Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Dazu gehören der neue Landesentwicklungsplan von 2013, die Leitlinien ländlicher Raum von Oktober 2012 – zehn Ideenbörsen, Abschlusskongress in LimbachOberfrohna im Februar 2014, Fachregierungserklärung von Staatsminister Kupfer im April –, die Fachkräftestrategie von April 2012, die Maßnahmen zur Sicherung der Ärzteversorgung im ländlichen Raum – zum Beispiel ein 20-Punkte-Programm, Ausbildungsbeihilfe für Medizinstudenten –, das Konzept zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen öffentlichen Schulsystems im ländlichen Raum. Mit dem erweiterten Schulschließungsmoratorium – Grundschulen und Oberschulen – aktuell werden Vorschläge für gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung des Schulnetzes im ländlichen Raum durch das SMK erarbeitet, zum Beispiel jahrgangsübergreifender Unterricht an kleinen Grundschulen sowie Abweichungen bei Zügigkeiten und Mindestschülerzahlen an Oberschulen.

Strukturpolitische Anpassungen haben wir auch durch umfangreiche Maßnahmen zur Staatsmodernisierung vorgenommen, unter anderem mit dem Sächsischen Standortegesetz von 2012. Zur vorausschauenden Demografiepolitik zählt die Einführung des Demografietests; seit 2011 sind alle Entscheidungen, die dem Kabinett vorgelegt werden, auf ihre demografische Relevanz und Tragfähigkeit zu prüfen.

Die Staatsregierung nimmt den demografischen Wandel und seine Folgen ernst. Wir handeln! Land und Kommunen sind längst unterwegs und gestalten aktiv die bevölkerungsbedingten Veränderungen.

Der vorliegende Antrag von der SPD-Fraktion ist abzulehnen, weil die Staatsregierung der Berichtsaufforderung bereits schriftlich nachgekommen ist. Dies beinhaltet auch die Antwort zur Forderung eines Programms „Soziale Dorferneuerung“. Im Gegensatz zum Antragsteller lehnt die Staatsregierung hier dirigistische Maßnahmen ab. Wir wollen keine Bevormundung von oben. In Sachsen liegt im Bereich der ländlichen Entwicklung der Fokus auf starker regionaler Verantwortung und Selbstbestimmung. Diesen Weg haben wir mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung erfolgreich eingeschlagen und wir werden ihn mit dem Programm LEADER künftig konsequent weitergehen.

Meine Damen und Herren, aktive Demografiepolitik in Sachsen bedeutet vorausschauendes Handeln. Dazu gehört die solide Haushaltspolitik genauso wie Fachstrategien und -konzepte der Ressorts, die Lösungsansätze zu den Folgen der bevölkerungsbedingten Veränderungen beinhalten.

Der demografische Wandel bleibt eine der wesentlichen Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit des Freistaates. Das vorrangige Ziel ist es, weiterhin die Chancen der demografischen Veränderungen für eine innovative Entwicklung der sächsischen Regionen zu nutzen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes

zu seiner Weiterentwicklung nutzen

Drucksache 5/14412, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. GRÜNE, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, NPD und Staatsregierung, wenn gewünscht, ist die Reihenfolge. Die einbringende Fraktion ergreift jetzt das Wort. Das Wort erhält Kollege Dr. Gerstenberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mit einem Geständnis beginnen. Es zählt zu meinen schönsten Erinnerungen an die 1. Legislaturperiode dieses Landtages, als im Dezember 1993 das Sächsische Kulturraumgesetz verabschiedet wurde. Dieses Gefühl verstärkt sich noch, wenn ich sehe, welch reiche Kulturlandschaft durch dieses Gesetz erhalten und geschaffen werden konnte und vor allem, wenn ich, wenn wir außerhalb Sachsens auf große Zustimmung, ja gar auf Bewunderung für dieses Modell stoßen. Ich vermute, das wird nicht nur mir so gehen.

