Protokoll der Sitzung vom 29.01.2014

Ich möchte noch ein paar Worte zu der im letzten Jahr abgeschlossenen Zuschussvereinbarung sagen. Hier haben unsere Hochschulleitungen, die Rektoren, auf Augenhöhe verhandelt. Sie haben unterzeichnet bei einem Festakt in

der Staatskanzlei im Beisein des Ministerpräsidenten. Sie haben sich dadurch selbst eine solide Ausstattung bis 2017 gesichert. Es wurde ein Personalkostenbudget auf der Basis von 2014 vereinbart, eingeschlossen die Tarifsteigerungen. Es gibt ein Sachkosteninvestitionsbudget. Es wurde zugesagt, die Gesamtleistung für die Exzellenzinitiative zusätzlich zum Gesamthaushalt zu finanzieren. Schließlich gibt es noch investive Zuschüsse in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro pro Jahr, abhängig von der jährlichen Haushaltsentwicklung. Wir haben damit für eine hohe, auch finanziell abgesicherte Gestaltungsfreiheit unserer Hochschulen über mehrere Haushaltsjahre hinweg gesorgt.

Mit der neuen Hochschulsteuerung wurde die fachliche und finanzielle Verantwortung der Hochschulen zusammengeführt. Die neue Hochschulsteuerung, die am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, ist auch ein Meilenstein für die autonome erfolgreiche Entwicklung der Hochschulen.

Ich komme zum Schluss. Ich denke, eine aufgeregte Debatte ohne Berücksichtigung der Fakten schadet unseren Hochschulen. Sie irritiert vor allen Dingen auch. Das kann und wird auch nicht in Ihrem Interesse sein.

Die Autonomie hat sich bewährt. Hier von einer Falle zu sprechen, halte ich nicht nur für falsch, sondern auch für unsachlich, für polemisch, für populistisch, wie Sie wollen. Wenn es ernst gemeint ist, hier von einer Falle zu sprechen, dann, denke ich, zeugt das auch von mangelnder Kenntnis.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Damit ist die 2. Aktuelle Debatte abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes

Drucksache 5/11440, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/13537, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/13537. Es liegen keine Änderungsanträge vor, sodass wir artikelweise abstimmen können.

Ich beginne mit der Überschrift, Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes und eines weiteren Gesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen ist der neuen Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich rufe auf Artikel 1, Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Gegenstimmen, aber eine ganze Reihe Stimmenthaltungen. Dennoch wurde Artikel 1 mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 1a, Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder keine Gegenstimmen, aber Stimmenthaltungen. Artikel 1a

wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich rufe auf Artikel 2, Inkrafttreten. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier keine Gegenstimmen und eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Artikel 2 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Ich stelle jetzt den Gesetzentwurf als Ganzes zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Gegenstimmen und eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Das Gesetz wurde mit Mehrheit beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung des Rechts der Bürgerinnen und Bürger im

Petitionsverfahren (Sächsisches Petitionsrechtsstärkungsgesetz –

SächsPetStG)

Drucksache 5/11857, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 5/13544, Beschlussempfehlung des

Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses

Es ist eine allgemeine Aussprache vorgesehen und es beginnt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Herrn Abg. Jennerjahn das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir eine Verpflichtung des Petitionsausschusses schaffen, bei Sammel- und Massenpetitionen, bei denen ein besonders großes öffentliches Interesse nachgewiesen wird, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Das öffentliche Interesse sehen wir dann als gegeben an, wenn sich mindestens 2 500 Menschen einer solchen Petition anschließen.

Da wir uns in der 2. Lesung befinden und die Ausschussberatungen hinter uns haben, ist klar, dass die Koalition diesen Gesetzentwurf aller Voraussicht nach wohl ablehnen wird. Nun gibt es manchmal gute Gründe, Gesetzentwürfe abzulehnen, und bisweilen gibt es Gründe, die deutlich machen, dass die Ablehnung aus Prinzip erfolgt, weil der Vorschlag aus der Opposition stammt. Wenn ich mir ansehe, welche Argumente von CDU und FDP gegen unseren Vorschlag in die Diskussion gebracht wurden, haben wir es ganz klar mit der zweiten Variante zu tun: Ablehnung aus Prinzip.

