Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Wenn es darum geht, Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind wir als Freistaat Sachsen aktiv. Die Aktion zum Thema Falschfahrer auf Autobahnen ist bereits angesprochen worden – ebenso wie die zur Beseitigung der Unfallschwerpunkte in unseren Landkreisen –, sodass ich darauf nicht weiter eingehen möchte.

Aber eines ist auch klar: Der Straßenzustand ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit – auch die Tatsache, ob man überregionalen Verkehr auf Autobahnen durchführen kann oder ob er sich auf Bundesstraßen durch Ortsdurchfahrten drängelt – und insofern ist die Freigabe von 20 Kilometern Autobahnstrecke auf der Autobahn 72 im letzten Jahr auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit, weil der Verkehr aus den Ortsdurchfahrten auf der Bundesstraße herausgenommen wurde.

Dies gilt nicht nur im Bundesstraßenbereich oder beim Bundesautobahnbereich, sehr geehrte Damen und Herren, sondern insbesondere auch im Staatsstraßenbereich. Weil der Streichungsantrag der GRÜNEN heute schon angesprochen wurde: Wir hatten in diesem Jahr – –

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

Ich möchte gern den Gedanken zu Ende führen.

Wir hatten im Frühjahr die Freigabe der S 131 in Mügeln. Da ist die Staatsstraße aus der Gemeinde herausgenommen worden – eine sehr enge Ortsdurchfahrt, die nicht einmal über einen Gehweg verfügte. Diese Ortsdurchfahrt hätte nicht gebaut werden können, wenn der Landtag dem Antrag der GRÜNEN gefolgt wäre. Das sind schon konkrete Folgen der praktischen Politik für die Menschen. Zum Beispiel im Fall Störmthal, wo wir in diesem Jahr die Umgehung freigeben wollen, ist es genauso. Auch diese Ortsumgehung wäre nicht entstanden, wenn der Landtag dem Antrag der GRÜNEN gefolgt wäre – in diesem Fall dann mit höheren Unfallrisiken für kleinere Kinder in unseren engen Ortsdurchfahrten. Wir als CDU und FDP wollen diese Risiken für unsere Kinder in den Gemeinden im Freistaat Sachsen nicht.

(Beifall bei der FDP)

Gestatten jetzt die Zwischenfrage, Herr Staatsminister?

Gern.

Bitte, Herr Stange.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Herr Staatsminister, mich interessiert einmal: In dem Antrag steht unter dem Punkt 2: „Die Staatsregierung wird ersucht, sich auf Bundesebene gegen ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen einzusetzen.“

Ich gehe davon aus, dass die Koalitionsfraktionen diesem Antrag heute so zustimmen werden. Das heißt, die Staatsregierung wird ersucht, sich auf Bundesebene gegen ein generelles Tempolimit einzusetzen. Wie gedenkt die Staatsregierung angesichts der Gefährdung, dass ein solches Tempolimit eingeführt wird, sich jetzt auf Bundesebene zu verhalten? Werden Sie eine Petition schreiben

(Heiterkeit bei den GRÜNEN und des Abg. Klaus Tischendorf, DIE LINKE)

oder das Bundesministerium auffordern, etwas nicht umzusetzen, was auch nicht geplant ist? Wie wird das jetzt vonstatten gehen?

Sehr geehrter Herr Stange, wir fühlten uns, wenn der Antrag von CDU und FDP heute beschlossen würde, in unserem ständigen Wirken auf der Bundesebene gegen ein Tempolimit bestärkt. Wie Sie wissen, werden diese Fragen immer wieder auf den halbjährlich stattfindenden Verkehrsministerkonferenzen besprochen. Es gibt durchaus Bundesländer, die in den Verkehrsministerkonferenzen für ein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen werben.

Wir als Freistaat Sachsen werden diesem Werben widerstehen und mit den von mir vorgetragenen Argumenten gegen diese Interessen oder Vorstellungen anderer Bundesländer vorgehen. Das ist ein Einsatz in der Verkehrsministerkonferenz gegen ein allgemeines Tempolimit, das wir mit der Rückendeckung des hoffentlich heute stattfindenden Beschlusses weiter fortführen werden.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage, Herr Staatsminister? – Bitte, Herr Stange.

Vielen Dank. – Habe ich es richtig verstanden: Es gibt einen aktuellen Anlass, der eine solche Befürchtung begründet – oder nicht?

Sehr geehrter Herr Stange, es gibt einen ständigen Anlass, weil – das wissen Sie vielleicht nicht – in der Bundesrepublik Deutschland in einigen Bundesländern bedauerlicherweise Verkehrsminister von den GRÜ

NEN gestellt werden, und diese Verkehrsminister von den GRÜNEN sitzen dann in der Verkehrsministerkonferenz.

(Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Die GRÜNEN lauern überall! – Zuruf der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE – Heiterkeit bei den GRÜNEN)

Was die GRÜNEN zum Thema Tempolimit wünschen, haben Sie ja von Frau Jähnigen gerade gehört. Es gibt also einen ständigen dringenden Handlungsbedarf, diesem Ansinnen der notorischen GRÜNEN in der Verkehrsministerkonferenz die Stirn zu bieten.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Marko Schiemann, CDU)

Das Thema Umweltschutz und Tempolimit ist bereits angesprochen worden. Es ist in der Tat richtig – rein physikalisch gesehen –: Wenn Sie die Strecke mit einer geringeren Geschwindigkeit zurücklegen, ist der Spritverbrauch geringer; damit ist auch der Kohlendioxidausstoß geringer.

