Die jüngsten Gehaltssteigerungen für die sächsischen Beamten liegen zum Teil deutlich über denen der Altbundesländer.
Das Argument einer kritischen Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten wird in dem Antrag nicht durch eine einzige Zahl untersetzt. Um dieses Thema sind Sie in Ihrer Rede immer schön herumgeschlichen. Das Gegenteil ist der Fall: Wenn Sie sich die Mittelfristige Finanzplanung des Freistaates ansehen, dann können Sie einen Vergleich der
Personalausstattung im öffentlichen Bereich entdecken. In Sachsen haben wir rund zwölf Vollzeitäquivalente je 1 000 Einwohner, in Nordrhein-Westfalen kommt man mit 7,8 Vollzeitäquivalenten aus.
Nun ist zwar die Investitionsquote in Nordrhein-Westfalen erschreckend gering, doch das macht nicht diese große Spanne aus.
Wir sollten uns schon wenigstens auf rund zehn Vollzeitäquivalente pro 1 000 Einwohner wie in Bayern einigen.
Hinsichtlich des Versorgungsberichtes ist die erfragte implizite Verschuldung in der Vermögensrechnung der Staatsregierung enthalten. So viel erst einmal zu Ihrem Antrag.
Herr Brangs, ich habe Ihre Einlassungen so verstanden, dass Sie den Stellenabbau vollständig aussetzen wollen. Habe ich Sie diesbezüglich richtig verstanden? Ich habe es zumindest so aufgefasst und habe auch Ihre Wende so verstanden. Sie hatten gesagt, Realismus, als Sie in Regierungsverantwortung waren – das passt – und jetzt spielen Sie die Oppositionsrolle nach dem Motto: Aufs Geld kommt es nicht an, aber auf die Menschen, die sind wichtig. Das ist unser – –
Sie tun den Menschen keinen Gefallen, wenn Sie ihnen etwas vormachen, Sie tun den Menschen keinen Gefallen, wenn Sie hier Märchen erzählen. „Martins Tischlein deck dich“, „Marios Goldesel“ – so können Sie keinen Staat führen.
Das dritte Element in dem Märchen wird dann der Wähler sein, und der wird Sie auf den Boden der Tatsachen zurückholen.
Ich möchte meine Zeit nicht weiter mit dem SPD-Antrag verlieren, sondern kurz auf den Antrag der GRÜNEN zu sprechen kommen. Die Extrembeispiele, die Sie genannt haben, kann man nicht ausschließen. Es wäre schlimm, wenn es denn so wäre. Einzeln muss man dem nachkommen. Systematische Zustände sind das nicht, die Sie beschrieben haben. Deshalb, bin ich der Meinung, sollte man sich im Antrag einmal mit der Personalplanung, so wie Sie es dann beschrieben haben, näher auseinandersetzen und sich den Punkt „Alter und sonstige Abgänge“ anschauen.
Herr Kollege Michel, halten Sie die zu langen Verfahrensdauern bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten nicht für ein systematisches Problem?
Ich habe auch nicht gesagt, dass alles hundertprozentig ist, das geht bei einem solch großen System, bei einem solch großen Personalkörper nicht. Aber ich bin der Meinung, dass das systemisch zu bereinigen ist und dass es insofern durch Flexibilisierung und Reagieren – da sehe ich schon den Weg – im Justizministerium und über gewisse Nachsteuerung schon passt. Da ist Ihr Antrag ganz anders gestrickt. Also ich bin der Meinung, wir können das durch Umsteuerung im System lösen.
Ich würde gern mit meinen Ausführungen fortfahren. Im Antrag soll eine Personalplanung, unter anderem anhand der Alters- und der sonstigen Abgänge der kommenden 20 Jahre, vorgenommen werden. Im Ergebnis fordern Sie also als GRÜNE-Fraktion eine Prognose über das Dienstende für die Altersgruppe der jetzt etwa Mittevierzigjährigen aufwärts. Das ist schwierig. Wie soll die Regierung es bewerkstelligen, schon jetzt die Beschäftigen zu fragen, ob sie in genau 20 Jahren oder mit Abschlägen vielleicht schon in 18 Jahren in den Ruhestand gehen? Das ist schwierig.