Sicherlich gab und gibt es hier im Haus auch unterschiedliche Auffassungen über dieses Gesetz, aber im Grundsatz konnten wir nun über 20 Jahre einen fraktionsübergreifenden Konsens über die Zweckmäßigkeit des Kulturraumgesetzes verzeichnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir, bevor ich auf die Details unseres Antrages eingehe, an Grundsätzliches zu erinnern. Das Kulturraumgesetz gilt als Erfolgsmodell, weil es eine solidarische Finanzierung regional bedeutsamer Kultur durch Kommunen, Kulturräume und Freistaat gewährleistet. Zudem wohnt ihm ein Auftrag zur regionalen Strukturentwicklung inne.

In eigener Regie stellen die Kulturräume Förderschwerpunkte und Leitlinien auf. Im Ergebnis haben wir eine große kulturelle Vielfalt und identitätsbildende Debatten innerhalb der Regionen. Die Vorteile kennen wir seit Langem.

Die nun anstehende Evaluation gibt uns aufs Neue Anlass zu überprüfen, inwieweit das Kulturraumgesetz erfolgreich ist. Vom Erfolg des Gesetzes können wir sprechen, wenn es seinen Zweck erfüllt. Diese schlichte Logik sollten wir anwenden, um den Maßstab für die Evaluation zu finden. Der Zweck wird in der Präambel formuliert. Wir finden hier nicht etwa eine lyrische Exposition, sondern die Programmatik unseres Gesetzes. Dort ist ausgeführt, dass die „Freiheit des geistigen Lebens und die Freiheit der Künste […] für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft unverzichtbar bleiben“. Kultur ist somit als Voraussetzung für die Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger und ihrer Mitwirkung an gesellschaftlichen Prozessen definiert. Außerdem ist dort die Rede von

der Notwendigkeit eines „kommunalen Gestaltungsspielraumes“, notwendig für die kulturelle Daseinsvorsorge in den sächsischen Regionen, also in allen Regionen.

Diese Zwecksetzung steht für uns GRÜNE außer Frage. Die daraus abgeleiteten Ziele der „Herstellung neuer, finanzierbarer Organisations- und Leitungsstrukturen“ und „bürgernaher, effizienter und wandlungsfähiger Strukturen“ sind demnach hochaktuell.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kunst und Kultur schöpfen ihre Kraft aus einer stetigen Erneuerung. Ein Kulturraumgesetz sollte ebenfalls wandlungsfähig sein. Es liegt in unserer Hand als Gesetzgeber, Anpassungen vorzunehmen, wenn sie denn notwendig sind. Um darüber vernünftig entscheiden zu können, brauchen wir eine belastbare Grundlage, die durch die Evaluation geschaffen werden muss. Die Evaluation verstehen wir dann als große Chance, wenn sie sich nicht auf das gesetzliche Pflichtprogramm, also auf die kleinen Stellschrauben, beschränkt, sondern mit Weitblick untersucht, wie der Gesetzeszweck auch künftig erfüllt werden kann.

Nun wären das alles eher theoretische Bemerkungen, wenn wir nicht feststellen müssten, dass sich die Rahmenbedingungen für die Kultur in Sachsen deutlich verändern. Im Vorfeld der Evaluation hat der Wegbereiter des Kulturraumgesetzes, Prof. Dr. Matthias Theodor Vogt, auf unsere Bitte hin eine Studie erstellt, die Ihnen allen zur Verfügung steht. Darin untersucht er, welche Rahmenbedingungen sich verändern und was bei der Evaluation folglich beachtet werden sollte.

Mit der Studie ist klar geworden, dass die Kulturräume, wenn wir die Preissteigerung und die Personalkostensteigerung einrechnen, deutliche Verluste aushalten mussten. Auch wenn von 1995 bis 2009 die Finanzmittel nominal um 18 % gestiegen sind, ist real von einem Minus von 20 % auszugehen. Bisher konnten die Kulturräume diesen realen Rückgang weitgehend durch das Aufbrauchen von Rücklagen, durch Haustarifverträge von bis zu 30 % unter Niveau und durch Personal- und Strukturabbau kompensieren. Es ist aber zu befürchten, dass wir ohne Gegensteuern in eine Phase eintreten, in der Solidarität zu bröckeln beginnt.

