In diesem Haushalt stehen zum Beispiel für die Jugendpauschale 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das möchte ich jetzt nicht wiederholen, denn das haben die Koalitionsfraktionen schon deutlich aufgezeigt.
Nicht zuletzt unterstützt der Freistaat den Aufbau und den Erhalt von Einrichtungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene durch die Förderung von Investitionen. Das sind hier auch wieder knapp 2 Millionen Euro.
Eines ist klar: Die geforderte Hilfe für Jugendhilfe gibt es bereits. Natürlich kann es auch immer etwas mehr sein. Das muss ausgehandelt werden, das ist ein übliches demokratisches Verfahren. Klar ist, dass wir hier neue Ansätze wagen müssen, zum Beispiel den Ansatz hier in Dresden mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Universitätsklinikum Dresden und mit dem Jugendamt Dresden. Auch hier geben wir als Sozialministerium zweimal 60 000 Euro zur entsprechenden Regulierung der Projekte.
Zweitens. Wir haben stabile öffentliche Träger und ein etabliertes Geflecht an freien Trägern auf der örtlichen, aber auch auf der überörtlichen Ebene.
Drittens. Dies gilt es zu erhalten, um auch künftig den Herausforderungen einer dynamischen Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden oder gerecht werden zu können.
Viertens. Dazu stehen wir als Staatsregierung, und wir werden auch in Zukunft unseren Beitrag leisten.
Was den Landkreis Sächsische Schweiz anbelangt, so haben wir sehr wohl rechtsaufsichtlich nachgefragt. Die Landesdirektion hat um eine Stellungnahme gebeten. Diesbezüglich ist auch Abhilfe zugesagt worden.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Meine Damen und Herren! Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Die 2. Akutelle Debatte ist abgeschlossen, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge wie gewohnt: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Meine Damen und Herren! Wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Krauß, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einer eher trockenen Gesetzgebungsmaterie, die aber nicht weniger wichtig ist.
2. Beratung zum Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch findet eine länger andauernde Diskussion ihren Abschluss. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht neben umfangreichen redaktionellen Änderungen und Anpassungen von Landesregelungen an Bundesrecht beispielsweise die Aufnahme einer Rechtsverordnung zur Regelung von Einzelheiten zum Zielvereinbarungsprozess zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Möglichkeit einer Satzungsermächtigung zur Regelung der angemessenen Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung nach SGB II vor.
Im Laufe der Beratungen zum Gesetzentwurf der Staatsregierung wurden die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene berücksichtigt und in den Änderungen aufgenommen. Maßgeblich ist dabei insbesondere die seit 2012 vorgenommene schrittweise Anhebung der bisherigen Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von damals 45 auf 100 % in diesem Jahr sowie die Weiterentwicklung von einer Erstattung der Nettoausgaben des Vorvorjahres zu einer vollständigen Erstattung der Nettoausgaben des laufenden Kalenderjahres durch den Bund.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist nicht unerheblich. Die gesamte Entlastung, also das vom Bund für die Nettoausgaben an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Ländern zusätzlich zur Verfügung gestellte Entlastungsvolumen, beträgt allein im Zeitraum von 2012 bis 2016 insgesamt fast 20 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2015 wird die jährliche Entlastung auf über 5 Milliarden Euro anwachsen und sich damit gegenüber dem Jahr 2012 mehr als vervierfachen. Von dieser Entlastung profitieren insbesondere finanzschwache Kommunen mit einer angespannten Finanzsituation und aufgrund der zu erwartenden Dynamik der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. Gerade auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung dürfte diese Maßnahme des Bundes mittel- bis langfristig sogar eine noch größere Bedeutung erlangen.
Der Bund leistet damit einen deutlichen und vor allem nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation. Da zwischen Bund und Kommunen nach dem Grundgesetz grundsätzlich keine direkten Finanzbeziehungen bestehen, wurden im Änderungsantrag die Möglichkeiten zur Umsetzung der Regelungen zur Umsetzung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf Landesebene geschaffen. Neben der Regelung der Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung wurden gleichzeitig der Umfang und der Inhalt der Fachaufsicht bestimmt sowie Melde- und Abrufverfahren der Bundeserstattung festgelegt. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurde intensiv der Austausch mit der kommunalen Ebene gesucht.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei den kommunalen Spitzenverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit und für die Stellungnahmen, die sie abgegeben haben und mit denen wir uns intensiv auseinandergesetzt haben, bedanken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal auf die angedachten Änderungen der Linksfraktion eingehen, welche im Ausschuss in den zwei eingebrachten Änderungsanträgen vorgeschlagen worden sind. Sie haben zum einen die Abschaffung der Pauschalierung gefordert und sich dafür ausgesprochen, die Höhe der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft nur per Satzung zu bestimmen. Der Bundesgesetzgeber hat die Möglichkeit der Pauschalisierung eröffnet, um verstärkt regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.
