Auch die aktuelle Diskussion zur Notifizierung der sogenannten Beihilfen der Kultureinrichtungen, wie etwa den sächsischen Staatstheatern, belegt dies eindrücklich. Die Kultur ist aber neben den finanziellen Aspekten mindestens ein identitätsstiftender Faktor, und ich betone: Kunst und Kultur sind nicht instrumentell zu verstehen. Es würde der europäischen Idee guttun, wenn man Kultur, wenn man europäische Kultur auch als Summe der Vielfalt der nationalen Kulturen, als einen eigenständigen
zu fördernden Wert begreifen würde. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, und ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, so, wie ich es schon vor meiner Amtszeit als Ministerin und auch während meiner Amtszeit als Ministerin getan habe, dass dieser Gedanke bei der Kommission zunehmend Raum greift.
Außerdem ist das gegenwärtig verhandelte Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit den USA ein für die europäische Politik bedeutsames, aber für die Kultur nicht unkritisch zu sehendes Vorhaben. Europäische Kulturpolitiker – wir haben das kürzlich aus Frankreich vernommen – fürchten um den Erhalt der kulturellen Vielfalt, wie sie für die europäische Identität grundlegend ist. Es war im Mai 2013 eine übereinstimmende Überzeugung der Beauftragten des Bundes für Kultur und Medien und auch der Ministerkollegen und -kolleginnen aus der Kultusministerkonferenz, dass eine generelle Bereichsausnahme zugunsten des kulturellen und auch audiovisuellen Sektors beim Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission zum Freihandelsabkommen mit den USA erfolgt. Deutschland ist schließlich auch seit 2005 Signatarstaat der UNESCO-Konvention zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und kann im Grunde gar keine gegenteilige Position einnehmen.
Hier gilt es deshalb – auch gemeinsam mit dem Bund – eine angemessene der Schutzbedürftigkeit der kulturellen Vielfalt Rechnung tragende Ausnahmeregelung zu finden, wenn es gleichwohl zu Verhandlungen im Kulturbereich kommen sollte. Ich denke dabei an den Bereich des ECommerce, den Bereich des Vertriebs von audiovisuellen Medien oder auch an den Schutz des geistigen Eigentums.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zum dritten und letzten Teil meiner Rede kommen, in dem ich thesenartig zehn programmatische Schwerpunkte und Zukunftsfelder der sächsischen Kunst- und Kulturpolitik benennen möchte.
Erstens. Prägung Sachsens durch die Industriekultur an der Schnittstelle von Tradition und Innovation. Der Erhalt industriekultureller Zeugnisse, ihre Inwertsetzung sichtbar zu machen, war mir von Anbeginn meiner Amtszeit an ein großes Anliegen. Eine Fülle von Maßnahmen zeugt davon: Die Bestellung eines Koordinators für sächsische Industriekultur, der das Netzwerk Industriekultur aufbaut und über eigene Internetpräsenz verfügt, die Aufstockung auch der Mittel für den Zweckverband sächsischer Industriemuseen in beachtlichem Umfang von 700 000 Euro im Jahr 2009/2010 auf 1,7 Millionen Euro im Jahr 2013 und 2014.
Für die nächste Legislatur steht ein Ausbau dieses faszinierenden Schwerpunkts der Industriekultur an. Im Jahr 2018 – so hat es das Kabinett Ende Januar 2014 einem Landtagsbeschluss vom April 2012 folgend entschieden – wird die 4. Sächsische Landesausstellung in der Region Chemnitz zum Thema Industriekultur ausge
richtet, das heißt, in einem Netzwerk unter Einbeziehung der Region und mit einer zentralen, branchenübergreifenden Ausstellung zur Kultur des Industriezeitalters im Horch-Hochbau in Zwickau.
