewidmet ist. Laut Betriebsgenehmigung dient der Flughafen Halle/Leipzig gemäß Luftverkehrsgesetz und gemäß Luftverkehrszulassungsordnung dem allgemeinen Verkehr. Die Luftverkehrszulassungsordnung unterscheidet in § 38 Abs. 2 zwischen Flughäfen des allgemeinen Verkehrs, also Verkehrsflughäfen, und Flughäfen für besondere Zwecke, also Sonderflughäfen.

Die gegenwärtig erfolgende, von der Sächsischen Staatsregierung gedeckte auch militärische Nutzung wird allerdings von keiner der vorgenannten legalen Definitionen erfasst, da es laut Gesetz eben nur allgemeine Verkehrsflughäfen und Sonderflughäfen, beispielsweise militärische, gibt und der Flughafen Halle/Leipzig in die erste Kategorie fällt.

Aus der Widmung als Verkehrsflughafen folgt nach Ansicht von Experten nur, dass der Flughafen für sämtliche Flugzeugtypen zugelassen ist, nicht aber geregelt

wird, zu welchen Einsatzzwecken diese Flugzeuge starten und landen dürfen.

Genau diese Regelungslücke widerspricht dem durch das Grundgesetz in Artikel 20 Abs. 3 normiertem Gebot der Rechtsklarheit, sodass der Freistaat Sachsen in der Pflicht steht, die Betriebsgenehmigung zu konkretisieren und damit entweder die auch militärische Nutzung ausdrücklich zuzulassen oder aber – das fordern wir mit Nachdruck – auszuschließen.

Diese Tatsachen werfen nicht nur ein bezeichnendes Licht auf das Verständnis der Staatsregierung von eigenstaatlicher Souveränität, sondern zeigen auch, dass die politischen Verantwortungsträger ohne Wimperzucken mit Leib und Leben der Bürger und Passagiere leichtfertig umgehen. Denn auch durch eine räumliche Trennung von militärischer und ziviler Nutzung auf dem Gelände des Flughafens lässt sich die Gefährdungslage nicht verringern. Dass eine solche Gefährdungslage besteht, dass der Flughafen Halle/Leipzig durch seine missbräuchliche Nutzung für die logistische Unterstützung US-geführter Kriege zum potenziellen Anschlagsziel des internationalen, auch politisch oder religiös motivierten Terrorismus werden kann, darüber besteht unserer Ansicht nach kein Zweifel.

Spätestens seit der Videobotschaft Osama bin Ladens, die der arabische Fernsehsender „Al Jazeera“ am 24. Januar ausstrahlte und in der weitere Terroranschläge gegen die USA und ihre militärischen Verbündeten angekündigt wurden, steht auch der Flughafen Halle/Leipzig im Fadenkreuz ebenso fanatischer wie skrupelloser Extremisten, die bei ihren Anschlägen das größtmögliche Entsetzen durch die größtmögliche Opferzahl erreichen wollen und eben nicht zwischen militärischen Kombattanten und Zivilisten unterscheiden. Das nennt man auch asymmetrische Kriegsführung und stellt nach Meinung anerkannter Experten genau das dar, worauf wir uns zukünftig verstärkt einstellen müssen.

So werden bei Terroranschlägen mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger die stark gesicherten militärischen Bereiche des Flughafens betroffen sein, sondern vornehmlich die Bereiche, die öffentlich zugänglich sind und für den zivilen Verkehr genutzt werden. Damit sind eben nicht Soldaten, sondern Bürger, Mitarbeiter und Passagiere, also Zivilisten, am stärksten gefährdet. Dies ist nach Ansicht der NPD nicht hinnehmbar. Hier ist die Staatsregierung politisch und rechtlich in der Verantwortung, um die Gefahr von Terroranschlägen auf ein Minimum zu reduzieren.

Neben den Einschränkungen in der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Halle/Leipzig, zu der das aufsichtsführende Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen einer Ermessensausübung befugt ist, muss der Luftsicherheitsplan für den Flughafen im Zuge seiner Fortschreibung erweitert werden.

