Meine Damen und Herren, ein weiteres Beispiel ist die ärztliche Versorgung. Das Sozialministerium hat Studenten eine Ausbildungshilfe angeboten, wenn sie sich verpflichten, sich nach dem Studium und der Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner im
ländlichen Raum niederzulassen. Ähnliches hat die Kultusministerin für junge Lehrer auf dem Land vor.
Ein anderes Beispiel ist die Verkehrspolitik. Verkehr ist wichtig für die Wirtschaft im ländlichen Raum, aber auch für die Bewohner des ländlichen Raumes. Es ist wichtig, eine leistungsfähige und intakte Verkehrsinfrastruktur zu haben. Auch das unterstützt die Staatsregierung mit zahlreichen Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen über das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit. Investitionen in Staatsstraßen sind für uns ein Garant dafür, dass der ländliche Raum erschlossen bleibt.
Der durch den Freistaat unterstützte Ausbau der regionalen Eisenbahninfrastruktur wird unter anderem im Erzgebirge in diesem Jahr abgeschlossen. Auch für umweltfreundliche Fahrzeuge, Omnibusbahnhöfe,
ÖPNV-Übergangsstellen oder telematische Anlagen, insbesondere im ländlichen Raum, sind Fördermittel eingeplant. Wichtig war mir auch, dass die S-BahnVerbindungen im Leipziger Raum bis tief in den ländlichen Raum gestaltet werden, intakt sind und jetzt fahren.
Der nächste wichtige Punkt zur Entwicklung des ländlichen Raumes ist der Anschluss an Hochgeschwindigkeitsdatennetze. Dazu hat die Staatsregierung die „Digitale Offensive Sachsen“ gestartet. Hochgeschwindigkeitsinternet ab 25 Megabit pro Sekunde kann damit finanziell unterstützt werden. 160 Millionen Euro stehen zur Verfügung; davon sind die Hälfte, 80 Millionen Euro, Landesmittel und die anderen 80 Millionen Euro werden über den EFRE finanziert.
Das wichtigste Förderinstrument für den ländlichen Raum ist und bleibt, meine Damen und Herren, die Integrierte Ländliche Entwicklung. Wir stehen nun am Beginn des neuen Förderzeitraumes von 2014 bis 2020. Ich möchte kurz Bilanz ziehen über die jetzt auslaufende Förderperiode 2007 bis 2013. Insgesamt hatten wir zwölf LEADER- und 23 ILE-Regionen, die, wie ich bereits sagte, in den Regionen über den Kirchturm hinaus geblickt und die Region insgesamt entwickelt haben.
650 Millionen Euro an Fördermitteln sind bewilligt, und das ist eine Punktlandung gewesen, meine Damen und Herren. Es ist nicht selbstverständlich,
dass man innerhalb dieser sieben Jahre solch eine Menge Geld punktgenau ausgibt. Diese Mittel kamen den ländlichen Regionen zugute. Mithilfe der Fördermittel sind Investitionen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro ausgelöst worden. Es wurden Straßen und Gehwege gebaut und Radfahrwege saniert. Breitbandanschlüsse sind entstanden, insbesondere im Vogtland. Das möchte ich als Beispiel herausstellen, weil es der erste Landkreis war, der insgesamt als Landkreis die Breitbandversorgung organisiert hat mit einer erhebli
chen Kosteneinsparung bei den Investitionen. Andere Landkreise sind dem gefolgt. Wanderwege sind entstanden und die Wirtschaft ist unterstützt worden. – All das ist mit diesem Geld passiert.
In den letzten sieben Jahren haben wir damit 1 000 neue Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen, und es sind 5 000 Arbeitsplätze erhalten worden. Das sind insgesamt 6 000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Meine Damen und Herren, das ist so viel, wie BMW Mitarbeiter in Leipzig hat. Das, was BMW für Leipzig ist, das ist die Apotheke, die Arztpraxis, die Autowerkstatt für den ländlichen Raum – Arbeitgeber im ländlichen Raum, Wertschöpfung im ländlichen Raum.