Die Jahreszahl 2018 sollte man sich merken. Es wird im Freistaat zugleich das Jahr der Industriekultur ausgerufen werden. „Industrie.Kultur.Sachsen.“ – dieser Dreiklang ist ein Bekenntnis zu den Traditionen dieser unserer Kulturregion, und die zusätzliche Facette der Industriekultur, die hier zum Vorschein gebracht wird, benennt eine weitere Eigenart, ein weiteres Spezifikum unseres Landes. Sie zeigt nämlich auf, wie aus kultureller Kompetenz Innovation entstehen kann. Die Konzipierung, Organisation, wissenschaftliche Begleitung, vor allem auch die erfolgreiche Durchführung der 4. Sächsischen Landesausstellung zum Thema Industriekultur wird einen Schwerpunkt der nächsten Legislatur darstellen.
Zweitens. Die fortgesetzte Unterstützung auch internationaler Auftritte sächsischer Kunst- und Kultureinrichtungen als Kulturbotschafter. Sie scheint mir zentral zu sein, auch für eine erfolgreiche Außenwirkung Sachsens.
Die Vertretung des Freistaates beim Bund in Berlin unter der Leitung von Staatssekretär Weimann hat dort zum Beispiel mit ihren kulturellen Präsentationen – zurzeit eine Präsentation aus dem Kulturfonds –, aber auch mit Vorstellungen sächsischer Kultureinrichtungen und auch hochkarätigen Musikveranstaltungen eine gewisse Vorreiterrolle eingenommen. Aber ich denke, unsere Verbindungsbüros in Prag und Breslau sollten die sich bietende Chance, diese wichtige kulturpolitische Rolle auszufüllen, stärker nutzen.
Sächsische Kultureinrichtungen sind natürlich auch darüber hinaus weltumspannend andernorts präsent. Seien es die SKD, die sich in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt 2016 in den USA an einer länderübergreifenden Ausstellung zur Reformation beteiligen werden, sei es das Staatliche Museum für Archäologie in Chemnitz, das als Schaufenster zu anderen Kulturen der Welt im Bereich der Archäologie in den kommenden Jahren Sonderausstellungen präsentieren wird. Natürlich werden unsere bedeutsamen Orchester – die Staatskapelle, aber auch das Gewandhausorchester zu Leipzig – den Stellenwert der Musikkultur in unserem Land auf ihren Konzertreisen weltweit vermitteln.
Ab dem kommenden Doppelhaushalt soll das bereits erwähnte Förderprogramm für den internationalen kulturellen Dialog bei der Kulturstiftung die kulturellen Außenbeziehungen Sachsens auch in den Bereichen des Künstleraustauschs konsequent stärken. Das ist ein wichtiger Mosaikstein in unserem Bemühen um internationale kulturelle Präsenz.
Drittens. Die kulturelle Teilhabe mit Blick auf ausländische Mitbürger und Migranten. Mit der Welt außerhalb des Freistaates Sachsen in Beziehung zu treten, bedeutet auch, den Blick auf Bürger nicht deutscher Staatsangehörigkeit oder mit Migrationshintergrund zu richten. Zwar enthält die Sächsische Verfassung hier keine spezifischen Aussagen, dennoch wird man sagen können, dass die kulturelle Teilhabe von ausländischen Mitbürgern und Migranten einen hohen Stellenwert besitzt, auch im Lichte geltender Grund- und Menschenrechte.
Ich möchte hier nicht im Einzelnen auf die in der Ressortzuständigkeit meines Kabinettskollegen Ulbig liegenden Maßnahmen zur Änderung des Aufenthaltsrechtes und die vielen innovativen und auch mutigen Vorschläge im Sinne einer Zuwanderungsförderung, beispielsweise auch für die verbesserten Aufenthaltsbedingungen von Studierenden, Absolventen und klugen Köpfen, eingehen. Kultur kommt in jedem Fall eine bedeutende Rolle zu, weil nur so Integration gelingen kann.
Mir geht es darum, die Integration von Ausländern und hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund mit den Instrumentarien der Kulturpolitik zu begleiten und diese Menschen willkommen zu heißen. Schließlich müssen wir auch politische Antworten auf Fremdenfeindlichkeit einerseits, aber auch auf Fachkräftebedarf andererseits finden.
