Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Meine Damen und Herren! Es gibt somit keine wirkliche allgemeine Förderlücke. Um alle zur Verfügung stehenden Mittel der Europäischen Union zu verausgaben, wird auch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Um einen nahtlosen Übergang zwischen den beiden Förderperioden 2007 bis 2013 sowie 2014 bis 2020 zu gewährleisten, haben die Koalitionsfraktionen bei der Haushaltsaufstellung die N+2-Regelung berücksichtigt. So stehen in

den Jahren 2014 und 2015 allein im Bereich EFRE noch etwa 800 Millionen Euro zur Auszahlung an.

Im Bereich des ESF sind es weitere 250 Millionen Euro. Die Gefahr eines gewissen zeitlichen Verzuges besteht lediglich für Bewilligungen von sogenannten Langläufern, das heißt bei Vorhaben mit einem Maßnahmenzeitraum von zwei Jahren und länger. Diese sind aus Gründen der Vorhabendauer und des Endes der Förderperiode meines Erachtens nicht mehr möglich. Dieser Umstand ist jedoch langfristig genug bekannt gewesen, als dass es jetzt irgendjemanden vor eine große Herausforderung stellt. Darüber hinaus ist hierfür der Beginn der kommenden Förderperiode bereits in so greifbarer Nähe, dass gerade die langfristigen Vorhaben durch die von Ihnen beschriebene Verzögerung die Fördermittelnehmer vor eine Aufgabe stellt, die nicht zu bewältigen ist. Mir sind solche Beispiele nicht bekannt.

Meine Damen und Herren! Darüber hinaus haben wir auch im Rahmen der Haushaltsaufstellung berücksichtigt, dass sich der Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 etwas verzögern könnte, und haben im Förderbereich der integrierten ländlichen Entwicklung mit zusätzlichen 15 Millionen Euro im Jahr 2014 dem Entstehen einer entsprechenden Förderlücke konsequent entgegengewirkt.

Meine Damen und Herren! Ich finde es bezeichnend, dass die Fraktion DIE LINKE mit diesem Antrag wieder einmal versucht, dem Erfolg einer soliden sächsischen Haushalts- und Finanzpolitik im Freistaat Sachsen ein Schreckensszenario entgegenzustellen, das es gar nicht gibt. Wir haben in einer Weise von den Förderprogrammen der Europäischen Union profitiert, dass wir auch mit großer Dankbarkeit auf die kommende Förderperiode blicken können. Welche Schwerpunkte aus unserer Sicht noch zu setzen sind, darauf wird mein Kollege Torsten Herbst im anschließenden Tagesordnungspunkt näher eingehen.

Den vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir als FDP-Fraktion ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abg. Hermenau. Frau Hermenau, bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Dieser Antrag – darüber haben wir uns eine Weile den Kopf zerbrochen –, hat sich uns nicht ganz erschlossen. Es ist natürlich richtig, noch einmal auf § 12 Abs. 4 im Haushaltsgesetz für das laufende und das vergangene Haushaltsjahr hinzuweisen. Das kann man machen, aber es gibt auch einen zweiten Satz in diesem besagten Abs. 4. Dieser zweite Satz heißt, dass das Finanzministerium ermächtigt wird, im Benehmen mit den jeweils zuständigen Verwaltungsbehörden Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen ganz oder teilweise vorab freizugeben.

Frau Kollegin Meiwald, Sie haben ausgeführt, dass die SAB Ihnen gesagt habe, dass keine ESF-Mittel mehr zur Bewilligung zur Verfügung stünden und N+2 deshalb nicht funktioniere. N+2 heißt aber eigentlich, dass bereits bewilligte Gelder noch im Jahre 2014 und 2015 ausgegeben und abgerufen werden können. Für neue Bewilligungen ist also noch genügend Zeit, wenn man 2014 und 2015 noch Gelder aus der alten Förderperiode in N+2 hinübertragen kann. Das hat sich uns also nicht ganz erschlossen. Ich will es einfach einmal begründen.

