Protokoll der Sitzung vom 12.03.2015

Zehn Absolventinnen und Absolventen haben sich nicht für den Vorbereitungsdienst beworben. Gründe, die zu diesen Entscheidungen geführt haben, sind dem SMK nicht bekannt.

Zu Frage 2: Erstmalig seit Beginn des laufenden zweiten Schulhalbjahres konnten sich unbefristet beschäftigte Lehrerinnen und Lehrer ohne Lehramtsqualifikation, sogenannte Seiteneinsteiger, an öffentlichen Grundschulen sowie im Primarbereich öffentlicher allgemeinbildender Förderschulen im Freistaat Sachsen mit einem nicht lehramtsbezogenen universitäten Masterabschluss oder einem diesem gleichgestellten Hochschulabschluss in einem Fach, das der Stundentafel der Grundschule ent

spricht, für ein berufsbegleitendes Studium für das Lehramt an Grundschulen bewerben.

Für die am 26.02.2015 an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig begonnene Qualifizierung gingen 47 Bewerbungen ein. 23 Personen erfüllten die Zulassungsvoraussetzungen nicht. Zugelassen wurden 24 Personen. Dieses Qualifizierungsangebot soll entsprechend zukünftiger Bedarfe weiter vorgehalten werden.

Auch für die Lehrämter Mittelschule und Berufsbildende Schule ist die berufsbegleitende Qualifizierung von Seiteneinsteigern in den Schuldienst ab sofort möglich.

Bei Bedarf können Personen mit universitärem Masterabschluss oder einem diesem gleichgestellten Hochschulabschluss, aus dem mindestens ein Fach dieser Schularten bzw. eine berufliche Fachrichtung ableitbar ist, eine schulpraktische Ausbildung absolvieren und damit eine Lehrbefähigung für dieses eine Fach bzw. die berufliche Fachrichtung erwerben. Eine Qualifizierung für ein zweites Fach ist später ebenfalls möglich.

Für das Lehramt Gymnasium ist ein solcher Bedarf nicht zu erwarten.

Für das Lehramt Sonderpädagogik ist aufgrund der besonderen Qualifikationsanforderungen an das Lehrpersonal eine berufsbegleitende Qualifizierung schwer umzusetzen.

Bei Bedarf können sich Interessenten für die Lehrämter Mittelschule, Gymnasium und Berufsbildende Schule mit einem universitären Masterabschluss oder einem diesem gleichgestellten Hochschulabschluss, aus dem sich mindestens zwei lehramtsbezogene Fächer oder berufliche Fachrichtungen ableiten lassen, direkt um Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.

Dieser Qualifizierungsweg führt über die Teilnahme an der Staatsprüfung unmittelbar zum Erwerb eines Lehramtes mit Lehrbefähigung in zwei Fächern.

Das Kultusministerium hat dafür Vorsorge getroffen, dass freie Stellen im sächsischen Schuldienst zeitweise nicht mit grundständig ausgebildeten Bewerberinnen und Bewerbern besetzt werden können.

Dabei orientiert sich die Qualifizierung der Seiteneinsteiger an den Standards der Lehrausbildung. Damit erreichen die so Qualifizierten ein Ausbildungsniveau, das dem der grundständig ausgebildeten Lehrkräfte entspricht.

Schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Frage Nr. 1 der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE

Wie vereinbart erhalten Sie aufgrund Ihrer Nachfrage nachfolgend ergänzende Informationen zur Planung der Ortsumgehung Großolbersdorf/Hohndorf.

Die aktuell vorliegende Voruntersuchung wurde auf der Grundlage der Landesverkehrsprognose 2025 erstellt. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen liegt bei circa 14 000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 10. Sitzung des

6. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 11. Sitzung auf Montag, den 27. April 2015, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dafür gehen Ihnen zu. Die 10. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages ist geschlossen.