Damit greift man auch einen Vorschlag der kommunalen Ebene auf, welcher im Rahmen der öffentlichen Anhörung von den Vertretern des Landkreistages, des Städte- und Gemeindetages und des Vertreters des kommunalen Jobcenters des Landkreises Leipzig bestätigt worden ist. In der Anhörung wurde deutlich, dass die Möglichkeit der Pauschalisierung eine Option und kein Muss ist. Die Hürden für eine solche Pauschalisierung sind sehr hoch und derzeit wird auch noch nicht die Möglichkeit der Anwendung der Pauschalisierung gesehen.
Gleichwohl sollte man aber deren Anwendung nicht völlig ausschließen und diese Möglichkeit offenhalten.
Als Zweites haben Sie bei der Ermittlung der Nettobelastung einen Ausgleich der tatsächlichen Belastungen gefordert. Wir sehen das kritisch, da es zum einen dazu führen würde, dass man damit die Landkreise als kommunale Träger der Grundsicherung finanziell benachteiligt.
Natürlich. – Auch wird den kreisfreien Städten der Anreiz genommen, ihre Kosten der Unterkunft in Richtung des Landesdurchschnitts zu senken, und sie müssten dazu keine oder wenige Anstrengungen unternehmen.
Ihre Forderungen können wir deshalb nicht mittragen. Wir bitten Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf.
Meine Damen und Herren! Das war Herr Krauß für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Dr. Pellmann. Herr Pellmann, bitte, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich war schon etwas erstaunt, dass Sie diesen Gesetzentwurf nun doch noch vor dem Ende der Legislaturperiode auf den Weg bringen; denn immerhin hat er zwei Jahre Beratungsdauer hinter sich.
Obwohl es mehrfach im Ausschuss auf der Tagesordnung stand, wurde immer kurz vorher gesagt, wir haben noch Beratungsbedarf. Daher hatte ich doch die Hoffnung, dass die Koalitionsfraktionen nun wirklich das relativ dürftige Entwürfchen, das uns die Staatsregierung offenbart hatte, qualifizieren wollten.
Wenn ich jetzt schaue, was herausgekommen ist, bin ich sehr verwundert. Zu dem, was Sie vorgelegt haben, Herr Krauß – Sie haben es eben noch zu kommentieren versucht –, hätte es wahrlich keiner zwei Jahre bedurft.
Ich hatte dann wirklich die Hoffnung, Sie würden einige wesentliche Änderungen herbeiführen, weil das, was wir in Sachsen haben, nicht ausreicht oder weil sich einiges nicht so bewährt hat, wie Sie es gedacht haben.
Ich will einige Dinge nennen; zum Teil beziehen sich unsere Änderungsanträge darauf, zu denen ich bei der Einbringung – im Unterschied zu Ihnen, der Sie sie schon bewertet haben – etwas sagen werde. Man kann zunächst einmal deutlich machen, wir hätten doch zumindest gehofft, dass Sie die Sozialhilfestruktur, wie sie sich gegenwärtig in Sachsen vollzieht, auf den Prüfstand
stellen. Sie hätten dann auch prüfen müssen, ob beispielsweise die gegenwärtige Zuordnung des überörtlichen Sozialhilfeträgers auf den kommunalen Sozialverband das Nonplusultra ist oder – jetzt knüpfe ich an die vorhergehende Debatte an – ob es nicht vielmehr so ist, dass der KSV ein Feigenblatt dafür darstellt, dass Sie immer mehr Sozialleistungen auf die Kommunen abwälzen, und das dann auch noch hinter dem Mantel des angeblichen Nichteingreifenwollens in die kommunale Selbstverwaltung. Für mich ist nach wie vor eine Forderung: Der KSV als Struktureinheit sollte auf den Prüfstand. Mir wäre es zehnmal lieber, wir hätten eine Landesbehörde als überörtlichen Sozialhilfeträger.
Wie Sie es gerade angedeutet haben, ergibt sich daraus, dass Sie die Sozialausgaben über dieses Konstrukt mehr oder weniger auf die Kommunen transferieren, die Situation, dass Sie sich rühmen können, dass Sie den Landeshaushalt immer mehr entschulden, weil Sachsen bekanntermaßen den niedrigsten Anteil von Sozialausgaben an den jeweiligen Landeshaushalten in den neuen Bundesländern hat. Darüber muss man sich dann nicht wundern.
Weiterer Regelungsbedarf hätte bestanden, wenn Sie schon zwei Jahre brauchen, um solch einen Gesetzentwurf aufzustellen, und zwar zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Sie verteidigen hier den Bund. Nein, der Bund hat ganz bewusst darauf verzichtet zu definieren, was er unter Angemessenheit versteht – wir kritisieren das seit Jahr und Tag –, und hat den Schwarzen Peter den Ländern bzw. den Kommunen zugeschoben. Insofern haben wir bis heute einen Flickenteppich und keine Einheitlichkeit. Das kritisieren wir – neben Hartz IV generell –, und hier, meinen wir, hätte es einer Änderung bedurft. Wenn der Bund schon nicht die Angemessenheit definiert, dann hätte es wenigstens das Land tun können, und das hätte in diesem Gesetz Bestandteil sein können.