Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Für die einreichenden Fraktionen spricht Frau Wissel.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Alte Handwerksberufe im Freistaat Sachsen haben in besonderem Maße unsere wirtschaftliche Entwicklung beeinflusst. Einige dieser Berufe sind heute noch für viele sächsische Regionen unverzichtbar, sowohl als Arbeitsgeber, als wirtschaftliche Basis sowie als Teil der touristischen Entwicklung. Daher sollte es uns auch zukünftig noch stärker darum gehen, diese Berufe zu pflegen, ihren Fortbestand zu sichern und somit auch zur Erhaltung unserer eigenen Identität beizutragen.
Alte Handwerksberufe, die schon heute dem Kunsthandwerk näher sind als der alltäglichen Anfertigung von Waren und Dienstleistungen, zeugen von den Kenntnissen, Fertigkeiten und der Leistungsfähigkeit des Sächsischen Handwerks. Wir müssen diese Traditionen pflegen und bewahren und die Unternehmen unterstützen, die sich der Bewahrung des alten Handwerks verschrieben haben.
In der Diskussion haben wir die verschiedenen Facetten und Probleme beleuchtet. Als größte Herausforderung sehe ich die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Hier möchte ich die Staatsregierung ausdrücklich darum bitten, sich gemeinsam mit den Innungen für Konzepte und Unterstützungsmaßnahmen stark zu machen, die dazu beitragen, historische Handwerksberufe auch für junge Menschen wieder attraktiver zu machen. Einen entsprechenden Vorschlag haben wir bereits im Antrag gemacht.
Alte Handwerksberufe sind – das hat die Diskussion gezeigt – mehr als nur ein Beschäftigungs- und Wirtschaftsfaktor. Sie sind Bestandteil unserer sächsischen Tradition und Kultur. Daher gebührt ihnen aus meiner Sicht auch eine besondere Beachtung.
Ich möchte an dieser Stelle die Staatsregierung nachdrücklich bitten, gemeinsam mit den sächsischen Handwerksorganisationen, besonders den Kammern und den betroffenen Innungen, eine sächsische Koordinierungsstelle für die Belange des traditionellen Handwerks zu initiieren und deren Entwicklung mit zu unterstützen.
Wenn wir Traditionen und Kompetenzen bewahren wollen, ist dieser Schritt notwendig und wird nachhaltig zur Sicherung alter Handwerksberufe im Freistaat Sachsen beitragen. Die Akteure des Handwerks sind für diesen Dialog bereit.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/13547 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD; Staatsregierung,
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute ist der 29. Januar 2014, und die neue Förderperiode der EU läuft theoretisch seit vier Wochen. Soweit die Theorie. Mit der erst am 2. Dezember 2013 erreichten Einigung über den neuen mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 kam es zu einer deutlichen zeitlichen Verschiebung der Ausarbeitung und Genehmigung der Operationellen Programme. Die vom SMWA zur Herbstkonferenz der Strukturfonds im November in Leipzig vergangenen Jahres vorgestellten Entwürfe der OPs wurden zur weiteren Anhörung und Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit bis zum
10. Januar zur Verfügung gestellt. Für das erste Halbjahr dieses Jahres stellt die Kommission nun die Genehmigung der Operationellen Programme in Aussicht.
Infolge der langwierigen Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene und der daraufhin erst am 17. Dezember ernannten und vereidigten Bundesregierung befindet sich die Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tag in einer haushaltslosen Zeit. Ausgehend vom Arbeitsstand der Bundesregierung am Haushaltsentwurf für das laufende Jahr ist es absehbar, dass es bis zum Ende des ersten Halbjahres keine verlässliche und verbindliche Finanzierungsgrundlage für Zuweisungen an die Bundesländer und damit auch den Freistaat Sachsen geben wird.
Meine Damen und Herren! Große Teile des sächsischen Förderprofils basieren aber auch im Haushaltsjahr 2014 auf Zuweisungen des Bundeshaushaltes bzw. des EUHaushaltes. Bereits mit der Vorlage des Förderprofils schätzte die Staatsregierung selbst ein, dass es ab 2014 Probleme im Vollzug des Förderhaushaltes geben wird. Ich zitiere einmal: „Für den Förderbereich 20, Umsetzung der EU-Programme 2014 bis 2020, gibt es noch keine gültigen Förderrichtlinien. Die in diesem Förderbereich benannten Richtlinien sind keine Richtlinien im juristi
schen Sinne, sondern ermöglichen ausschließlich eine Zuordnung der verschiedenen EU-Programme zu den Haushaltsstellen für das Jahr 2014. Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/2016 wird dieser Förderbereich vollständig entfallen. Die Fördergegenstände werden dann in konkreten Richtlinien benannt und infolgedessen den Fachförderbereichen zugeordnet.“ – So steht es im sächsischen Förderprofil.
Das, meine Damen und Herren, ist selbstverständlich in sich logisch, offenbart aber die Problematik, vor der wir gerade stehen. Nach gegenwärtigem Sachstand ist nicht vor Januar 2015 mit ersten Mitteln aus dieser aktuellen Strukturfondsperiode zu rechnen.
