Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Wenn wir uns im Freistaat Sachsen die Neubautätigkeit anschauen – auch die, die wir in den nächsten Jahren zu erwarten haben –, dann steht diese deutlich hinter dem zurück, was das Problem Schaffung von Barrierefreiheit im Bestand betrifft. Dort ist der Kern dessen, wo wir unsere Aktivitäten hinlenken müssen.

Es wird einen überschaubaren Neubaubereich geben, bei dem in den allermeisten Fällen versucht wird, zumindest barrierearm zu bauen; aber im Bestand ist das ungleich schwieriger umzusetzen. Ein Gründerzeithaus werden Sie in den oberen Geschossen nur ganz schwierig barrierefrei umgestalten können, weil die Fahrstuhlschächte meist so

gelegt werden, dass Sie immer noch eine halbe Treppe haben.

Zu Frau Kallenbach wollte ich anmerken: Wenn es um Frau Hendricks geht, möchte ich an die Kollegin Köpping verweisen, die ich auch bitten möchte – wie sie es hier gesagt hat –, sich beim Thema Bundesprogramme an entsprechender Stelle dafür zu verwenden.

Auf der anderen Seite führen wir die Debatte im Moment relativ abstrakt. Man sollte nicht versäumen, irgendwann anzufangen, über Zahlen zu sprechen. Damit meine ich nicht, dass wir uns nur verdeutlichen, über welche Anzahl wir eigentlich sprechen, sondern auch einmal konkret sagen: Was muss denn in solch einen Topf hinein, welche Summen kommen auf uns zu?

Allein beim Thema einkommensschwache Haushalte werden wir in Sachsen eine Entwicklung vollziehen – ich nehme einen Mittelwert der Prognose –, bei der wir von 75 000 einkommensschwachen Haushalten ausgehen

müssen. Wenn wir jetzt sagen, alle diese einkommensschwachen Haushalte müssen nicht nur im Bereich der Miete unterstützt werden, sondern auch im Bereich der Investitionen für barrierefreien Umbau – und wir für den Haushalt in den barrierefreien Umbau nur einmal 10 000 Euro aufrufen –, dann sind wir bei einer Summe von 750 Millionen Euro; das geht ganz schnell.

Ich wollte nur sagen, dass wir die Problemschärfe nicht verlieren dürfen und uns frühzeitig überlegen müssen, wie diese Kombination gefördert werden kann; denn aus Marktgesichtspunkten wird es unglaublich schwierig sein, diese Kombination – geförderte Immobilie plus geförderter Mieter – zu bewältigen.

Noch eine Anmerkung zu Frau Köpping: Sie hatten gesagt, dass die Verzahnung der Programme unglaublich wichtig ist – darin gebe ich Ihnen vollkommen recht, die passiert ja auch in der Realität zum Teil; man kann alles immer besser machen. Ich verstehe nur nicht, dass der vorliegende Antrag der LINKEN überhaupt keinen Bezug auf das Problem Verzahnung und Abfolge der Programme nimmt. Insofern kann ich diese Verbindung nicht erkennen.

So viel für den Moment; vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Der nächste Redner ist Herr Stange für die Linksfraktion; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin zunächst einmal sehr dankbar darüber, dass wir – abgesehen von kleinen Fußnoten – einigermaßen sachlich über dieses Thema sprechen.

Lassen Sie mich Folgendes anmerken: Die Koalitionsfraktionen haben gestern Abend mit ihrer Mehrheit einen Antrag durch das Haus geprügelt, in dem sie die Staatsregierung ersuchen, sich gegen ein generelles Tempolimit auf Autobahnen einzusetzen. Wir haben in der Debatte

ergründet, dass es auf Bundesebene keine Planungen dafür gibt, so etwas überhaupt umzusetzen, und dennoch haben Sie es beschlossen. Sie haben beschlossen, etwas zu bekämpfen, was nicht geplant ist, um es einmal zu verdeutlichen.

Dieser Antrag fordert etwas, für das es eine Ankündigung gibt. Jetzt sagen Sie aber, dieser Antrag ist völlig entbehrlich, anstatt zu sagen: Okay, dieser Antrag ist wirklich sinnvoll, weil er eine Ankündigung hin zu einer tatsächlichen Planung unterstützen könnte. Das geht Ihnen völlig ab; da wollen Sie nicht ran – logisch, kommt ja von der Opposition, es kann also nichts Gutes sein.

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle wäre ein gerüttelt Maß mehr Ehrlichkeit wirklich angebracht, lieber Kollege Fritzsche, lieber Kollege Hauschild. Um es klar zu sagen: Nein, unsere Fraktion unterstellt den Wohnungsunternehmen mit keiner Silbe, in keinem Satz dieses Antrags und auch in keinem Satz meiner Ausführungen, dass sie das Thema nicht erkannt hätten. Das ist ein gerüttelt Maß an Nonsens.