Meine Damen und Herren, wir haben auch Unternehmen unterstützt. Mir ist es besonders wichtig, die Unternehmen der Umweltbranche weiter zu fördern; denn die Unternehmen der Umweltbranche haben Innovationen entwickelt – aus der Not heraus, weil das Grundwasser angegriffen war, weil nach 1989 die Böden verseucht waren, weil die Luft verschmutzt war. Sie haben Technologien entwickelt, die sie hier angewendet haben, die hier Erfolg hatten und die wir jetzt auch in andere Länder exportieren können. Das ist ein wichtiges Markenzeichen sächsischer Politik.
Die Ernährungswirtschaft ergänzt das regionalwirtschaftliche Spektrum. Wir wollen und müssen weiter daran arbeiten, regionale Wirtschaftskreisläufe zu schaffen. Mir ist es wichtig, dass das Geld in den Regionen erarbeitet, aber auch in den Regionen ausgegeben wird. Wertschöpfung muss im ländlichen Raum passieren.
Zur Halbzeit, meine Damen und Herren, hatten wir ein neues Förderspektrum aufgenommen: die Bildungsinfrastruktur. Dort sind innerhalb weniger Jahre – innerhalb von drei Jahren – 77 Millionen Euro in
und Horte geflossen. Das Besondere daran ist: Wir haben das Geld nicht einfach so hingegeben, sondern eine Bedingung daran geknüpft: dass energiesparend gebaut werden muss. Am Anfang war der Aufschrei etwas groß, aber die Gemeinden haben sehr schnell gemerkt, dass sie mit dieser energiesparenden Bauweise auch die Betriebskosten in der Folge senken, also langfristig sparen können.
Hinter all diesen Zahlen und Projekten, meine Damen und Herren, stehen engagierte Menschen im ländlichen Raum: fleißige Landfrauen, kundige Unternehmer, bodenständige Landwirte, emsige Kirchenvertreter, tatkräftige Vereine und aktive Privatpersonen, aber auch findige Kommunalpolitiker. Das ist einen großen Dank wert.
Im Unterschied zu anderen Ländern haben wir in Sachsen den Regionen ein Budget und mit diesem Budget einen Katalog von Maßnahmen, die sie mit diesem Geld finanzieren können, zur Verfügung gestellt. An diesem Prinzip wollen wir festhalten, weil wir festgestellt haben, dass das richtig war. Es war richtig, die Verantwortung in die Regionen zu geben und die Regionen selbst entscheiden zu lassen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Region als Ganzes voranzubringen.
Jetzt startet die Förderperiode 2014 bis 2020; die reguläre Förderung wird erst im nächsten Jahr beginnen. Ich sage es immer etwas scherzhaft: Wenn die Beamten in Brüssel genauso fleißig wären wie meine Beamten im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, dann hätten wir pünktlich zum 01.01.2014 begonnen; jetzt ist es ein Jahr später.
Mir ist es wichtig, dass wir Kontinuität haben, trotz dieses einen Jahres Verzögerung. Wir haben die wichtigsten Fördermaßnahmen mit Übergangsangeboten ausgestattet, sodass es keinen Abbruch gibt. Die investive Förderung in der Landwirtschaft ist das Erste: Mit neuem Geld haben wir nach alten Regeln auch Investitionen in die Landwirtschaft, in den Tierschutz weiter finanziert – dort insbesondere auch kleine Betriebe, unter anderem den Gartenbau, der mir persönlich sehr wichtig ist.