Wir haben noch einmal verschiedene Aspekte in Augenschein genommen. Vielleicht ist es interessant, je nachdem, welchen Eifer die Staatsregierung an den Tag legt, erstens auch das Parlament bei Diskussionen der Operationellen Programme einzubeziehen, aber andererseits eben auch in Brüssel schnellstmöglich „zu Potte zu kommen“ und man vielleicht im März oder April noch einmal darüber reden muss, das könnte ja sein. Da Sie aber noch einen Doppelhaushaltsentwurf für 2015 und 2016 vorlegen wollen, gehe ich davon aus, dass Sie außerordentlich eifrig an dieser Sache arbeiten werden; denn Sie wollen ja eine gewisse Politik im Land verankern und werden sich wahrscheinlich anstrengen.

Nun komme ich zum Bundeshaushalt, nicht zu den EUMitteln. Es ist richtig, dass der Bundeshaushalt 2014 wahrscheinlich erst im Juni 2014 verabschiedet werden wird – vielleicht Anfang Juni, vielleicht Ende Juni, das wird man sehen, aber eher ist damit eigentlich nicht zu rechnen.

Wie immer nach einer Bundestagswahl – auch wenn es jetzt besonders lange gedauert hat, bis sich eine Koalition einig geworden ist – gilt die vorläufige Haushaltswirtschaft. Das war eigentlich nie ein Problem, und es wird auch dieses Mal kein Problem sein; denn diese vorläufige Haushaltswirtschaft erlaubt natürlich, alle vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Man kann davon ausgehen, dass die Mehrzahl der Bundesmittel auf der Basis der vertraglichen Vereinbarung fließt. Fördermittel auf freiwilliger Basis werden dann zwar nicht ausgezahlt, aber hier erwarten wir, dass die Staatsregierung gegebenenfalls entstehende Härten bis zur Jahresmitte abfedern kann und das vielleicht auch tut. Da möge auch hier das Wahljahr seine heilsame Wirkung entfalten.

Deshalb sehe ich diese Befürchtungen nicht so ganz. Nun stellt sich die Frage, was den Punkt 3 Ihres Antrags betrifft, ob in begründeten Fällen noch etwas gemacht werden soll. Nach unserer Kenntnis können aus dem Jahr 2013 verbliebene Haushaltsreste in begründeten Fällen bereits ab Januar und damit auch weit vor dem Juni und dem Haushaltsresteverfahren abgerufen werden.

Der letzte Punkt: Hinsichtlich der Kommunen haben wir uns natürlich auch noch einmal kundig gemacht, haben uns umgehört und Hintergrundinformationen abgefragt. Ich habe nirgendwo von der kommunalen Ebene gehört, dass es irgendwelche Probleme gebe. Auch das spricht in meinen Augen sehr dafür, dass wir uns eher im März und April noch einmal unterhalten, falls es dann Probleme

gibt, über die man sich unterhalten muss. Wenn man sich einmal die kreisfreien Städte ansieht: Diese haben im vergangenen Jahr Fördermittel zur Verfügung gestellt bekommen, um 100 Millionen Euro investieren zu können, gerade in der Frage des Schulhausbaus. Das ist ein hochsensibles Thema.