Eine Bemerkung an Kollegen Fritzsche: SGB II ist Bundesrecht – richtig. Der Antrag sagt aber nicht: Greift ins Bundesrecht ein, sondern er sagt: Achtung, wir müssen die Baukosten bzw. die Nettokaltmieten so dämpfen, dass sie von § 22b Abs. 3, also von der sogenannten Mehrbedarfsregelung, überhaupt erfasst werden. Eine Nettomiete von 9 Euro liegt weit darüber. Da sagt auch keine Kommune, das können wir noch unter § 22b Abs. 3 fassen, sondern wir müssen wirklich darunter bleiben. Darum geht es doch an dieser Stelle, und darauf sollten wir uns auch einstellen.

Ich habe bereits gesagt, dass wir noch einige Punkte beleuchten müssen.

Herr Staatsminister, Sie haben wegen des Wegfalls von 160 000 bis 180 000 Haushalten in den kommenden zehn Jahren das Bild eines entspannten Wohnungsmarktes gezeichnet – mehr oder weniger. Ehrlicherweise müssen Sie zu Ihrer Erkenntnis, dass der qualitative Zustand des Wohnungsangebotes in großen Teilen nicht den Anforderungen der Mieterschaft – zumal an barrierefreiem und generationengerechtem Wohnraum – entspricht, die Erkenntnis hinzufügen, dass der Verlust von 160 000 bis 180 000 Haushalten und der daraus folgende zusätzliche Leerstand weniger in den Ober- und Mittelzentren, sondern vielmehr in Grundzentren, also kleinen Städten und Gemeinden, zu Buche schlagen wird. Der ländliche Raum wird besonders betroffen sein.

Der quantitative Leerstand wird also nicht einfach so dazu beitragen, die Mietpreisanstiege sowie die Baukosten in den Ober- und Mittelzentren zu dämpfen. Immobilien heißen so, weil sie immobil sind. Ich kann den Leerstand nicht woanders hinschaffen, damit er dort bewohnbar wird. Das funktioniert leider nicht.

Wir brauchen nicht nur entsprechende Sanierungs- und Modernisierungsquoten hinsichtlich Barrierefreiheit,

Generationengerechtigkeit und energetischer Sanierung,

sondern auch entsprechende Umbau- und Neubauquoten für barrierefreien und generationengerechten Wohnraum. Dazu heißt es in der von Ihnen, sehr geehrter Herr Staatsminister, in Auftrag gegebenen Studie des EmpiricaInstituts auf Seite 58 – ich darf zitieren –: „Die Zielsetzung generationengerechter Stadtquartiere wird in der bestehenden Wohnraumförderung durch die Richtlinie ‚Mehrgenerationenwohnen‘ verfolgt. Dieser Ansatz ist richtig, aber bislang aus unserer Sicht noch zu eindimensional und in Teilen auch noch nicht zielgenau genug, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und der Zunahme einkommensschwächerer älterer Haushalte in allen Facetten gerecht zu werden. Wir halten deshalb eine inhaltliche Ausweitung der Wohnraumförderung in diesem Bereich für zwingend erforderlich.“

Wer also das Wohnen im ländlichen Raum sichern will – das ist ja die Fragestellung –, der muss auch bereit sein, barrierefreien und generationengerechten Wohnraum genau dort, im ländlichen Raum, zu fördern.

An anderer Stelle schreibt Empirica: „Auch die Vorschläge im umweltpolitischen Handlungsfeld fußen auf der bestehenden Richtlinie zur energetischen Sanierung, wobei die Fördermittel deutlich erhöht werden müssen, um die umweltpolitischen Zielsetzungen zu erreichen.“

Empirica fährt fort: „Die Begründung für eine Wohnraumförderung im umweltpolitischen Handlungsfeld liegt auf der Hand: Der Wohngebäudebereich soll in nicht unerheblichem Maß zu den energie- und klimapolitischen Zielen beitragen. Bis 2020 soll der Wärmebedarf im Wohngebäudebereich bundesweit um 20 % gegenüber 2010 gesenkt werden, in Sachsen gegenüber dem Wert von 2008 um 25 %. Der Begründungszusammenhang ist normativ, wenngleich auch in gewisser Weise ein Marktversagen vorliegt. Die CO2-Emissionen führen zu negativen externen Effekten. Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele ist eine deutliche Steigerung der energetischen Sanierungsrate von heute 1,08 auf 2,6 % erforderlich. Das Ziel lässt sich nicht mehr durch ein zinsvergünstigtes Darlehen erreichen, weil die FörderBarwerte über die Amortisationsdauer der Maßnahmen – rund 25 Jahre – zu gering ausfallen. Je nach Zinssatz müsste sich die Laufzeit des Darlehens auf 100 Jahre und mehr belaufen.“

Das kann niemand von uns mehr kontrollieren.