Nehmen wir als Beispiel den Kulturraum OberlausitzNiederschlesien. Die Mittelhöhe für die Theater und Orchester ist von 1995 bis 2011 in etwa bei circa 25 Millionen Euro gleichgeblieben. Angesichts 27 % Inflation und 30 % Tarifanpassung in diesem Zeitraum sind die Belastungen enorm. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, dass sich beide Landkreise noch

gemeinsam hinter ihre Kultur stellen. Wirklich stabile Strukturen sind trotz Kulturraumgesetz angesichts dieser Entwicklung nicht entstanden. Hinzu kommt, dass die Mittel für die freien Projekte halbiert werden mussten. Damit wird gerade dort Unterstützung abgezogen, wo aus freier Initiative von Jung und Alt Neues geschaffen wird.

Es ist aus unserer Sicht sachsenweit zu untersuchen, unter welchen Bedingungen die kulturelle Infrastruktur als Voraussetzung für die Freiheit des geistigen Lebens erhalten bleibt. Ich möchte es ganz klar sagen: Kultur ist nicht Mittel zum Zweck, aber ihre positiven Nebenwirkungen sind kaum bestreitbar: erhöhte Teilhabechancen und Lebensqualität, also Faktoren, die die Abwanderung aus den Klein- und Mittelstädten zumindest verlangsamen können. Damit kann ich den übergreifenden politischen Handlungsbereich der Landesplanung und die zweite zentrale Rahmenbedingung des demografischen Wandels nur kurz andeuten.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es geht mir nicht um ein schnelles, womöglich vorschnelles, sondern um ein wohlüberlegtes Verfahren. Zu den Evaluationsplanungen des Ministeriums liegt uns und der Öffentlichkeit leider nichts Genaues vor. Uns war es wichtig, die Staatsregierung heute daran zu erinnern, dass wir das Thema nicht auf die lange Bank schieben können und dass schon gar nicht die Qualität leiden darf. Daher benennen wir die Kriterien für die Evaluation etwas genauer.

Damit komme ich zu den Antragspunkten. Ein solches Kriterium ist unter Punkt 1 die umfassende Fragestellung. Das betrifft die Auswirkung der Höhe der Mittelzuweisung insgesamt, aber auch deren Verteilung unter den Kulturräumen. Angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen von ländlichen und urbanen Kulturräumen wäre von Interesse, welche Wirkung ein gezielter Ausgleich von besonderen Belastungen der ländlichen Räume hätte. Die Auswirkungen der Berechnungsparameter sind ein weiterer Punkt. Ein Beispiel sind Verwerfungen, die durch die Nichtanrechnung von Kulturausgaben entstehen, weil Einrichtungen in flexiblere private Rechtsformen überführt wurden.

Wir halten es für notwendig, bei diesen Untersuchungen Handlungsalternativen möglichst greifbar zu machen. Das geht am besten in Form von unterschiedlichen Szenarien, die die positiven oder negativen Folgen zeigen, wenn an bestimmten Stellschrauben gedreht wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es auch, Maßnahmen zu überprüfen, die nicht existieren, und diese als Strategievorschlag aufzubereiten. Ein solches Beispiel wäre die Stärkung der Projektförderung. Hier liegt ein großes Potenzial zur Förderung einer lebendigen Kultur, die durch bürgerschaftliches Engagement getragen wird. Außerhalb der gefestigten Einrichtungen, aber durchaus in Kooperation mit ihnen, wird so der Spielraum für künstlerische und organisatorische Innovationen und für neue kulturelle Beteiligungsformen erweitert.