Bei den Flächenmaßnahmen werden wir 2014 übergangsweise ein Jahr eine Verlängerung haben. Beim Ökolandbau sind neben der Verlängerung bestehender Verpflichtungen sogar auch in diesem Jahr wieder Anträge für Neueinsteiger zulässig – und das, meine Damen und Herren, ist bei Weitem nicht in allen Bundesländern üblich. Wir tun das in Sachsen im Interesse des Ökolandbaus. Wenn Sie wissen, dass wir damit Verpflichtungen für fünf Jahre eingehen, dann wissen Sie auch, dass wir in Sachsen das finanzielle Risiko übernehmen, wenn uns die EU das nicht genehmigt. Aber wir tun es, weil uns der Ökolandbau wichtig ist.
Wir haben auch in den ILE- und LEADER-Regionen mit 18 Millionen Euro Rückflussmitteln und mit 15 Millionen Euro, die die Koalitionsfraktionen in den letzten Doppelhaushalt eingestellt haben, 33 Millionen Euro zur Verfügung, die in diesem Jahr noch bis zum Juni bewilligt werden und weitere Investitionen im ländlichen Raum möglich machen.
Für die neue Förderperiode, meine Damen und Herren, war es schwierig, Geld von der Europäischen Union zu bekommen, und es war fast noch schwieriger, auch innerhalb Deutschlands dafür zu sorgen, dass Sachsen nicht unter die Räder kommt. Die Aufteilung des
Wir werden heute über den EPLR sprechen und den EPLR dann, so hoffe ich, auch bestätigen. Nach der Befassung im Landtag werden die Öffentlichkeit und die Wirtschafts- und Sozialpartner weiter beteiligt. Das läuft parallel. Meine Damen und Herren, wir planen, diesen EPLR bereits im Mai zur Genehmigung in Brüssel einzureichen. Wenn Sie wissen, dass andere Bundesländer dafür erst den Juni im Visier haben, dann sehen Sie, dass wir wieder einen Schritt voraus sind. Wir möchten die Förderprogramme schnell zum Laufen bringen, um schnell weiter im ländlichen Raum investieren zu können.
Was erwartet uns nun finanziell und inhaltlich? Für mich stand stets außer Frage, um jeden Euro für Sachsen zu kämpfen. Ich sage Folgendes ganz offen: Ich habe mich darüber geärgert, dass mir bestimmte politische Kräfte eine Rückwärtsgewandtheit vorgeworfen haben, weil ich mich für Sachsen eingesetzt habe. Hätten wir auf die grünen Länder und die grünen Agrarministerkollegen gehört – immerhin sieben sind das jetzt –, hätten wir in Sachsen jährlich 119 Millionen Euro weniger für den ländlichen Raum zur Verfügung gehabt. Dafür wird mir Rückwärtsgewandtheit vorgeworfen. Ich verstehe das nicht.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Sebastian Fischer, CDU: Hört, hört! – Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Geld ausgeben allein ist kein Fortschritt!)
Das muss man, glaube ich, nicht kommentieren. Es sind jetzt nicht 119 Millionen Euro, sondern nur 48 Millionen Euro weniger geworden. Dank dieser doch guten Verhandlung können wir 879 Millionen Euro an EU-Mitteln für die nächsten sieben Jahre in den ländlichen Raum geben. Insgesamt, wenn man die Bundes- und Landeskofinanzierung dazunimmt, haben wir 1,1 Milliarden Euro in diesen sieben Jahren für den ländlichen Raum zur Verfügung. Das ist schon eine ganze Menge Geld. Das ist, alles in allem, eine gute Startposition für die künftige Strukturfondsförderperiode.
Uns ist wichtig, weiterhin eine hohe Investitionsquote zu haben. Im Bereich der ländlichen Entwicklung möchten wir noch stärker auf die regionale Entscheidung hinwirken. Wir möchten ebenfalls die Angebote für den Natur- und Umweltschutz stärken. Mit 455 Millionen Euro geht der größte Teil des Geldes in die Integrierte Ländliche Entwicklung. Uns war es wichtig, dass wir dieses Bottom-up-Prinzip – von unten – stärken, also die regionale Verantwortung beibehalten dürfen. Die Europäische Union ging in den Diskussionen von einem Top-down-Prinzip aus, von oben nach unten, wie wir das Geld ausgeben. Wir haben uns in zähen Verhandlungen und Gesprächen in Brüssel durchgesetzt, um dieses Bottom-up-Prinzip weiter anwenden zu können.