Zu einem solchen Sicherheitskonzept gehören unserer Ansicht nach auch Methoden, die sich bei anderen Flughäfen, die einer erhöhten Terrorgefahr ausgesetzt sind, nachweislich bewährt haben. Daher fordern wir in unserem Antrag, das präventive Instrument des ethnischen Profilings als elementaren Bestandteil eines solchen Sicherheitskonzepts für den Flughafen Halle/Leipzig einzuführen.

Wenn es um die Sicherheit in Sachsen geht, haben Bedenken, die eine angebliche Diskriminierung von bestimmten Personengruppen unterstellen, ganz klar zurückzustehen. Der Einsatz von Personenprofilen, die sich auf objektive, statistisch nachweisbare Indikatoren kriminellen Verhaltens stützen, eignen sich insbesondere bei der Terrorprävention hervorragend, da die Täter größtenteils in das Raster bestimmter Kriterien, wie die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit oder die Staatszugehörigkeit, fallen und entsprechend effizient aus der Masse der Flughafennutzer selektiert werden können. Nach dieser Methode arbeitet unter anderem der besonders terrorgefährdete Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv und reduziert damit das Anschlagsrisiko auf ein Minimum.

Für die NPD gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum man in diesem Fall nicht auch einmal von jenen lernen sollte, die bereits über entsprechende Erfahrungswerte verfügen und mit dem ethnischen Profiling sehr gut gefahren sind.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, gibt es Wortmeldungen seitens der Fraktionen? – Herr Bandmann spricht für die CDU-Fraktion; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum der Redner der NPD-Fraktion hier in goebbelscher Manier das Plenum zusammenbrüllt, das müsste er selbst erklären. Das ist aber nicht der Ton, den dieses Haus für angemessen hält.

(Beifall bei der CDU, der Linksfraktion, der SPD und der FDP)

Ganz abgesehen davon, dass es wieder einmal bezeichnend ist, dass ausgerechnet die Rechtsextremen die Einführung eines umstrittenen herkunftsbezogenen Personenprofils begehren, bei dem nicht konkret Verdächtige aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Rasse oder Religionszugehörigkeit überprüft werden sollen, fällt der

Antrag nicht in die Zuständigkeit der Staatsregierung. Daher möchte ich an dieser Stelle nur eine kurze Klarstellung zu diesen Zuständigkeiten vornehmen, die übrigens ausführlich in der von Ihnen erwähnten Anhörung bezeichnet worden sind.

Für die Luftsicherheit und die Sicherheit auf den Flughäfen zeichnet der Bund verantwortlich, Artikel 73 Satz 1 Nr. 6 Grundgesetz. Für den Schutz vor Angriffen für die Sicherheit des Luftverkehrs ist gemäß § 16 des Luftsicherheitsgesetzes das Bundesministerium des Innern zuständig. Sämtliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Abwehr von Gefahren stehen, hat das BMI im „Rahmenplan Luftsicherheit“ beschrieben. Dieser Rahmenplan wird ständig fortgeschrieben. Auch das war der Anhörung durch die Sachverständigen zu entnehmen. Die Anordnungsklage, wie sie sich nennt, wird entsprechend der aktuellen Lageentwicklung fortgeschrieben. Maßnahmen, die sich lediglich auf betriebliche Belange des Flugplatzbetreibers oder des Luftfahrtsunternehmens auswirken, werden vom BMI im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angeordnet. Die in Rede stehenden Passagier- und Gepäckkontrollen sind in § 5 des Luftsicherheitsgesetzes geregelt und unterliegen auch der Bundeszuständigkeit. Im § 4 des Bundespolizeigesetzes ist festgeschrieben, dass die Bundespolizei für den Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs gemäß § 5 des Luftsicherheitsgesetzes und damit für Passagier- und Gepäckkontrollen verantwortlich ist.

Aus diesen Gründen lehnt die CDU/FDP-Koalition diesen Antrag ab.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Bandmann. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die NPD. – Herr Apfel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn wir den Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan und die illegale militärische Nutzung des Flughafens Halle/Leipzig grundsätzlich ablehnen, ist sich die NPD der Verantwortung natürlich bewusst, die sich aus der Gefährdung der Sicherheitslage durch den Missbrauch dieses für rein zivile Zwecke vorgesehenen Luftverkehrsknotenpunktes ergibt.