Herr Staatsminister, zutiefst bedauere ich, dass Sie das zentrale Dokument Ihres Wohnungspolitischen Konzepts nicht veröffentlichen wollen. Sie stützen sich an vier zentralen Stellen explizit auf den Endbericht der Empirica-Studie zur sozialen Wohnraumförderung, vor allem im Analyseteil in weiten Teilen. Allerdings stützen Sie sich stärker auf den empirischen Apparat; bei den politischen Handlungsempfehlungen bleiben Sie hinter den Empfehlungen des Empirica-Instituts deutlich zurück.

Um sinnvolle und hinreichende Lösungen zu entwickeln, müssen wir nach Auffassung unserer Fraktion die Diskussion umfassend weiterführen und auch vertiefen. Es geht dabei nicht in erster Linie darum, mehr Geld in die

Förderung zu leiten – nicht in erster Linie –, sondern es geht vielmehr darum, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Darlehen und Zuschüsse müssen gleichermaßen zum Handwerkskasten gehören. Lassen Sie uns also in der öffentlichen Diskussion mit den betroffenen Verbänden von Wohnungswirtschaft, Wohnungsunternehmen und Kommunen diese komplexen Fragen erörtern, um zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in den Wohnquartieren beizutragen, die Schaffung barrierefreien und generationengerechten Wohnraums zu unterstützen und die Bezahlbarkeit der Investitionen in energetische Sanierung, dezentrale Wärme- und Energieversorgung, Wohnumfeld- und Nahversorgung zu ermöglichen.

In diesem Sinne bitten wir Sie um Unterstützung unseres Antrags und um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und der SPD)

Gibt es vonseiten der Fraktionen noch Redebedarf? – Diesen kann ich nicht erkennen. Dann frage ich den Minister. – Herr Minister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nun hat sich doch eine ziemlich breite Diskussion ergeben. Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn wir das Wohnungspolitische Konzept des Staatsministers zum Gegenstand des Antrags gemacht hätten; dann hätten wir über die ganze Breite des Themas sprechen können. Aber ich gehe davon aus, dass wir im Plenum nicht zum letzten Mal über diesen Komplex beraten.

Es folgen aus der Sicht der Staatsregierung einige Anmerkungen zu dieser Diskussion:

Es ist gut, dass die Themen demografische Realität und demografische Entwicklung mittlerweile bei allen einigermaßen gegenwärtig sind. Viele Redner haben darauf hingewiesen, dass wir nicht nur von der demografischen Entwicklung, also von den Prognosen, sprechen sollten; auch die demografische Entwicklung sollten wir der Diskussion zugrunde legen. Derzeit ist ein Viertel aller Menschen über 65 Jahre alt; im Jahr 2025 wird es fast jeder Dritte sein. Das sind große Zahlen.

In der bisherigen Debatte ist deutlich geworden, dass niemand dem Grundanliegen, dem natürlichen Bedürfnis, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden barrierearm oder barrierefrei zu leben, widersprochen hat. Das sollte für alle Akteure gleichermaßen ein Ziel sein.

Zu den Zahlen: Herr Wehner, Sie haben recht. Uns liegen nur Schätzungen vor. Das gilt aber nicht nur bezogen auf Sachsen, sondern bundesweit. Bundesweit gibt es circa 500 000 barrierearme oder barrierefreie Wohnungen. Die Zahlen, die ich kenne, besagen, dass 43 000 davon in Sachsen sind. Man kann zwar sagen, das seien zu wenige solcher Wohnungen; aber der Bundesvergleich zeigt, dass die Quote bei uns immerhin 8,6 % erreicht. Damit liegen

wir bundesweit zumindest im oberen Bereich. Keine Sorge: Ich kippe nicht in die falsche Richtung. Das ist kein Ruhekissen, aber eine Standortbestimmung im bundesweiten Vergleich. Auf Sachsen bezogen bedeutet das: Lediglich 6 % der betroffenen Haushalt können derzeit über eine solche Wohnung verfügen.

Es gibt unterschiedliche Prognosen, wie viele solcher Wohnungen gebraucht werden. Empirica sieht einen Bedarf an 1 500 zusätzlichen barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen pro Jahr. Diese Zahl habe ich in das Wohnungspolitische Konzept aufgenommen bzw. ihm zugrunde gelegt. Andere Studien sehen einen deutlich höheren Bedarf.