Ich stelle mir vor, dass wir im Sinne einer interkulturellen Öffnung auch ausländische und eingewanderte Künstlerinnen und Künstler als Artist-in-Residence einladen, um ihnen auf diese Weise das künstlerische Schaffen zu erleichtern, dass wir im Gegenzug – ich sagte es bereits – die Präsentation sächsischer Kultureinrichtungen im Ausland als „kulturelle Botschafter“ der Welt stärken, aber dass wir natürlich auch bei der Kulturförderung auf die interkulturelle Öffnung unserer Angebote achten, um auch den Hinzugekommenen die sprachliche und kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Denn vergessen wir nicht: Kultur schafft Identität und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl.
Viertens. Die Sichtbarmachung des immateriellen Kulturerbes. Das immaterielle Kulturerbe wird entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Es ist Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist. Tanztheater, Musik, mündliche Überlieferung gehören dazu, auch Brauchtum, Feste und traditionelle Handwerkskunst. In einem zwischen allen 16 Bundesländern abgestimmten Verfahren wurden 128 kulturelle Ausdrucksformen
immaterieller Kultur ermittelt. Allein in Sachsen waren es 11 Bewerbungen. Ich freue mich über diese zahlreichen Bewerbungen, zeigen sie doch, wie vielfältig unsere kulturellen Ausdrucksformen sind. Ich denke, wir dürfen schon ein bisschen gespannt sein, für welche repräsentativen Ausdrucksformen immaterieller Kultur sich die Fachgremien in den nächsten Monaten entscheiden werden. Die UNESCO selbst wird ihre Wahl 2016 fällen.
Fünftens. Ausbau der Kunst- und Kulturforschung. Das ist ein Bereich, den ich bereits angesprochen habe, sei es die Forschung zur Industriekultur auch in der TU Bergakademie Freiberg, sei es die Sächsische Akademie der Künste, die Sächsische Akademie der Wissenschaften oder die Fraunhofer-Allianz für Restaurierung von Kulturgut. Auch die Zusammenarbeit der SLUB mit dem Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte und der Bibliothek Hertziana in Rom ist zu erwähnen. Hier sind unsere sächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen gut gerüstet, um erfolgreich national und international Kulturforschung zu betreiben.
Sehr erfreulich ist die jüngst erfolgte Evaluierung der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden als Forschungsorganisation durch den Wissenschaftsrat im Januar 2014. Ich will das nicht weiter kommentieren. Die Aussage des Wissenschaftsrates spricht für sich.
Ansprechen möchte ich aber die Provenienzrecherche, das Projekt „Daphne“. Die Notwendigkeit zur Provenienzrecherche war in Sachsen schon lange vor dem spektakulären Schwabinger Kulturfund erkannt worden. Seit 2008 betreiben die SKD systematisch Provenienzrecherche. Für diese Arbeit hat der Freistaat Sachsen seit 2008 circa 15 Millionen Euro an Zuschüssen zur Verfügung gestellt.
Die Staatsregierung und die SKD wollen auch weiterhin ihrer besonderen moralischen Verpflichtung, die aus der historischen Rolle auch der Dresdner Museen resultiert, gerecht werden. Raub jüdischen Eigentums, Schlossbergung 1945 ff. und Hinterlassenschaften auch der Republikflüchtlinge der ehemaligen DDR seien hier nur kurz erwähnt. Diese Provenienzrecherche bringt sichtbare Ergebnisse. Dank des Daphne-Projekts werden künftig auch Wissenschaftler und Dritte zeitgemäße Möglichkeiten haben, den erschlossenen Bestand zu erforschen, Ausstellungsprojekte zu generieren. Auch ein kleinerer Teil der Restitutionen der SKD ist dem Daphne-Projekt zu verdanken. Seit 1990 beläuft sich dies auf mehr als 5 000 Kunstwerke. Darunter sind mehr als 400 Werke durch die NS-Verfolgung bedingten Entzugs.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch andere Einrichtungen in Sachsen seit Jahren systematisch Provenienzrecherche betreiben, zum Beispiel auch die Universitätsbibliothek Leipzig sowie die Städtischen Kunstsammlungen Chemnitz und die SLUB.