Deshalb will ich kurz Revue passieren lassen, was die Argumente gegen unseren Gesetzentwurf waren, mit

denen wir konfrontiert wurden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um vier Einwände.

Erstens. Der Gesetzentwurf ist überflüssig, weil die Begriffe Sammel- und Massenpetition nicht im Gesetz definiert werden müssen, da sie in den Grundlagen des Petitionsausschusses festgehalten sind.

Zweitens. Der Gesetzentwurf ist voreilig, da es eine interfraktionelle Arbeitsgruppe zur Reform des Petitionswesens gebe.

Drittens. Das Gesetz ist unnötig, da der Ausschuss auch jetzt schon Anhörungen durchführen könne.

Viertens. Die Zahl der benötigten Unterstützungsunterschriften ist gegriffen. Die Koalition kann sich nicht so einfach auf eine konkrete Zahl festlegen.

Alle diese Argumente lassen sich leicht entkräften. Zum ersten Argument: Bisher tauchten die Begriffe Sammel- und Massenpetition im Petitionsgesetz überhaupt nicht auf. Durch unseren Vorschlag finden sie nun Eingang in das Gesetz, indem Sammel- und Massenpetitionen mit großem öffentlichem Interesse aufgewertet werden. Wenn beide Bezeichnungen Eingang in das Gesetz finden, ist es auch nötig, sie hinreichend im Gesetzestext zu definieren. Dafür reichen die Grundlagen des Petitionsausschusses unseres Erachtens nicht aus.

Zum zweiten Argument: Ja, es hat – ich betone: es hat; das ist die Vergangenheitsform – eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gegeben. Sie hat sogar die Vorschläge aller

demokratischen Fraktionen einmal zusammengetragen. Anschließend hat sie nicht mehr getagt und auch wiederholtes Nachfragen hat nicht zu weiteren Treffen geführt. Aber auf der anderen Seite hat Frau Jonas die Arbeitsgruppe ja vor zwei Jahren de facto für tot erklärt, indem sie hier im Plenum sagte, dass CDU und FDP gemeinsam an der Reformierung des Petitionswesens arbeiten würden. Von der interfraktionellen Arbeitsgruppe war schon zum damaligen Zeitpunkt keine Rede mehr.

Seitdem warten wir auf die angekündigten Reformvorschläge von CDU und FDP. Ich bin sehr gespannt, ob uns in den wenigen verbleibenden Monaten der Legislaturperiode noch irgendetwas vorgelegt wird, was wir auch bewerten können.

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Kommt noch! – Michael Weichert, GRÜNE: Wohl eher nicht!)

Genau; ich bin gespannt. Sie haben ja noch ungefähr fünf Monate Zeit.

Zum dritten Argument: Ja, der Petitionsausschuss kann schon jetzt Anhörungen durchführen, aber es liegt ausschließlich im Ermessen des Ausschusses, ob er von diesem Instrument Gebrauch macht. Mit unserem Gesetzentwurf wird eine grundsätzliche Pflicht des Ausschusses zur Anhörung eingeführt, eben bei Sammel- und Massenpetitionen mit mindestens 2 500 Unterstützern.

(Beifall des Abg. Michael Weichert, GRÜNE)

Ich glaube, daran erkennt man, dass zwischen der jetzigen Regelung und dem, was wir vorhaben, doch ein qualitativer Unterschied besteht.

Viertens, die Koalition könne sich nicht so schnell auf eine konkrete Zahl an Unterschriften festlegen: Gut, den Gesetzentwurf haben wir am 3. Mai 2013 eingereicht und in 1. Lesung am 16. Mai 2013 im Sächsischen Landtag behandelt. Auch wenn ich dafür Verständnis habe, dass die Fraktionsmühlen bisweilen langsam mahlen, so sollten acht Monate eigentlich ausreichen, sich Gedanken über dieses Thema zu machen.

Frau Kollegin Jonas, ich nehme auch mit einer gewissen Verwunderung zur Kenntnis, wenn Sie in der gestrigen Ausgabe der „Sächsischen Zeitung“ mit den Worten wiedergegeben werden, man könne ja Petitionen mit mehr als 50 Unterschriften auf Wunsch ein Anhörungsrecht einräumen.