Wie lautet der kleinste gemeinsame Nenner? Der aktuelle Bestand reicht nicht aus. Deshalb sprechen wir in unserem Wohnungspolitischen Konzept als einen der Schwerpunkte der Förderpolitik des Freistaates Sachsen genau dieses Thema an. In der Diskussion ist die Behauptung aufgestellt worden, uns lägen zu wenige empirische Fakten vor. Frau Kallenbach, die Zahlenbasis, die wir unserem Wohnungspolitischen Konzept zugrunde gelegt haben, ist ordentlich und setzt sich gerade mit diesem Themenkomplex intensiv auseinander.

Dass der Freistaat Sachsen seit 2007 diesen Bereich fördert, ist mehrmals angesprochen worden. Bis Ende 2013 sind 45 Millionen Euro ausgegeben worden; mit diesen Mitteln konnten immerhin 4 919 Wohnungen im Sinne der Herstellung von Barrierefreiheit angepasst werden. Damit scheint zumindest das Instrument eines zinsvergünstigten Darlehens zu funktionieren, was aus meiner Sicht auch einen generationspolitischen Effekt hat. Weil am Ende einer Periode das Geld wieder zurückgezahlt und in diesen Fonds eingespeist wird, steht es späteren Generationen für Wohnungsbauzwecke wieder zur Verfügung.

Jetzt haben wir viel über den Bund gesprochen. Ich bin gestern Abend beim immobilienwirtschaftlichen Dialog gewesen. Frau Dr. Hendricks hat mich als Vorsitzende der Bauministerkonferenz und eine ganze Menge von Akteuren, die am Wohnungsmarkt tätig sind, eingeladen. Ich will an dieser Stelle sagen, dass ich das Vertrauen zur Bundesbauministerin habe und mich nicht nur auf eine Pressemitteilung berufe, sondern auf ihr Wort. Was ich in der Bauministerkonferenz und gestern Abend wieder gehört habe, zeigt mir, dass man sehr intensiv dabei ist, ein Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen zu installieren. Ich habe die Mitarbeit an diesem Bündnis angeboten, auch aus der Ländersicht. Beim bezahlbaren Wohnen kann man sehr viel mit Steuergeld machen, aber gerade bezahlbares Bauen ist auch wichtig und wir haben jetzt die fast einmalige Chance, in dieser Koalition tatsächlich etwas für bezahlbares Bauen zu tun.

Deshalb wird es auch im Bereich der Barrierefreiheit auf Bundesebene eine ganze Menge Aktivitäten geben. Wir sollten auf die Novelle des Mietrechts schauen. Wir haben aus Sicht des Freistaates Sachsen deutlich gemacht, dass die Einführung der Heizkostenpauschale wegen des

dynamischen Anstiegs in diesem Bereich ein wichtiger Punkt ist. Da kann ich diejenigen, die aus anderer Perspektive Unterstützung geben können, nur bitten, dranzubleiben.

Was das Thema Zufriedenheit mit dem Wohnraum betrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren, so möchte ich den Blick auf das Wohnungspolitische Konzept lenken. Die darin enthaltenen Zahlen sprechen eine andere Sprache: 88 % der Mieterinnen und Mieter im Freistaat Sachsen sind mit ihren Wohnungen eher oder komplett zufrieden. Also kann das, was in der Diskussion gerade eine Rolle gespielt hat, es gebe eine größere Diskrepanz, nicht real sein.

Ein letztes Thema will ich ansprechen. Wir werden uns zukünftig intensiver auf das Wohnumfeld konzentrieren müssen. Das ist eine Verantwortung, die nicht beim Staatsminister, der auch für das Bauen zuständig ist, liegen kann, sondern das muss in den Städten und Gemeinden ganz konkret an die jeweilige Situation angepasst vor Ort passieren. Deshalb bin ich froh, dass die 700 Millionen Euro Städtebauförderung jetzt da sind. Wir müssen aufpassen, dass sie entsprechend eingesetzt werden können. Wir müssen einer Diskussion entgegentreten, wir wollten diese klassische Drittelfinanzierung dadurch aufweichen, dass die Länderanteile und die kommunalen Anteile reduziert werden sollen. Wenn das passiert, haben wir insgesamt wieder weniger Geld zur Verfügung. Ich habe deutlich gesagt, ich stehe für einen solchen Kurs nicht zur Verfügung

Also zusammengefasst, meine sehr verehrten Damen und Herren: In diesem ganz konkret dem Antrag zugrunde liegenden Bereich gibt es noch eine ganze Menge zu tun, aber aus der Sicht des Freistaates haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Auf der Ebene des Bundes sehe ich mit dem, was derzeit anläuft, eine weitere Förderkomponente. Das miteinander kombiniert, wird dazu führen, dass wir in diesem Bereich vorankommen und dafür sorgen, dass in Zukunft noch deutlich mehr entsprechender Wohnraum geschaffen wird.

Herzlichen Dank.