Eine Nebenbemerkung. Da dieser Schlüsselbereich am stärksten vom Mittelschwund betroffen scheint und doch

so entscheidend für die Entwicklungsfähigkeit der ländlichen Kulturräume ist, unterstützen wir die Idee eines Modellprojektes zur Stärkung der zivilgesellschaftlich getragenen Kultur ausdrücklich, und zwar unabhängig von der Evaluation.

Punkt 2. Wir mussten feststellen, dass die Datengrundlage für eine aussagekräfte Evaluation fehlt. Weder wir als Landtag noch die Staatsregierung können derzeit nachvollziehen, wie sich der tatsächliche Aufwand für die geförderte Kultur darstellt. Das ist aber zum einen für die Überprüfung der Mittelzuweisungen nach § 6 Abs. 2 Kulturraumgesetz notwendig, zum andern erlaubt erst eine verlässliche Datenbasis den Vergleich der Entwicklung in den Kulturräumen und erschließt Optionen des Gegensteuerns.

Dass ein Ministerium allein ein solches Vorhaben nicht stemmen kann, liegt auf der Hand. Daher erachten wir es als selbstverständlich, dass, wie in anderen Bereichen staatlichen Handelns, externe Wissenschaftler die Analyse übernehmen. Weil bislang keine Beauftragung erfolgt ist, wollen wir auch daran im Punkt 3 erinnern.

Im vergangenen Jahr erhielten wir bereits wertvolle Ergebnisse aus den Kulturraumwerkstätten, von Kulturstiftung, Kultursenat und Akademie der Künste. Diskurse von Akteuren aus Kultureinrichtungen und Initiativen mit den Trägern und Verantwortlichen vom Freistaat und den Landkreisen, wie im Punkt 4 formuliert, sehen wir deshalb nicht als Beiwerk, sondern als Teil der Evaluation im Sinne einer aktivierenden Kulturpolitik, wie sie seit der Veröffentlichung des Berichts der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ diskutiert wird.

Zu guter Letzt möchte ich im Punkt 2 auf eine scheinbare Formalie hinweisen: die Anpassung der Kulturraumverordnung an die letzte Gesetzesänderung. Möglicherweise hat das SMWK bei der Novellierung des Kulturraumgesetzes über das Haushaltsbegleitgesetz 2010 etwas den Überblick verloren. Die schnellstmögliche Korrektur der Verordnung ist notwendig, um Rechtssicherheit herzustellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die historische Chance, mit einer umfassenden Evaluation eine weit in die Zukunft tragende Erneuerung des Sächsischen Kulturraumgesetzes vorzubereiten. Machen wir die Evaluation zu einem Anliegen des Sächsischen Landtages!

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Herr Kollege

Dr. Gerstenberg hat gerade für die einbringende Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gesprochen. Es folgt jetzt für die CDU Frau Kollegin Fiedler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir halten die Verabschiedung des Kulturraumgesetzes 1993 für eine sehr visionäre

Entscheidung und sind dem damaligen Kunstminister Prof. Dr. Meyer sehr dankbar.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Wir sind ebenfalls sehr froh, dass wir 20 Jahre später nicht mehr darüber reden, ob wir solch ein Gesetz brauchen, sondern wie es ausgestaltet sein soll.

Aber, sehr geehrter Herr Dr. Gerstenberg, in der Diskussion über die Zukunft des Sächsischen Kulturraumgesetzes sind wir schon weiter, als uns Ihr Antrag heute vorschlägt. Bereits in der letzten Landtagssitzung haben im Rahmen der Regierungserklärung zur Kultur sowohl Frau Staatsministerin Prof. von Schorlemer als auch die CDUFraktion angekündigt, die Kulturraumittel erhöhen zu wollen. Auch was die Evaluierung betrifft, die, da sind wir uns einig, deutlich darüber hinausgehen soll, was die finanziellen Fragen betrifft, sind wir in der Diskussion weit vorangekommen. So gibt es bereits die Vorschläge des Kultursenats, die deutlich darüber hinausgehen, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Diese wurden im April an die Staatsregierung übergeben, sehr wohlwollend aufgenommen und werden jetzt dort weiter bearbeitet.