Aber die haben auch lange Vorlaufzeiten. Wenn man sich im Baudezernat oder beim Kämmerer erkundigt, erhält man die Antwort, dass gerade beim Bau neuer Schulen – das steht jetzt auch hier in Dresden an – diese Mittel noch lange nicht vollständig verausgabt sind. Man geht davon aus – das erwarten wir von der Staatsregierung –, dass auch diese Mittel automatisch in das neue Jahr übertragen werden. Damit würde im Schulhausbau bis auf Weiteres aus unserer Sicht kein Finanzierungsengpass entstehen. Ich habe auch gehört, dass die Bauabteilungen der großen Städte ganz gut ausgelastet sein sollen. Das heißt, da wird auch keine Planungslücke aufreißen. Wenn das alles so stimmt, gibt es keinen Grund, diesem Antrag jetzt zuzustimmen und mehr Hektik und Panik zu entfalten, als geboten ist. Vielleicht lohnt sich jedoch der Wiederaufruf im März oder April dieses Jahres.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nun die NPD-Fraktion, Herr Abg. Schimmer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Linksfraktion macht darauf aufmerksam, dass die für das sächsische Förderprofil 2013/2014 vorgesehenen Mittel für das laufende Haushaltsjahr zu 22 % mit sogenannten EU-Geldern finanziert werden. Da es wieder einmal Terminprobleme mit dem Operationellen Programm gibt, ist abzusehen, dass die EU-Gelder möglicherweise erst im 2. Halbjahr 2014 zur Verfügung stehen werden und dadurch die entsprechenden Fördermittel nicht rechtzeitig ausgezahlt werden können.

Um das Problem zu lösen, beantragt die Linksfraktion, die Staatsregierung möge das Geld vorfinanzieren, wie, kann dahingestellt bleiben, denn ich möchte im Namen der NPD-Fraktion hier nur in aller Kürze ein paar Worte zur EU-Finanzierung an sich sagen.

Wir hatten schon einmal dieses Problem, meine Damen und Herren, mindestens einmal, nämlich im Doppelhaushalt 2008/2009. Damals war es noch ärgerlicher, denn die Staatsregierung hatte die EU-Mittel für verschiedene Haushaltstitel vorgesehen. Es war bereits vor der Verabschiedung des Haushalts im Landtag abzusehen, dass diese Mittel wegen der fehlenden Mittel blockiert werden würden. Aus diesem Grunde musste im Artikel 1 Haushaltsgesetz ein Paragraf mit umfassenden Blankovollmachten für die Staatsregierung aufgenommen werden, wie beispielsweise die Vorabgenehmigung von beliebigen Umschichtungen zwischen Titeln und Kapiteln, die Einführung ganz neuer Titel usw., was normalerweise für den Rechnungshof der blanke Horror ist. Genau dieses Phänomen ist wohl auch der wahre Grund für so manchen Parallelhaushalt, denke ich.

Man sieht also, welchen Einfluss der Umweg deutscher Steuergelder über Brüssel auf die Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit unserer nationalen und regionalen Haushalte hat, meine Damen und Herren. Der größte Aberwitz aber ist, dass für jeden Euro, den die Bundesrepublik Deutschland nach Brüssel leitet, um ihn dann nach diversen Verwendungsrechenschaften, sprich operativen

Programmen, Auflagen und Kontrollen zurückzubekommen, noch ein zweiter Euro draufgezahlt werden muss, der dann auf Nimmerwiedersehen an die sogenannten Nettoempfänger in der Europäischen Union geht.

Die bescheidene Frage von uns Nationaldemokraten lautet: Ist es wirklich notwendig und sinnvoll, dass wir auch den ersten Euro erst in den Brüsseler EU-Haushalt zahlen, nur um ihn anschließend unpünktlich und mit schikanösen Auflagen wieder zurückzubekommen? Um auch die tatsächliche Größenordnung zu nennen, sei noch gesagt, dass Deutschland beispielsweise im Jahr 2010 23,8 Milliarden Euro an die EU zahlte und davon fast genau die Hälfte, nämlich 11,8 Milliarden Euro, in Form von EU-Fonds-Mitteln und auf anderen Umwegen zurückerhielt, aber, wie gesagt, unter Auflagen, unter anderem unter der Auflage, über die Verwendung der eigenen Steuergelder in Brüssel Rechenschaft abzulegen.

Jetzt frage ich Sie: Kann jemand sagen, wozu dieser Wahnsinn gut sein soll? Wahrscheinlich eher nicht. Deshalb wird die NPD diesen Antrag ablehnen.