Das SMWK begrüßt es natürlich, dass der Bund ausweislich des Koalitionsvertrages seine Aktivitäten auf dem Gebiet der Provenienzforschung verstärken möchte.
Sechstens. Herausforderungen für eine zeitgemäße Erinnerungs- und Gedenkkultur. Ja, diese sieht sich einer zweifachen Herausforderung gegenüber, meine sehr geehrten Damen und Herren. Zum einen geht es um die Bewältigung des Wechsels von den Zeitzeugen zu den Sachzeugen. Man wird angesichts des altersbedingt zunehmenden Verlustes von Augenzeugen des Unrechts, vor allem des Nationalsozialismus, immer weniger in der Lage sein, jungen Menschen in authentischer und beredter Weise die Möglichkeit zu geben, Kenntnis zu erlangen.
Man wird also statt auf unmittelbare Zeugenschaft stärker auf neue Vermittlungsformen setzen müssen, auf Sachzeugnisse und ihre mediale Aufbereitung.
Einen wichtigen Schritt in diesem Sinne stellt auch die Erweiterung des Stiftungszweckes des Sächsischen Gedenkstättengesetzes dar. Hier wurde das Ziel abgesteckt, die Gedenkstätten auch zu Orten außerschulischer und schulischer Bildung zu entwickeln – ein klarer Bildungsauftrag also, der auch den Arbeitsschwerpunkt der nächsten Legislaturperiode beeinflussen wird.
Zum anderen geht es um die Herausforderung, auch hier Erinnerungs-/Gedenkkultur als eine Aufgabe von europäischer Dimension zu führen. In diesem Zusammenhang sei auf ein beispielgebendes Projekt der Stiftung „Sächsische Gedenkstätten“ hingewiesen: Eine Datenbank sowjetischer Kriegsgefangener gibt russischen Bürgern der ehemaligen UdSSR sowie Angehörigen die Möglichkeit zur Internetrecherche. Die Zahl der Zugriffe auf die Internetseite liegt bei circa 20 000 pro Monat – ein Projekt also, welches vom Bund gefördert wird und sehr wichtig ist, nicht nur für die Dokumentation und für Forschungszwecke, sondern auch für die Zwecke der Schicksalsklärung. Es hat somit auch eine unmittelbar versöhnende und humanitäre Wirkung, weswegen ich mich persönlich für die Fortsetzung dieses Projektes über 2014 hinaus einsetze; und ich führe auch in dieser Hinsicht Gespräche.
Siebtens. Die Stärkung der sächsischen Kunsthochschulen ist uns ein Anliegen. Wir brauchen eine Vernetzung der Kunsthochschulen, auch in den Wissenschaftsregionen, weil die Kunsthochschulen auch eine Verantwortung für die Ausbildung haben, nicht nur von künstlerischen Spitzenleistungen, sondern auch die Studierenden für eine gesicherte Existenz als Künstler und Kulturschaffenden rüsten müssen.
Achtens. Wir werden und müssen dem demografischen Wandel mittels Kunst und Kultur begegnen. Wir brauchen hierzu auch zwischen Stadt und Land differenzierende Antworten. Die staatlich getragenen Kunst- und Kultureinrichtungen sollten sich bewusst auch außerhalb der großen Städte einsetzen und auch dort wirksam werden, so wie es die SKD mit ihrer erfolgreichen Ausstellung auf Schloss Hubertusburg im vergangenen Jahr bereits getan hat. Wir wollen weiter Anreize setzen – auch mit einem Kunstpreis –, Kunst und demografischen Wandel zu reflektieren, und natürlich geht es auch darum, Mobilitätsangebote in der Kultur zu verbessern.