Allerdings darf man, wenn man dies im Rahmen von Weltklimaanalysen berücksichtigt, nur den Verkehr nehmen, bei dem der Autofahrer tatsächlich über einer Geschwindigkeitsbegrenzung fährt. Wenn man sich einmal anschaut, wie es bei uns auf den Autobahnen morgens und abends im Berufsverkehr aussieht, da wird zum Beispiel in vielen Fällen gar nicht schneller als 120 km/h gefahren. Insofern hat ein Tempolimit für diesen Verkehr in puncto CO2-Ausstoß überhaupt keine Auswirkung, weil faktisch gar keine Begrenzung stattfindet. Es wird nur der Verkehr durch ein allgemeines Tempolimit beschränkt, der tatsächlich schneller fahren würde, und dann kommt man zu diesen sehr geringen Auswirkungen.

Da aber ein höherer Spritverbrauch mit einem höheren Preis pro gefahrenen Kilometer verbunden ist, denken wir, dass es dem Bürger sehr wohl zuzumuten ist, sich zwischen Fahrzeitgewinn auf der einen Seite und Mehrkosten für die Fahrtstrecke auf der anderen Seite zu entscheiden. Das trauen wir – CDU und FDP – dem mündigen Bürger in Sachsen zu, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP und ganz vereinzelt bei der CDU)

Das Thema Telematik ist eine Lösung, mit der viele Verkehrsteilnehmer sehr gut leben können, weil sie den Grund für die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung erkennen, wenn situativ eingegriffen wird. Deswegen ist das die Zukunft. Die moderne Technik stellt die entsprechenden Möglichkeiten für dieses Vorhaben zur Verfügung.

Wir haben zum Beispiel im Schaufenster Elektromobilität das Freiluftlabor am Sachsenring in Zwickau ins Leben gerufen, wo wir gerade bei der Kommunikation von Elektromobilen mit ihrer Umwelt erforschen wollen, wie wir durch Telematikdaten das Fahren noch sicherer

machen können. Ich war am Montag auf der CeBIT in Hannover; das Thema autonomes Fahren ist eines der zentralen Themen der diesjährigen Messe. Es gibt sehr interessante Vorschläge von einer ganzen Reihe von Automobilherstellern, insbesondere für die Möglichkeit, Verkehrsdaten zu sammeln und für die Verkehrsteilnehmer, für die Verkehrsbeeinflussung, für die Vorwarnung nutzbar zu machen.

Aber, sehr geehrte Damen und Herren, man muss in diesem Zusammenhang die Frage des Datenschutzes berücksichtigen – vor allem dann, wenn wir als Gesetzgeber solche Daten zwanghaft erheben würden. Momentan ist es so, dass verschiedene Fahrzeughersteller anbieten, dass man an entsprechenden Systemen teilhaben kann, indem man seine eigenen Daten einspeist und Daten von anderen zur Verfügung gestellt bekommt. Solange das freiwillig passiert, ist es kein Problem, und wir würden es auch begrüßen, wenn es mehr Personen tun würden. Wenn aber der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen würde, dass solche Verkehrsdaten quasi zwanghaft erhoben würden – sicherlich sinnvoll für die Verkehrssteuerung, sicherlich sinnvoll für die Vorwarnung vor Gefahren –, muss natürlich auch die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass mit diesen Daten entsprechend umgegangen wird.

(Zuruf des Abg. Mario Pecher, SPD)

Hier haben wir noch einiges zu klären, bevor wir zu einer solchen gesetzgeberischen Grundlage kommen können. Das ist eine offene Frage, die gelöst werden muss.

Insgesamt ist aber die moderne Technik – Verkehrstelematik, autonomes Fahren – die richtige Antwort auf die Fragen: Wie gehen wir mit dem knappen Verkehrsraum um? Wie steuern wir das Fahrverhalten witterungsabhängig und in Stauzeiten?

Eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen ist weder aus Verkehrssicherheitsgründen noch aus anderen Gründen erforderlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das war Herr Staatsminister Morlok. Er sprach für die Staatsregierung.

Die einbringenden Fraktionen hätten – man beachte den Konjunktiv – die Möglichkeit eines Schlusswortes. – Ich sehe keinen Bedarf.

Wir können zur Abstimmung kommen. Ich stelle den Antrag in der Drucksache 5/13828 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. –

(Horst Wehner, DIE LINKE: Punktweise!)

Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Keine.

Meine Damen und Herren, ich habe in Erinnerung, dass die Fraktion DIE LINKE punktweise Abstimmung begehrte. Nun ist es zu spät. Ich habe das vergessen.

Kollege Stange, können Sie mir das verzeihen?

Herr Präsident, wenn Sie mich so fragen – was soll ich jetzt antworten?

(Heiterkeit)

Selbstverständlich verzeihe ich Ihnen das. – Wir nehmen in dem Moment davon Abstand.

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Wir treten ein in

Tagesordnungspunkt 11