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es Redebedarf für eine zweite Runde aus den Reihen der Fraktionen? – Den sehe ich nicht. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Bitte, Herr Staatsminister Prof. Unland, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur aufgeworfenen Frage der Haushaltsrisiken bzw. der Zwischenfinanzierung der sächsischen Förderbereiche möchte ich in folgender Reihenfolge auf die EUProgramme, die Bundesprogramme und das Ausgaberesteverfahren eingehen.

Erstens. Bei EU-Programmen erfolgt die Finanzierung bereits geleisteter Ausgaben im Rahmen des Erstattungsverfahrens. Das heißt, die Einnahmen folgen den Ausgaben zeitversetzt. Das Geld ist demnach zunächst nicht verfügbar, sondern muss beantragt und zwischenfinanziert werden. Als Ausnahme von diesem Grundsatz ist zu sehen, dass durch die EU Vorschusszahlungen geleistet werden, wenn auch in geringem Umfang. Dieses Verfahren ist langjährige Praxis. Insofern ist die Erforderlichkeit einer Zwischenfinanzierung nichts Neues bzw. Überraschendes und zählt zum Tagesgeschäft des Liquiditätsmanagements im Finanzministerium.

Zum Liquiditätsmanagement sei in diesem Zusammenhang der Hinweis erlaubt, dass es auch zum Tagesgeschäft bzw. zur Routine des Liquiditätsmanagements gehört, höhere Steuereinnahmen bzw. Erwartungen hinsichtlich höherer Steuereinnahmen bei der Finanzierungs- bzw. Cashflow-Planung und -Steuerung zu berücksichtigen. Die erwarteten Steuermehreinnahmen im Jahr 2014 sind im Übrigen bekannt. Insofern dürfte Punkt 4 des vorliegenden Antrages erledigt sein.

Die von Ihnen aufgestellte These einer Förderlücke im Jahr 2014 und der im Antrag unter Punkt 2 befürchtete drohende Antrags- und Bewilligungsstau, bezogen auf die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020, sind so nicht zutreffend. Die alte Förderperiode 2007 bis 2013 läuft nicht abrupt aus, sondern aufgrund der sogenannten N+2Regel noch bis zum Jahr 2015, sodass insofern ein fließender Übergang erfolgt. Das wurde heute hier schon dargestellt.

Derzeit läuft die Vorbereitung für die neue Förderperiode 2014 bis 2020. Soweit bereits vor Genehmigung des Operationellen Programms ein Förderbedarf in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 besteht, hat das Finanzministerium im Haushaltsgesetz mit § 12 ein adäquates Instrument zur Hand. Danach können die Mittel vorzeitig freigegeben werden, allerdings auf Risiko des Landes. Das Finanzministerium wird hiervon verantwortungsvoll Gebrauch machen, soweit hierfür ein Bedarf besteht und das Risiko einer späteren Nichtgenehmigung durch die EU, durch das zuständige Förderministerium und die Verwaltungsbehörde als sehr gering eingeschätzt wird.

Zweitens. Hinsichtlich der Bundesmittel möchte ich auf das Folgende verweisen. Eine sogenannte haushaltslose Zeit des Bundes ist nach einer Bundestagswahl nicht ungewöhnlich, so zuletzt im Jahr 2010. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Bund keine Zahlungen leisten kann bzw. muss. Für solche Fälle findet der Artikel 111 Grundgesetz – er wurde vorhin schon zitiert – Anwendung. Bestimmte gesetzliche Leistungen des Bundes werden im Rahmen einer vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung weiterhin gewährt.

Ein nicht unerheblicher Teil der Fördermittel aus Bundesmitteln beruht auf gesetzlichen Zahlungen des Bundes. Erinnern möchte ich an die Entflechtungsmittel und an die Regionalisierungsmittel. Von einer Gefährdung des sächsischen Förderprofils kann hier also nicht die Rede sein. Gleichwohl versteht es sich von selbst, dass die Staatsregierung bei eventuellen Verzögerungen mit dem Bund unverzüglich eine Lösung anstreben wird.