Anders als die Staatsregierung, die keine Gefährdungslage sieht und sich einfach für unzuständig erklärt, obwohl eine behördliche Zuständigkeit bei der Fortschreibung eines Luftsicherheitsplanes sehr wohl besteht, betrachten wir den Flughafen als potenzielles Anschlagsziel des internationalen Terrorismus; denn dieser hat längst nicht nur die USA, sondern auch die militärisch Verbündeten ins Visier genommen. Zu diesen Verbündeten gehört bedauerlicherweise auch die BRD.

Da es sich um einen asymmetrischen Konflikt handelt, der nicht nach den üblichen Regeln der Kriegsführung

ausgetragen wird, stehen zivile oder zumindest teilweise zivil genutzte Einrichtungen im Brennpunkt, sind sie doch weit weniger gesichert als militärische und bieten Angreifern die Möglichkeit, besonders viele Opfer durch einen Anschlag zu produzieren.

Um die Sicherheitslage für die Passagiere und die Bediensteten des zivilen Luftverkehrs auf dem Flughafen Halle/Leipzig zu erhöhen, fordern wir daher als zusätzliches Instrument im Rahmen der gültigen Gesetze die Einführung des ethnischen Profiling, also präventive Maßnahmen unter Verwendung von allgemeinen Kriterien, die sich auf ethnische Herkunft, Rasse, Religionszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit stützen. Herkunftsbasierte Personenprofile stellen nach Ansicht vieler Experten eine anerkannte und rechtmäßige präventive Ermittlungsmethode dar, die die Sicherheit an sensiblen Orten erheblich erhöht. Es dient als ergänzendes Kriterium bei der Entscheidung, wer kontrolliert, in seiner Identität überprüft, vernommen, durchsucht oder bei Erhärtung von Verdachtsmomenten auch verhaftet werden kann.

Wie das Institut für Kriminologische Sozialforschung in Hamburg festgestellt hat, stehen der Erstellung von Personenprofilen, die sich auf objektive, statistisch nachweisbare Indikatoren eines bestimmten Verhaltens stützen, grundsätzlich keine gesetzlichen Hürden entgegen. Vor allem auf Flughäfen, die besonders hoher Terrorgefahr ausgesetzt sind, zum Beispiel in Amerika oder Israel, werden herkunftsbasierte Personenprofile schon lange Zeit erfolgreich eingesetzt, um die Anschlagsgefahr zu minimieren.

Im Gegensatz zum aktuell viel diskutierten KörperScanner, der tatsächlich tief in die Persönlichkeitsrechte aller Fluggäste eingreift, ist ethnisches Profiling eine erfolgserprobte Methode, die von vornherein selektiv bestimmte Gruppen herausfiltert und gesonderten Maßnahmen zuführt. Und das nicht, meine Damen und Herren, um damit Menschen von vornherein zu Terroristen abzustempeln, sondern weil die statistischen Erfahrungswerte bei bestimmten Herkunftsgruppen einfach ein deutlich höheres Gefährdungspotenzial nachgewiesen haben.

Kürzlich bekannte hierzu der republikanische US-Senator James Inhofe in einem Interview freimütig: „Ich bin einer derjenigen, die, auch wenn mir bewusst ist, dass es nicht politisch korrekt ist so etwas zu sagen, von den Vorteilen des rassischen und ethnischen Profiling überzeugt sind.“ Zwar sei es Fakt, dass nicht alle Menschen aus dem Mittleren Osten oder Moslems im Alter zwischen 20 und 35 Jahren Terroristen sind, aber es treffe statistisch eben im Großen und Ganzen zu, dass alle Terroristen aus dem Mittleren Osten oder Moslems zwischen 20 und 35 Jahren sind. Genau aus solchen Gründen zählt ethnisches Profiling an einem Flughafen wie Ben Gurion in Tel Aviv zu den elementaren Bestandteilen des Sicherheitskonzepts.

Nach einem Bericht des ARD-Hörfunkstudios vom 4. Januar 2010 bekennt sich der israelische Terrorismus

experte Ariel Merari ohne Umschweife zu herkunftsbasierten Personenprofilen. Diese Methode sei effektiv und unvermeidbar.