Im Übrigen möchte ich auf Seite 36 des Berichts des Rechnungshofs – Personalwirtschaftliche Konzepte in der sächsischen Verwaltung – verweisen: Dort ist ein Tableau zu den rein rechnerischen Altersabgängen enthalten. Ich glaube, da hilft manchmal die Lektüre.
Ich unterstelle Ihnen beiden, beiden Antragstellern, dass die Anträge angesichts des verwendeten Duktus letztendlich das Ziel haben, den vorgesehenen Personalabbau aufzuweichen; ich nenne es einmal „aufweichen“. An den Realitäten aber, einem Vergleich zu den Flächenländern West, überdurchschnittlicher Personalausstattung bei gleichzeitig zurückgehenden Mittelausstattungen im
Landeshaushalt, dem daraus folgenden strukturellen Anpassungsdruck und auch dem verfassungsrechtlich abgesicherten Neuverschuldungsverbot, kommen Sie nicht vorbei. Man muss darüber reden, wie wir das Stellenabbaubegleitgesetz zukünftig nachbessern. Wir können darüber reden, ob wir mit dem Stellenabbau im Zeitplan sind, was wir noch verändern müssen, ob wir noch schneller werden müssen. Das sind die Themen, über die wir reden müssen, aber nicht darüber, den Stellenabbau aufzuweichen. Deshalb werden wir die Anträge ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Ich bin ein wenig irritiert, das gebe ich gern zu. Wir haben am heutigen Tage, wenige Tagesordnungspunkte weiter, einen Sonderbericht des Sächsischen Rechnungshofs, der sich mit den personalwirtschaftlichen Konzepten der Staatsregierung auseinandersetzt – meines Erachtens sehr fundiert. Diese Anträge sind als Entschließungen geeignet, zum Beispiel diesen Bericht zu flankieren. Aber das macht es mir etwas schwierig, jetzt zu den Anträgen und später zu den personalwirtschaftlichen Konzepten bzw. zu dem Mangel daran zu reden.
Herr Michel hat gerade darauf verwiesen, dass man so, wie es jetzt angedacht ist, keinen Staat führen könne. Ich möchte zurückgeben: So, wie Sie es im Moment handhaben, Herr Michel, meine Damen und Herren von der CDU, kann man auch keinen Staat führen.
Ich will, bevor ich zu den eigentlichen Anträgen komme, noch einmal die Frage, die von Herrn Michel am Ende kurz angerissen wurde, am Anfang ins Zentrum der Debatte stellen: Wir haben noch bis 2020 Zeit, um uns darauf vorzubereiten, die Investitionen, die wir heute mit fremdem Geld tätigen, möglichst mit eigenem Geld zu tätigen. Wir müssten hier im Hohen Hause ganz dringend eine Debatte darüber führen, wie viel an Investitionen wir in der Zukunft mit eigenem Geld darstellen wollen. Dann müssen wir auch eine Debatte dazu führen, wie sich die Lage finanzwirtschaftlich bis 2020 darstellt und welchen Beitrag der Personalkörper bringen kann, um die Investitionsfähigkeit und die Leistungsfähigkeit des Freistaats Sachsen zu sichern; das ist ein Redebeitrag, den ich eigentlich eher von Ihnen erwartet hätte, Herr Michel.
Wenn ich dann den Hintergrund sehe, frage ich: Worüber reden wir denn gerade? – Wir reden über einen Mangel an Konzepten bei der Gestaltung dieses Personalabbaus, den Sie als Ziel hier ausgemacht haben.