Wir möchten zukünftig in Sachsen nur noch LEADERGebiete haben. Es soll keine Unterscheidung mehr zwischen ILE- und LEADER-Gebieten, zwischen Integrierter Ländlicher Entwicklung und LEADER, geben. Es soll 100 % LEADER-Gebiete im Freistaat Sachsen geben. Was bedeutet das? Es bedeutet eine noch stärkere Verantwortung der Akteure vor Ort. Die Regionen bekommen Geld, aber keinen Katalog mehr in die Hand. Sie können mit dem Geld selbst entscheiden, wie und wofür sie investieren, um die Region insgesamt nach vorn zu bringen.
Es werden Lösungsansätze – natürlich nicht von ungefähr, auf gut Glück oder wie es gerade passt – für die nächsten sieben Jahren in den Regionen ausgearbeitet. Es werden regionale Entwicklungskonzepte – so haben wir sie früher bezeichnet, jetzt heißen sie LEADEREntwicklungsstrategien – erarbeitet. Es gibt Vorgaben der Europäischen Union dazu, wie diese auszusehen haben. Es wird keine Koordinierungskreise mehr, sondern LEADER-Aktionsgruppen, sogenannte LAGs, geben. Das ist ein neuer Begriff. Es geht im Prinzip so weiter, wie wir es gewohnt sind. Diese LEADERAktionsgruppen werden die LEADER-Entwicklungsstrategien schreiben. Sie werden unterstützt durch unabhängige Gutachter, die sie engagieren müssen und die ihnen bei der Erstellung der Entwicklungsstrategien helfen. Meine Damen und Herren, diese Entwicklungsstrategien werden auf Grundlage der im ELER verankerten Kriterien bewertet. Diese Kriterien spiegeln vor allem die Anforderungen der EU, aber auch die Fachziele des Freistaates Sachsen wider. Das sind zum Beispiel die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und Produkte.
Das ist zum anderen aber auch die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung mit zum Beispiel demografiegerechtem Dorfumbau, mit Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur, zur Barrierefreiheit, aber auch zum Umgang mit leer stehenden Wohnräumen. Hinzu kommen die ökologischen Aspekte. Ein Kriterium ist der Hochwasserschutz und ein weiteres der Umgang mit der Baukultur. Der Umgang mit Boden, Klima und Emissionen und die Verminderung des Flächenverbrauchs sind Kategorien, an die sich die regionalen Vertreter halten müssen.
Diese Strategien, so sie denn erarbeitet sind, werden vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft genehmigt. Wenn die Strategien genehmigt sind, wählen die Regionen passende Projekte aus und bestätigen diese. Das ist das gleiche Verfahren, welches wir jetzt bereits haben. Die LAGs begründen die Förderwürdigkeit einer Maßnahme. Die eigentliche Förderung, im Verwaltungssinne, übernehmen in bewährter Weise die Landkreise. Sie prüfen die Förderfähigkeit und genehmigen die Projekte.
Wichtig ist mir auch festzustellen, dass in diesen regionalen LAG-Aktionsgruppen die Besetzung festgelegt ist. Es darf keine Interessengruppe über 49 % der Sitze innehaben. Sowohl die Politik und die Kommunalverwaltung auf der einen Seite als auch die Bürger, die Wirtschaft und die Sozialpartner auf der anderen Seite dürfen nicht mehr als 49 % der Sitze innehaben. Somit ist eine breite Palette und ein breites Spektrum von Interessen im Entscheidungsgremium gewährleistet, damit keine Gruppe übervorteilt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass 100 % LEADER der beste Weg für eine erfolgreiche ländliche Entwicklung im Freistaat Sachsen ist, weil die Projekte durch die Betroffenen vor Ort selbst ausgewählt werden. Es sind damit die nachhaltigsten und diejenigen Projekte, die auf die größte Akzeptanz in den Regionen stoßen.