Drittens. Das Ausgaberesteverfahren teilt sich in zwei Abschnitte: eine Vorabübertragungsphase bei drittfinanzierten und mischfinanzierten Programmen und damit vor allem bei den EU-Programmen. Diese Phase läuft bereits und wird planmäßig am 5. Februar, also nächste Woche, abgeschlossen sein.

Daran schließt sich das reguläre Ausgaberesteverfahren an, welches in den nächsten Monaten abgearbeitet wird. In besonders dringenden Fällen werden aber auch schon

vorher Mittel freigegeben, das heißt, selbst während der Vorabübertragungsphase werden auf Antrag in dringenden Fällen Mittel freigegeben, und das ist auch erfolgt.

In den Vorjahren haben wir damit gute Erfahrungen gemacht, sodass ich bei diesem Programm auch in diesem Jahr von einer raschen Übertragung ausgehe. Aufgrund der soliden, guten Finanzlage des Freistaates stehen auch die notwendigen Mittel für die vollständige Finanzierung der Ausgabereste zur Verfügung.

Kommen wir zum Fazit: Die von Ihnen aufgestellten Thesen und die beschriebenen Szenarien zum Finanzrahmen der Europäischen Union und dem Bundeshaushalt sind nicht zutreffend. Auch für das sächsische Förderprofil gilt, dass es auf einem soliden und seriösen Fundament steht. Es bleibt festzuhalten, dass bereits geeignete Maßnahmen eingeleitet und wirksame Vorkehrungen getroffen wurden, sodass eventuell auftretende Förderlücken überbrückt werden könnten.

Die solide sächsische Haushaltspolitik hat dies in der Vergangenheit gewährleistet, und dies wird auch in Zukunft der Fall sein. Deshalb empfehle ich, den Antrag abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, das Schlusswort hat die Fraktion DIE LINKE; Frau Abg. Meiwald, bitte sehr.

Herzlichen Dank. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Michel – Wahlkampf – in diesem Jahr? Wie kommen Sie denn darauf? Die CDU macht auch keinen Wahlkampf, gar nicht, oder?

Nein, es ging uns hier nicht um Wahlkampf, sondern um die Sorgen und Nöte einzelner Bürgerinnen und Bürger, einzelner Vereine, einzelner – kann ich in dem Fall sagen – Landkreise, und es ging uns nicht darum, die Verhandlungen zu den Strukturfonds aus dem vergangenen Jahr zu loben. Das haben wir hier an exponierter Stelle schon getan. Herr Martens wird sich daran erinnern, dass wir das auch immer lobend erwähnt haben, und zwar als gesamtes Haus.

Wie wir zu den Förderrichtlinien stehen – eine gute Frage, Herr Michel. Ich habe noch nie eine Förderrichtlinie kritisiert, ich kann mich nicht daran erinnern, und ich mache das nun auch schon ein paar Tage. Wir haben meist nur gesagt, es gibt zu wenig, und es gibt mitunter falsche Fördertatbestände. Aber das ist etwas anderes.

Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, was Herr Unland gerade gesagt hat: dass die solide sächsische Haushaltspolitik dafür sorgen wird, dass für den Fall, dass Lücken auftreten könnten, sie gegebenenfalls auch geschlossen werden. Das hören die Menschen da draußen sehr gern.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Ich möchte noch als Stichworte mitgeben: ESF-Projekte, zum Beispiel Schulsozialarbeit, laufen im Sommer dieses Jahres aus. Die Kommunen brauchen eine verlässliche Botschaft: Geht es weiter, müssen wir das selbst finanzieren oder wie auch immer? Gibt es eine Förderung? – Insofern wäre das nicht schlecht.