Jetzt reden wir einmal darüber, dass der Ministerpräsident – ich habe das schon einmal an anderer Stelle hier besprochen – im Jahre 2009 in seiner ersten Regierungserklärung im ersten Absatz die Zahl von 70 000 Beschäftigten in den Raum geworfen hat, die er als Ziel bis 2020 ausgegeben hat. Ich musste dann feststellen – Herr Dr. Beermann war bei uns im Ausschuss –, dass niemand so richtig erklären konnte, wie es zu den 70 000 gekommen ist.
Herr Martens hat noch im Mai in seiner Rede gesagt, das sei nicht seine Zielzahl. Also die Absetzbewegungen, die
Ich finde es auch beachtlich, dass auf einen Wahlprüfstein des Deutschen Beamtenbundes die FDP meint sagen zu müssen: Bis 2020 70 000, das ist unrealistisch, das ist nicht realistisch. – Also auch der Koalitionspartner sagt, dass er das Ziel, das der Ministerpräsident ausgegeben hat – an dem Sie immer noch festhalten; dass Sie den Leuten da draußen immer noch erzählen, dass Sie das verfolgen und erreichen können –, nicht für realistisch hält – ehrlich gesagt, ich auch nicht.
Warum halten wir es für nicht realistisch? Da kommen wir wieder zum Rechnungshof und dem Konnex zu diesen Anträgen: Der Rechnungshof hat eine Studie in Auftrag gegeben und gesagt: Jetzt überprüfen wir einmal, was eigentlich die Staatsregierung mit dem von ihr selbst verantworteten Ziel, 70 000 bis 2020 zu haben, macht. – Er stellt fest: Nicht viel. Da müssten Sie eigentlich aufschreien, meine Damen und Herren von der CDU, weil Sie doch feststellen können, dass es genug Baustellen gibt, die wir in den letzten Jahren miteinander bearbeiten mussten, und dass dabei dieses Ziel aus dem Auge verloren wurde.
Ich teile das Ziel nicht. Ich frage mich nur, warum Sie so ruhig dasitzen. Sie müssten doch aufschreien, wenn Sie sehen, dass es im Jahr 2012 85 542 beschäftigte Vollzeitäquivalente gab, im Jahr 2013 85 610, und wenn im Jahr 2014 im Stellenplan 85 543 steht. Das nenne ich keinen Abbau, das nenne ich eine Stagnation, da passiert gar nichts. Da wollen Sie mit uns darüber reden und uns noch anpflaumen, dass wir das Ziel nicht im Auge hätten? Ja, Sie haben es doch selbst aus dem Blick verloren!
Ich kann nur sagen: Der Ministerpräsident hat am 11.11.2009 – vielleicht war das ja auch ein Faschingsscherz – hier wortwörtlich – O-Ton – gesagt: 70 000 Beschäftigte im gesamten öffentlichen Dienst des Landes Sachsen sollen effektiv und effizient gestalten und verwalten. – Das hat der Herr Ministerpräsident hier gesagt. Das ist auch Kabinettsbeschlusslage und damit eigentlich zu bearbeiten.
Ich habe – das gebe ich gern zu, ich gebe Ihnen das auch mit, das ist nämlich eine Denksportaufgabe für uns alle – ernsthafte Bedenken, ob ein Maßstab, der sich am Durchschnitt aller westdeutschen Länder orientiert, wirklich ein realisierbarer Maßstab sein kann; Sie haben das Beispiel selbst genannt. Wenn Sie mir mit Nordrhein-Westfalen kommen, ein Land mit 17 Millionen Einwohnern, dann müssen Sie mir einmal erklären, wie Sie darauf kommen, ein Land mit knapp 4 Millionen Einwohnern mit diesem
Riesenland vergleichen zu wollen. Natürlich haben die weniger Personal pro 1 000 Einwohner. Ein kleines Beispiel, nur damit es jeder begreift: Natürlich ist der Ministerpräsident von Sachsen pro 1 000 Einwohner zweieinhalb Mal so teuer wie der von Bayern. Das ist der Fall.