Vielleicht ist es verständlich, dass, wenn Ende 2015 die Evaluierung vorgelegt werden soll, nun nicht innerhalb von vier Wochen der komplette Plan vorliegt. Aber die Grundlagen dafür sind gelegt.

Es ist Aufgabe des Kultursenats, die Staatsregierung in Kulturfragen zu beraten. Das hat er in dem Fall auch sehr umfangreich für die anstehende Gesetzesnovellierung getan. Sein Vorschlag entstand in einer ausgiebigen Diskussion, zu der eine Vielzahl von mit Kunst und Kultur beschäftigten Persönlichkeiten beigetragen hat. Das waren Künstler, Intendanten, Bürgermeister, Kulturraumsekretäre, Stadt- und Kreisräte, Mitglieder der Akademie der Künste usw. Im Vorfeld dieses Vorschlages fanden Diskussionsrunden in Borna, Döbeln, Zwickau und Dresden statt. Ergebnis dieser monatelangen Diskussionen und vielen Sitzungen ist ein zehnseitiges Papier des Kultursenats. Ich bin etwas verwundert, weil ich weiß, dass allen kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen dieses Papier zur Verfügung gestellt wurde und es insgesamt, auch im Kultursenat, auf eine breite Zustimmung gestoßen ist, weil dieses Papier von einer Vielzahl von Beteiligten vorbereitet wurde.

Das, was Sie uns heute vorstellen, sehr geehrter Herr Dr. Gerstenberg, beruht – Sie haben es gesagt – auf einer Studie, die die Fraktionen seit rund einer Woche kennen. Diese wurde kaum diskutiert, weder im Fachausschuss noch im Kultursenat. Dieses Vorgehen finde ich schade, und wir lehnen es auch ab. Ich wundere mich etwas, dass es von Ihrer Fraktion kommt – lassen Sie mich das an der Stelle sagen –, weil Sie sonst immer darauf achten, dass eine sehr breite Beteiligung und Partizipation stattfindet.

Unsere Ablehnung Ihres Antrages beruht aber nicht nur auf diesen vielleicht eher formalen Gründen. Auch die CDU möchte, dass die Evaluierung für eine Weiterentwicklung des Gesetzes genutzt wird. Inhaltlich haben wir

eine Reihe von Übereinstimmungen mit dem, was der Kultursenat bereits vorschlägt. Damit meine ich eine Analyse der finanziellen Ausstattung, der Verteilung der Mittel zwischen den Kulturräumen und eine Analyse der Strukturen, Organisation und Entscheidungswege in den Kulturräumen. Es soll auch die Entwicklung der Kulturszene betrachtet werden. Es soll gezeigt werden, wie das Kulturraumgesetz auf die neuen Tendenzen eingehen kann. Es soll nachgefragt werden, wie verlässlich und planbar die Mittel sind, wie viel Geld für die Förderung der traditionellen Kultureinrichtungen zur Verfügung steht und wie viel Platz es für Neues gibt. Der Kultursenat schlägt darüber hinaus eine externe Datenerhebung und die rechtzeitige Einbeziehung der Gremien vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es ist gut, dass wir den Kultursenat haben. Er hat sich bereits intensiv mit dem Kulturraumgesetz befasst. Das Kulturraumgesetz lebt nämlich nicht nur davon, was wir hier im Landtag beschließen, was Politik vorgibt, sondern davon, wie es von den Beteiligten aus dem Kulturbereich umgesetzt und gelebt wird. Deshalb unterstützen wir den durchdachten und breit angelegten Vorschlag des Kultursenats zur Evaluierung und lehnen den heute vorgelegten Antrag ab.

(Beifall bei der CDU und der FDP)