Sachsen hätte damit in Deutschland und in Europa ein Alleinstellungsmerkmal. Was wir vorhaben, ist mir aus keinem anderen Bundesland oder Mitgliedsstaat bekannt: Es ist der vollständige LEADER-Ansatz. Andere stellen einen viel kleineren Betrag und keine 40 %, so wie wir das tun, des Gesamtbudgets für LEADER zur Verfügung und stricken nebenher andere Projekte. Das machen wir nicht. Wir geben das Geld, die Verantwortung und die Chance in die Regionen.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt des neuen EPLR wird die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus sein. Diese Betriebe sind Grundvoraussetzung für die Entwicklung unseres ländlichen Raums. Sie sind Grundvoraussetzung für Arbeitsplätze und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Dabei legen wir weiterhin großen Wert darauf, dass sich das Unternehmertum in der Landwirtschaft mit nachhaltigen Wirtschaftsmethoden frei ausrichten kann: ökologisch oder konventionell, klein oder groß. Unsere Vorstellungen von einer modernen Landwirtschaft orientieren sich genau an diesem Kompass. Dazu werden wir rund 331 Millionen Euro aus dem ELER-Topf für flächenbezogene Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich des ökologischen Landbaus zur Verfügung stellen. Das trägt zu einer ressourcenschonenden Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen bei.
Einen größeren Raum als bisher nehmen künftig naturschutzorientierte Maßnahmen ein. Dabei verfolgen wir auch für Sachsen neuartige Ansätze wie zum Beispiel die Ergebnishonorierung für Grünland. Das ist eine wesentliche Vereinfachung. Wenn Sie sich einmal vor Augen halten, wie es bisher war: Es gab einen einheitlichen Blühzeitpunkt in Sachsen, der beachtet werden musste. Wir wissen, dass es selbst in diesem kleinen Land Sachsen eine Vegetationsverschiebung von 14 Tagen vom Flachland bis ins Gebirge gibt. Einen einheitlichen Schnittzeitpunkt festzulegen war kompliziert. Deswegen haben wir Folgendes gesagt:
Künftig orientiert es sich an dem Vorhandensein von Pflanzenkennarten: vier, sechs oder acht Kennarten. Wenn diese nachgewiesen werden können, gibt es die Prämie. Mehr Flexibilität bei der Flächennutzung ist somit möglich.
Wir werden im Programm eine Maßnahme mit dem Verzicht auf Pflanzenschutz- und Düngemittel anbieten. Damit möchten wir den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie und der Erfüllung der Ziele näherkommen. Wir möchten ebenso bessere Lebensbedingungen für Wild, Pflanzen und insbesondere für Vögel schaffen.
Der zweite Schwerpunkt bei der Entwicklung der Landwirtschaft sind natürlich die Investitionen im Bereich der Landwirtschaft. 202,5 Millionen Euro möchten wir zur Verfügung stellen. Meine Damen und Herren, für besonders tiergerechte Investitionen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, möchten wir einen nochmaligen Bonus von 15 % zur Verfügung stellen – 25 % Grundförderung und bei besonders tierschutzgerechten Investitionen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, noch einmal 15 %, sodass wir auf 40 % Förderung kommen können.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang, dass wir neben der Tierproduktion insbesondere auch die Gartenbaubetriebe und den Weinbau unterstützen; Gartenbaubetriebe deshalb besonders, weil die Strukturen in Sachsen im Vergleich zu den Strukturen im Gartenbau in den alten Bundesländern aufgrund ihrer geringen Größe noch Wettbewerbsnachteile haben. Ich möchte die Gartenbaubetriebe unterstützen, dass sie sich für den Wettbewerb fit machen, dass sie sich vergrößern können und fester am Markt etabliert werden.