Probleme in den ersten Fachförderprogrammen sind bereits heute sichtbar. ESF-finanzierte Projekte wie das FÖJ oder die Schulsozialarbeit brauchen zeitnah eine verlässliche Aussage der Staatsregierung, ob und wie es ab dem Sommer 2014 weitergeht. Sind Projekte erst einmal gestorben, wird es schwer, sie wieder mit Leben zu füllen.
Auch die bislang immer wieder zitierte N+2-Regel greift nur bedingt. So liest man im „SAB Newsletter“ der Sächsischen Aufbaubank, Nr. 3/2013, unter dem Stichwort „Mittelstandsrichtlinie“ Folgendes: „Für Bewilligungen von Förderanträgen aus den Regionen Dresden und Chemnitz stehen für die laufende Förderperiode 2007 bis 2013 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung.“ So viel zu N+2. Ein Antragsstopp wurde bereits ausgesprochen, eine Warteliste angelegt. Da es aus objektiven Gründen noch keine Förderrichtlinie für die neue Förderperiode gibt, wird auch an dieser Stelle die Lücke sichtbar.
Lösungen für das Problem sind möglich. Sie sind gar nicht einmal so weit weg. In der Pressemitteilung des SMF vom 15.01.2014 zum Thema „Vorläufiger Jahresabschluss 2013“ sagt der Finanzminister Folgendes: „Der Haushalt 2013 weist zum 31.12. einen positiven kassenmäßigen Saldo von 420 Millionen Euro aus. Damit stehen wahrscheinlich ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Ausgabereste des vergangenen Jahres zu finanzieren.“
Die Fraktion DIE LINKE möchte heute mit ihrem Antrag erreichen, dass aus der Wahrscheinlichkeit auch Gewissheit wird, und das möglichst zeitnah.
Bei der Übertragung von Ausgaberesten im Freistaat Sachsen geht es nicht um sonstige, sondern um beachtliche Haushaltsmittel. So wurden vom Haushaltsjahr 2012 nach 2013 2 197 Millionen Euro, also knapp 2,2 Milliarden Euro, übertragen. Darunter waren Ausgabereste für drittmittelfinanzierte Programme in Höhe von 252 Millionen Euro und für mischfinanzierte, also auch die EUProgramme in Höhe von 1,4 Milliarden Euro.
Das heißt, je schneller die Einwilligung des Finanzministeriums, umso kleiner die Förderlücke. Für uns wäre es nicht akzeptabel, wenn, wie im letzten Jahr, der Finanzminister erst Ende Juni eine Übertragung der Mittel entscheidet. Ausgehend von der aktuellen Situation ist dies aus unserer Sicht entschieden zu spät.
Würde der Finanzminister in dieser Zeitschiene bleiben, bestünde die Gefahr, dass die Übertragung der Ausgabereste dem Landtag der 5. Legislaturperiode gar nicht mehr vorliegen würde.
Ausgehend von der derzeitigen Gesamthaushaltssituation des Freistaates Sachsen ergeben sich also für das laufende Haushaltsjahr mehrere Haushaltsrisiken. Zur Absicherung der Förderpolitik des Freistaates Sachsen im Jahr 2014 tragen der Bund 15,4 % und die EU 22 % als Finanzierungsquellen bei. Die Staatsregierung steht daher in der Pflicht und Verantwortung, die in unserem Antrag aufgezeigten Maßnahmen zu realisieren, um den bislang absehbaren Ausfall der geplanten Finanzierungsquellen des Bundes und der EU zumindest im Wege einer Übergangsfinanzierung aus eigenen Haushaltsmitteln des Landes zu überbrücken.
Nehmen Sie, Herr Staatsminister, eigenes Geld in die Hand, meinethalben auch aus Steuermehreinnahmen, und schließen Sie unbürokratisch und schnell die entstehenden Lücken!
Vielen Dank, Frau Meiwald. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Michel. Bitte, Herr Michel, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich will gern zugeben, der vorliegende Antrag ist auf den ersten Blick nicht ungeschickt gemacht.
Beim flüchtigen Lesen könnte ein mit europapolitischem Halbwissen ausgestatteter Leser sogar glauben, dass die
Sieht man aber genauer hin, so erkennt man ganz schnell, dass es hier eigentlich um sächsischen Wahlkampf geht.
Das sehen Sie ganz einfach daran, wie der Antrag beginnt. Der Antrag beginnt nämlich wie folgt: „Der Landtag möge beschließen: Die Staatsregierung wird ersucht, unverzüglich tätig zu werden.“ Das ist schon allein plumper Wahlkampf und falsch.
Es unterstellt, dass die Regierung bisher nicht tätig war. Die Sächsische Staatsregierung war weit im Vorfeld der beginnenden Förderperiode sehr erfolgreich tätig. Nur so war es möglich, dass der Freistaat Sachsen in der neuen Förderperiode mit 2,75 Milliarden Euro in der Gesamtsumme von Übergangsregionen und weiterentwickelten Regionen den mit Abstand größten Betrag von EFRE und ESF unter den deutschen Bundesländern erhält.
Hinzu kommen weitere europäische Gelder, insbesondere aus dem ELER-Programm. Insgesamt stehen dem Freistaat Sachsen rund 3,7 Milliarden Euro europäische Gelder im neuen Förderzeitraum zur Verfügung. Das kommt eindeutig nicht von ungefähr, und da danke ich Herrn Ministerpräsidenten Tillich und der Staatsregierung ausdrücklich für ihren Einsatz.