Wir brauchen in der Ausbau- und Einführungsphase – etwa auch, um ein System von Kulturbussen einzuführen – finanzielle Unterstützung, und ich denke, alles in allem sind wir hierbei schon ein gutes Stück vorangekommen. Kaum jemand argumentiert heute mehr damit, dass weniger Bevölkerung automatisch weniger Kultur bedeuten muss. Es wird darüber hinaus auch Aufgabe sein, bei der Evaluation des Kulturraumgesetzes auf die Herausforderungen des demografischen Wandels einzugehen und
Neuntens gilt es, der Verbesserung der Lage von Künstlern verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken. Ungeachtet der positiven Eckdaten im Kontext der Kunst- und Kulturförderung kommt man nicht umhin, festzustellen, dass die Lebensgrundlage gerade für Künstler in vielen Fällen prekär ist. Eine aktuelle Aufstellung zeigt, dass das Durchschnittseinkommen dieser Gruppe bei circa
13 000 Euro Jahreseinkommen liegt. Das ist nicht weit vom Existenzminimum einer alleinstehenden Person von 1 045 Euro netto aus dem Jahr 2013 entfernt. Insofern stellt sich nicht nur mir die Frage: Wie kann es sein, dass das, was unserer Gesellschaft lieb und teuer ist, für die Künstler keinen Nutzen bringt bzw. sie in den seltensten Fällen von ihrer eigenen Kunst leben können?
Der Staat hat daher die Aufgabe, Künstler und Kulturschaffenden stärker als bisher zu unterstützen. Das kann auf verschiedene Weise geschehen, natürlich auch durch soziale Sicherungssysteme. Hier will die Große Koalition die Lücken identifizieren und Lösungen entwickeln, weiter über einen besseren Schutz des geistigen Eigentums nachzudenken, und natürlich können auch wir im Freistaat Sachsen Maßnahmen sowie mehr Freiräume schaffen – etwa auch Ateliers zur Verfügung stellen –, so wie es beispielsweise in Leipzig mit der Baumwollspinnerei der Fall ist.
Zehntens und letztens: Digitalisierung und Folgeabschätzung. Das Problem ist meines Erachtens nicht, dass wir den Anschluss an die Digitalisierung verpassen – das ist in einem hoch technisierten Land wie Sachsen kaum vorstellbar –, sondern dass wir in Kürze einer Art „digitalen Demenz“ erliegen, will sagen: ein drohender Datenverlust in Zukunft aufgrund fehlender Zugriffsmöglichkeiten auf die digitalisierten Daten immer neuer Generationen von Lesegeräten und Softwareentwicklungen. Ja, es gilt, die hiermit verbundenen Probleme für universitäre und weitere Sammlungsarchive in Angriff zu nehmen. Hierbei hilft uns auch der Koalitionsvertrag des Bundes, der insbesondere das Filmerbe ins Auge fasst.
Ich komme zum Schluss und darf in diesem Kontext auf etwas aufmerksam machen, das bisher noch nicht erwähnt wurde, aber doch zentral ist: die individuelle Dimension von Kunst und Kultur, meine sehr geehrten Damen und Herren. Kultur hat bei repräsentativen Befragungen der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates einen hohen Stellenwert für die Lebensqualität. Kunst und Kultur machen glücklich, sie sind Lebenselixier. Auch in diesem individuellen Sinne sind Kunst und Kultur eine Verpflichtung, und das Bemühen, die Mittel des Kulturraumgesetzes im nächsten Doppelhaushalt aufzustocken, ist Ausdruck desselben. Möge dies mit Ihrer Unterstützung, mit der Unterstützung des Sächsischen Landtages, gelingen! Denn wie heißt es in der Sächsischen Verfassung: „Der Freistaat Sachsen ist ein [...] der Kultur verpflichteter [...] Rechtsstaat.“
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mit wem beginne ich? Mit Herrn Dr. Gerstenberg; er war zuerst da, am Mikrofon 3. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Staatsministerin hat ihre festgelegte Redezeit offensichtlich überschritten. Ich beantrage deshalb nach § 86 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung für die Fraktionen, die eine abweichende Meinung vortragen wollen, eine Ergänzung der Redezeiten.
Es ist in der Tat so, Kollege Gerstenberg. Wir können nun den § 86 unserer Geschäftsordnung unmittelbar leben. Die Redezeitüberschreitung war
13 Minuten und 16 Sekunden, und falls Sie eine abweichende Meinung vortragen wollen – wovon ich bei Ihrer Fraktion ausgehe –, ist das Ihre zusätzliche Redezeit.